Das Desaster mit der HUK24
Hallo zusammen,
ich muss euch mal erzählen was aktuell mit meiner Versicherung los ist, ich bitte auch darum zu schreiben ob ich evtl. was falsch gemacht habe:
Auto: 330Ci E46
Versicherung HUK24 inkl. Teilkasko
Mein Auto hatte einen Steinschlag mir Riss im Fahrerbereich, ich bin zur Werkstatt, diese haben mir eine neue Scheibe montiert und ich habe die Rechnung beglichen. Die Werkstatt meinte ich kann das dann einfach von meiner Versicherung einfordern. (sowas in der Art hatte ich auch schon vor 5 Jahren und ging problemlos).
Ich habe die Huk angerufen und denen das alles mitgeteilt, die unfreundliche Dame am Telefon meinte ich soll die RE per Email einreichen.
Paar Wochen später hat ich Post von der HUK erhalten das nicht alle Kosten übernommen werden und ich quasi auf denen sitzen bleibe.
Den Prüfbericht setzte ich mal hier rein.
Die Aussage das der Stundensatz von der Werkstatt zu hoch sei und deswegen von der HUK eigenständig gekürzt wird, finde ich ziemlich heftig, oder das z.b. die neue Windschutzscheibe einfach zu teuer sei und die deswegen auch was wegkürzen.
HUK hat auch geschrieben das wenn ich an eine Partnerwerkstätte gehen würde es gar keine Probleme gibt, naja das kann schon sein, aber ich habe in meinem Vertrag keine Werkstattbindung, also verstehe ich das nicht ganz .
Eigentlich bin ich stink sauer auf die HUK was die sich da erlauben, ich könnte ja auch mal den HUK Beitrag kürzen weil ich meine das der mir zu teuer ist.
Die HUK gibt jetzt quasi vor wie viel eine Werkstatt verlangen darf. Das komische ist, das es nicht mal eine BMW Vertragswerkstatt war sondern eine frei, bei der BMW Vertragswerkstatt wäre der Stundensatz noch höher.
Beste Antwort im Thema
Du hättest vorher eine Schadensmeldung machen müssen. Meiner Meinung nach kannst Du froh sein, dass die Versicherung überhaupt zahlt.
In der Regel steht dazu in den Versicherungsbedingungen "unverzüglich". Du hast eine Pflicht.
300 Antworten
Hi, danke euch für die Antworten,
meinst du es bringt was der BaFin zu schreiben? Denken die sich nicht was will na der mit seinen 120 € ?
am liebsten würde ich die ja direkt vors Gericht zehren, auch wenn die mir das Geld doch geben, bin ich ja kein Einzelfall.
Stimmt, wer ist wir?! :-)
Zitat:
@keksemann schrieb am 5. Juli 2020 um 14:50:21 Uhr:
wer ist wir?
mein brötchengeber
Zitat:
@Gregor1981 schrieb am 5. Juli 2020 um 14:52:56 Uhr:
Hi, danke euch für die Antworten,meinst du es bringt was der BaFin zu schreiben? Denken die sich nicht was will na der mit seinen 120 € ?
am liebsten würde ich die ja direkt vors Gericht zehren, auch wenn die mir das Geld doch geben, bin ich ja kein Einzelfall.
Stimmt, wer ist wir?! :-)
ich habe mich schon an die BaFin gewandt, weil meine bank meine kündigung per e-mail nicht akzeptieren wollte und erst danach eingeknickt ist.
BaFin und ombudsmann kosten dich kein geld und viel musst du in deinem fall ja auch nicht schreiben.
TE: Du hast eine PN
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Grundsätzlich ist der Ärger und das Unverständnis über das Regulierungsverhalten der HUK hier absolut verständlich.
Man muss halt nur unterscheiden zwischen Schadenersatz (§ 249 BGB) und Vertragsrecht in der Kaskoversicherung.
Und in Kasko ist nun einmal das Tango, was in den Vertragsbedingungen steht.
Da wir die hier alle nicht kennen, ist Zurückhaltung mit Ratschlägen geboten.
Fakt ist aber, dass der Gang zum Anwalt hier zu Lasten des TE geht. Der wird defintiv nicht bezahlt.
Und bei dem Streitwert hier, legt der TE am Ende ganz sicher drauf.
Die Anfrage an den Ombusdmann und die Nutzung des Sonderkündigungsrecht ist allerdings ein gangbarer Weg.
Ich würde hier erst mal den für mich einfachsten Weg gehen.
Das wäre der Ombudsman und die Bafin anschreiben.
Wenn das nicht die erhoffte Wirkung bringt, würde ich zum Anwalt gehen und den auch ggf. klagen lassen.
Rechtsschutzversichert bist du ja.
Bafin deswegen, damit die von oben mal Druck bekommen und aufhören, solche rechtswidrigen Kürzungen zu erfinden, wenns ums bezahlen geht.
Wenn die der Meinung sind, nicht mehr als 90,- € im Schadensfall an Stundenlohn bezahlen zu wollen, dann müssen die das auch in ihren AKBs verankern.
Das machen die aber nicht, da sie damit Kunden verlieren würden.
Zitat:
@aMieX schrieb am 5. Juli 2020 um 15:10:09 Uhr:
Ich würde hier erst mal den für mich einfachsten Weg gehen.Das wäre der Ombudsman und die Bafin anschreiben.
Wenn das nicht die erhoffte Wirkung bringt, würde ich zum Anwalt gehen und den auch ggf. klagen lassen.
Rechtsschutzversichert bist du ja.Bafin deswegen, damit die von oben mal Druck bekommen und aufhören, solche rechtswidrigen Kürzungen zu erfinden, wenns ums bezahlen geht.
Wenn die der Meinung sind, nicht mehr als 90,- € im Schadensfall an Stundenlohn bezahlen zu wollen, dann müssen die das auch in ihren AKBs verankern.
Das machen die aber nicht, da sie damit Kunden verlieren würden.
Die müssen keinen "Stundenlohn" in Ihrer Bedingungen schreiben. Das wäre auch absurd, da dann regelmäßig Änderungen notwendig wären. Der Begriff "Orstüblich" allein, reicht hier aus.
Die würden hierdurch auch keine Kunden verlieren.
Denn das würde sich kein Kunde durchlesen und wenn, wäre es diesem egal. Ärger gibt es doch nur erst im Schadensfall.
Nachdem ich den ganzen thread gelesen habe, habe ich nur einen Punkt nicht verstanden:
"Da auch ich freie Werkstattwahl hatte (ist ja nicht gerade ein geringer Aufpreis)"
Meine Erfahrung mit dem Angebot Kasko select:
1. ich spare bei der Versicherungsprämie
2. immer nur nicht ganz preiswerte renommierte Fachwerkstätten in der Nähe zugewiesen bekommen, gerade auswärts im Urlaub war das sehr hilfreich, da schnelle Schadenbeseitigung.
Die Option der freien Werkstattwahl kann ich bei der Huk/Huk24 nicht buchen und versichern, also gibt es auch keinen Aufpreis wie ein user behauptete
Die Kürzung der Huk24 würde ich nicht hinnehmen wollen und den Gang zum Anwalt wählen und gleichzeitig eine Preisauskunft der Markenwerkstatt in der Nähe über die Stundensätze und die Zeitvorgabe für diese Reparatur einholen.
Kritisch sehe ich nur, wenn die Beweissicherungspflicht deinerseits nicht stattgefunden hat, zB ein Foto vor der Reparatur des Kaskoschadens.
Kommt es zu einem Verleich, hast Du die Axxxxkarte, da Du auf den Anwaltskosten und der Hälfte der Prozesskosten sitzen bleibst; kannst Du mehrere und mind. 1 unabhängigen gerichtsfesten Zeugen für den Riss aufbringen, sieht es je nach Richter anders aus.
Selbstverständlich hast Du bei der HUK/HUK24 freie Werkstattwahl. Einfach nicht Kasko-Select auswählen 🙂
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 5. Juli 2020 um 15:15:09 Uhr:
Die müssen keinen "Stundenlohn" in Ihrer Bedingungen schreiben. Das wäre auch absurd, da dann regelmäßig Änderungen notwendig wären. Der Begriff "Orstüblich" allein, reicht hier aus.Die würden hierdurch auch keine Kunden verlieren.
Denn das würde sich kein Kunde durchlesen und wenn, wäre es diesem egal. Ärger gibt es doch nur erst im Schadensfall.
Die Huk selber führt ja in diesem Falle auf, dass nach Versicherungsvorgaben nur maximal 90,- € bezahlt werden.
Also müssen sie diese auch irgendwo in den Bedinungen so konkret festhalten.
Denn von ortsüblichen Werten sprechen die in ihrem Schreiben ja auch nicht.
Zeugen habe ich das die Scheibe kaputt war, sogar mehrere. Rechtsschutzversicherung vorhanden, sollte also evtl die Kosten übernehmen.
-Auch könntest Du einen amtlich anerkannten Kfz.-Sachverständigen über die Rechnung / Nachkalkulation gucken lassen, denn der hat die gültigen Vergleichspreise in seinem Programm.
-Die Zeugen müssen auch gerichtsfest sein, verwandt oder verschwägert ist immer ein malus, also konkret den Riss beschreiben können (kaputt ist auch zerbröselt), nimm die AVB deines Vertrages, den Schriftwechsel und lass das ganze von einem Anwalt überprüfen und die Erfolgsaussicht beurteilen.
-Die vorgeschaltete Beratung ist im RS meist kostenfrei und soll unnötige Kosten vermeiden helfen (der Ärger jedoch bleibt an Dir haften).
-Die Knackpunkte der Begriffe wie ortsüblich und Höhe der Stundensätze (Herstellervorgabe der gesamten Rep. vor dem Termin erfragen und mit vorlegen) und Beweissicherungspflicht kennst Du ja.
Ansonsten würde ich das unter Erfahrung gemacht abbuchen.
Recht haben, im Recht sein und Recht bekommen sind drei Paar Schuhe.
Zitat:
@aMieX schrieb am 5. Juli 2020 um 15:58:28 Uhr:
Zeugen brauchts doch hier nicht.Die Huk24 erkennt ja den Schadenfall an.
Stimmt, damit ist die Beweissicherungspflicht auch ausgeklammert
-Danke für den Hinweis-
Der TE hat mit der Regulierung beginnend mit der Schadensmeldung alles falsch gemacht und ist persönlich in Vorleistung gegangen und hat bestimmt nicht in die Zahlung notiert "unter Vorbehalt" oder "Verauslagung der Kosten". Alles Fehler, die jetzt der HUK24 angedichtet werden. Ich bitte Euch! Jede Versicherung hätte den Schaden nicht gezahlt, aber die HUL24 schon, wenn auch auch nicht 100%. Das Thema sollte lauten: **Beste Versicherung, übernimmt rückwirkend Schaden trotz fehlender Schadensmeldung - nur zu empfehlen.**
Werkstatt hat wie ich lese auch nix falsch gemacht. Wenn ein Kunde kommt und den Schaden cash zahlt, läuft das so. Man kann auch zum Arzt gehen als GKV Versicherter und sagen, ich bezahle die Rechnung. A kommt man gleich dran und B bekommt man alle Leistung (nicht lediglich die Kassen-Leistungen die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten §12 SGBV) und dann gibt es Verwunderung wenn die Leistung mit Ach und krach nur teilweise übernommen wird...
TE: Welchen Vertrag für 2020 hast Du? Werkstattbindung? keine Werkstattbindung? Das würde wohl alles aufklären.