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darf man mit gelben Rundumleuchten fahren

Themenstarteram 5. April 2011 um 16:10

Hallo Leute wir haben Transporter bzw (klein Lkw 6,5 t Gesamtmasse plus Anhänger 3,5 t Gesamtmasse , und eine Gesamtlänge von lkw 6m und Anhänger 7m .)

Darf ich wenn ich einen Minibagger,Radlader bzw Traktor aufgeladen habe mit Rundumleuchten fahren.(Die haben alle ca 2- 2,5 t ,mehr trägt der Hänger nicht)

Ich bin ja dann nicht gerade der schnellste im Anzug bzw der Wendigkeit (enge Kurven usw. )

 

Beste Antwort im Thema
am 10. Mai 2011 um 11:55

:D

 

Wir haben einen Lkw in der Firma der hat die vom Vorbesitzer noch drauf. Normaler Pritsche/Plane Atego.

Da ist nichts eingetragen im Schein, lass sie trotzdem gerne laufen wenn ich den Möbelaufzug aufbaue...:)

Oder wenn der Couseng mal mit fahren mag, wird auch mal vor Omas Tür die Dinger angemacht ..:)

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am 6. April 2011 um 17:50

Die Frage ist wie er geregelt ist. Mit geeichtem Tacho usw. können durchaus mal 3km/h entstehen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten da das eine oder andere herauszuholen.

Die Sprinter welche auf 100km/h gedrosselt sind dürfen nicht als Vergleich genommen werden.

Wir haben mit den Langeisenzügen die gelbe Eule angehabt, wenn eine bestimmte Länge hinten raus überschritten wurde.

Sternengruß

Hab auch ne Frage zu dem Thema:

Habe eben einen Plateau-Abschlepper mit eingeschalteten Rundleuchten gesehen, der mit ner C-Klasse auf der Ladefläche und dem wohl dazu gehörigen Wohnanhänger am Kugelkopf unterwegs war, also eigentlich ein reguläres Gespann.

Ich kenne den Einsatz der Leuchten nur an der Einsatzstelle selbst, auf dem Weg dorthin, wenn Wegerechte nötig sind (Stau) oder beim Transport auf der Brille/am Haken.

War das im obigen Fall erlaubt oder sogar vorgeschrieben?

Frage nur aus Neugier.:)

am 8. Mai 2011 um 17:38

Ich bin mir nicht sicher ob es in beiden Fällen erlaubt ist. Aber mehr Rechte wie Du hat der Abschlepper sicher nicht auch wenn er das Drehlicht an hat.

Blaues Drehlicht und oder Martinshorn sind höherwertig.

 

Das Drehlicht soll andere vor irgend etwas abnormalem warnen. (Höhe, Breite, Länge, usw., Gewicht meine ich nicht).

 

Bei uns in der Schweiz dürfte der Abschlepper die Drehlichter nicht an haben, wenn er ein Auto auflädt. Streng nach Gesetz ist das verboten. Drehlichter dürfen nur mit fahrendem Fahrzeug eingeschalten sein, weil ein stehendes Fahrzeug kann abgesichert werden, ein fahrendes Fahrzeug nicht.

 

Grosse Ausnahmen sind Winterdienst und co.. Da geht es nicht anders. Die meisten Drehlichter werden bei uns in Verbindung mit Sondertransporte eingetragen. Sie werden aber oft missbraucht und einfach eingeschalten damit man angeblich nicht absichern muss. Solange kein Unfall passiert ist gut gegangen, wenn es dann aber knallt dann knall auch im Geldbeutel!

Du darfst das Drehlicht aber nicht für einen Sondertransport verwenden, wenn im Fahrzeugausweis Winterdienst steht. Das gibt Ärger. Du musst jeden Einsatzzweck eintragen lassen.....

Dann gibt es noch so schlaue mit dem Code 112 (glaube ich) der besagt "Drehlicht gestattet". Dieser Code bezieht sich aber nur auf ein fahrendes Fahrzeug. :D So steht es bei uns im Grossen. ;)

am 8. Mai 2011 um 19:11

Ein Bekannter von mir meinte mal folgendes:

Wieviel gelbe Blinklichter müsste denn dann ein normaler Autotransporter mit z.B. 8 geladenen Neuwagen am Blinken haben wenn sogar die Abschlepper mit ihren 7.5 Tonnern und nem Auto auf der Brille oder auf der Pritsche mit voller Beleuchtung rumfahren

am 10. Mai 2011 um 11:14

Hallo,

gelbes Blinklicht muss eingetragen sein und darf nur verwendet werden wenn man hoheitliche Aufgaben zu erledigen hat z.B. Kehrmaschienen,Winterdienstfahrzeuge,Abschelppfahrzeuge am Unfallort u.s.w. ODER um besondere Größen von Fahrezeugen und/oder Fahrzeugladungen zu kennzeichnen. Soweit meines Wissenentsstand.

Gruß Sven

am 10. Mai 2011 um 11:55

:D

 

Wir haben einen Lkw in der Firma der hat die vom Vorbesitzer noch drauf. Normaler Pritsche/Plane Atego.

Da ist nichts eingetragen im Schein, lass sie trotzdem gerne laufen wenn ich den Möbelaufzug aufbaue...:)

Oder wenn der Couseng mal mit fahren mag, wird auch mal vor Omas Tür die Dinger angemacht ..:)

am 10. Mai 2011 um 15:07

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php

Hab da noch was falls jemand lust hat zu lesen...:))

STVO §38 Abs.3

Gruß Sven

Wenn die nicht eingetragen sind müssen die normalerweise abgedeckt werden betonung eigentlich weil das macht kein Mensch höchstens mal für die HU 

am 10. Mai 2011 um 16:27

Wie ist das beim schieben geregelt bezüglich Drehleuchte? Ich persönlich habe mir ja zur angewohnheit gemacht, dass ich überall beim schieben in einen Hof oder eine Baustelle meine Warnblinker anmache. Meiner Meinung nach zweckentfremde ich damit die Warnblinker. Wo wäre der Unterschied, wenn ich statt Warnblinker die Drehleuchte einschalte(n) würde. Habe keine auf dem Auto, ist eine hypothetische Fage.

PS.: 55 km noch, dann hat mein Iveco 500 000 auf dem Tacho. Eine Niederlage für alle Pizzablech Kritiker!

am 10. Mai 2011 um 16:33

Sie müssen eingetragen sein. Wenn sogar noch (wie bei uns in der CH) drin steht für was genau Du Sie verwenden darfst ist das schon fast selbsterklärend.

 

Um Deine Frage zu beantworen -> Nein. Sonst bräuchte ja jeder eine.....

Zitat:

Original geschrieben von GibsonVienna

Wie ist das beim schieben geregelt bezüglich Drehleuchte? Ich persönlich habe mir ja zur angewohnheit gemacht, dass ich überall beim schieben in einen Hof oder eine Baustelle meine Warnblinker anmache. Meiner Meinung nach zweckentfremde ich damit die Warnblinker. Wo wäre der Unterschied, wenn ich statt Warnblinker die Drehleuchte einschalte(n) würde. Habe keine auf dem Auto, ist eine hypothetische Fage.

PS.: 55 km noch, dann hat mein Iveco 500 000 auf dem Tacho. Eine Niederlage für alle Pizzablech Kritiker!

Wenn die 500 000 so ne tolle Leistung für deinen Iveco sind bestätigst du ja die Kritiker in ihrer Meinung

am 11. Mai 2011 um 7:29

Hallo,

ich denke das das mit dem Rundumlicht in Deutschland gut geregelt ist . Es gibt keine Musterlösung wann man das Rundumlicht einschalten muss/darf oder nicht. Ich appeliler da meistens an den normalen Menschenverstand wann man es anmacht oder nicht . Ich selbst fahre oft mit einem Blaulichtauto wenn ich zufällig an einen Unfall komme dann mach ich das Blaulich natürlich an um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen nicht weil es jemand gesagt hat . Natürlich muss man Vorschriften beachten und einhalten z.b. Eintragung , (Schweiz:vorgeschrieben wann man sie einschalten darf ) .

Gruß Sven

am 13. Januar 2012 um 2:48

Mal ne Frage zum besagten Thema,

ich hab gehört das man in Österreich im Tunnel bei ADR-Ladungen ebenfalls Rundumleuchten haben und in Betrieb haben muss. Stimmt das? Wie siehts denn da bei unseren weiteren Nachbarn aus?

Thx für die Antworten

Gruß Man Doc

am 13. Januar 2012 um 3:29

Morgen MAN Doc,

ist richtig, in Österreich sind gelbe Rundumleuchten für ADR in den meisten Tunnels Pflicht. Müssen natürlich dann auch eingeschaltet werden.

Früher (80er, 90er) habe ich in Italien die Kipper mit solchen Leuchten gesehen, waren beladen immer eingeschaltet, aber nicht so hell wie bei uns, hatten eher ein ganz mattes gelb und leuchteten ziemlich schwach. Weiß aber nicht ob das heute noch so ist, habe nicht mehr darauf geachtet bzw. ist mir nicht aufgefallen.

Gruß

Gerry

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