Das Rätsel "Scheibenwischer"
Ich habe einen Trendline mit den gegenläufigen Scheibenwischern. Nun fällt mir auf, das die Scheibenwischer nicht immer wieder in die "gerade" Ruhestellung zurückfahren, sondern leicht angewinckelt stehen bleiben :-/. Man sieht dann den Knubbel der Wischerhalterung am "mittleren Horizont" des Amaturenbrett.
Ich habe jetzt schonmal ein wenig getestet und dabei folgendes festgestellt:
- drückt man den Wischerhebel nur mal kurz nach unten (einmal wischen), dann fahren die Wischer wieder richtig nach unten.
- hat man Intervall eingestellt, dann bleiben die Wischer in den Pausen sehr deutlich im unteren Teil der Scheibe leicht angehoben stehen. Schaltet man jetzt die Wischer aus, dann gehen die zwar weiter nach unten, aber nicht ganz bis in die "gerade Nullstellung".
- ohne das die Wischer genutzt wurden, rucken sie manchmal kurz beim abschalten des Autos, mal kommen sie aus der Ruheposition ins Sichtfeld, mal gehen sie genau den umgekehrten Weg.
Hat diese Symptomatik eine Bewandnis und kann das jemand bei sich auch feststellen oder stimmt hier was nicht? Komisch ist es auf alle Fälle.
Und dann wäre da noch das dämliche Tropfenwischen. Das man es scheinabr nicht abstellen kann habe ich schon gelesen, aber die Funktion leuchtet mir nicht wirklich ein. Denn wenn man anhält und die Scheibe wäscht, dann wird nicht nachgewischt, obwohl genau dann Tropen auftreten können - unlogisch. Wenn man jetzt programmieren könnte das das Auto beim Scheibe waschen steht (also natürlich nur vorgetäuscht), dann würde nicht nachgewischt - (träum ;-) ).
Gruß,
der Papa_Joe.
23 Antworten
Hallo,
die Funktion ist bei den Wischern durchaus gewollt. Es hat den Zweck, die Wischer immer an einer anderen Ruheposition auszuschalten, damit keine einseitige Abnutzung erfolgt.
Gruß Kenjin-Do
Zitat:
Original geschrieben von PtL
steht das alles nicht auch in der Bedienungsanleitung? 😉
Tja, RTFM... 😉
Das mit dem Tropfenwischen ist aber echt nervig, besonders auf der Autobahn, wo bei 150 eh alles Wasser nach außen/oben weggeblasen wird, gibts dann mit dem Nachwischen neue Streifen.
Irgenwie sind die ganzen tollen Elekronik-Ideen der VW-Entwickler überflüssig: Nachwischen will ich selbst steuern können, Auto-Lock und Gurtgepiepse hab ich deaktivieren lassen...
Ja, in der Tat das steht wirklich alles in dem Manual.
Aber vorne weg, alle deine sehr gut beschreibenen Vorgänge sind gewollt und aus meiner Sicht sinnvoll.
Wenn Du im Stand wäscht, geht der Tropfenwischer übrigens erst beim Anfahren los.
Gruß 24Online
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Oh, so ei Traffic hier ... mal schnell am Grill gewesen und schon alles voll 😉
OK, der Tip mit dem Manual ist gut. Leider warte ich schon seit Anfang April darauf, bislang muss ich immer noch ohne auskommen. Und mal ehrlich - ohne Manuel sind diese Eigenartigkeiten schon recht schwer erklärbar. Deshalb: Danke für die Aufklärung!
@24online
Also das kann ich so nicht bestätigen. Gut, bislang habe ich immer gestanden und bin nicht gleich nach dem sprühen losgefahren, aber nach dem losfahren (z.B. an der Ampel) wischt nix mehr nach. Evtl. muß man in der Wischpause losfahren?
@kenjin-do
Interessant. Hat man nicht vor allzu langer Zeit mal das "sprühen vor dem wischen" erfunden damit die Wischer nicht trocken über die Scheibe rubbeln 🙄 ? Jetzt plötzlich ist es wieder Serie 1-2cm trocken hoch und runter zu rubbeln. Versteht mal einer die Entwickler...
Zitat:
Original geschrieben von PtheB
Was für ein Gurtgepiepse?
Na, das Gepiepse, wenn man ohne Gurt anlegen anfährt (nervig z.B. beim Einparken in der Tiefgarage, beim Rangieren mit Hänger usw.)
Hab ich auch deaktiviert. Der piepte ja schon beim Anlassen des Motors. So ein Quatsch. Und der Komfortblinker ist auch ausgeschaltet.
Gruß,
Brokit
Zitat:
Original geschrieben von Brokit
Und der Komfortblinker ist auch ausgeschaltet.
Moin zusammen,
also ich finde das Komfortblinken eine tolle Sache, insbesondere beim Spurwechsel auf der Autobahn - kurz antippen, es blinkt ausreichend lang, und man hat den Kopf "wieder frei" für den eigentlichen Spurwechsel.
Gruß H
Re: Gurtgepiepse
Zitat:
Original geschrieben von matthes007
Wie kann man das gepiepse abstellen??
Mit VAG-Com oder beim Freundlichen !
hallo,
Ihr wisst aber schon das mit dem Abstellen des Gurtwarners die Betriebserlaubnis erlischt.Ausserdem
verliert ihr den Versicherungsschutz.Ich hatte auch den
Gurtwarner deaktivieren lassen,habe es aber letzte Woche
wieder rückgängig machen lassen.
Gruß Thomas
Zitat:
Original geschrieben von kalonka
hallo,
Ihr wisst aber schon das mit dem Abstellen des Gurtwarners die Betriebserlaubnis erlischt.Ausserdem
verliert ihr den Versicherungsschutz.Ich hatte auch den
Gurtwarner deaktivieren lassen,habe es aber letzte Woche
wieder rückgängig machen lassen.
Aha, und wo steht das ?
Für mich klingt das nach Extrem-Quatsch !!!
Zitat:
Original geschrieben von Alpen-Touraner
Aha, und wo steht das ?
Für mich klingt das nach Extrem-Quatsch !!!
Geändert von touranfaq am 19.04.05 um 12:55
das Thema hatten wir schon mal.Habe mal ein Beitrag rausgesucht.Ausserdem hat mein Freundlicher mir das selbe bestätigt.
Thomas
@Ischi 112:
Hast Du Dir mal die Mühe gemacht, die von mir zitierten §§ zu lesen? Daraus geht das von mir gesagte eindeutig hervor.
Jedes Fahrzeug erhält vor seiner Zulassung im Straßenverkehr nach einer Prüfung durch das KBA eine Betriebserlaubnis nach §20 StVZO.. So auch der Touran, und das mit einem Gurtwarner, der fahrerseitig schon von Anfang an zur Serienausstattung gehört.
Wenn Du nun an dem Fahrzeug irgendwelche Modifikationen durchführst, mit denen Du sicherheitstechnische Einrichtungen veränderst, greift StVZO §19 Absatz 2 Satz 2. Damit erlischt deine Betriebserlaubnis.
Dieser § greift übrigens schon dann, wenn Du z.B. ohne Stoßstange fährst (weil Du damit Fußgänger gefährdest, ein Kumpel von mir mußte deshalb schonmal blechen).
Die Frage ist natürlich, inwieweit dein Fahrzeug im Falle eines Unfalls geprüft wird und ob es überhaupt jemandem auffällt, dass das Teil deaktiviert ist. Denn wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Aber genau genommen bewegst Du dein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis und damit ohne Versicherungsschutz.
Ich erwähne es nochmal, jeder kann machen, was er will. Ich habe die entsprechenden §§ genannt, jeder kann sie durchlesen und sich seine Meinung dazu bilden. Ich will hier niemandem meine Meinung "aufdrängen".
Zum Thema "Werkstatt" und "strafbar machen": Meine Werkstatt hat mir damals für meinen Polo (auf meinen Wunsch) H4-Lampen verkauft mit 85/100 Watt (keine StVZO-Zulassung). Macht sie sich deshalb strafbar?