Das riecht doch nach Betrug
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und hoffe im richtigen Unterforum gelandet zu sein.
Folgender Fall:
Mein Mann hat einen Fox per Internet zum Verkauf angeboten.
Jemand hat sich gemeldet aus dem hohen Norden der sofort mit dem Kaufpreis einverstanden war. Der Herr setzte sich (angeblich) direkt in den ICE nach Baden-würtemberg zu uns. Kam,sah und nahm das Auto direkt gegen Barzahlung (1800€) an sich.
Eine Stunde später wurde per SMS mitgeteilt das der Wagen in Ulm mit Motorschaden steht und nun eine Lawine gegen die Letzte Fahrzeughalteri n losgetreten wird. Die Polizei wäre informiert und die wollen jetzt sofort seine Daten. Mein Mann versuchte den Herren telefonisch zu erreichen. Klappte aber nicht. Kommunikation war nur per SMS möglich.
Dann wurde gedroht das er ihn noch anzeigen wird wegen "illegalen Autohandel". Er soll morgen in der Werkstatt anrufen und das mit denen besprechen.
Dann kam wieder eine SMS mit einer Rechnung in der verlangt wurde den Kaufpreis zu erstatten + Abschleppdienst+Werkstatt+Anreise u.Rückreisekosten+Hotel. Ansonsten wird eine Lawine losgetreten. Die Polizei wäre schon vor Ort.
Wir schrieben das er doch mal anrufen soll. Er schrieb das wäre nicht möglich weil er schon im ICE nach Oldenburg sitzt(aha?!)
Das alles innerhalb eines Tages (Wozu Hotelkosten?) Das riecht doch nach Betrug,oder??
Gruß Lola
Beste Antwort im Thema
Das richt nicht nur nach Betrug, das ist auch welcher. Das sollte man diesen Gestalten auch mitteilen.
Ab dort dann keine Reaktionen mehr.
72 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 4. Dezember 2014 um 10:51:55 Uhr:
der Tatbestand der Nötigung bzw. Erpressung könnte aber erfüllt seinZitat:
@birscherl schrieb am 4. Dezember 2014 um 10:04:04 Uhr:
Noch ist es kein Betrug, weil noch überhaupt nichts passiert ist.
Das bezweifel ich. Wenn du die Drohung mit der Anzeige bei der Polizei als Drohung im Sinne des § 240/253 StGB meinst, liegst du meines Wissens nach falsch. Das Drohen mit einer Anzeige stellt keine Drohung im Sinne des Gesetzes dar, da nicht rechtswidrig.
Zitat:
Mit einem empfindlichen Übel wird gedroht, wenn der in Aussicht gestellte Nachteil geeignet ist, den Bedrohten zu veranlassen, dem Täterverlangen nachzugeben. Die Drohung braucht nicht ernst gemeint zu sein.
Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt und das dann eintreten soll, wenn sich der Bedrohte nicht dem Willen des Drohenden fügt.
Übel ist jeder Nachteil. Empfindlich ist ein Übel, wenn der in Aussicht gestellte Nachteil so erheblich ist, dass die Ankündigung geeignet ist, das bezweckte Verhalten zu veranlassen, Abzustellen ist auf die Bewertungen eines besonnen Dritten. Von einem angedrohten Übel abzugrenzen ist eine bloße Warnung, durch die lediglich auf mögliche Folgen eines bestimmten Verhaltens hingewiesen wird.
Mit einem empfindlichen Übel wird z.B. in folgenden Fällen gedroht:
Drohung mit Gewaltanwendung
Drohung mit Anzeige beim Vorgesetzten
Drohung mit Produktionsbeeinträchtigungen
Drohung mit Entlassung
Drohung mit wildem Streik
Drohung mit Beschädigungen
Drohung, anderen peinliche Fehler mitzuteilen u.a.
Drohung mit Strafanzeige
Eine andere Frage ist ob die Androhung des Übels rechtswidrig ist. Das ist gem. § 240 Abs. 1, 2 StGB nur der Fall, wenn die Androhung des Übels rechtswidrig und zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Streit um Parklücke
Die Polizei wird zur Bahnstraße 5 gerufen, weil ein Streit um eine Parklücke zu eskalieren drohe. Einer wolle rückwärts, der andere vorwärts einparken. Bei Eintreffen der Beamten steht ein Pkw in der Parklücke. Der andere Fahrer (F) kommt auf die Beamten zu und erklärt, dass er die Parklücke zuerst erreicht hätte. Er habe jedoch den Platz freigegeben, weil der "Sieger" (S) ihn angeschrieen hätte: "Wenn du nicht sofort die Lücke freigibst, kannst du dir bald ein neues Auto kaufen!"
Drohung mit einem empfindlichen Übel?
S hat F gegenüber einen Nachteil / Übel in Aussicht gestellt, der geeignet war, den Bedrohten (F) zu veranlassen, dem Täterverlangen nachzugeben. Folglich hat er mit einem empfindlichen Übel gedroht.
Der Täter muss einem anderen mit dem empfindlichen Übel drohen. Wenn sich jemand nur selbst bedroht, um auf ihn bedrückende Probleme aufmerksam zu machen, ist Nötigung nicht gegeben. Wenn also z.B. jemand seine Selbsttötung ankündigt, weil er wegen seiner Entlassung keine Perspektiven mehr sähe oder weil eine ihm nahe stehende Person ihn verlassen habe etc. hat das mit Nötigung nichts zu tun.
05 Rechtswidrigkeit der Nötigung
TOP
Wie bereits erwähnt ist eine Nötigung rechtswidrig, wenn die eingesetzten Nötigungsmittel (Tathandlung) nicht auf einen allgemein anerkannten Rechtfertigungsgrund gestützt werden können und der Einsatz der Mittel zum angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist (Verwerflichkeit der Mittel-Zweck-Relation).
Nötigung begeht also nicht:
wer rechtmäßige Gewalt anwendet oder mit rechtmäßigen Mitteln droht oder
wenn das eingesetzte Mittel zum angestrebten Zweck nicht als verwerflich anzusehen ist.
Mit rechtmäßigen Mitteln wird z.B. gedroht:
Gewerkschaft droht mit Streik, wenn die Tarifverhandlungen ergebnislos bleiben.
Arbeitgeber droht mit Aussperrung, wenn die Gewerkschaft zum Streik aufruft.
Ankündigung, ein Werkbetretungsverbot zu erwirken, wenn weiterhin gegen die Arbeitsordnung verstoßen wird.
Ankündigung, die Polizei zu informieren, wenn ein ertappter Dieb mit einer Nachschau nicht einverstanden ist.
Drohung mit Entlassung, wenn die Voraussetzungen einer Kündigung gegeben sind.
Drohung mit Strafanzeige bei berechtigtem Interesse
Quelle: Rodorf.de
Das berechtigte Interesse sollte hier dann noch geprüft werden.
Ich würde da keinen Finger mehr für eine SMS krum machen. Und auch auf Telefonanrufe würde ich nicht reagieren. Wenn der Käufer wirklich irgendwelche Ansprüche geltend machen möchte, wird er es auf dem Postweg machen. Und die Polizei ist sowieso gänzlich falsch am Platz.
Zitat:
@hazzard02 schrieb am 4. Dezember 2014 um 12:33:08 Uhr:
Wenn der Käufer wirklich irgendwelche Ansprüche geltend machen möchte, wird er es auf dem Postweg machen.
eben!
zumindest mir ist es immernoch unverständlich, wieso die leute bei sowas im internet ihre private telefonnummer angeben - obwohl etliche netzbetreiber kostenlose prepaidkarten zur verfügung stellen, die man danach im schrank verschwinden lassen kann...so auch nichtmehr belästigt wird!
Seltsam, SMS geht aber telefonieren nicht?
Also die ganze Geschichte kommt mir recht seltsam vor! Ich hätte dem Herrn nach dem ersten Kontakt nur einen guten Tag gewünscht.
Ansonsten *grübel*
Ich komme mir hier etwas verpopod vor.
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Ich habe für sowas auch eine Prepaidnummer und dolle Sachen erlebt.
Solche Leute glauben wirklich, du bist mit dem Klammerbeutel gepudert und lesen nicht das Kleingedruckte wie "Ausschluss der Sachmängelhaftung". Und das Schlimme ist, die versuchen's halt immer wieder, weil wenn du nicht darauf anbeißt, einen Dummen finden die halt immer, und dann hat sich's gelohnt.
Zitat:
@e30lion schrieb am 4. Dezember 2014 um 10:43:37 Uhr:
Also dazu habe ich auch eine Geschichte.Mein Eltern habe Ihr Auto verkauft und da ist genau das gleiche passiert.
Es wurde mit Anwalt gedroht (sogar ein Staranwalt) worauf auch verwiessen wurde in den Mails.
Ich hatte nur zurück ein mal zurück geschrieben das ich Rechtsschutzversichert bin und das er sich gern an meinem Anwalt wenden kann.
Ich habe nie mehr was davon gehört.
Die Polizei macht in solchen Fällen sowieso nichts, da dies ein Zivilrechtliche Sache ist, und zur Beweissicherung braucht man wohl die Polzei nicht da die einen Motorschaden nicht beurteilen können.MfG
Mike
Vielleicht war das ja wirklich ein Star-Anwalt. Tierschützer oder Ornithologe, der Stare vor Gericht vertritt. 🙂 😁
cheerio
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 4. Dezember 2014 um 13:06:10 Uhr:
zumindest mir ist es immernoch unverständlich, wieso die leute bei sowas im internet ihre private telefonnummer angeben - obwohl etliche netzbetreiber kostenlose prepaidkarten zur verfügung stellen, die man danach im schrank verschwinden lassen kann...so auch nichtmehr belästigt wird!
Noch einfacher, wenn man IP-Telefonie hat:
Eine der bis zu 10 Telefonnummern verwenden und diese bei Bedarf über den Router inaktivieren.
O.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Dezember 2014 um 11:48:19 Uhr:
Ich darf also jedem drohen, das ich dies und jenes machen werde...
Natürlich darfst du das, aber bitte nur per SMS.😁
Das wichtigste zum Schluß meldet euch doch bei MT vorher an damit es später keinen Ärger mit denen gibt.
Sinnvoller wäre die Anmeldung in einem Fitnessstudio.
Dann lässt man den Käufer nochmal antanzen und erklärt ihm dann mit ein paar Kumpels den Unterschied zwischen Betrug und Körperverletzung.
Ein paar gezielte Schläge wirken oft Wunder wenn es um solche Typen geht.
Zitat:
@LolaLakritz schrieb am 4. Dezember 2014 um 04:40:34 Uhr:
Kam,sah und nahm das Auto direkt gegen Barzahlung (1800€) an sich.
Guck mal nach ob das wirklich echtes Geld ist oder ob die dir nicht irgendwelche Blüten untergejubelt haben 😁
Zitat:
@TalkTalkFan schrieb am 4. Dezember 2014 um 19:24:43 Uhr:
Sinnvoller wäre die Anmeldung in einem Fitnessstudio.Dann lässt man den Käufer nochmal antanzen und erklärt ihm dann mit ein paar Kumpels den Unterschied zwischen Betrug und Körperverletzung.
Ein paar gezielte Schläge wirken oft Wunder wenn es um solche Typen geht.
Du willst dich doch nicht mit denen auf die unterste Stufe stellen.
An dieser Stelle nochmal mein Tip
1. Prepaidnummer besorgen
2. Kaufvertrag vom ADAC oder Mobile oder Autoscout24 ect. nehmen
3. Nicht alleine Verkaufen
4. Personalausweis vom Käufer kopieren ( hat der den nicht oder will er den nicht geben...= Pech+ schickste wieder nach Hause)
5. Fahrzeug nur abgemeldet verkaufen
6. Bargeld prüfen
7. Klingel ausstellen+ Sim rausnehmen.