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das erste mal leasing

Themenstarteram 19. Juli 2006 um 11:26

Hallo zusammen,

kurz zu mir:

ich bin 20 Jahre und wollte mir in nächster Zeit ein Cabrio leasen. Zur Zeit fahre ich einen Golf 4 der sollte min. 5000 - 6000 € noch Wert sein. Den will ich dann für die Anzahlung nehmen die ja wie ich mitbekommen habe ca. bei 20 % liegt.

Leasen will ich einen BMW Z4. Fahre im Jahr etwas weniger als 15.000. Den Wagen will ich dann zwei max. drei Jahre behalten.

Preise liegen ca bei:

24 Monate x 350 € = 8400

Anzahlung: 7000 €

 

Wie genau funktioniert das jetzt. Bekomm ich nach den zwei Jahre die 7000 € zurück. Ich pflege mein Auto sehr. Wie ist es bei der Abgabe des Autos wenn ich keine Unfälle gehabt habe und das Auto nur normale gebrauspuren zeigt wie z. B. Steinschläge auf der Motorhaube etc. Sind die da so das die immer was finden und das teuer werden kann. Was ist mit Verschleis, Bremsen etc. ?

Gibt es jemand der mir das abrät? Bin für alles offen.

Danke schon mal

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16 Antworten

die Anzahlung ist futsch, mit dieser minderst du nur die monatliche Rate.

Sagen wir mal so wenn du ein Anschlussgeschäft in Aussicht stellst werden sie nicht so pingelig sein ansonsten versuchen 99% der Händler rauszuholen was geht. Was da normaler Verschleiss ist und was Extra kostet ist oft reine Verhandlung oder Argumentationssache. Mit abgefahrenen Reifen oder verschlissenen Bremsen brauchst du den Wagen auf jedenfall nicht auf den Hof stellen die werden dir 100% in Rechnung gestellt.

Beim Z4 wirst du bei ca. 15000km mit ungefähr 6000 Euro kosten pro Jahr rechnen müssen (den hohen anfänglichen Wertverlust nicht langfristig umgelegt).

Themenstarteram 19. Juli 2006 um 14:04

Ich hatte immer gedacht das man die Anzahlung zurück bekommt und das evtl. Reparaturen von diesem Geld abgehen. Dann lohnt es sich ja mehr ein Auto zu kaufen.

wie kommst du auf 6000 € pro Jahr?

dann wäre es ja eher eine Art Kaution und keine anZAHLUNG

weil ein KM wohl ca. 38 cent mit dem Wagen kosten dürfte.

Themenstarteram 19. Juli 2006 um 14:55

ja so hatte ich das auch gedacht eine Art Kaution.

Was ist wenn ich nach den zwei Jahren wieder einen wagen lease zahl ich dann wieder Anzahlung.

wenn du eine Anzahlung leisten möchtest sicher.

Um es jetzt noch mal deutlich zu sagen das Geld ist WEG! Du zahlst nur etwas an damit die monatlichen Raten schrumpfen meinetwegen kostet der Wagen 600€ im Monat und mit 6000€ Anzahlung kostet er dann nur noch 450€ im Monat weil du eben schon Raten und Zinsen vorher beglichen hast im Prinzip kommts aufs Gleiche raus.

lass besser die Finger davon ....

... fahr deinen GOLF noch n paar Jahre und spare dir so die mtl. Rate ... in ca. 3 Jahren kannste diese dann zur Anzahlung für einen Z4 nehmen !

und nochmals zum leasing:

-Du musst so gut wie immer eine Anzahlung leisten, diese ist jedoch immer WEG (du musst dem Händler den Wertverlust des Wagens bezahlen)

-Auf dich kommen hohe Unterhaltskosten zu, immer Inspektion im BMW-Haus, alle Reperaturen machen müssen, Versicherung etc.

-Bei Rückgabe wirds meist SEHR TEUER ... gerade beim Z4 aus jugendlicher Hand wird sich ein gefuchster Händler nicht 2mal bitten lassen !

-Rechtliche Probleme beim Unfall bzw. Diebstahl ... kann teurer werden als erwartet !

am 20. Juli 2006 um 7:57

@ScireG4:

Mit etwas gesundem Menschenverstand hättest Du alleine drauf kommen können, dass man einen nagelneuen Z4 nicht zwei Jahre lang für "läppische" 8.400 EUR leasen kann. In den ersten beiden Jahren ist der Wertverlust bei einem Neuwagen überproportional hoch. Diesen Wertverlust musst Du natürlich tragen. Und dann möchte auch noch der Leasinggeber was verdienen. Die machen ihr en Job ja nicht zum Spaß. Immerhin muss der Leasinggeber zuerst mal den Neuwagen von Deinem Händler kaufen, bevor er ihn Dir leihweise überlassen kann. Hierfür muss der gesamte Kaufpreis vorfinanziert werden, was natürlich auch ne Stange Zinsen kostet.

Also, verabschiede Dich besser von dem Gedanken! Oder willst Du tatsächlich über 15.000 EUR + Versicherung! + Wartung! + evt. Nachzahlungen am Leasingende! durch den Kamin blasen, nur um ein bisschen den Molly machen zu können?

Andi

Themenstarteram 20. Juli 2006 um 8:41

Danke Jungs, hatte das mit dem leasing etwas falsch verstanden. Warum heißt es, es lohnt sich für eine Firma mehr als für einen Privatmann?

am 20. Juli 2006 um 8:56

Zitat:

Original geschrieben von ScireG4

Danke Jungs, hatte das mit dem leasing etwas falsch verstanden. Warum heißt es, es lohnt sich für eine Firma mehr als für einen Privatmann?

Was heißt "lohnen"? Eigentlich lohnt es sich für ein Unternehmen ebensowenig, wie für den Privatmann. Leasing ist (mit wenigen Ausnahmen) teurer als Barkauf oder Finanzierung. Die wichtigsten Vorteile für Firmen liegen in der Art der "Abschreibung" und der geringeren Liquiditätsbelastung.

Wenn es Dich wirklich interessiert, erkläre ich es gerne mal ausführlicher. Im Moment habe ich leider keine Zeit dazu.

Gruß ... Andi

Themenstarteram 20. Juli 2006 um 9:21

wär sehr interessenat, danke. Bin schon gespannt

am 20. Juli 2006 um 14:56

... Du hast es so gewollt. Bittesehr!

 

Es wurde darum gebeten, die oft zitierten „Vorteile“ des gewerblichen Leasings gegenüber dem Privatkundenleasing, verständlich aufzuzeigen. Ich versuche mal, die wesentlichsten Punkte (teilweise stark vereinfacht) darzustellen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Auch unterscheide ich bewusst nicht zwischen Kosten und Aufwand und lasse die USt. ebenfalls außen vor. Es geht also nur um die prinzipiellen Unterschiede zwischen Kauf und Leasing aus unternehmerischer Sicht.

Also, los geht's ...

Das zu versteuernde Einkommen eines Unternehmens berechnete sich, grob gesagt, aus den Einnahmen eines Jahres abzüglich der betriebsbedingten Ausgaben des gleichen Jahres. Soweit logisch.

Nun ist es aber so, dass der Anschaffungspreis von Gegenständen, die für eine längere Nutzung vorgesehen sind, nicht auf einen Schlag im Anschaffungsjahr geltend gemacht werden darf. Das will unser Finanzminister so. Deshalb gibt das Finanzministerium sog. AfA-Tabellen (AfA = Absetzung für Abnutzung) heraus, in denen für die meisten gängigen Güter Abschreibungszeiträume festgesetzt werden. Ein PKW muss derzeit i. d. R. über 6 Jahre „abgeschrieben“ werden. Kauft also ein Unternehmer einen PKW und zahlt ihn aus dem Betriebsvermögen, ist der Anschaffungspreis erstmal auf einen Schlag weg und steht somit für andere Investitionen nicht mehr zur Verfügung. Als Betriebsausgaben geltend machen kann das Unternehmen aber in diesem Jahr nur 1/6 des Anschaffungspreises. Im Prinzip ist das nicht weiter schlimm, denn in den nächsten 5 Jahren kann es wiederum jeweils 1/6 des Kaufpreises als steuerminderne Ausgabe ansetzten obwohl (in diesen Jahren) gar keine Ausgaben angefallen sind. Soweit also keine schlechte Sache.

Wie sieht es aber aus, wenn der Unternehmer gar nicht vor hat, den PKW sechs Jahre lang zu fahren, sondern nur drei? Das ist dem Finanzamt erstmal schnuppe. Er kann trotzdem nur 1/6 des Kaufpreises pro Jahr als Betriebsausgaben geltend machen, obwohl er ja am Anfang soviel Knete locker gemacht hat! Das eingesetzte Kapital ist zwar nicht verloren, denn er bekommt es zurück, wenn er das Auto nach 3 Jahren wieder verkauft. An dieser Stelle wird aber klar, dass der Unternehmer (sinnbildlich gesprochen) ein ganzes Auto kaufen musste, obwohl er nur ein halbes nutzen wollte. Oder andersrum: Währen der Nutzungszeit steht der gesamte Kaufpreis des Fahrzeugs nicht mehr für andere Investitionen im Unternehmen zur Verfügung.

Beim Leasing – womit wir endlich zum eigentlichen Thema kommen – sieht die Sache anders aus: Leasingraten können sofort als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Und da unser Unternehmer weiß, dass er das Auto z. B. nur drei Jahre fahren möchte, muss er von Beginn an auch nur die Abnutzung dieser drei Jahre zahlen. Entsprechende Bonität vorausgesetzt, ist es beim gewerblichen Leasing möglich (und üblich), auf eine „Anzahlung“ (sog. Mietsonderzahlung) vollständig zu verzichten. Dadurch wird natürlich die Leasingrate höher, es fallen aber ausschließlich 36 identische Monatsraten an, die in voller Höhe steuermindernd als Betriebsausgabe angerechnet werden. Da der LN nur die Nutzung, nicht aber das ganze Fahrzeug zahlt, sind Leasingraten im Vergleich zu Finanzierungsraten optisch immer „billiger“. Das ist der Grund, warum so viele Privatmenschen auf Leasing hereinfallen. Bis ihnen bewusst wird, dass sie nach Ablauf der Leasingzeit mit leeren Händen dastehen!

Es gibt aber noch weitere Vorteile des Leasings für den Unternehmer:

Da er niemals Eigentümer des Leasingobjekts wird, muss er sich auch nicht um den Verkauf am Ende der Laufzeit kümmern. Zum einen kann der Verkauf eines Gebrauchtwagens recht zeitaufwändig sein. Schlimmer aber: Verkauft der Unternehmer an eine Privatperson, muss er – als gewerblicher Anbieter – seit 2002 bestimmte gesetzliche Gewährleistungspflichten für min. ein Jahr übernehmen. Der Unternehmer ist quasi einem gewerblichen Gebrauchtwagenhändler gleichgestellt ;(

Einen letzten - steuerrechtlich nicht ganz astreinen - Aspekt möchte ich noch beleuchten: Beim Leasing ist der Erwerb des Leasingobjektes (also hier des Autos) durch den Leasingnehmer prinzipiell ausgeschlossen, da es sonst steuerlich rückwirkend wie ein Ratenkauf behandelt würde. Und zwar mit allen Konseqenzen (AfA etc., sieher oben).

Nun hat man aber auch schon von Leuten gehört ;) die beim Abschluss eines Leasingvertrags eine Vereinbarung mit ihrem Händler treffen, wonach eine dritte Person (nennen wir sie Bruder des Unternehmers), das Auto am Ende zu kalk. Restwert kaufen darf.

Wenn nun der Unternehmer sehr hohe Leasingraten vereinbart (die er ja zu 100% steuerlich geltend machen kann), bleibt am Leasingende nur noch ein ziemlich kleiner Restwert übrig ... und der „Bruder“ freut sich :D (Das geht nur in bestimmten Grenzen, da es genaue Vorgaben für rechtmäßige Leasingverträge gibt)

Gruß ... Andi

ansonsten HIER

am 29. Juli 2006 um 17:48

hier hab ich auch mal vor langer zeit mal eine kurzinfo gepostet:

http://www.motor-talk.de/t580460/f12/s/thread.html

und hier:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=12&threadid=595792

mfg

am 17. August 2006 um 9:40

@Andi Zett

Sehr gute Ausführung. Nur ein paar kleine Anmerkungen:

Der große Vorteil des Leasings ist dass das Kapital nicht gebunden ist und für andere Investitionen zu Verfügung steht. Leasing macht nur dann Sinn, wenn das Kapital auch für andere Investitionen genutzt wird. Leasing ist auch für den Unternehmer erst einmal teurer.

Den Vorteil eines Barkaufs bereits in sechs Jahren Ausgaben verbucht zu haben ohne dann diese auch zu haben, dieser Vorteil sollte nicht unterschätzt werden.

Ein Auto muss im übrigen nicht linear, sondern kann deggresiv abgeschrieben werden um das Risiko im Falle eines Totalschadens zu minimieren.

 

Leasing und Finanzierung mögen auch für den Privatmann bestimmte Vorzüge aufweisen - rechnen tut es sich für ihn definitiv nicht.

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