Das wars dann wohl mit LPG ab 2017.
Ich zitiere mal einen Umrüster.
Zitat:
Hallo liebe User.....
:-) Ich weiß der Titel des Threads klingt wie ein abgedroschener Werbeslogen.
Ihr könnt aber sicher sein, das es das nicht ist!
Es ist traurig aber wahr, das die 2007 herausgebrachte ECE R115 Regelung ab 2017 jetzt vollständig in Kraft tritt.
Was bedeutet das?
Im Grunde ist dann das "Wilde" Umrüsten, wie es zzt. zu 99% passiert und für den Kunden sowie auch für den Umrüster sehr angenehm ist vorbei.
Es werden somit von den technischen Diensten keine Einzelabgasbestätigungen mehr ausgestellt für Fahrzeuge mit einer EG Typgenemigung. In diese Fahrzeuge muss dann ein System verbaut werden, welche eine vollständige ECE R115 Zertifikat und Dokumentation hat.
ca. 70-80% der Gasanlagenhersteller haben das versäumt und sehr viele Fahrzeuge..... naja sagen wir mal "Mittleren alters" sind somit nicht mehr umrüstbar.
Also fast alle Fahrzeuge ab bj. 1998-heute Es sei denn ein Gasanlagenhersteller hat genau für dieses Fahrzeug eine R115 gemacht.
Man kann sich jetzt vorstellen, das es sich für keinen Gasanlagen Hersteller lohnt, für z.b. Fahrzeuge Euro2-Euro4 als grob gesagt Fahrzeuge aus dem Baujahr 1998-2009 noch R115 Zertifikate erstellen zu lassen.
Diese Fahrzeuge gelten dann zwar als Umrüstbar aus technischer Sicht, aber als nicht abnahmefähig mit der §21 StvzO Weil es keine Einzelabgasbestätigungen mehr gibt und auch keine R115 Zertifikate.
Als grobes Datum für die Einstellung der Erstellung von Einzelabgasbestätungen wurde mir Mitte des Jahres 2017 genannt.
Also! Jetzt umrüsten, bevor dein Auto auch mit zu den nicht abnehmbaren Nischenfahrzeuge gehört.
Für uns als Umrüster gestaltet sich die Sache natürlich traurig, denn in der Praxis bedeutet das:
1. Es sind nur sehr neue Fahrzeuge umrüstbar bzw. abnahmefähig für die ein Hersteller eines Systems eine R115 Zertifikat hat.
2. Oder Fahrzeuge die sehr alt sind mit einer Schadstoffklasse unter Euro2 oder ohne OBD oder Fahrzeuge die keine EG Typengenehmigung besitzen. (z.b. Re-Importe Typ Schl. 0000) Denn nur für diese werden in der Ausnahme Abgasbestätigung ausgestellt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Käfer1500 schrieb am 5. Januar 2017 um 07:53:37 Uhr:
Vielleicht äußert sich ja mal ein erfahrener aktiver Gasumrüster hier zu dem Thema. Zu den bisher zitierten Quellen lpgforum und BfG habe ich nur beschränktes Vertrauen.
Habe mich gestern mal bei allen Prüforganisationen darüber informiert, es ist wahr, daß der Herr Peter Z... dahintersteckt und der die Empöhrungen des VW Abgasskandal ausnutzte und als Grundlage seiner stetigen Zerstörungsstrategie diente, ich hatte mal ein persönliches Gespräch mit demjenigen (er rief mich vor 9 Jahren an und riet mir das generell illegale Umrüsten unbedingt sein zu lassen, ich mache mich damit strafbar und und und (( war etwas irritiert, da dieser Herr ja unweigerlich an dem Ast sägt, auf dem er sitzt und möge sich hier jeder sein Bild über diesen Herren machen...., mir erschien er jedenfalls päpstlicher als der Papst und so kommt er sich auch vor)), ich bekam auch Mailinformation, die ich hier nicht einstellen möchte, da sie vertraulich ist, aber nur soviel, daß es weiterhin so läuft wie bisher und auch die Dekra weiterhin 67er Abgasgutachten ausstellt. Es wird zwar irgendwann nur noch 115er Anlagen geben, aber mit gewissen und menschenmöglichen Übergangsfristen und die werden hier warscheinlich Jahre zuvor angekündigt! Keine Panik leute, irgendwann sterben zwar alle fosilen Brennstoffe als mobiler Energieträger aus aber das dauert noch (meine Meinung dazu lautet, daß es der derzeitige technische Stand und auch der bis 2030 nicht zulassen wird, komplett auf Strom umzuswitchen, diese Herausforderung wird sich noch hinziehen, denn allein die damit ausfallende Mineralölsteuer, mit der die Renten ja bekanntlich finanziert wird, muss umgelegt werden und dieser politische Akt beansprucht mehr Zeit als die Bereitstellung der dafür nötigen el. Energie....!
452 Antworten
Weiß jemand von euch wie das im restlichen Europa gehandhabt wird? KME z.B entwickelt ja fleißig weiter und macht keine Anstalten E115 Gutachten zu fahren. Ist das ein deutscher Alleingang oder gibt es in anderen Ländern ähnliche Bestrebungen?
Gruß
Ciwa
Österreich ist angeglichen...
Ist übrigens eine Europäische Säuche ...
https://europa.eu/european-union/about-eu/countries_de
Die Handhabung und Umsetzung ist natürlich unterschiedlich...
Zitat:
@ICOMworker schrieb am 27. September 2017 um 17:56:18 Uhr:
Norbert, dann passt es ja...
Jetzt können wir endlich in Rente... 🙂
Nein, noch nicht!!
Gruß Armin
Zitat:
@Scheuerschwamm schrieb am 27. September 2017 um 19:45:13 Uhr:
Zitat:
@ICOMworker schrieb am 27. September 2017 um 17:56:18 Uhr:
Norbert, dann passt es ja...
Jetzt können wir endlich in Rente... 🙂Nein, noch nicht!!
Gruß Armin
Haha, ich schon, ich mach das ja nur noch um den geprellten Hilfe zu leisten und der Nachwelt aufzuzeigen, wie man so was auch vernünftig und ohne Nachtsorge verbauen kann, mit etwas mehr Liebe zum Gelingen 😁
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Unglaublich es scheint dass die Politik gegen LPG ist und versucht weitere Umrüstungen auch noch zu verhindern. Wo wollen die den mit dem ganzen LPG hin, das als Abfakkprodukt übrig bleibt.
Aber egal dann sind eben meine weiteren LPG Pläne auch Geschichte. Es ist auf die Dauer der Lebenszeit ohnehin schwierig eine gute positive Rechnung für LPG aufzustehen. Spass macht einzig und allein das Tanken.
hat doch mit der Politik nix zu tun...
Es wird dies umgesetzt, was bisher gestreckt wurde...
Die Devise heißt: LPG Flotte pflegen und neues Hobby suchen....
Wir haben unseren Volvo noch Anfang diesen Monats mit einer BRC umrüsten lassen. Und der nächste wird ein Ami ( Import ). Und was ich bis jetzt hier rauslesen konnte, können alle ausgenullten Fahrzeuge ohne Probleme weiter umgerüstet werden.
Über diese Brücke würde ich nicht gehen...
Ob genullt oder nicht. Es braucht ein Emissionsgutachten...
Eine ECE R115 ist ja nicht geschenkt, da ist bereits ein Gutachten gefahren und in der KBA nebst Bauteile protokolliert ...
Wurde das von einem Gasanlagenvertrieb/Hersteller gemacht, kannst Du Dich zurücklehnen...
Wenn nicht, musst Du den Umbau vergessen...
Das mit den Nullen ist wohl ein Placebo 😉
Nein, er hat recht, alle genullten Fahrzeuge können weiterhin nach 67 umgerüstet werden, dafür werden weiterhin Gutachten ausgestellt, auch für Fahrzeuge bis Euro 2!
Danke Charly... war mir doch so. Und wohl alle Fahrzeuge die keinen Obd Anschluss haben.
Ist mir nicht schlüssig, aber wenn dem so wäre, um so besser... Wir werden sehen..
Zitat:
@Gascharly schrieb am 27. September 2017 um 21:01:07 Uhr:
Nein, er hat recht, alle genullten Fahrzeuge können weiterhin nach 67 umgerüstet werden, dafür werden weiterhin Gutachten ausgestellt, auch für Fahrzeuge bis Euro 2!
Kann ich da jetzt hoffen meinen ex E1 und jetzt Euro2 Omega A dochnoch umbauen zu dürfen? Mein D3 ist ja umgebaut. Der war aber mal genauso E1 und ist jetzt D3, mit dem ginge eine Umrüstung nichtmehr? Was soll der Humbug?
Keinen OBD oder keinen OBDII? OBDII ist erst ab 2002 rum pflicht.
Zitat:
@mozartschwarz schrieb am 27. September 2017 um 21:54:26 Uhr:
Zitat:
@Gascharly schrieb am 27. September 2017 um 21:01:07 Uhr:
Nein, er hat recht, alle genullten Fahrzeuge können weiterhin nach 67 umgerüstet werden, dafür werden weiterhin Gutachten ausgestellt, auch für Fahrzeuge bis Euro 2!Kann ich da jetzt hoffen meinen ex E1 und jetzt Euro2 Omega A dochnoch umbauen zu dürfen? Mein D3 ist ja umgebaut. Der war aber mal genauso E1 und ist jetzt D3, mit dem ginge eine Umrüstung nichtmehr? Was soll der Humbug?
Keinen OBD oder keinen OBDII? OBDII ist erst ab 2002 rum pflicht.
Können beide noch umgebaut werden, da rein rechtlich auch hochgerüstete Fahrzeuge lt. Schlüsselnummern immer noch Euro 1 sind, hier bei uns in Bayern z.B. brauchts für Euro2 nachgerüstete Fahrzeuge kein AGG, (Hessen aber besteht aber darauf, mit der Erklärung daß er jetzt ja weniger Steuern zahlt und sich ein AGG leisten kann, Zitat eines Marburger Gutachtenprüfungsangestellten ?)
Weiterhin, so wurde mir mündlich mitgeteilt, daß für genullte Fahrzeuge keine 115er Gutachten erstellt werden können und diese dann weiterhin nach 67 umgebaut werden können. Mir ist zwar schleierhaft, wie die das Durcheinander dann in der Praxis regeln, das wird sich dann wohl noch etwas hinziehen, aber der rechtliche Hintergrund ist eindeutig! Schaun wir mal, dann sehen wir schon!
Als Reimport mit 000 ist nicht ganz so einfach.
Geht schon mit der Versicherung los und wer will schon zu viel bezahlen.
Hier gibst Tabellen für die Zuordnungen, die auch in der Praxis angewendet werden..