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Darf man sein eigenes Auto auf einem öffentlichen Parkplatz unter Strom setzen?

Themenstarteram 10. September 2011 um 14:13

Wie es der Titel schon sagt, würde ich gerne wissen ob es rechtlich korrekt ist seinen eigenen Wagen, im öffentlichen Verkehrsraum unter unter Strom zu setzen?

Vorgeschichte, Letzte Woche war es ziemlich schwül bei uns in der Gegend und als ich vom Einkaufen und aus dem klimatisierten Wagen stieg, habe ich einen leichten Kreislaufkollaps bekommen. Um nicht umzufallen wollte ich mich kurz an der Dachkante des Passats meines Nachbarn abstützen. Zong da habe ich richtig einen gewischt bekommen und bin dann doch umgefallen :mad:

Wie auch immer, heute habe ich meinen Nachbarn dann persönlich getroffen und ihn darauf angesprochen.

Er meinte er hat die Karosserie wegen der Marder und Kinder (!) unter Strom gesetzt, gleiche Spannung wie am Rinderzaun, würde niemanden umbringen und erlaubt ist es auch. Damit war das Thema für ihn gegessen.

Nun würde ich gerne wissen ob das tatsächlich der Wahrheit entspricht, vorallem im Hinblick auf die vielen Kinder die bei uns in der Straße spielen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Woher weißt Du, daß hier Eigentum beschädigt wird?

Weil es nicht ausbleibt. Selbst die Fettfinger auf dem Lack sind schon zu viel.

Du hast irgendwelche Probleme, mal drüber nachdenken ;)

War Dein 999. Beitrag,

versuche wenigstens im 1000. etwas sinnvolles zu schreiben.

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Am besten nie einen schwarzen 3er anfassen, dann kann nichts passieren :D

BMW versenkt man durch Direktbeschuß. Da fasse ich nichts an :D .

Sowas idiotisches.

Wenn ich von dem nen Schlag bekommen würde hätt ich Reflexhalber erstmal gegen die Tür getreten.

Das das eigene Auto nicht beschädigt wird, das darf jeder erwarten, das das eigene Auto nicht berührt wird in keinem Fall.

Derjenige darf das Auto dann nur noch in der abgesperrten Privatgarage parken.

Ich stell mir allein vor wenn der Vogel aufm Parkplatz sich neben mich stellt, häufig wenns eng zugeht lang ich an meiner Tür um die äusserte Kante um zu verhindern das ich die Tür gegen das Nachbarauto schlage.

Da kann es wenns eng wird natürlich vorkommen das ich den anderen Wagen berühre, besonders wenn der zu eng an meinem Wagen geparkt hat.

Ich würde den Vogel so schnell es geht wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung anzeigen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Man hat keine fremden Fahrzeuge anzufassen.

Der TE wollte es nicht nur einfach anfassen, sondern sich auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes irgendwo abstützen und da war nun gerade das "fremde" Fahrzeug ...

Zitat:

BMW versenkt man durch Direktbeschuß. Da fasse ich nichts an .

Mercedes ist doch zum Abschuß freigegeben:D

am 10. September 2011 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

BMW versenkt man durch Direktbeschuß. Da fasse ich nichts an :D .

Krasse 3er, musst du aufpasse:D

http://www.youtube.com/watch?v=KuIXLycVT3c

Wie krank muß einer sein der sowas macht??? mehr ist dazu kaum zu erwähnen Jol.

Na ja, ist wie immer... einige geben ihre krankhaften Gedanken zum Besten... Auto unter Strom setzen, damit Kinder es nicht berühren. :rolleyes: Unabhängig davon, ob die Sache hier stimmt oder nicht - Leute, ihr habt echt einen an der Klatsche. Ihr seid wohl selber als Kind zu oft mit Elektroschocks behandelt worden...

WENN das Auto tatsächlich unter Strom gestanden haben sollte, wäre das versuchte oder vollendete Körperverletzung und sollte definitiv angezeigt werden. Die Strafe dürfte heftig ausfallen, auch wenn die Justiz allgemein eher zu milde ist.

Vorher sollte man die Karre aber noch erden, dann wird sie recht schnell zur Immobilie. :D

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Was hat eine Probefahrt mit Autos irgendwelcher Leute zutun? Fäßt du am Parkplatz auch jedes Fahrzeug an?

Es heisst "fasst an". "fäßt an" gibt's nur bei RTL2 - oder wer weiss, deinem Nick entsprechend bei dir zu Hause?!

MUTWILLIG sollte niemand eines anderen Auto anfassen. Da wird wohl auch niemand widersprechend.

Aber es gilt eben diverse Situationen, in denen es unter Umständen doch vorkommen kann.

Und weil genau sowas vorkommen kann, motzt der TÜV z.B. wenn irgendwelche scharfen Kanten an Fahrzeugen hervorstehen, oder die Radbolzen 3cm übers Rad rausstehen etc...

Da könnte man ja auch behaupten "muss ja keiner hinfassen". Aber ganz so einfach kann man es sich (zum Glück) nicht machen, auch wenn Hartz4Fahrer das gerne so wollte.

In Deutschland ist es nunmal leider verboten sein Fahrzeug unter Strom zu setzen.:( Auch wenns noch so toll ist, sollte man es lieber nicht machen.:(

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Alleine das Thema geht in Richtung...."Krankheitsbild"....oder falscher medikamentöser Einstellung!

Unbedingt mal prüfen lassen....;)

aus den Schlappen zu kippen, weil man vom kühleren Auto in die Wärme aussteigt aber auch.

Was, wenn so ein sensibler Kreislauf auch mal beim Fahren aufgiebt?

Auch mal prüfen lassen....

Ich bin nicht überzeugt, dass das Fahrzeug unter Strom gesetzt wurde. War m.E. eine elektrostatische Entladung, die manchmal bei Berühren von Fahrzeugen auftritt.

 

Wäre interessant zu erfahren, wie bei diesem Fahrzeug  eine ungefährliche  "Unter-Strom-Setzung"  technisch realisiert wurde, wenn es tatsächlich so sein sollte.  Wird ein Generator für elektrische Weidezäune eingesetzt? Haut der Fahrzeugbesitzer nach Parken des Fahrzeuges immer einen Stab in die Erde?

 

O.

Themenstarteram 11. September 2011 um 5:36

Zitat:

Original geschrieben von christoph_e36

In Deutschland ist es nunmal leider verboten sein Fahrzeug unter Strom zu setzen.:( Auch wenns noch so toll ist, sollte man es lieber nicht machen.:(

Genau dafür hätte ich gerne eine Quellinformation. Bislang war noch nicht wirklich was brauchbares dabei.

Erlischt die ABE wirklich oder kann so ein System auch als Alarmanlage/Diebstahlschutz eingetragen werden?

Anzeigen werde ich meinen Nachbarn sicherlich nicht! Ich bin doch hier nicht im Denunzianten Kindergarten.

Auch wenn mir seine Beweggründe noch so unverständlich sind, einen 12 Jahre alten 2.3l Passat der vielleicht noch 5.000€ wert ist, unter Strom zu setzen; ist es wie gesagt einer meiner Nachbarn, mit dem werde ich wohl noch etwas länger auskommen müssen. Von daher informier ich mich lieber vorher über die rechtliche Situation und regel das dann mit ihm persönlich.

Mir ist ja auch nix passiert, hat gut gezwiebelt, ich hab mich erschreckt und beim hinfallen ist ja auch nichts passiert.

Ich mach mir da eher Sorgen um die Kinder (bei uns in der Straße wohnen & spielen ca. 12-14 Kinder im Alter von 5-12 Jahren, oder im extremen Fall um jemanden - wie es hier beispielhaft schon vorgebracht wurde - mit einem Herzschrittmacher.

 

Zitat:

Original geschrieben von citius

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Alleine das Thema geht in Richtung...."Krankheitsbild"....oder falscher medikamentöser Einstellung!

Unbedingt mal prüfen lassen....;)

aus den Schlappen zu kippen, weil man vom kühleren Auto in die Wärme aussteigt aber auch.

Was, wenn so ein sensibler Kreislauf auch mal beim Fahren aufgiebt?

Auch mal prüfen lassen....

So ist das nunmal wenn man älter wird, aber keine Sorge wenn mir im Auto der Kreislauf wegrutscht, sitze ich ja schon.

Da reicht ein Traubenzucker zur Stabilisation ;)

Themenstarteram 11. September 2011 um 5:40

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Ich bin nicht überzeugt, dass das Fahrzeug unter Strom gesetzt wurde. War m.E. eine elektrostatische Entladung, die manchmal bei Berühren von Fahrzeugen auftritt.

Also den Unterschied zwischen dem kleinen Pitscher einer elektrostatischen Entladung und einen richtig gewischt zu kriegen, ist mir bestens bekannt. Außerdem wurde es ja im Gespräch von meinem Nachbarn bestätigt. Kannst ja gerne mal vorbei kommen und versuchen an die Karre zu pissen :D

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