Das U06 Wartezimmer: Bestellungen, Lieferzeiten, Zulassung
Moin,
wie schon im Titel beschrieben:
Kann ein User etwas zur Lieferzeit des neuen Active Tourer sagen ?
Grüße Werner
423 Antworten
Zitat:
@330GT schrieb am 28. Juni 2022 um 17:10:18 Uhr:
AT 223i am 7.2.22 bestellt, Lieferung voraussichtlich 6/22, heute mal nachgefragt, Lieferung aus heutiger Sicht mitte September 2022.
Warte jetzt auf eine verbindliche Bestätigung, möglichst zu einem früheren Termin, sonst wird storniert.
Mal so nebenbei, die fehlenden Teile wie Displays, Cameras usw. werden meines Wissens in hochwertigere Fahrzeuge verbaut, davon findet man jede Menge Neuwagen im Internet.
Hier meine Erfahrung: AT U06 223i am 22.2.2022 bestellt, am 24.2.22 von BMW den Liefertermin 7.6.2022 erhalten. Auto am 7.6.2022 in der BMW Welt abgeholt! Bin sehr zu frieden! Das oft genannte „Anfahrrucken“ kann ich nicht bestätigen. Ich fahre über 10 Jahre 5er Automatik. Ich bin diesbezüglich verwöhnt! Das DKG im AT schaltet in Verbindung mit dem Mild-Hybrid sehr kultiviert und ohne Mängel. Hoffentlich bleibt es so! Grüße und wünsche Euch kurze Wartezeiten.
Zitat:
@breitling schrieb am 28. Juni 2022 um 21:28:52 Uhr:
Zitat:
@330GT schrieb am 28. Juni 2022 um 17:10:18 Uhr:
AT 223i am 7.2.22 bestellt, Lieferung voraussichtlich 6/22, heute mal nachgefragt, Lieferung aus heutiger Sicht mitte September 2022.
Warte jetzt auf eine verbindliche Bestätigung, möglichst zu einem früheren Termin, sonst wird storniert.
Mal so nebenbei, die fehlenden Teile wie Displays, Cameras usw. werden meines Wissens in hochwertigere Fahrzeuge verbaut, davon findet man jede Menge Neuwagen im Internet.Hier meine Erfahrung: AT U06 223i am 22.2.2022 bestellt, am 24.2.22 von BMW den Liefertermin 7.6.2022 erhalten. Auto am 7.6.2022 in der BMW Welt abgeholt! Bin sehr zu frieden! Das oft genannte „Anfahrrucken“ kann ich nicht bestätigen. Ich fahre über 10 Jahre 5er Automatik. Ich bin diesbezüglich verwöhnt! Das DKG im AT schaltet in Verbindung mit dem Mild-Hybrid sehr kultiviert und ohne Mängel. Hoffentlich bleibt es so! Grüße und wünsche Euch kurze Wartezeiten.
Schau an was da geht, da hat wohl irgendjemand ordentlich Druck gemacht. Mal schauen wie es bei mir weitergeht.
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 28. Juni 2022 um 18:07:00 Uhr:
Viel Glück bei anderen Herstellern
Das wird nicht nötig sein, mein 330 GT ist gerade 4 Jahre alt und hat lediglich 60 TKM, der macht locker noch 12 Jahre. Ein Neuwagenbestellung macht nach der Erfahrung in den nächsten Jahren keinen Sinn mehr für mich. Irgendwann wird sich das schon wieder entspannen.
"Mein" AT U06 218d wurde am 11.04.22 bestellt. Verbindlichen LT gibt es vom freundlichen leider nicht. Produktionsdatum soll in der KW-36, also Anfang September sein. Abholung wäre im Werk München. Ich hoffe, Mitte September kann ich ihn in Empfang nehmen 🙂
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Zitat:
@leggalucci schrieb am 28. Juni 2022 um 22:18:19 Uhr:
"Mein" AT U06 218d wurde am 11.04.22 bestellt. Verbindlichen LT gibt es vom freundlichen leider nicht. Produktionsdatum soll in der KW-36, also Anfang September sein...
Das würde ja die Lieferfrist von 5 Monaten bestätigen, die ich von einem Verkäufer (inoffiziell, ohne Zeugen) erhalten habe. Offiziell gilt wohl: keine verbindlichen Lieferfristen nennen (Haftungsgründe).
Neuere Bestellungen werden wohl nur mit der unverbindlichen Aussage "nach Möglichkeiten des Werks" bestätigt. Die Frage, die sich mir da aber stellt ist: ich gebe eine Bestellung an den Händler (juristisch: Auftrag) mit genauer Konfiguration, aber es wird zu diesem Zeitpunkt noch kein LT genannt. Der Händler nimmt den Auftrag an und bestätigt, damit ist der Vertrag rechtsgültig zustandegekommen. In der Bestätigung steht aber nur "Lieferung nach Möglichkeit des Werks".
Natürlich verstehe ich unter den jetzigen politischen Bedingungen, dass der Hersteller keine definitive Aussage in die Zukunft machen kann.
Was bedeutet das aber jetzt?
Habe ich ein Rücktrittsrecht?
Oder muss ich akzeptieren, dass die Lieferung irgendwann, vielleicht auch erst in 1, 2,.. zig Jahren erfolgt? Der Vertrag ist ja gültig, obwohl ich den LT vor meiner Unterschrift nicht erfahren habe. Bin ich jetzt dem Händler bzw. dem Hersteller ausgeliefert, bis diese mal "die Möglichkeit" sehen, mir das bestellt Fahrzeug zu liefern?
Sicher eine interessante Rechtsfrage, vielleicht ist hier in der Runde jemand einschlägig informiert?
"Lieferung nach Möglichkeit des Werkes" ist mir neu. Hier müssten Juristen entscheiden, wann der Händler im Verzug ist. Es gibt ja so etwas wie "den Umständen entsprechend". Früher gab es immer "unverbindliche Liefertermine". Da konnte man nach einer sechswöchigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Ich bin zwar kein Jurist, trotzdem möchte ich darauf antworten. Im Kaufvertrag wurden zwar die zugesicherten Eigenschaften festgelegt: Fahrzeug, Konfiguration, jedoch kein Liefertermin. Würde das Fahrzeug geliefert werden, mit einer fehlenden Eigenschaft, hättest du das Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz, bzw. hat der Verkäufer das recht zur Nachbesserung. .. - weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.
Geht es dir aber um die Lieferzeit, hast du kein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag (außer dies wurde explizit in diesem festgelegt). Außer es würde wohl wirklich unverhältnismäßig lange dauern (Jahre!?), dann würde es wohl wirklich einen Grund geben. So lange es aber in der jetzigen Situation quasi alle Hersteller betrifft und nicht nur dein Modell, denke ich, hast du da keine Chance
Stimmt leider nicht! (Quelle: Autozeitung)
RECHTE BEI ÜBERSCHREITUNG DER LIEFERFRIST VON NEUWAGEN
Bei der Bestellung eines Neuwagens erhalten Kund:innen in der Regel eine schriftliche – meist unverbindliche – Lieferzeit. Ist ein unverbindlicher Liefertermin verstrichen, hat der Händler noch weitere sechs Wochen Zeit, um das Auto auszuliefern. Geregelt wird das in den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB), die der Verband der Automobilindustrie (VDA) verabschiedet hat und die in Neuwagen-Kaufverträge mit einbezogen werden. Nach Ablauf der sechs Wochen können Betroffene schriftlich die Lieferung einfordern und eine Nachfrist setzen. Diese beträgt üblicherweise zwei Wochen. Sobald das Schreiben beim Händler eintrifft, besteht Lieferverzug: Erfolgt die Lieferung des Neufahrzeugs innerhalb der Nachfrist nicht, ist es nun möglich, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Nun, das Problem ist ja jetzt, das überhaupt keine Lieferfrist mehr angegeben wurde.
Auf der Bestellung (auf Grundlage des Angebots), die ich unterschrieben habe, hatte ich Wunschtermin 11/22 eingesetzt mit der Erwartung, dass die Bestätigung dann einen (wenn auch unverbindlichen) LT enthält.
In der Bestellbestätigung durch den Händler (sicher auf Grundlage der Eingabe in das BMW-System) steht dann aber dieser ominöse Satz "Lieferung nach Möglichkeit des Werks". Ich fühle mich da schon einseitig benachteiligt, da ich jetzt zur Abnahme des Autos ohne die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag (wegen Lieferverzug) gezwungen werde. Egal wie lange die Lieferung dauert, kann ja auch erst in 5 Jahren sein. Früher konnte man wenigstens mit Fristsetzung irgendwann mal vom Vertrag zurücktreten, jetzt so nicht mehr.
Ich gehe aber mal davon aus, dass sich BMW und der Händler bemühen werden, das Auto zeitnah zu liefern.
Die Frage ist nur, ob der Vertrag damit wirklich zustande gekommen ist, da ein wesentlicher Bestandteil, nähmlich die Lieferzeit, entgegen der früheren Gepflogenheit nicht mehr enthalten ist. Aber das müsste man dann sicher juristisch klären lassen.
Das sind dann wohl keine zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Damit kommt kein Kaufvertrag zustande. Allerdings hast du dann auch kein Recht mehr auf Erfüllung. So sehe ich das. Müsste wohl doch ein Jurist klären.
Zitat:
@Pitty60 schrieb am 1. Juli 2022 um 10:20:51 Uhr:
Dann muss man den Vertrag einfach nicht unterschreiben
Der ist ja bereits unterschrieben, zumindest kenne ich es nicht anders, alle meine Bestellungen in der Vergangenheit liefen so ab:
1. Nach den Verhandlungen mit dem Autohaus unterschreibt man eine verbindliche Bestellung (juristisch einen Auftrag)
2. Dieser wird vom Autohaus (denn mit dem macht man ja den Vertrag) abgelehnt oder angenommen.
3. Im Fall einer Annahme erhält man eine vom Autohaus unterschriebene verbindliche Auftragsbestätigung, nachdem diese die Bestellung im BMW-System vorgenommen haben.
4. Damit ist der Vertrag geschlossen.
Wo und wann sollte ich dann nochmal unterschreiben?
Aber ich möchte die Diskussion hier nicht weiter vertiefen, da dies juristische Details sind, wo ich nur allgemeines Grundwissen habe. Und selbst wenn hier ein Anwalt im Board vertreten ist, kann er hier keine Rechtsberatung machen.
Ich wollte mit meinem Beitrag nur darauf hinweisen, dass (zumindest in meinem Fall) in meiner Auftragsbestätigung kein konkreter LT steht, sondern nur: "nach Möglichkeiten des Werkes".
Mich interessierte einfach nur, ob das bei anderen aktuellen Bestellungen auch so ist oder ob das nur eine einseitige Absicherung meines Autohauses ist.
Wenn Angebot (hier Bestellung) und Annahme (hier Auftragsbestätigung) in einem wesentlichen Punkt (hier Lieferzeit) nicht übereinstimmen, kommt meiner Meinung nach kein Vertrag zustande.
Ich warte auf die Auftragsbestätigung meiner Bestellung vom 20.6. Diese wird wohl die gleiche Formulierung bezüglich der Lieferzeit enthalten und dann sehen wir weiter.
Am 6.07.2022 Bestellung mit unverbindlichem Liefertermin 11/2022 unterschrieben. 3 Stunden später eine Auftragsbestätigung per E-Mail bekommen mit Liefertermin “Nach Möglichkeiten des Werkes “.
Meinen im März bestellt ist jetzt auf November verschoben. Schön wäre zu wissen wo genau das Problem liegt