ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. darf man mit gelben Rundumleuchten fahren

darf man mit gelben Rundumleuchten fahren

Themenstarteram 5. April 2011 um 16:10

Hallo Leute wir haben Transporter bzw (klein Lkw 6,5 t Gesamtmasse plus Anhänger 3,5 t Gesamtmasse , und eine Gesamtlänge von lkw 6m und Anhänger 7m .)

Darf ich wenn ich einen Minibagger,Radlader bzw Traktor aufgeladen habe mit Rundumleuchten fahren.(Die haben alle ca 2- 2,5 t ,mehr trägt der Hänger nicht)

Ich bin ja dann nicht gerade der schnellste im Anzug bzw der Wendigkeit (enge Kurven usw. )

 

Beste Antwort im Thema
am 10. Mai 2011 um 11:55

:D

 

Wir haben einen Lkw in der Firma der hat die vom Vorbesitzer noch drauf. Normaler Pritsche/Plane Atego.

Da ist nichts eingetragen im Schein, lass sie trotzdem gerne laufen wenn ich den Möbelaufzug aufbaue...:)

Oder wenn der Couseng mal mit fahren mag, wird auch mal vor Omas Tür die Dinger angemacht ..:)

33 weitere Antworten
Ähnliche Themen
33 Antworten
am 20. Mai 2008 um 21:04

Hallöchen ihr Autonarren :-) !

Wer von euch kennt sich mit der StVo aus ? Ich würde gerne wissen, ob man eine gelbe Rundumleuchte 12 V mit Magnethalterung(siehe unten bild) so einfach verwenden bzw. benutzen darf, um vor Gefahren etc. zu warnen !?

Denn ich Arbeite hauptsächlich Nachts und meistens an Gefährlichen Streckenabschnitten !

Ja darf ich eine solche Warnleuchte wärend meiner Arbeitstätigkeit benutzten ? Oder brauche ich da eine Sondergenehmigung ?

Vielen Dank !

Lg.................

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gelbe Rundumleuchte mit Magnet! Wer darf, wer nicht?' überführt.]

am 21. Mai 2008 um 5:00

Hallo,

warum liest Du in der StVO unter § 38 nicht selbst nach. Wenn Du doch in diesem Bereich tätigt bist, macht es doch Sinn, die StVO doch gut zu kennen, oder? Hier kannst Du sie downloaden: StVO Du findest den Download auf der Internetseite rechts unten.

Grüße

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gelbe Rundumleuchte mit Magnet! Wer darf, wer nicht?' überführt.]

am 22. Mai 2008 um 7:22

Hi!

Bei berechtigtem Interesse (Hast Du ja offensichtlich) kriegst Du ne Genehmigung von der für Deinen

Zulassungsbezirk zuständigen Verkehrsbehörde (Kreisverwaltung).

Ist keine große Sache, kostet meine ich so 30,- Euro Gebühren.

Gruß,

Torben

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gelbe Rundumleuchte mit Magnet! Wer darf, wer nicht?' überführt.]

So weit ich weiß, ist die Benutzung von gelben Rundumleuchten ob fest oder mit Magnetfuss montiert nur erlaubt, wenn dazu am Fahrzeug die rot-weiß gestreiften und reflektierenden Aufkleber vorn und hinten vorhanden sind. Diese müssen aber auf den Fahrzeugtyp abgestimmt werden, da es auch dazu, wie soll es in unserem deutschen Paragraphentschungel auch anders sein, für jedes Fahrzeug feste Vorschriften gibt.

Da ich selbst öffters am Straßenrand arbeitsbedingt stehen muß, kann ich aber nur dazu raten sich dieses Warnmittel zu installieren, da man damit doch etwas besser wargenommen wird.

Gruß SportZafi B

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gelbe Rundumleuchte mit Magnet! Wer darf, wer nicht?' überführt.]

Aiaiai... :)

§53a billigt auch die Nutzung zusätzlicher Warnleuchten zu, solange diese §22a entsprechen.

Folgende Modelle darfst Du also (OHNE Ausnahmegenehmigung, OHNE Eintrag in Fahrzeugschein und vorallem OHNE rot-weißte Aufkleber [das ist sowieso das neuste was ich höre...] benutzen:

Hänsch Movia Magnet (ca. 120€)

Hänsch effekta Magnet (ca. 200€)

Hänsch Comet E effekta (ca. 270€)

...aber nur im Stand, nicht während der Fahrt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gelbe Rundumleuchte mit Magnet! Wer darf, wer nicht?' überführt.]

Hi, Ihr habt leider alle nur im gewissen "Sinne" recht.

Eins solche Leuchte darf für den Fall einer Absicherung z.B: Liegen bleiben eines KFZ, Reparatur- Pannen- (Unfall-) oder einer Überführung von KFZ ohne TÜV (Zulassung) oder auch bei übergröße- Überbreite (nur mit Genehmigung) und / oder überlänge benutzt werden. Ein gelbes sich in widerkehrenden Leuchtabschnitten (blinken oder Drehbewegungen sind gleich "blinken", Freqenz: 60 - 90 mal in der Min.) sind bei allen Absicherungsarbeiten sogar gesetzlich vorgeschrieben! Bei Arbeiten auf der Straße ist weiter zu beachten: eine Warnweste zu tragen, was leider Innerorts keine Vorschrift ist auch Privatpersonen sollten aber nicht müssen eine Weste tragen. In Deutschland noch keine Pflicht! Bei Abschlepptätigkeiten ist die Fahrerlaubnis des ziehenden KFZ und bei Schlepparbeiten (KFZ ist nicht für die Straße zugelassen) die Fahrerlaubnis des gezogenen KFZ erforderlich! Schleppen oder Abschleppen: hier darf mit einem Abschleppseil (Abstand zwischen die KFZ, 2,00 bis max. 3,00 Meter) in der Mitte mit einer in Signalfarbe (gelb, orange oder rot, versehendem fexieblem Reflecktor (Lappen, Fahne o.ä.), bei einer Abschleppstange gelten gleiche Maße! Hier darf anstatt einer Fahne besagte Leuchte angebracht werden. Eine Leuche auf dem Wagendach darf in diesem Fall ebenso benutzt werden! Wie gesagt, es handelt sich bei der Nutzung zur ABSICHERUNG einer Gefahrenstelle. Berufskraftfahrer sind sogar verpflichtet die Gafahrenstelle wie beschrieben abzu sichern!! warum also nicht alle anderen Personen?

Die Warnaufkleber am KFZ: wer es mag... gesetzlich werder vorgeschrieben, noch verboten! Beim abschleppen muß die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden (Geschwindigkeit max. 50 Km/h). Und darf nicht aufgefahren werden! Beim Schleppen: darf auf der Autobahn weiter gefahren werden (max. 50 Km/h). Eine höhere Geschwindigkeit dürfen nur Fahren: wer 1. die Fahrerlaubnis Kl. (alt) 2 besitzt und zu gleich nur mit Stange verbunden ist. In jedem Fall trägt der Fahrer die das ziehende KFZ fährt die volle Verantwortung. Da laut Gesetz der Fahrer im gezogenem KFZ keine Fahrerlaubnis benötigt, dieser muss nur mit dem KFZ vertraut und von der Köpergröße die Übersicht nach vorn und das Bremspedal betätigen können.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gelbe Rundumleuchte mit Magnet! Wer darf, wer nicht?' überführt.]

Nein, wenn jeder mit Rundumkennleuchten fahren würde wenn er mal mit Anhänger fährt, würde man vor lauter geblinke nix mehr sehen.

Da gibt es feste Bedingungen für. Überbreite/Länge und so.

Hab Ihr die RKL's eingetragen? So ohne weiteres darf man die nämlich nicht anbauen.

am 5. April 2011 um 16:48

Normalerweise müssen die Drehlichter eingetragen sein.

Bei uns in der Schweiz steht sogar im Fahrzeugausweis wann bzw. wofür man sie einsetzen darf.

Nur weil Du ein kleiner Bagger transportieren willst, wirst Du die nicht verwenden dürfen. Bei uns darf man die nur verwenden, wenn man zu hoch, zu lang, zu breit oder evtl. zu schwer ist usw..

 

Zitat:

Original geschrieben von a3mann

Ich bin ja dann nicht gerade der schnellste im Anzug bzw der Wendigkeit (enge Kurven usw. )

und? :confused:

mit deinen 13m länge stellst du ein eher kleines hindernis im vergleich zu anderen lkw's (ohne rkl) dar....

die rkl's dienen zur warnung vor über-breiten/langen/schweren fahrzeugen und müssen im fz-schein eingetragen werden (bzw. sondergenehmigung)...

einfach die rkl's draufpappen ist also nicht!

am 5. April 2011 um 19:20

Erinnert mich an so ein A*** was mal vor mir war auf dem Weg von Gießen nach Speyer

Es war der frühe morgen und noch dunkel. Vor mir blinkte die ganze Zeit irgendwas gelb! Total penetrant!

Hinter Frankfurt aufeinmal: Der LKW vor mir, quasi der hinter dem "Gelb-Blinker", macht eine Vollbremsung in der Baustelle, ich musste auch in die Eisen gehen. Das blinkende etwas ist im letzten Moment auf nen Rastplatz gefahren, ohne zu blinken oder sonstwas. Bis dahin wusste ich nicht, was es ist!

 

Später tauchte im Rückspiegel wieder irgendwas gelb-blinkendes auf. Und es kam immer näher, obwohl ich 88 fuhr. Da dachte ich mir schon wieso jemand, der mit nem fetten dicken gelben Leuchtbalken aufm Dach rumfährt so schnell sein kann.

Irgendwann hatte er mich dann eingeholt. Kurz vor Heidelberg war das.

Und was war es? Ein 7,5-Tonner Abschleppwagen mit einem PKW hinten auf der Brille!

Und damit fährt dieser Hohlkopf von Gießen bis Heidelberg und wahrscheinlich noch viel weiter mit der vollen Beleuchtung an!

Solche Leute...da krieg ich einen Hass...

Beladene Abschleppfahrzeugen müssen, soweit ich weiß, aber mit Festtagsbeleuchtung fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Tanea

Beladene Abschleppfahrzeugen müssen, soweit ich weiß, aber mit Festtagsbeleuchtung fahren.

Zumindest, wenn sie die “Ladung“, wie beschrieben, auf der Brille haben, dann auf alle Fälle.

Und vom Tempolimit sind sie zwar nicht ausgenommen, aber von der Begrenzer-Pflicht.

am 6. April 2011 um 11:08

Viel asozialer fand ich im Winter einen LKW der rote nummernschilder dran hatte, nur zugmaschine.

War auf der A7 im Bereich Harz, nachts. Es hatte gerade mal wieder richtig heftig geschneit, ordentliche geschlossene Schneedecke.

Ich fuhr mit einem Sprinter auf der rechten spur, da waren schemenhaft fahrspuren zu erkennen. 70 laut gps gefahren, das war für mich das höchste der gefühle.

Kommt oben beschriebener LKW angebrettert, die gelben Leuchten an fährt dicht auf, macht Lichthupe etc. Ich denke mir, ist bestimmt Räumdienst. Fahr auf die Linke Spur, damit der RÄUMDIENST vorbeikommt. Micht hauts dabei fast in die Leitplanke. So, es war also eine SZM, die Überführt wurde, mit gelben Leuten, Lichthupe. Wenn er doch schneller fahren will kann er das gerne machen, aber ohne zu drängeln und ohne die Leuchte missbräuchlich zu verwenden und mich dazu zu nötigen die SPur zu wechseln, das hätte er genauso gut machen können.

 

Solche Leute regen mich auf.

Themenstarteram 6. April 2011 um 17:31

Danke für die Antworten, ach übrigens alle Transporter bzw klein Lkw über 3,5 Tonnen sind gedrosselt.

Unsere 6,5 Tonner fahren gerade mal 88 km/h, das ist echt geil auf der Autobahn, dann überholen uns alle grossen Brummis,die eigentlich auch nicht schneller fahren dürften.Wie geht das denn ?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. darf man mit gelben Rundumleuchten fahren