das tragische ende eines guten freundes
hallo
mein passat nach sturmschaden am letzdem sonnabend
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von honney
mein tipp auch, geh zum anwalt udn frag nur mal grob nach
... kann mich nur anschliessen - hast Du kein Rechtsanwalt in der Bekanntschaft oder im Kundenkreis ??
Ich hab die Erfahrung gemacht, dass man auch ohne Konnektions mal beim Anwalt nachfragen kann - bei mir wollte der für einen anwaltlichen Rat nicht mal was für die Kaffeekasse ....
der beitrag von tweety gibt mir wieder neue hoffnung
aber auch allen anderen vielen dank für eure tips
ich werde versuchen , dass beste daraus zu machen .
vielen dank
viele grüße manfred
ADAC-Mitglieder bekommen übrigens auch eine kostenlose Erstberatung bei Vertragsanwälten.
Thorsten
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Hallo,
die Stadt ist in diesem Fall nicht haftbar, außer es ist grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. (z.B. der Baum war sehr morsch) Ansonsten spricht man hier von höherer Gewalt und das entbindet den Eigentümer von der Haftung gem. §823 BGB.