Das Desaster mit der HUK24
Hallo zusammen,
ich muss euch mal erzählen was aktuell mit meiner Versicherung los ist, ich bitte auch darum zu schreiben ob ich evtl. was falsch gemacht habe:
Auto: 330Ci E46
Versicherung HUK24 inkl. Teilkasko
Mein Auto hatte einen Steinschlag mir Riss im Fahrerbereich, ich bin zur Werkstatt, diese haben mir eine neue Scheibe montiert und ich habe die Rechnung beglichen. Die Werkstatt meinte ich kann das dann einfach von meiner Versicherung einfordern. (sowas in der Art hatte ich auch schon vor 5 Jahren und ging problemlos).
Ich habe die Huk angerufen und denen das alles mitgeteilt, die unfreundliche Dame am Telefon meinte ich soll die RE per Email einreichen.
Paar Wochen später hat ich Post von der HUK erhalten das nicht alle Kosten übernommen werden und ich quasi auf denen sitzen bleibe.
Den Prüfbericht setzte ich mal hier rein.
Die Aussage das der Stundensatz von der Werkstatt zu hoch sei und deswegen von der HUK eigenständig gekürzt wird, finde ich ziemlich heftig, oder das z.b. die neue Windschutzscheibe einfach zu teuer sei und die deswegen auch was wegkürzen.
HUK hat auch geschrieben das wenn ich an eine Partnerwerkstätte gehen würde es gar keine Probleme gibt, naja das kann schon sein, aber ich habe in meinem Vertrag keine Werkstattbindung, also verstehe ich das nicht ganz .
Eigentlich bin ich stink sauer auf die HUK was die sich da erlauben, ich könnte ja auch mal den HUK Beitrag kürzen weil ich meine das der mir zu teuer ist.
Die HUK gibt jetzt quasi vor wie viel eine Werkstatt verlangen darf. Das komische ist, das es nicht mal eine BMW Vertragswerkstatt war sondern eine frei, bei der BMW Vertragswerkstatt wäre der Stundensatz noch höher.
Beste Antwort im Thema
Du hättest vorher eine Schadensmeldung machen müssen. Meiner Meinung nach kannst Du froh sein, dass die Versicherung überhaupt zahlt.
In der Regel steht dazu in den Versicherungsbedingungen "unverzüglich". Du hast eine Pflicht.
300 Antworten
Bei Kasko Select hat man auch die freie Werkstattwahl!!! Nur eben eine begrenzte Wahl, nämlich, jene Werkstatten, die die Versicherung unter Vertrag hat. Das muss nicht unbedingt die Werkstatt sein, in die ich als Kunde möchte. Aber die Wahl hat man dennoch, auch wenn sie stark eingegrenzt ist. Aufpassen in der Wortwahl!!!
Bei der Kasko-Select ist die Werkstattwahl nunmal stark eingeschränkt und evtl. ist nur eine Werkstatt im Ort zur "Auswahl".
Aber eine freie Wahl hat man dennoch... nur darf man dann 15% Selbstbeteiligung zahlen 😉 Aber da hast Du ja sciher auch aufgepasst 😎
Zitat:
@feidl74 schrieb am 5. Juli 2020 um 14:02:30 Uhr:
Geh zum Anwalt und zieh das bis zum Ende durch.Es ist schlichtweg eine Frechheit, was die Huk hier probiert.
"Entspricht den Versicherungsvorgaben" ist frei erfunden.
Solche Vorgaben gibt es nicht in den AVBs und finden somit keine Anwendung.
Wenn der TE zum Anwalt geht, macht er den nächsten Fehler! Wieder Kosten für den TE, die nicht mal im Verhältnis Kosten-Nutzen stehen. Der Anwalt wird ihn nicht weg schicken und den Fall übernehmen. Von 100 Anwälten ist vielleicht einer so treu und sagt, lieber Ratsuchende... Der Fall entwickelt sich dann so, dass nicht einmal die Rechtsschutz den Fall übernimmt sondern schreiben wird, Fall fehlt es an Gewinnaussicht, keine Rechtsfallübernahme, und man trägt die Beratungskosten des Anwalt selbst und lernt diese Geschäftspraktik dann erst mal richtig kennen. Das bleibt dann nicht bei 150 Euro, sage ich mal voraus. Der Gang zum Anwalt ist zu diesem Stadium die falsche Adresse, es sei dann man möchte auf den harten Boden der Tatsachen aufschlagen.
Für Streit mit der Versicherung sollte man vorab ein Schlichtungsverfahren wählen und den Versicherungsombudsmann anrufen. Bis zu einer Obergrenze halten sich Versicherungen an den Schiedspruch und das Verfahren ist für den Versicherungsnehmer nicht mit Kosten verbunden. https://www.versicherungsombudsmann.de
Zitat:
@NDLimit schrieb am 5. Juli 2020 um 16:34:46 Uhr:
Bei der Kasko-Select ist die Werkstattwahl nunmal stark eingeschränkt und evtl. ist nur eine Werkstatt im Ort zur "Auswahl".Aber eine freie Wahl hat man dennoch... nur darf man dann 15% Selbstbeteiligung zahlen 😉 Aber da hast Du ja sciher auch aufgepasst 😎
Bittere Wahrheit. Alles selbst erlebt.
In einer größeren Stadt gibt es z.B. vier Werkstätten, die bei der Versicherung unter Vertrag stehen. Man kann eine dieser vier auswählen. In meinem Fall war das mit einem Benz
eine Skoda Werkstatt,
eine Opel Werkstatt,
eine Renault Werkstatt und
eine No-Name.
Also eine Wahl hat man schon... :-)
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Wenn die HUK24 tatsächlich ohne Einschränkungen in die Regulierung eingetreten ist, besteht eine Selbstbindung. Damit ist die Pflichtverletzung des VN vom Tisch.
Das Schreiben ist von einem Dienstleister der HUK24. Übliches Verfahren. Vorgabe der HUK24 zum Stundensatz: Eigentlich müssten ortsübliche Sätze konkret aufgeführt werden??? Damit die pauschale Aussage nicht haltbar.
Poblemaisch sehe ich die Zuschläge auf die UVP an. In der Regel gibt es dazu in einem Gutachten die entsprechenden Angaben. Aber: Es gibt die konkrete Rechnung für die Arbeiten mit den ausgewiesenen Preisen. Damit halte ich einen weitergehenden Nachweis für obsolet.
Jetzt aber nicht noch den Fehler machen, ohne vorherige Deckungszusage der RSV zum Anwalt gehen.
Persönlich würde ich auch mit der Rechnung zu einem Gutachter gehen. Geht aber auf eigene Kosten. Also Relationen beachten.
@aMieX
Die Huk selber führt ja in diesem Falle auf, dass nach Versicherungsvorgaben nur maximal 90,- € bezahlt werden.
Also müssen sie diese auch irgendwo in den Bedinungen so konkret festhalten.
Denn von ortsüblichen Werten sprechen die in ihrem Schreiben ja auch nicht.
Gar nix muss die HUK hier.
Erst einmal schreibt hier nicht die HUK, sondern ein von Ihr beauftrages Auftragsstreicher- Unternehmen. Hier mal Eucon.
Und die HUK hält die 90 € eben für orstüblich und angemessen.
In der AKB stehen diese Zahlen ganz bestimmt nicht.
Wie schon gesagt habe ich keine Werkstattbindung, die HUK hat ja den Schaden anerkannt, nur eben mit Abzügen.
Die Scheiben Werkstatt hat einen Stundentakt von 90 Euro. Eine BMW vertragswerkstatt 120 Euro, habe nachgefragt, da bin ich gespannt was da die huk gesagt hätte
Bei der RSV bitte auch die evtl. vereinbarte SB berücksichtigen. Bei der Schadenhöhe würde ich den Ombudsmann zunächst einschalten, bevor ich meine RSV mit einem Schaden belaste 🙂
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 5. Juli 2020 um 17:22:12 Uhr:
Gar nix muss die HUK hier.
Die Huk muss hier zahlen, da weder "ortsüblich" noch sonst eine Beschränkung in ihren AKB steht.
Die HUK über 1400 Partnerwerkstätten, die Hälfte davon sind markengebunden. Mit diesen Werkstätten sind Großkundenkonditionen vereinbart, der Vorteil wird durch günstigere Beiträge an die Versicherten weitergegeben.
Das ist allerdings nicht neu. Über die damit verbundenen Bedingungen sollte man sich aber vor Vertragsabschluss informieren oder sich ggf. einen anderen Anbieter suchen. Denn ein Vertrag ist nunmal eine Einigung, über die sich beide Parteien verständigt haben. Aber einfach vom Vertrag abweichen oder über die Bedingungen weinen und die Versicherung als Buhmann hinzustellen, halte ich für fragwürdig.
Hä wo weiche ich vom Vertrag ab, ich habe keine werkstattbindung, d.h. Ich kann da hingehen wo ich will. Das ich es davor nicht der huk gesagt habe, hat die huk gar nicht gemangelt.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 5. Juli 2020 um 17:32:29 Uhr:
Die HUK über 1400 Partnerwerkstätten, die Hälfte davon sind markengebunden. Mit diesen Werkstätten sind Großkundenkonditionen vereinbart, der Vorteil wird durch günstigere Beiträge an die Versicherten weitergegeben.Das ist allerdings nicht neu. Über die damit verbundenen Bedingungen sollte man sich aber vor Vertragsabschluss informieren oder sich ggf. einen anderen Anbieter suchen. Denn ein Vertrag ist nunmal eine Einigung, über die sich beide Parteien verständigt haben. Aber einfach vom Vertrag abweichen oder über die Bedingungen weinen und die Versicherung als Buhmann hinzustellen, halte ich für fragwürdig.
Ja nur das ich die Vorteile nicht in Anspruch genommen habe, da ich kein select bei der HUK habe und deswegen meine Versicherung nicht günstiger ist.
Zitat:
@fritzberndol schrieb am 5. Juli 2020 um 15:17:02 Uhr:
Nachdem ich den ganzen thread gelesen habe, habe ich nur einen Punkt nicht verstanden:"Da auch ich freie Werkstattwahl hatte (ist ja nicht gerade ein geringer Aufpreis)"
Die Option der freien Werkstattwahl kann ich bei der Huk/Huk24 nicht buchen und versichern, also gibt es auch keinen Aufpreis wie ein user behauptete
... so ein Quatsch, natürlich kann ich freie Werkstattauswahl buchen, der Aufpreis beträgt 20%. Wählst Du bei KFZ Leasing ist die freie Werstattauswahl immer enthalten, da Dir nur der Classic Tarif angeboten wird, bei Eigenfinanzizerung wird dann auch Classic Select angeboten.
Es gibt keinen Aufpreis. Die Werkstattbindung ist eine Ermäßigung von 20% auf den Beitrag der Kaskoversicherung, irgendwie will das keiner verstehen.