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darf man mit gelben Rundumleuchten fahren

Themenstarteram 5. April 2011 um 16:10

Hallo Leute wir haben Transporter bzw (klein Lkw 6,5 t Gesamtmasse plus Anhänger 3,5 t Gesamtmasse , und eine Gesamtlänge von lkw 6m und Anhänger 7m .)

Darf ich wenn ich einen Minibagger,Radlader bzw Traktor aufgeladen habe mit Rundumleuchten fahren.(Die haben alle ca 2- 2,5 t ,mehr trägt der Hänger nicht)

Ich bin ja dann nicht gerade der schnellste im Anzug bzw der Wendigkeit (enge Kurven usw. )

 

Beste Antwort im Thema
am 10. Mai 2011 um 11:55

:D

 

Wir haben einen Lkw in der Firma der hat die vom Vorbesitzer noch drauf. Normaler Pritsche/Plane Atego.

Da ist nichts eingetragen im Schein, lass sie trotzdem gerne laufen wenn ich den Möbelaufzug aufbaue...:)

Oder wenn der Couseng mal mit fahren mag, wird auch mal vor Omas Tür die Dinger angemacht ..:)

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am 13. Januar 2012 um 17:34

In der Schweiz sind die Drehlichter grunsätzlich verboten, ausser:

 

Überbreite, Überlänge, Überhöhe oder so. Beachte wenn Du ADR hast, dass die beiden Haupttransittunnels A13 u. A2 für ADR total gesperrt (Kat. E). Vielleicht per Ausnahmegenehmigung oder per Bahn. Aber sonst sind die beiden Tunnels und einige weitere in der Schweiz tabu. Einige Tunnels sind während bestimmten Zeiten passierbar und nachher nicht mehr (z.B. offen von 07:00-17:00).

Drehlicht brauchst Du nie auf schweizer Strassen, ausser die Abmasse sind speziell.

 

In Österreich sind sogar gewisse ADR Stoffe verboten oder nur mit Begleitfahrzeuge durch Tunnels erlaubt.

@gerry96, das sind i.d.R. Lkw für den Strassenbau, die in ihrem Bezirk mit 60t zGG fahren dürfen, wobei diese Rundumleuchte eingeschaltet sein muss - so wurde es mir von einem Einheimischen in Südtirol erklärt.

 

Grüsse,    motorina.

am 21. Januar 2012 um 12:29

Habe bei einer Schwertransportfirma ein 21 m langes 3m breites Tiefbett gefahren.Bin oft auf der BAB angepflaumt worden,da besonder die hintere Fackel wegen Überlänge auch am leeren Fahrzeug laufen muss.Hatte immer Verständnis das es hinterher fahrende Fahrer gibt,denen das geblinke gerade bei Dunkelheit und Regen auf den Senkel geht.Habe auch wenn einer darum gebeten hat ihn vorbeizulassen das Gas weggenommen.Aber wenn man ohne fährt und die Polizei bekommt das mit,dann ist das fahren ohne Benutzung einer vorgeschriebenen Warnanlage.Viel schlimmer war,wenn die Polizei wärend des Transports bei Nacht und Regen mit einem Bulli und Blaulicht vor einem hergefahren ist.Das hat man dann voll im Gesicht.

Beamte die davon Ahnung haben kleben das Blaulicht nach hinten ab. 

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