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Das was mit LKW-Zulassung

Themenstarteram 14. Juli 2004 um 10:24

Moin,

habe eben meinen KFZ-Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten.

Soll 1268€ Steuer pro Jahr bezahlen - obwohl mein Jeep als "LKW offener Kasten" zugelassen ist.

Das Finanzamt hat da wohl Richtlinien dass es gewisse Fahrzeuge (u.a. Jeep) die zwar als LKW zugelassen sind, trotzdem als PKW besteuern soll.

Supa, wa?

Jetzt bezahl ich dem Staat PKW (die teure Variante) und der Versicherung LKW (auch die teure Variante).

Das Fahrzeug kostet mich also jährlich an FIXKOSTEN ca. 2.400 Euro.

 

ES LEBE DEUTSCHLAND!!! :( :( :(

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55 Antworten
am 16. Juli 2004 um 12:44

Ich zahle ja zum Glück nur 180€, finde aber das

206 DM pro Monat etwas heftig sind. Selbst für die Viper mit 8L Hubraum zahlte ich "nur" 150 DM/Monat.

Das es nunmal kein Laster ist, ist ja ok.

am 17. Juli 2004 um 8:30

Hm. Wie ist das ddann bei meinem Blazer? Ich hab auch LKW offener KAsten eingetragen. Hab auch keine Trennwand drin. Aber ich müsste ja eigentlich die LKW Kriterien erfüllen zwecks Ladefläche länger als Passagierraum und Nutzlast. Machen die mir dann evtl Ärger weil ich keine Trennwand drin hab? Trennwand kommt bei mir nicht in Frage, da ich ab und zu wenn ich auf irgendwelche Openairs oder sonstigen Veranstaltungen bin mir einfach ne Matratze reinleg und drin schlaf. Mit Trennwand passt die nicht mehr. Wollte mein Blazer eigentlich als WOhnmobil umbauen, da ich dann ca 500€ Versicherung im Jahr spare, aber so wie das mit der momentanen Steuerdiskussion ist, laß ich das lieber erstmal bis klarheit ist, welche Autos jetzt die PKW-Steuer aufgedrückt bekommen oder nicht. Weil dann hab ich mit meinen 6,2l Diesel richtig verloren. Ich denke (hoffe?) das das Finanzamt die reinen Lieferwägen nicht teuerer macht. Bis jetzt wars ja auch schon so, das Lieferwägen bzw Lkws unter 2,8t zGG nach Gewicht und nicht nach Hubraum besteuert wurden. Wie kann man sich sonst erklären, das die ganzen alten Postgölfe kaum Steuer gekostet haben, oder ein entfernter Bekannter mit seinem BMW Pickup nur 100 DM (damals noch) Steuer gezahlt hat, 2l ohne Kat oder sonstigen Euroirgendwas Normen.

Zum Jeep. So hart es klingt, aber ich denke Pech gehabt. Das Auto erfüllt halt nunmal keine echten LKWkriterien.

Ich finde diese ganzen SUVs auch nicht toll, und finde, das diese ganzen hochgezüchteten Schnickschnackteile ruhig ne hohe Steuer bekommen können. Da ist nix mit Robust und Nutzfahrzeug. Alles Plastik und am besten noch 7 Sitzplätze. Warum sollen die LKW Steuer zahlen, wenn sie mit nem LKW nix gemeinsam haben? Bei nem Sportwagen meckert doch auch keiner das er so hohe Steuern zahlt. Weils von vorne herein klar war beim Kauf. Wenn ich mir diese ganzen "tollen" Kisten Anschau wie X5 4,8is, Cayenne Turbo etc. Das ist kein Geländewagen, sondern ein höher gelegter großer Sportwagen. Daher verdienen die auch keine günstige Steuer meiner Meinung nach.

Du.....

 

Zitat:

Original geschrieben von Viper RT10 95er

Ich zahle ja zum Glück nur 180€, finde aber das

206 DM pro Monat etwas heftig sind. Selbst für die Viper mit 8L Hubraum zahlte ich "nur" 150 DM/Monat.

Das es nunmal kein Laster ist, ist ja ok.

...... darfst bei deiner Viper nicht vergessen, daß es ein modernes Fahrzeug mit Abgasregelung ist und möglicherweise noch Steuerermässigung darauf liegt.

Die meisten Ami-Fahrer hier sind wohl eher mit alten

Holley oder Edelbrock "Benzin-Einschüttanlagen"

und ohne Kat unterwegs.

Neumann

Themenstarteram 18. Juli 2004 um 23:15

Zitat:

Original geschrieben von BlazerXXL

Wenn ich mir diese ganzen "tollen" Kisten Anschau wie X5 4,8is, Cayenne Turbo etc. Das ist kein Geländewagen, sondern ein höher gelegter großer Sportwagen.

So seh ich das auch.

Naja, auch auf die Gefahr hin mir weitere Feinde zu schaffen...

Warum sollen Jeeps denn als LKW durchgehen? In Meinen Augen sind's nun mal Fahrzeuge, deren ursächliche Bestimmung in Deutschland fast nicht (legal) anzutreffen ist - von organisierten Trial-fahrten mal abgesehen.

Ich frage mich auch, warum ich für gekauftes Wohneigentum jedes Jahr eine GrundBESITZsteuer zahlen muss - gehört doch mir.

Oder warum mein 3,5 L-Auto in den Steuern teurer ist als ein Golf2 - ich denke, ich blase weniger Abgase raus als die meisten (Schrott-)Golfs.

Jeepfahren ist nunmal ein Hobby (O.K., ein geiles), aber das ist Golfspielen auch - und muss halt bezahlt werden.

Ich (für meinen Teil - gilt nicht für andere) würde mir kein Auto kaufen, was ich nicht oder nur mit Tricks bezahlen kann.

Aber das ist nur meine Meinung. Allen anderen viel Glück mit Euren Finanzämtern ;-)

FORD BRONCO 2

 

hallo,

ich bin neu hier.

habe vor mir einen ford bronco 2 zuzulegen, und wollte wissen wie es mit der LKW-zulassung aussieht. oben schrieb jemand, dass er den wagen mit brettern umgebaut hatte...scheint kompliziert...

gestern hatte ich ein gespräch mit einem freund der autohändler ist, der mir etwas vom BESTANDSCHUTZ erzählte, d.h. alle fahrzeuge die jetzt als LKW angemeldet sind, werdens auch bleiben...

deshalb wollte ich jetzt rasch umsatteln auf den kleinen ford bronco 2..

jemand eine ahnung?

danke

Den "Bestandsschutz".......

 

... kannst du vergessen.

Die sogenannte "Besitzstandswahrung" wird selbst bei anderen Eintragungen wie Felgen ect. schwierig, wenn z.b. eine Vollabnahme anliegt.

Es ist leider im Ermessensspielraum des Gutachters, ob er die alten Eintragungen im Brief übernimmt oder nicht.

Im Bezug auf die Lkw-Zulassung kann so oft "Lkw-geschlossener Kasten" oder "Lkw-Pritsche" im Brief stehen wie will, das Finanzamt hat da das letzte Wort.

Du wirst den Wagen beim FA vorführen müssen und die klären dann die Sachlage nach ihren Richtlinien.

Der Eintrag "Lkw" im Brief ist nahezu Wertlos geworden.

Wie schon etliche male geschrieben, wird es eng mit dem Steuerloch.

Neumann

@eentwee

Was meinst Du mit Bestandsschutz?

§631a BGB?

Das hat IMHO nix mit Steuer etc. zu tun, sondern damit, "dass Dir keiner Deinen Besitz wegnehmen" kann.

Schön wär's schon, wenn Du recht hättest... keine Erhöhung von Grundbesitzsteuer, keine Versicherungsprämienerhöhung, etc.. ;-)

am 25. Juli 2004 um 22:04

mein letzter stand ist, dass die finanzämter den bundesfinanzhof zur zeit listen zur verfügung stellen müssen. in diesen listen werden wohl die akutellen zulassungszahlen verschiedener typen stehen.

in der folge wird dann eine allgemein gültige liste veröffentlicht, die diverse fahrzeughersteller und typen beinhaltet, die künftig von der besteuerung nach gewicht ausgenommen werden. ich denke also dass auch die zulassungszahlen der "LKW`S" eine rolle spielen, nicht nur der eintrag im brief.

vor einigen jahren wurde bereits eine ähnliche liste veröffnetlicht, die fahrzeuge aus der lkw-zulassung ausklammerte. diese liste sah schon damals den AMC Jeep CJ5 und den CJ7 vor. von "ermessensspielraum des finanzamtes" kann hier also keine rede mehr sein. desshalb gabs ja die hinterhofauflaster, die die kleinen kisten auf über 2,8 t z.G.G. per eintrag in den brief anhoben.

hätte je jemand versucht, die 1t zuladung auf die 1x1m ladefläche zu packen, wäre den meisten wohl bewusst geworden, was das für ein quatsch war.

kein grund meinen CJ7 zu verkaufen, auch nicht bei 2.180DM steuer.

wer so ne kiste haben möchte, der sollte reserven haben.

der blazer wird jetzt möglicherweise über 2.200€ (zum besseren verständniss: rund 4.400DM) im jahr steuerun kosten.

das wird dann vermutlich auch mir zuviel. da muss auch ich mir eine kleine lücke suchen....

ich stimme zu, wenn hier behauptet wird, dass man so ein auto nicht kaufen soll, wenn mann`s sich nur mit tricks leisten kann. die 2,8t grenze für lkw ist jedoch schon eine lange zeit gültig und stand bisher nicht zur diskussion. eben wegen der vielen sprinter, etc... wie ich vermute.

in diesem sinne..

frohes schaffen.

 

grüßle

holgi

am 26. Juli 2004 um 5:28

HAst Du auch ne Ahnung ob der Blazer da auch drin stand in der Liste, bzw ob er in der neuen stehen wird? Ich find beim Blazer ne LKW Zulassung und Besteuerung muß bleiben. Meiner ist hinten leer und wird auch als Lieferwagen genutzt. Früher wars doch auch so, das man (fast) jeden Kombi o.ä. zum LKW umbauen konnte (Rücksitz raus, Gurte hinten Raus, Halterungen unbrauchbar gemacht, Seitenscheiben hinten zugeschweißt und ne Trennwand rein) und man hat LKW-Steuer gezahlt. Wenn das jetz auch noch so ist, ist mir die 2,8 Tonnen Grenze egal, da die Punkte bei meinem Blazer bis auf die Trennwand und Seitenscheiben ja eh schon zutreffen. Also hoffen wir mal......

Themenstarteram 26. Juli 2004 um 7:15

Hi,

keine Ahnung welche Fahrzeuge in der Liste stehen.

Ich weiss nur dass ich hinten auch keine Sitze und Gurte habe, sondern nur ne nackte Fläche.

Am besten die KFZ-Steuer wird ganz abgeschafft - meinetwegen kann der Staat die ja dann durch ne Spritpreiserhöhung (+1 Cent max.) gegenfinanzieren. Dann kann jeder selbst wissen was fürn Fahrzeug er fährt (und wieviel damit).

Ist irgendwo im Forum schonmal angesprochen worden.

Säsch

am 26. Juli 2004 um 9:45

Morgen zusammen.

Ich denke, daß es für den Blazer auch sehr eng wird. Soweit ich weiß geht es nicht nur darum, eine Ladefläche zu haben, die nicht für Personen nutzbar ist (Sitzbefestigung und Gurte raus), sondern das diese in einem bestimmten Größenverhältnis zur Fahrerkabine steht. Und diese muß dann wohl auch abgetrennt sein!

Die reine Ladefläche ist beim Blazerle ja auch nicht wirklich groß!

Ich denke ich bin mit meinem Pick up Kipper noch am besten dran.

Im übrigen sehe ich das auch so, daß ein CJ kein LKW ist! Nur durch diese ganzen Autos, die offensichtlich kein LKW sind, ist diese ganze Diskussion doch erst entstanden.

Ich hoffe ich habe mir keine Feinde gemacht.

Greets Lars.

Themenstarteram 26. Juli 2004 um 10:36

Zitat:

Original geschrieben von Chevy K10

Im übrigen sehe ich das auch so, daß ein CJ kein LKW ist! Nur durch diese ganzen Autos, die offensichtlich kein LKW sind, ist diese ganze Diskussion doch erst entstanden.

Ein CJ ist nicht mehr oder weniger LKW (LastKraftWagen) als die anderen Geländewagen.

Wie oft hab ich jetzt schon den ganzen Bock mit Holz ausm Wald (richtig schön dicke Stammstücke)vollgemacht und das transportiert - das kannste mit nem Cayenne oder so vergessen.

Das sind übrigens die KFZ durch die die Diskussion entstanden ist - die ganzen vielen SUVs die für viel Geld neu gekauft und dann billig angemeldet werden. Bei den paar hundert Ami-Fahrzeugen lohnt sich doch der ganze Aufwand nicht fürs Finanzamt.

Ich will im Endeffekt auch nicht auf LKW-Zulassung hin oder her rumreiten, sondern auf über 1000 Euro KFZ-Steuer pro Jahr für einen PKW!

Kann das noch sein? Darf ich mir den Spaß erlauben oder muss ich sagen dass auch Ami-Fahren zukünftig ein Privileg der Reichen sein wird? (Genauso wie Porsche Cayenne-Fahren?).

Ich denke man kann erlesen worauf ich raus will.

Säsch

am 26. Juli 2004 um 18:00

Hab mal gehört, das die Ladefläche größer sein muß als die Fläche die zur Personenbeförderung gedacht ist. Wenn ich mir da den Blazer anschau, ist das so. müsste ich jetzt mal nachmessen, aber unten bring ich ne 190er MAtratze rein. Oben da sind die Lehnen, da hab ich n paar cm weniger. Irgendwie krieg ich das schon hin. und wenn ich mir ne Schräge Trennwand reinbau das meine Matratze noch reinpasst. brauch ich bloß noch nen elektrischen Fensterheber für die Heckscheibe, sonst komm ich hinten nicht rein bzw raus bei nem Treffen oder Openair.

am 26. Juli 2004 um 19:17

Welche Fahrzeuge in den Listen stehen weis ich nicht. Dass es solche Listen gibt weis ich von einer Mitarbeiterun der Zulassungsstelle.

Diese ganze Diskussion von wegen Trennwand, Sitze raus, Fenster zu, ... ist meines Erachtens sowas von daneben. einen LKW machen ganz andere Punkte zu dem was er ist.

Einem LastKraftWagen.

Und kommt jetzt nicht mit Wortspielen. Der Blazer kann Personen UND Lasten bis ca. 500kg transportieren. Ist in meinen Augen also ein Grenzfall. Ein CJ (5,6,7,8) ist ein Personenbeförderungsfahrzeug für unwegsames Gelände und hat mit einem Lastwagen soviel gemeinsam wie ein Seriengolf mit Individualismus.

Realistisch gesehen müsste die LKW grenze auf 3 oder 3,5t angehoben und für Geländewagen oder Kombinationsfahrzeuge eine andere steuerliche Regelung getroffen werden.

Eine Änderung in der Besteuerung, die für den Steuerzahler eine Kostensteigerung um 1000% bedeutet ist für diejenigen in der Gesellschaft, die ein solches Fahrzeug betreiben wollen eine unzumutbare Härte, die in keinem Zusammenhang mit dem Wert des Fahrzeugs steht. einen Jeep für 10.000euro Kaufpreis mit einem Wert laut Schwacke oder anderer Liste von etwa der hälfte oder weniger mit 1000euro zu besteuern liegt auch da meiner meinung nach an der Grenze. Einen ähnlichen Wagen mit 2000euro zu besteuern hiesse, dass die Steuer in 5 jahren den Kaufpreis den Fahrzeugs aufgehoben hat, den Wert des selbigen aber schon nach 3 Jahren übersteigt. Und das empfinde ich schon als unzumutbar.

Einen Neuwagen für 50.000euro mit eben diesen 1000 oder 2000 euro zu besteuern finde ich in anbetracht des Wertes.

Wahrscheinlich wäre es wohl am einfachsten, die KFZ-Steuer wirklich auf die Mineralölsteuer umzulegen und somit die Betriebskosten auch betriebsabhängig zu machen. Somit steigen zwar im ersten Moment die Kosten pro Kilometer, unter den Strich aber denke ich dass die meisten Jeep, Blazer, Pickup,...Piloten damit recht günstig fahren würden. Ich jedenfalls günstiger, wie wenn ich den Blazer mit rund 2.200Eulen versteuern muss.

grüßle

holgi

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