Darf man Airbag einheit bei Ebay anbieten?
hallo,
ich wollte mir ein neues lenkrad für meinen golf iv zulegen. hab bei ebay ein paar angebote gefunden und manche leute bieten das ganze auch mit airbag an. mir war eigentlich mal so als wäre das verboten die airbag teile da mit anzubieten oder vielleicht ist auch nur der versand von airbag einheiten verboten?
vielleicht kann mich ja hier jemand aufklären.
22 Antworten
Witzig ist das nicht, ich war mal bei einer Airbagsprengung dabei und habe hier auch mal das Video gepostet... Die Lampe der hohen Hallendecke hat es nicht überstanden, der Airbag war unter einem Karton und hat den komplett durchschlagen!
weiß jemand von euch eigentlich was da für ne art von sprengstoff drin ist? immerhin reagieren diese ja auch unterschiedlich. je nachdem was es für sprengstoff ist und ich glaube nicht das der sprengstoff bei erschütterungen reagiert. ich hab schon ein paar fahrzeuge gesehen die sich überschlagen haben oder in einer anderen art und weise einen größeren unfall hatten wo die airbags auch nicht ausgelöst haben.
mfg alex
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Auch falsch !
da steht expliziet, das Verkauf AUSSCHLIßLICH in der Originalverpackung erfolgen darf !Da i.A. Bauteile verkauft werden, die ORIGINAL in einem Fahrzeug verbaut waren, ist das Fahrzeug die ORIGINALVERPACKUNG !
Weiterhin müssen solche Bauteile bei Versand / Transport gemäß UVV + GGVS kenntlich gemacht werden !
Wenn Du das machst, kostet der Versand genausoviel, wie ein Neuteil !Obendrein ist es aus haftungstechnischer Hinsicht nicht erlaubt, Gebrauchtteile in ein anderes Fahrzeug zu verbauen !
Es ist auf jeden Fall so daß es bei Ebay zulässig ist Lenkräder oder Sitze mit Airbag zu verkaufen wie man es dann verschickt steht garnicht zur Debatte. Es steht auch nicht da in der Orginalverpackung sondern in einer bauartzugelassenen Verpackung. So ist übrigens der Text den man einfügen muß wenn man sowas verkauft:
Der Airbag wird in einer bauartzugelassenen Verpackung versand.Die Montage darf ausschließlich durch eine Fachwerkstatt mit geschultem Personal erfolgen.
Die Lagerung darf nur in einem unbewohnten, kühlen und trockenen Raum und nicht in unmittelbarer Nähe von brennbaren Flüssigkeiten und starken elektrischen Verbrauchern oder Sendeanlagen erfolgen.
Im Falle des Austausches darf das ausgetauschte Teil nur in der bauartzugelassenen Verpackung aufbewahrt und transportiert werden.
Zitat:
Original geschrieben von Totti-Amun
Witzig ist das nicht, ich war mal bei einer Airbagsprengung dabei und habe hier auch mal das Video gepostet... Die Lampe der hohen Hallendecke hat es nicht überstanden, der Airbag war unter einem Karton und hat den komplett durchschlagen!
Bei uns wird jedes Jahr ein Airbag hochgeballert um den neuen Azubis in der Werkstatt zu zeigen was da für ne Wucht hinter sitzt, son Karton ist da wie Luft...
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Zitat:
Original geschrieben von ploger1980
Es ist auf jeden Fall so daß es bei Ebay zulässig ist Lenkräder oder Sitze mit Airbag zu verkaufen wie man es dann verschickt steht garnicht zur Debatte. Es steht auch nicht da in der Orginalverpackung sondern in einer bauartzugelassenen Verpackung. So ist übrigens der Text den man einfügen muß wenn man sowas verkauft:Der Airbag wird in einer bauartzugelassenen Verpackung versand.
Die Montage darf ausschließlich durch eine Fachwerkstatt mit geschultem Personal erfolgen.
Die Lagerung darf nur in einem unbewohnten, kühlen und trockenen Raum und nicht in unmittelbarer Nähe von brennbaren Flüssigkeiten und starken elektrischen Verbrauchern oder Sendeanlagen erfolgen.
Im Falle des Austausches darf das ausgetauschte Teil nur in der bauartzugelassenen Verpackung aufbewahrt und transportiert werden.
Falsch,
wenn man mal im ebay forum suchen würde...
da steht exakt: "Ebay gestattet nur den gewerblichen Verkauf von Airbageinheiten in OVP an gewerbliche Verwender. Sollten Sie auf etwas anderes Aufmerksam werden, melden Sie dies bitte."
darum findet man bei allen legalen angeboten auch die Anschrift und die Firmenangabe unter dem Angebote...alles andere löscht ebay, wenn sie davon wind bekommen...
mfg
Wir transportieren und verbauen auch Geräte in denen Sprengstoff verbaut ist. Da wir das ja gewerblich tun und uns immer eine Fahrzeugkontrolle treffen kann muss alles seine Richtigkeit haben. Das Gerät muss in der Originalverpackung sein und diese wiederrum muss in einer Bauartgeprüften und zugelassenen Verpackung transportiert werden. Darauf muss die UN Nummer mit dem bekannten Aufkleber sein. Dazu noch ein Beförderungspapiern mit der Anzahl und dem Hinweis auf Kleinmengenregelung (LQ) und gut ist.
(Ich bin kein Spediteur oder arbeite für einen und habe auch keinen Gefahrgutschein oä.)
Wie sich das bei Airbags verhält weiss ich nicht, war auch mehr als Blick über den Teller gedacht)
Zitat:
Original geschrieben von ploger1980
Es ist auf jeden Fall so daß es bei Ebay zulässig ist Lenkräder oder Sitze mit Airbag zu verkaufen wie man es dann verschickt steht garnicht zur Debatte. Es steht auch nicht da in der Orginalverpackung sondern in einer bauartzugelassenen Verpackung. So ist übrigens der Text den man einfügen muß wenn man sowas verkauft:Der Airbag wird in einer bauartzugelassenen Verpackung versand.
Die Montage darf ausschließlich durch eine Fachwerkstatt mit geschultem Personal erfolgen.
Die Lagerung darf nur in einem unbewohnten, kühlen und trockenen Raum und nicht in unmittelbarer Nähe von brennbaren Flüssigkeiten und starken elektrischen Verbrauchern oder Sendeanlagen erfolgen.
Im Falle des Austausches darf das ausgetauschte Teil nur in der bauartzugelassenen Verpackung aufbewahrt und transportiert werden.
Was dieses Auktionshaus verschweigt, ist, das zur privaten Lagerung eine Sondergenehmigung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes / Amt für Arbeitsschutz einzuholen ist !
Solch eine Sondergenehmigung enthält dann Auflagen bezüglich Brandschutz / Lagerungsbehältniss / Zugängigkeit etc.
Diese Sondergenehmigung wird i.A. nur bei Nachweiß der Sachkunde erteilt !
Da Privatleute diesen Nachweiß i.A. nicht besitzen, werden solche Sondergenehmigungen i.A. nicht erteilt !
Bedeutet dann u.U. einen Verstoß gegen das SprengG, Brandschutzbestimmungen, GGVS !
Weiterhin stehen diese Aussagen bei diesem Auktionshaus immernoch im KRASSEN Gegensatz zu den Bestimmungen des SprengG., welches den Privaten Erwerb und die Private Veräußerung untersagt !
Wie u.U. ein Richter im Schadensfall urteilt, mag ich nicht beurteilen !