Das war eine teure Wäsche :(
Ich war eben mein Auto "mal" in der Waschanlage waschen. Die Waschanlage ist so scheisse konzipiert, dass man erstmal n bogen fahren muss.
Naja... normalerweise habe ich garkeine Probleme damit. Aber heute... da ist es passiert. 🙁 Ich bin mit meiner vorderen Felge an der ~4cm hohen Schiene entlang geschliffen.
Das Ende vom Lied... ~25cm lange Spur.. nicht so häßlich wie bei einem Bordstein, aber schon zviel für die Optik.
So n Pech aber auch..
Nun die Frage..
Gibt es eine Möglichkeit es nochmal zu verchromen oder ist der Preis/Leistungsverhältnis im Gegensatz zu einer neuen Felge zu hoch? Wenn ja, wo?
In dem Sinne..
Viethai
29 Antworten
Mein Beileid!
Ist das denn in der Waschanlage oder auf der Zufahrt dahin passiert?
Wenn das in der Waschanlage war dann haftet doch der Besitzer für die Schäden.
Das kommt davon wenn man mit seinem BMW in die Waschanlage fährt!
Hättest Du Deinen Wagen selbst gewaschen wär das nicht passiert, auch wenns bei der Zufahrt passiert ist! 😉
Grüße...
danke, wenigstens einer der seinen senf dazu gibt.
es war in er anlage.. du kennst doch die Schienen, wo die Anlage drauf läuft... genau die war es.
Haften die auch für so Schäden? Haften die überhaupt für irgendwelche Schäden?
Die Zeit haette nicht für eine Car-Wash (handwäsche mit Pistole) gereicht.. daher die Waschanlage. :|
Naja also im nachhinein kannst das mit sicherheit nixmehr an ansprüchen geltend machen... das musste wenn überhaupt direkt nach dem waschen anmelden
Ich denke schon, dass die für die Schäden, die in der Anlage passieren, haften!
Es kam letztens noch auf Pro7 eine Reportage über Waschanlagen (ich glaub es war von Mr.Wash).
Da haben auch viele Leute versucht ihre schon vorher entstandenen Schäden (abgebrochene Spiegel z.B.) auf die Waschanlage zu schieben, damit der Besitzer der Anlage den Schaden bezahlt.
Ich denke aber Du hättest den Schaden direkt nach dem waschen melden müssen. Sobald Du vom Hof gefahren bist kannst Du denen ja nicht mehr nachweisen, dass es dort passiert ist...
Man kann doch aber auch die Felge wieder reparieren!
Ich schau mal ob ich den Link für die Felgenreparaturen noch wiederfinde!
Grüße...
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ja oder du fährst nochmal hin zu waschanlage und sagst das es gerade ebend passiert ist! 😛
Zitat:
Original geschrieben von BMW323iCoupe
ja oder du fährst nochmal hin zu waschanlage und sagst das es gerade ebend passiert ist! 😛
So kann mans natürlich auch machen!
Ist ja dann noch nicht mal gelogen! 😁
dann kann man aba auch schön hoffen und beten das es niemand vorher schon auffällt ansonsten kannste auch noch n betrugsversuch an arsch kriegen
@pbnom naja ganz so eng brauch man es dann doch nicht sehen.
Da fährt er halt bei schlechten Wetter ihn und wo dann nicht so viele Leute sind dann wird das schon klappen.
Zitat:
Original geschrieben von |dev^
danke, wenigstens einer der seinen senf dazu gibt.
es war in er anlage.. du kennst doch die Schienen, wo die Anlage drauf läuft... genau die war es.Haften die auch für so Schäden? Haften die überhaupt für irgendwelche Schäden?
Die Zeit haette nicht für eine Car-Wash (handwäsche mit Pistole) gereicht.. daher die Waschanlage. :|
Ja, die Haftung müsste die Waschanlage übernehmen hierfür. Es wird ja sicher nichts wegen den Schienen und eventuellen Schäden dadurch auf dem Hinweisschild an der Anlage stehen.
Einen Versuch ist es Wert.
Bekannter von mir ist mit dem Anwalt gegen eine Waschanlage vorgegangen, die Kratzer in seinen frisch lackierten Kotflügel gemacht hatte. Ende vom Lied: die Betriebshaftpflicht der Tankstelle bzw Waschanlage hat gezahlt.... ob das nun Kulanz war, weiss ich nicht. Also ohne jegliche Präjudiz 😉
Solche schäden sind ausgeschlossen! In den AGBs steht extra drinnen das für Tiefergelegte Autos und Breite reifen usw keinerlei haftung Übernommen wird!
Die haften auch nicht für Anbauteile oder Sachen die am Auto befestigt sind und durch den normalen Waschanlagenbetrieb Beschädigt werden!!!
Die Haften nur für schäden die direkt auf Waschstraße zurückzuführen sind!! zB ne Beule durch die Bürsten oder Kratzer ,oder halt wenn dein auto direkt durch Anbauteile der Waschbürsten und nicht einwandfreien betrieb der Anlage dein Auto beschädigt!!!
Bei uns hängen vor jeder waschtrasse diese Schilder aus und wenn ich mir das mal genau durchlese dann darf ich mit meinem Wagen da eigentlich gar nicht rein!!!!
Zitat:
Original geschrieben von intekz
Solche schäden sind ausgeschlossen! In den AGBs steht extra drinnen das für Tiefergelegte Autos und Breite reifen usw keinerlei haftung Übernommen wird!
Die haften auch nicht für Anbauteile oder Sachen die am Auto befestigt sind und durch den normalen Waschanlagenbetrieb Beschädigt werden!!!Die Haften nur für schäden die direkt auf Waschstraße zurückzuführen sind!! zB ne Beule durch die Bürsten oder Kratzer ,oder halt wenn dein auto direkt durch Anbauteile der Waschbürsten und nicht einwandfreien betrieb der Anlage dein Auto beschädigt!!!
Bei uns hängen vor jeder waschtrasse diese Schilder aus und wenn ich mir das mal genau durchlese dann darf ich mit meinem Wagen da eigentlich gar nicht rein!!!!
felgen = anbauteile des autos!? sicher?
aber ok, mag sein, dass die waschanlage diese haftung von vornherein aussschliesst. aber ob dieser ausschluss auch gerechtfertigt und legitim ist, das ist ansichtssache, mit der sich die anwälte rumschlagen dürfen... wozu hat man schliesslich eine Rechtsschutzversicherung.... 😉
Würd auch sagen, das die dafür nicht haftbar zu machen sind. Schliesslich können die ja auch nix dafür, wenn man als Fahrer die Mitte verfehlt. Du kannst ja auch nicht die Stadt verklagen, wenn du gegen nen Bordstein rammelst.
Zitat:
Original geschrieben von mcpai
Würd auch sagen, das die dafür nicht haftbar zu machen sind. Schliesslich können die ja auch nix dafür, wenn man als Fahrer die Mitte verfehlt. Du kannst ja auch nicht die Stadt verklagen, wenn du gegen nen Bordstein rammelst.
Korrekt - aber wenn ich den Bordstein gerammt habe, weil ich einem zu weit rausragendem Gullideckel ausweichen musste, sieht es wieder anders aus.. kommt immer drauf an, wie man sich die Gegebenheiten zunutze macht..
Das ist richtig. Glaub aber kaum, das inne Wäsche n Deckel lag.
In meinen Augen ist das Fehleinschätzung des Fahrers und es besteht somit kein Haftanspruch - sag ich mal so in meiner jugendlichen Naivheit :-)