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Darf Werkstatt Kfz zurückhalten???

Hallo!

Eine Werkstatt stellt bei einem Kundenwagen einen verkehrsgefährdenden Mangel/Schaden fest.

Der Kunde will die Verkehrssicherheit aber nicht herstellen lassen.

Hat die Werkstatt dann eine gesetzlich gedeckte Handhabe, das Fahrzeug zumindest solange einzubehalten, bis die Polizei den Schaden in Augenschein nehmen kann. Also um festzustellen, ob das Auto weiterfahren darf, oder gegebenenfalls per Abschleppdienst weiter befördert werden muß.

Nach meinem Rechtsempfinden müsste es so sein, um Schaden/Gefahr von der Allgemeinhait abzuwenden.

Kann da jemand, optimalerweise mit Verweis auf eine Rechtsvorgabe/Urteil, etwas dazu sagen?

Ratsuchender

Beste Antwort im Thema

Oh, beginnt hier die Märchenstunde....selten so eine hohle Antwort gelesen!

Glaubst Du das hoffentlich nicht selbst, was Du da vorgibst....😉

WAs soll UZGBW heißen...Unmittelbarer Zwang Gesetz Bundeswehr oder was.....wohl ne Flasche zuviel....um diese Uhrzeit! 😠

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Zitat:

Original geschrieben von bigLBA



Die Werkstatt reicht als Zeuge, d.h. die Beamten müssen Dich nicht mal auf der Straße antreffen. Die Ordnungswidrigkeit kostet Dich (wegen Vorsatz) 180€ und 3 Punkte klick

Bist du da sicher?

Beispiel: 4 abgefahrene Reifen ( Stahlgeflecht schaut schon raus).

Besitzer hat 4 alte aber noch benutzbare Winterreifen in der Garage. Er fährt vom Hof, Werkstatt ruft das Ordnungsamt an und der Besitzer bekommt Post. Er legt Widerspruch ein und führt das Fahrzeug mit 4 "guten" Reifen vor.

Wer ist jetzt der Dumme?

Ich denke mal, hier muss man etwas differenzieren. Verkehrsunsicher oder Verkehrsuntauglich.

Verkehrsunsicher ist ein Fahrzeug mit blanken Reifen, mit durchgerosteter Karosse etc. Damit kann (nicht DARF) man aber noch Fahren und ich würde mir den Stress nicht antun mit Einbehalten etc.

Verkehruntauglich ist ein Fahrzeug aber mit defekten Bremsen, Fahrwerksteilen die am seidenen Faden hängen und jederzeit ausbrechen können oder z.B. bei Bullis ein Aufbau, der nur noch an einer angerosteten Schraube hängt statt 6.

Ein Verkehrsuntaugliches Fahrzeug würde ich jederzeit Festsetzen und die Ordnungsmacht informieren, um mein Handeln nachträglich zu legalisieren.

Bei den Verkehrsunsicheren hätte ich zwar auch etwas Bauchweh, aber ich würde die Fahrzeuge gegen Unterschrift rausgeben.

Der KFZ-Meister / Inhaber der Werkstatt hat aufgrund seiner Kenntnis eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Lass ich ein Auto fahren mit Defekten und an der nächsten Ecke gibt es deswegen einen Unfall, bin ich als Meister auf jeden Fall mit im Boot.

Letztendlich kommt es auf das Feingefühl des Meisters an, ob der Kunde nicht doch noch einen Auftrag erteilt.

Ich habe in meinen 20 Jahren 3 Mal ein Fahrzeug wegen nichtbezahlten Rechnungen zurückbehalten. Ist mein Recht, aber das ist mit purem Streß verbunden. Die Kunden sind so aufgebracht, das man fast befürchtet, das es was an den Hals gibt.

MFG Thomas

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Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Zitat:

Original geschrieben von bigLBA



<p sizset="38" sizcache="5">Die Werkstatt reicht als Zeuge, d.h. die Beamten müssen Dich nicht mal auf der Straße antreffen. Die Ordnungswidrigkeit kostet Dich (wegen Vorsatz) 180€ und 3 Punkte klick
Bist du da sicher?
Beispiel: 4 abgefahrene Reifen ( Stahlgeflecht schaut schon raus).
Besitzer hat 4 alte aber noch benutzbare Winterreifen in der Garage. Er fährt vom Hof, Werkstatt ruft das Ordnungsamt an und der Besitzer bekommt Post. Er legt Widerspruch ein und führt das Fahrzeug mit 4 "guten" Reifen vor.
Wer ist jetzt der Dumme?

niemand, denn der mangel wurde ja beseitigt  😎

Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Zitat:

Original geschrieben von bigLBA



Die Werkstatt reicht als Zeuge, d.h. die Beamten müssen Dich nicht mal auf der Straße antreffen. Die Ordnungswidrigkeit kostet Dich (wegen Vorsatz) 180€ und 3 Punkte klick
Bist du da sicher?
Beispiel: 4 abgefahrene Reifen ( Stahlgeflecht schaut schon raus).
Besitzer hat 4 alte aber noch benutzbare Winterreifen in der Garage. Er fährt vom Hof, Werkstatt ruft das Ordnungsamt an und der Besitzer bekommt Post. Er legt Widerspruch ein und führt das Fahrzeug mit 4 "guten" Reifen vor.
Wer ist jetzt der Dumme?

Ich bin mir sicher, dass zur Beweissicherung die Werkstatt Fotos machen würde.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


[...] Werkstatt ruft das Ordnungsamt an und der Besitzer bekommt Post [...]

Na also wenn das Ordnungsamt gerade zuviel zu tun hat und sich nicht in der lage sieht den Fall zeitnah genug zu bearbeiten, so hat es ja auch noch die Möglichkeit des Hilfeersuchens bei der Polizei.

Vielleicht wenn gerade eine Bombe im Kaufhaus neben der Bankfiliale explodiert, die soeben überfallen wurde und der Fluchtjet mit Triebwerksschaden auf ein volles Stadion mit Besuchern eines Tokio Hotel Konzerts fällt, könnten die lokalen Ressourcen an Ordnungskräften etwas eingeschränkt wirken und man würde sich in dem Fall vielleicht zu einer nonverbalen Kommunikation auf dem Postwege entscheiden.

Aber auch nur dann 🙂

Die Werkstatt hat keine exikutive Rechtsgewalt und darf einen Eigentumsgegenstand nicht beschlagnahmen oder eine Herausgabe des Fahrzeuges verhindern.

Die Werkstatt hat aber eine "" Fürsorgefplicht" und sollte dem Halter den Zustand des Fahrzeuges mitteilen und sich ggf mittels Unterschrift bei der Herausgabe selbst absichern.

wenn ich die werkstatt wäre.

halter darauf aufmerksam machen, wenn er nich einsichtig ist, schon mal die rennleitung anrufen und die entscheiden lassen ob er noch fahren darf oder ob die die karre stilllegen.
bzw hoffen das die jungens sich auf die "lauer" legen und 20 m nachdem der typ vom werkstatthof gefahren ist, anhalten und kassieren.

das ganze natürlich durch zeugen und fotos festhalten, um später nicht einen rein zubekommen, so nach dem motto:
das hat mir aber keiner gesagt, sonst wäre ich ja gar nicht mehr gefahren und hätte es reparieren lassen.

Zitat:

Original geschrieben von DerBiba



Zitat:

Original geschrieben von joschi67


[...] Werkstatt ruft das Ordnungsamt an und der Besitzer bekommt Post [...]
Na also wenn das Ordnungsamt gerade zuviel zu tun hat und sich nicht in der lage sieht den Fall zeitnah genug zu bearbeiten, so hat es ja auch noch die Möglichkeit des Hilfeersuchens bei der Polizei.

Vielleicht wenn gerade eine Bombe im Kaufhaus neben der Bankfiliale explodiert, die soeben überfallen wurde und der Fluchtjet mit Triebwerksschaden auf ein volles Stadion mit Besuchern eines Tokio Hotel Konzerts fällt, könnten die lokalen Ressourcen an Ordnungskräften etwas eingeschränkt wirken und man würde sich in dem Fall vielleicht zu einer nonverbalen Kommunikation auf dem Postwege entscheiden.

Aber auch nur dann 🙂

Wie läuft es denn in der Realität ab?

Ich als böser Fahrer steige ein, du greifst zum Telefon. Bis du den Sachverhalt am Telefon erklärt hast, und der Mann am anderen Ende der Leitung alles notiert/ sortiert hat, bin ich schon 5 km gefahren. Bis nun alles in die Wege geleitet wurde um mich abzufangen steht mein Auto schon in der Garage.

Und die Idee von Gunny? Klingt nicht schlecht. Nur ich fürchte da steht man rechtlich auf dünnem Eis und macht sich ggf. schon der Nötigung oder Unterschlagung strafbar.

warum?
ich gebs ihm ja raus, allerdings rufe ich vorher die rennleitung

und meistens rufen die leute ja vorher an und fragen
"is meine karre fertich"
dann sage ich :
"sorry , aber so in dem zustand is nich mehr mit fahren"

und wenn ich DA dann schon merke der wills trotzdem machen tun 😁
, dann rufe ich halt die rennleitung, damit sie die karre anschauen BEVOR er sie abholt

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


warum?
ich gebs ihm ja raus, allerdings rufe ich vorher die rennleitung

Das ist doch der springende Punkt. Du gibst die Karre eben nicht raus. Habe keine juristische Ausbildung, kann mir aber gut Vorstellen, das die Dauer für einen Straftatbestand sekundär ist. So nach dem Motto: Ob nun 2 Minuten oder 2 Tage, eine Unterschlagung ist eine Unterschlagung.

Wenn du im Vorfeld nen schlechtes Gefühl hast und anrufst, hast du die Probleme nicht.
Nur wie nimmt die Rennleitung das auf ? Ich als Polizist wäre da doch sehr skeptisch bei ner telefonischen Meldung: So zwischen 16.00h und 18.00h holt jemand ein verkehrsunsicheres Fahrzeug ab um damit evtl. am Strassenverkehr teilzunehmen.

ich gebs ihm raus wenn er es abholen möchte,
kläre ihn nochmal auf und gut is,
ich halte nix zu irgendeiner zeit zurück

und wenn ich der rennleitung Vorher sage diese karre soll ohne bremsen nach hause gefahren werden, werden die schon ankommen und schritte einleiten.
und wenn DIE den schlüssel mitnehmen und ich dem fahrer ausrichten soll, dass er sich den auf der wache abholen kann.........
wohl gemerkt die rennleitung stellt den schlüssel sicher, nicht ich bringe den schlüssel zu denen 😁

Wurde alles schon einmal diskutiert mit offensichtlich vergleichbarem Ergebnis.

<p sizcache="2" sizset="39">www.motor-talk.de/forum/autohaus-will-auto-einbehalten-t1700876.html

O.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen



Wenn es wirklich zum Äußersten kommt, würde ich als Werkstattinhaber das Auto und insbesondere die Schlüssel zurückhalten und bei Streitereien eigenständig die Polizei rufen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Eigentümer des Fahrzeuges auf Grund des Tatbestandes "Unterschlagung" o. ä. vor Gericht durchkommt, wenn es wirklich nur um die Zeit bis zum Eintreffen der Polizei ging.

Wenn du eine Anzeige wegen Unterschlagung haben möchtest, kannst du natürlich so vorgehen!

Wiki:
Die Unterschlagung ist das allgemeinste Zueignungsdelikt im deutschen Strafgesetzbuch. Nach § 246 Absatz 1 StGB macht sich strafbar, wer sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet. Unterschlagung ist gem. § 12 Abs. 2 StGB ein Vergehen. Die Unterschlagung setzt als Eigentumsdelikt – im Unterschied etwa zum Betrug (§ 263 StGB) oder zur Erpressung (§ 253 StGB) – keinen Vermögensschaden voraus. Vielmehr können auch komplett wertlose bewegliche Sachen unterschlagen werden, solange sie nur fremd sind, d. h. nicht im Alleineigentum des Täters stehen und nicht herrenlos (das heißt: ohne Eigentümer) sind.

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


wenn ich die werkstatt wäre.

halter darauf aufmerksam machen, wenn er nich einsichtig ist, schon mal die rennleitung anrufen und die entscheiden lassen ob er noch fahren darf oder ob die die karre stilllegen.
bzw hoffen das die jungens sich auf die "lauer" legen und 20 m nachdem der typ vom werkstatthof gefahren ist, anhalten und kassieren.

das ganze natürlich durch zeugen und fotos festhalten, um später nicht einen rein zubekommen, so nach dem motto:
das hat mir aber keiner gesagt, sonst wäre ich ja gar nicht mehr gefahren und hätte es reparieren lassen.

Gehen wir mal vom schlimmsten Fall aus ( nur dann würde ich so Handeln, wie ich gleich schreibe ), die Bremsen sind runter, so richtig Metall auf Metall. Dann hab ich noch das Auto auf der Hebebühne, üm den Kunden das Malheur zu zeigen. Evtl. hab ich auch schon was zur Diagnose zerlegt.

Jetzt will er, das ich das zusammenbaue, weil er den Karren sowieso nächste Woche verkauft oder er die Bremse am Wochenende selbst macht etc. Dann gehe ich ins Büro, informiere die Rennleitung über den Sachverhalt und dränge darauf, das die sich auf die Socken machen.

Dann fange ich an, den Wage wieder zusammen zu bauen. Und ich kan auch langsam arbeiten. Das wird schon zeitlich so passen, das die Rennleitung vor Beendigung der Arbeiten da ist. Das kann ich steuern.

Ich hab den Wagen nicht einbehalten und bin meiner Fürsorgepflicht als Meister nachgekommen und habe dafür gesorgt, das das Fahrzeug aus dem Verkehr kommt.

MFG Thomas

ööööööööööööööhhhhhmmmmmmmm

jo oder so 😁😁

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