Das Desaster mit der HUK24

Hallo zusammen,

ich muss euch mal erzählen was aktuell mit meiner Versicherung los ist, ich bitte auch darum zu schreiben ob ich evtl. was falsch gemacht habe:

Auto: 330Ci E46
Versicherung HUK24 inkl. Teilkasko

Mein Auto hatte einen Steinschlag mir Riss im Fahrerbereich, ich bin zur Werkstatt, diese haben mir eine neue Scheibe montiert und ich habe die Rechnung beglichen. Die Werkstatt meinte ich kann das dann einfach von meiner Versicherung einfordern. (sowas in der Art hatte ich auch schon vor 5 Jahren und ging problemlos).

Ich habe die Huk angerufen und denen das alles mitgeteilt, die unfreundliche Dame am Telefon meinte ich soll die RE per Email einreichen.

Paar Wochen später hat ich Post von der HUK erhalten das nicht alle Kosten übernommen werden und ich quasi auf denen sitzen bleibe.
Den Prüfbericht setzte ich mal hier rein.

Die Aussage das der Stundensatz von der Werkstatt zu hoch sei und deswegen von der HUK eigenständig gekürzt wird, finde ich ziemlich heftig, oder das z.b. die neue Windschutzscheibe einfach zu teuer sei und die deswegen auch was wegkürzen.

HUK hat auch geschrieben das wenn ich an eine Partnerwerkstätte gehen würde es gar keine Probleme gibt, naja das kann schon sein, aber ich habe in meinem Vertrag keine Werkstattbindung, also verstehe ich das nicht ganz .

Eigentlich bin ich stink sauer auf die HUK was die sich da erlauben, ich könnte ja auch mal den HUK Beitrag kürzen weil ich meine das der mir zu teuer ist.
Die HUK gibt jetzt quasi vor wie viel eine Werkstatt verlangen darf. Das komische ist, das es nicht mal eine BMW Vertragswerkstatt war sondern eine frei, bei der BMW Vertragswerkstatt wäre der Stundensatz noch höher.

Beste Antwort im Thema

Du hättest vorher eine Schadensmeldung machen müssen. Meiner Meinung nach kannst Du froh sein, dass die Versicherung überhaupt zahlt.
In der Regel steht dazu in den Versicherungsbedingungen "unverzüglich". Du hast eine Pflicht.

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Zitat:

@beachi schrieb am 17. Juli 2020 um 20:30:30 Uhr:


schön zu lesen, dass du meinen tipp mit dem ombudsmann befolgt hast. ich hatte kein anderes ergebnis erwartet.

Und dabei haben doch so viele Leute dem TE Fehlverhalten und indirekt auch Dummheit vorgeworfen.

Aber so ist MT eben. Erstmal auf den TE einprügeln, was er doch alles falsch gemacht hat, und das Versicherungen doch immer Recht haben.

"... und das Versicherungen doch immer Recht haben. ..." ???

Behauptet hier sicher keiner!
Nur das ein natürlicher Interessenkonflikt zwischen Geschädigtem und Leistungserbringer
(Versicherung) nur ganz normal ist und man sich hier nicht ständig wundern soll !
Das Versicherungsgeschäft ist ein Massengeschäft.
Einige Versicherungen versuchen sicherlich auch rechtswidrig und systematisch bei
gewissen Leistungen einfach nichts oder weniger zu zahlen als sie rechtlich müssten.
Sie kommen bei der Mehrzahl sicher auch damit durch.
Wundern sollte man sich aber nicht darüber ... viele wollen ja die HUK.
Insbesondere wenn es aber die HUK des Unfallgegners ist oder bei der eigenen
Windschutzscheibe in der TK, dann kommt dann hier das große Gejammer und
Gejaule, was das für Banditen wären! ... Lächerlich !!!

Außerdem sollte man sich vorher kundig machen, welche Rechte man hat, was die
Versicherung bereit ist zu zahlen und worauf man ggfs. aber auch andererseits eine
legitimen Anspruch hätte.
Dann kann man abwägen ob es einem Wert ist für das Etwas zu streiten.

Eine Windschutzscheiben-Rechnung der Versicherung einfach einzureichen ohne
sich vorher hinreichend kundig zu machen, wäre jedenfalls nicht mein Stil !!!
Und ich habe kein Problem damit mich mit einer Versicherung auseinanderzusetzen,
wenn ich es für notwendig halte.

Zitat:

@GerhHue schrieb am 18. Juli 2020 um 12:34:01 Uhr:


Insbesondere wenn es aber die HUK des Unfallgegners ist oder bei der eigenen
Windschutzscheibe in der TK, dann kommt dann hier das große Gejammer und
Gejaule, was das für Banditen wären! ... Lächerlich !!!

Soso, Du findest also gewerbsmäßigen Betrug im großen Stil, nämlich im dreistelligen Millionenbereich, lächerlich?
Interessant...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 18. Juli 2020 um 14:17:08 Uhr:



Zitat:

@GerhHue schrieb am 18. Juli 2020 um 12:34:01 Uhr:


Insbesondere wenn es aber die HUK des Unfallgegners ist oder bei der eigenen
Windschutzscheibe in der TK, dann kommt dann hier das große Gejammer und
Gejaule, was das für Banditen wären! ... Lächerlich !!!

Soso, Du findest also gewerbsmäßigen Betrug im großen Stil, nämlich im dreistelligen Millionenbereich, lächerlich?
Interessant...

Wo hat er denn geschrieben, dass er die gewerbsmäße, unrechtmäßige Kürzungsorgie der HUK24 lächerlich findet?

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Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 5. Juli 2020 um 10:51:05 Uhr:


Normalerweise lässt sich die Werkstatt in der TK eine RKÜ unterschreiben und rechnet dann direkt mit der Versicherung ab.

Hier werden die wohl gewusst haben, warum du selber bezahlen sollst und dir das Geld wiederholen.

Die Entschädigungsleistung richtet sich tatsächlich nach der gültigen AKB deines Vertrages.

Wenn da drinn steht, das du die Weisung deines Versicherer vorher einholen musst, sieht das eher schlecht aus.

Die Werkstatt wir sich sicherlich nicht auf Kürzungen Ihrer Rechnung einlassen.

Genau so ist es.

Wenn der Name HUK fällt, stellen sich den meisten, auch mir, alle Haare auf.
Bei den besseren Versicherungen geht Du beim TK Glasschaden in die Werkstatt
und die Werkstatt regelt das o.P. mit der Versicherung (Schaden einreichen usw.)
Solche Klauseln wie bei der HUK gibt es da meist nicht oder sie werden
nicht so harsch gehandhabt.
Aber HUK oder auch HUK24 sind halt Billigheimer.
Wer da versichert ist, muss mit allem rechnen.

Und immer wieder köstlich die HUK-TV-Reklame.
Bis auf das Wort "günstig" ist das reine Comedy :-)

So ein Stuss. Das kann nur jemand schreiben, der selbst nicht bei der HUK versichert ist, nur eifrig nachplappert und nix verstanden hat.
Im Falle eines TK Glasschadens hast Du zwei Möglichkeiten: Du setzt Dich mit dem Versicherer vor Auftragsvergabe in Verbindung und klärst alles vorab oder Du fährst in die Werkstatt und die holen sich die Freigabe ein. Wenn Du den Schaden einfach reparieren lässt und musst die Rechnung hinterher einreichen, hast Du den Fehler gemacht, nicht die Versicherung.

Würde ich so nicht komplett unterschreiben.
Als Mitarbeiter in der Versicherungsbranche bekomme ich durchaus viel von Schäden
und der Schadenbearbeitung mit und weiß, dass es meist besser und reibungsloser abläuft.

Den (schlechten) Bedingungen nach hat der TE durchaus eine Mitschuld.
Fakt ist aber auch: die HUK hat einfach eine korrekte Rechnung gekürzt.
Das hätten sie vielleicht tun können, wenn der TE mit der HUK die Werkstattbindung vereinbart hätte
und in einer von Ihm frei gewählten Werkstatt den Schaden behoben hätte.
Hätte... hat er aber nicht.

Ein Freund (Anwalt) von mir, ist allerdings begeistert von der HUK.
Er wird nie arbeitslos, weil fast immer eine ganze Armada von Anwälten
auf Unfallgegner losgelassen wird. Er findet´s gut :-)

Der von Dir geschriebene Stuss bezog sich auf Deinen Beitrag zum Glasschaden. Andere Versicherungen versuchen ebenfalls Rechnungen zu kürzen und keine Versicherung zahlt mehr als sie muss. Solltest Du als Versicherungsvermittler wissen, eine gewisse Objektivität vorausgesetzt.

Du hast Deinen letzten Beitrag geändert: Du bist plötzlich vom freien Versicherungsvermittler zum Mitarbeiter in der Versicherungsbranche mutiert. Das macht Dich nicht besonders glaubwürdig.

Kenne das auch von einem Bekannten, der eine eigene Werkstatt betreibt. Da hat ihm die Versicherung den Schneidfaden zum raustrennen der Scheibe aus dem Rahmen getrichen. Er meinte ziemlich angefressen, das er die Scheibe das nächste mal einfach raus tritt.

mal eine Frage an die Spezialisten:

Titel heisst "Das Desaster mit der HUK24" , dann werden diverse Beispiele für Streichungen, Leistungsverweigerungen etc. genannt;

nach meiner Erfahrung ist das ein Phänomen, das sich durch die ganze Versicherungsbranche zieht und der Wind ist gerade in den letzten Jahren sehr rau geworden;

ich habe selber nur professionelle Erfahrungen mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung und da ist es genauso - es gibt überall Abschläge, Leistungen werden gestrichen, Steigerungsfaktoren bezweifelt etc. - egal, welcher Anbieter ;

die ehemals sehr gute Techniker Krankenkasse fällt z.B. besonders unangenehm auf;

dasselbe kürzlich bei einem Wasserschaden/Gebäudeversicherung (SV-Versicherung) ; vor 10 Jahren unbürokratische Regulierung, heute soll ich meine Inventarversicherung in Anspruch nehmen, wenn nicht betroffene Geräte i.R. der Sanierungsarbeiten ab- und wieder aufgebaut werden müssen;

die ganze Branche scheint als oberste Direktive die systematische Leistungsverweigerung zu haben und jede potenzielle Angriffsfläche wird genutzt, um Kürzungen vorzunehmen;

oder umgekehrt gefragt: ist das Verhalten der HUK nicht die branchenübliche Regel, nur es fällt wegen der Grösse dieser Versicherung mehr auf ?!

Gruß rmx

Natürlich verhalten sich die anderen Versicherung ähnlich. Da die HUK aber nun mal die meisten Kunden hat, beschweren sich auch mehr. Außerdem ist niemand gezwungen, sich bei der HUK zu versichern.

Klar ist doch eins: die günstigen Beiträge können nur durch entsprechende Leistungen angeboten werden. Das sollte man sich eben vor Vertragsabschluss mit allen Rechten und Pflichten vergegenwärtigen. Nur scheint das nicht jeder zu begreifen, mault dann eben im Schadensfall und sucht sich Hilfe hier im Forum, wo auch immer wieder jemand auf den Zug aufspringt.

Nachtrag: Und wie das gleich abgeht, sind man an diesem Thread. Eine wirkliche Kleinigkeit, die telefonisch zu klären ist, wird zu einem "Desaster" aufgebauscht.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 22. Juli 2020 um 11:53:07 Uhr:

Natürlich verhalten sich die anderen Versicherung ähnlich. Da die HUK aber nun mal die meisten Kunden hat, beschweren sich auch mehr. Außerdem ist niemand gezwungen, sich bei der HUK zu versichern.

Klar ist doch eins: die günstigen Beiträge können nur durch entsprechende Leistungen angeboten werden. Das sollte man sich eben vor Vertragsabschluss mit allen Rechten und Pflichten vergegenwärtigen. Nur scheint das nicht jeder zu begreifen, mault dann eben im Schadensfall und sucht sich Hilfe hier im Forum, wo auch immer wieder jemand auf den Zug aufspringt.

Nachtrag: Und wie das gleich abgeht, sind man an diesem Thread. Eine wirkliche Kleinigkeit, die telefonisch zu klären ist, wird zu einem "Desaster" aufgebauscht.

Klar ist erst einmal, das die HUK Coburg regelmäßig rechtswidrige Kürungen vornimmt und das ist nun einmal Fakt.

Und günstige Beträge rechtfertigen keine Kürzungen von berechtigten Ansprüchen, dass ist einfasch nur Abstrus was du hier so niederschreibst

Und das schreiben hier unter anderem Leute, die -Im Gegensatz zu dir- tagtäglich damit konfrontiert werden und das aus eigener Erfahrung einfach besser Wissen wie du.

Ob dir das nun gefällt oder nicht, Interessiert hier in keinster Weise.

Nur mal zu Klarstellung

Zitat:

@Harig58 schrieb am 22. Juli 2020 um 11:53:07 Uhr:


Natürlich verhalten sich die anderen Versicherung ähnlich.

Nein, machen sie nicht.

Zitat:

Klar ist doch eins: die günstigen Beiträge können nur durch entsprechende Leistungen angeboten werden. Das sollte man sich eben vor Vertragsabschluss mit allen Rechten und Pflichten vergegenwärtigen. Nur scheint das nicht jeder zu begreifen, mault dann eben im Schadensfall und sucht sich Hilfe hier im Forum, wo auch immer wieder jemand auf den Zug aufspringt.

Du begreifst etwas nicht. Es geht nicht darum, für günstigen Beitrag abgespeckte Leistungen anzubieten.

Die HUK verweigert systematisch vertraglich vereinbarte Leistungen, das ist Betrug. Sie setzt dabei erfolgreich auf die Dummheit ihrer Versicherungsnehmer.

Das macht in dieser Systematik keine andere Versicherung...

Zitat:

@Harig58 schrieb am 22. Juli 2020 um 11:53:07 Uhr:


Das sollte man sich eben vor Vertragsabschluss mit allen Rechten und Pflichten vergegenwärtigen. Nur scheint das nicht jeder zu begreifen, mault dann eben im Schadensfall und sucht sich Hilfe hier im Forum, wo auch immer wieder jemand auf den Zug aufspringt.

Offensichtlich begreift man nicht, dass es für die Kürzungen weder eine rechtliche, noch eine vertragliche Grundlage gibt. Und da kann man dann schon mal auf die Idee kommen, sich die Tatbestandsmerkmale des
§ 263 StGB anzusehen.

Gruß Lastpfad

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