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Darf man zum Überholen in den Sicherheitsabstand beschleunigen

Themenstarteram 8. April 2010 um 11:35

Hallo Comunity...

Ich habe eine Frage....

Es kommt auf meinem Arbeitsweg leider oft zu Kilometerlangen Schlangen durch LKWs oder Traktoren auf der Bundesstraße und es gibt auf über 20km nur 3 Stellen wo man überhaupt überholen kann.

Ich fahre also mit ausreichend Sicherheitsabstand hinter meinem Vordermann hinterher.....

Darf Ich wenn ich eine Lücke im Gegenverkehr gesehen habe in den Sicherheitsabstand zum Vordermann rein beschleunigen um perfekt die Lücke im Gegenverkehr zu treffen und den Überholvorgang zu verkürzen....

Habe diesbezüglich etwas Zoff mit meiner netten Beifahrerin die mich jedes Mal tierisch anfaucht!

Bitte nur Antworten mit Niveau und Sachkenntniss!!!!

Vielen Dank.....

Beste Antwort im Thema
am 8. April 2010 um 16:09

tja, unsere netten gutmenschen, die ohne licht fahren, weil der grelle heiligenschein alles ausleuchtet .....:D

erstmal aus einem urteil:

Zitat:

Dem Kläger kann allerdings nicht zusätzlich zu dem Verstoß gegen die Pflicht aus § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein pflichtwidrig unzureichender Sicherheitsabstand nach § 4 StVO zur Last gelegt werden. § 4 StVO betrifft den Abstand zu dem Vorausfahrenden vor Beginn des Überholvorganges. Wer überholen will, darf den Abstand (erst) dann verringern, wenn er ausscheren und zügig vorbeifahren kann (Jagusch/Hentschel a. a. O. § 4 Rn. 6 m. w. N.). Wird der Abstand zum Vorausfahrenden im Rahmen eines trotz unklarer Verkehrslage begonnenen Überholvorganges verringert, kann der Verletzung des Gebotes zur Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes nicht als eine zur Verletzung des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO hinzutretende Pflichtverletzung betrachtet werden.

zweitens:

die unterschreitung des sicherheitsabstandes muß längerfristig erfolgen um ahndungswürdig zu sein; die rechtsprechung geht von einer distanz mindestens 250-300m aus.

alle sicherheitsabstandsunterschreitungen darunter sind pillepallle :p

in der wirklichkeit:

wenn ich im gegenverkehr eine freie lücke sehe, kann ich also 'anlauf nehmen' um nach dem letzten entgegenkommer dicht hinter dem zu überholenden ausscheren.

oder ich schließe an einer stelle, wo ich wahrscheinlich vorbeikomme, dichter auf.

und alles nicht zu beanstanden

ich darf nur nicht 5 km dem anderen an der stoßstange kleben, weil ich ja irgendwann überholen will.

ps:

ich habe in der fahrschule gelernt, daß der überholvorgang mit einer verringerung des sicherheitsabstandes beginnt.

das läßt in mir die überzeugung reifen, das gewisse 'schrittmachenden' forumstrolle gar keinen führerschein haben :rolleyes:

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so hatte ich es gemeint. Beschleunigen und dann notfalls abbrechen und den Abstand wiederherstellen und auf die nächste Gerade warten um wieder Anlauf zu nehmen. In einer Kolonne bringt das Springen eh nix.

Zitat:

Original geschrieben von schlang

ein heim für klugscheisser :D

Wo kann ich mich anmelden? :cool:

M0D0 hat es ganz treffend formuliert. Macht (fast) jeder, ist nicht erlaubt und wenn was passiert ist das Geschrei groß - und wenn nichts passiert interessiert´s keinen. Solange man bei der Aktion den Abstand nicht massiv unterschreitet sehe ich da aber kein großes Problem drin.

Wobei das eher generell erschreckend ist was manche unter ausreichendem Abstand verstehen :eek:

am 8. April 2010 um 15:22

Übrigens: Um ehrlich zu sein, mache ich das mit dem Panda auch auf der Autobahn. Der Windschatten hilft bei einem 45-PS-Klotz doch gewaltig.

am 8. April 2010 um 15:54

Zitat:

Original geschrieben von josh2oox

Hallo Comunity...

 

 

 

Darf Ich wenn ich eine Lücke im Gegenverkehr gesehen habe in den Sicherheitsabstand zum Vordermann rein beschleunigen um perfekt die Lücke im Gegenverkehr zu treffen und den Überholvorgang zu verkürzen....

 

Habe diesbezüglich etwas Zoff mit meiner netten Beifahrerin die mich jedes Mal tierisch anfaucht!

 

Bitte nur Antworten mit Niveau und Sachkenntniss!!!!

Was würde wohl passieren wenn du beschleunigend in den Sicherheitsabstand fährst und der Vordermann plötzlich und unerwartet scharf bremsen muss?

 

Ich denke du kannst dir die Frage auch selbst beantworten.

 

p.s. Deine nette Beifahrerin regt sich sicherlich zu recht auf.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

p.s. Deine nette Beifahrerin regt sich sicherlich zu recht auf.

*gäääähn*

mensch leute....was soll das?

wir wissen nicht, wie weit er den sicherheitsabstand unterschreitet! es ist ja nirgends die rede davon, dass er bis auf stoßstangenkontakt an den vordermann ranfährt.

überholen tut man, wenn man freie sicht hat, also bleibt der vordermann auch nicht plötzlich stehen (zumindest für gewöhnlich nicht). wenn ich jetzt von hinten komme und einen zügigen überholvorgang durchführen will, beschleunigt man eben kurz, unterschreitet für den sekundenbruchteil den mindestabstand bis man dann bereits ausschert. so what?

kann mir keiner erzählen, dass er das nicht an der ein oder anderen stelle ganz genauso macht.

am 8. April 2010 um 16:09

tja, unsere netten gutmenschen, die ohne licht fahren, weil der grelle heiligenschein alles ausleuchtet .....:D

erstmal aus einem urteil:

Zitat:

Dem Kläger kann allerdings nicht zusätzlich zu dem Verstoß gegen die Pflicht aus § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein pflichtwidrig unzureichender Sicherheitsabstand nach § 4 StVO zur Last gelegt werden. § 4 StVO betrifft den Abstand zu dem Vorausfahrenden vor Beginn des Überholvorganges. Wer überholen will, darf den Abstand (erst) dann verringern, wenn er ausscheren und zügig vorbeifahren kann (Jagusch/Hentschel a. a. O. § 4 Rn. 6 m. w. N.). Wird der Abstand zum Vorausfahrenden im Rahmen eines trotz unklarer Verkehrslage begonnenen Überholvorganges verringert, kann der Verletzung des Gebotes zur Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes nicht als eine zur Verletzung des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO hinzutretende Pflichtverletzung betrachtet werden.

zweitens:

die unterschreitung des sicherheitsabstandes muß längerfristig erfolgen um ahndungswürdig zu sein; die rechtsprechung geht von einer distanz mindestens 250-300m aus.

alle sicherheitsabstandsunterschreitungen darunter sind pillepallle :p

in der wirklichkeit:

wenn ich im gegenverkehr eine freie lücke sehe, kann ich also 'anlauf nehmen' um nach dem letzten entgegenkommer dicht hinter dem zu überholenden ausscheren.

oder ich schließe an einer stelle, wo ich wahrscheinlich vorbeikomme, dichter auf.

und alles nicht zu beanstanden

ich darf nur nicht 5 km dem anderen an der stoßstange kleben, weil ich ja irgendwann überholen will.

ps:

ich habe in der fahrschule gelernt, daß der überholvorgang mit einer verringerung des sicherheitsabstandes beginnt.

das läßt in mir die überzeugung reifen, das gewisse 'schrittmachenden' forumstrolle gar keinen führerschein haben :rolleyes:

@sukkubus: ich kann gar nicht so oft danke drücken wie ich gerne möchte! ;)

Zitat:

man lernt echt nichts mehr in der Fahrschule oder?

Doch, lässig den Arm aus dem Fenster baumeln lassen, mit ordentlich Gas anfahren, rücksichtslos fahren indem man andere Verkehrsteilnehmer ignoriert weil man selber mit seinem Auto beschäftigt ist, posen vor den Girrlzzz mit dem fetten Audi/VW Fahrschulwagen, krasse Vollbremsungen auf Parkplätzen machen, Fahrschulwitze, und so weiter. Also man lernt ne ganze Menge eigentlich.

Zitat:

wozu? damits noch mehr vergessen/verdrängt wird?

Du bist bestimmt einer von den Leuten die mit 85 Metern auf gerader Strecke hinter einem Auto und einem LKW herklüngeln, und sich dann aufregen als wären sie fast gestorben wenn von hinten jemand an dir vorbei fährt und sich vor dich klemmt um gleich den LKW endlich zu überholen :) Oder bist du derjenige der wenn er sieht das von hinten Leute überholen die Lücke zufährt? Irgendjemand von denen bist du jedenfalls, so komisch wie du als Autofahrer "tickst" mit dem was du hier von dir gibst kann es dir eigentlich kaum möglich sein in dieser Hölle irgendwie zu überleben.

Ich fahr doch keine 50 Meter hinter dem Auto her was ich beabsichtige sofort zu überholen, ich hab zwar dank Turbolader einen recht guten Vortrieb aber bis ich die 50 Meter gut gemacht hab kann vorne schon wieder jemand auftauchen. Ich habe gelernt ein Überholmannöver muss so kurz wie möglich gehalten werden. Ich fahre also wenn sich in unmittelbarer Nähe eine Lücke anbietet dichter auf, und dann sehe ich zu das ich am Vordermann vorbei komme.

Am geilsten sind dann immer die Leute die mit ihren Staatskarossen (dicker Audi, BMW, Mercedes und co.) 50x gucken ob frei ist und dann 250 Meter vor der Kurve zum Überholen ansetzen, aber vergessen runterzuschalten oder das Gaspedal zu treten und dann auf halber Höhe neben dem LKW plötzlich panisch werden weils ja doch wohl noch sowas wie Gegenverkehr gibt. Dann wird scharf gebremst und wild gestikuliert als wenn der LKW Fahrer was für die eigene Blödheit könnte. Ich mag solche Leute.

Zitat:

Was würde wohl passieren wenn du beschleunigend in den Sicherheitsabstand fährst und der Vordermann plötzlich und unerwartet scharf bremsen muss?

Das gleiche was sonst auch passiert wäre, zu 90% knallt man ihm hinten drauf, wenn man dicht dran ist wahrscheinlich sogar mit glimpflicheren Folgen als wenn man wie auf Landstraßen üblich etwas unkonzentriert fährt und aus der Gedenksekunde zwei oder drei werden und der Wagen vor mir bereits massiv verzögert hat während ich kaum dazu kommen.

Mal davon ab: Wie oft passiert es das der vorne plötzlich bremst? Wahrscheinlich genau so oft wie dir einer in die Kiste fährt von hinten während du an einer roten Ampel wartest.

am 8. April 2010 um 16:54

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

mensch leute....was soll das?

wir wissen nicht, wie weit er den sicherheitsabstand unterschreitet! es ist ja nirgends die rede davon, dass er bis auf stoßstangenkontakt an den vordermann ranfährt.

Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt.:D

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

@sukkubus: ich kann gar nicht so oft danke drücken wie ich gerne möchte! ;)

Brauchst du auch nicht denn google hätte dir das auf der ersten Seite gleich rausgeworfen.

Zu dem muss man das gesammte Urteil lesen !

nein darf man nicht

aber denke mal fast jeder macht das wenn er überholen will :-D

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

 

ps:

ich habe in der fahrschule gelernt, daß der überholvorgang mit einer verringerung des sicherheitsabstandes beginnt.

das läßt in mir die überzeugung reifen, das gewisse 'schrittmachenden' forumstrolle gar keinen führerschein haben :rolleyes:

Also entweder du hast dir das jetzt ausgedacht, oder du warst in der schlechtesten Fahrschule Deutschlands

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

@sukkubus: ich kann gar nicht so oft danke drücken wie ich gerne möchte! ;)

Brauchst du auch nicht denn google hätte dir das auf der ersten Seite gleich rausgeworfen.

Zu dem muss man das gesammte Urteil lesen !

Jedenfalls waren damit 90 % der bisherigen Antworten als Unsinn entlarvt.

Und doch, es gibt ein Recht zum Überholen. Das folgt aus der allgemeinen Handlungsfreiheit in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Ich bin auch dafür, dass die Kilometerlang-hinter-dem-LKW-Herkriecher einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten, damit ich kolonnenspringen kann, um den LKW doch noch zu überholen. Und wenn sich diese Schnarchnasen darüber dann noch aufregen, würde ich ihnen am liebsten xxxzensiertxxxx. :D

Zitat:

Original geschrieben von MPSDriver

 

Und doch, es gibt ein Recht zum Überholen. Das folgt aus der allgemeinen Handlungsfreiheit in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Zumindest diesen einen Satz kann man doch wenigstens auch zuende lesen, oder ?

Pickst du dir nur die Wörter aus den Gesetzen, welche dir passen ?

" Art.2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. "

Das GG hat mitunter nicht viel mit der STVO und der STVZO , oder mit anderen Gesetzen und Verordnungen zu tun.

An sonsten würde es keine Banken, Autohäuser, Ärzte usw. geben.

am 8. April 2010 um 17:20

Zitat:

Original geschrieben von MPSDriver

 

Jedenfalls waren damit 90 % der bisherigen Antworten als Unsinn entlarvt.

 

Und doch, es gibt ein Recht zum Überholen. Das folgt aus der allgemeinen Handlungsfreiheit in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Was hat denn nun die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit damit zu tun?

 

Im übrigen steht im Art. 2 auch noch .......soweit er nicht die Rechte anderer verletzt

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