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Darf ich mit meinem Anhänger 100 fahren oder nicht (Fahrzeugschein)?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo

Mein Anhänger darf laut Papieren 100 km/h fahren. So stehts im Schein drin. Allerdings verwirrt mich der Eintrag im Fahrzeugschein. Da steht was mit 2500 Kilo. Ich habe ihn mal angehängt. Bestimmt kann mir jemand sagen ob ich mit meinem Golf dann auch 100 fahren darf.

Danke,
Mirco

Fahrzeugschein
70 Antworten

@max.tom

Das gibt es schon lange.

Smart+Boot

Da würd ich auch mal gern den Schein sehen mit den Anhängelasten.

Damit kann ich leider nicht dienen. Ich habe das Bild zwar vor ca. 9 Jahren am Schieder See selbst gemacht, das "Zugfahrzeug" gehörte mir nicht.😉

Für die erste Smart-Generation hatte der Hersteller keine Anhängelast freigegeben. Im Gegenteil hat der Hersteller sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach seiner Auffassung der Smart für den Anhängerbetrieb nicht geeignet ist und die einschlägigen Hersteller aufgefordert, im Interesse der Verkehrssicherheit keine Anhängekupplungen für den Smart zu vertreiben.

Es gibt jedoch mindestens einen Hersteller (im Netz leicht zu finden), der eine Kupplung mit ordnungsgemäßer ABG für den Smart anbietet. Anhängelast 300 bis 350 kg.

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Immer noch die Frage: 100 km/h oder 80 km/h
Am besten Fahrlehrer fragen.

Meinen abgelasteten, ungebremsten Anhänger darf ich mit 100 km/h fahren. Bis 80 km/h darf ich mit dem smart auch 750 kg ziehen. Foto von den Papieren kann ich nachreichen.
Wichtig zu wissen ist, dass es ein forfour ist, der etwas mehr wiegt als der fortwo. Die 90 PS-Maschine treibt das Gefährt entschlossen an.

Gespann mit ökologisch korrektem Beiboot

Fahrzeugscheine anbei. Smart oben (750 kg darf ich ziehen), Anhänger unten (100 km/h darf ich dieses Leichtgewicht ziehen).
Das ist auch eine Antwort für die Ausgangsfrage: wenn es so in den Papieren steht, sind keine Zweifel. (Fahrlehrerin oder Fahrlehrer verfügen nicht über eine andere Wissensquelle. Sie braucht man daher nicht fragen.)

Fahrzeugscheine

750 KG ungebremst bei 960kg Leergewicht.

Muss man wollen. Bei einer Gefahrenbremsung wird das lustig.

Mache ich ja fast nie, sondern nur mit gemietetem Anhänger. Selbst dann habe ich bisher nur einmal die volle Masse ausgereizt, bei einer kurzen Fahrt durch die Stadt. Ist dann tatsächlich grenzwertig für Kupplung und Bremse. In anderen Fällen ging es mir um großes Volumen (z.B. 1.000 l-Tank für den Garten).
Mein eigenes Gefährt ist ja auf 295 kg begrenzt und das reicht mir als Kofferraum.

Zitat:

@NOMON schrieb am 25. Juni 2022 um 14:08:46 Uhr:


Fahrzeugscheine anbei. Smart oben (750 kg darf ich ziehen), Anhänger unten (100 km/h darf ich dieses Leichtgewicht ziehen).
Das ist auch eine Antwort für die Ausgangsfrage: wenn es so in den Papieren steht, sind keine Zweifel. (Fahrlehrerin oder Fahrlehrer verfügen nicht über eine andere Wissensquelle. Sie braucht man daher nicht fragen.)

Das kann sich nur um einen Fehler handeln, nie im Leben darf man mit knapp einer Tonne Leergewicht, ungebremst 750Kg ziehen. Wahrscheinlich hat man den gebremsten Wert, wo 750Kg schon realistischer sind, auch bei ungebremst eingetragen. Alleine das die Werte schon identisch sind, ist ein Zeichen dafür das einer davon falsch ist.

EDIT: JA ist falsch eingetragen denn es gilt

"Maximale Anhängelast beim PKW
Aus der StVZO geht hervor, dass die zulässige Anhängelast für gebremste Anhänger höchstens das Gewicht des ziehenden Fahrzeugs erreichen darf (1:1-Regelung) oder 3.500 kg. Für ungebremste einachsige Anhänger gilt, dass die Anhängelast die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichtes des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen darf. Außerdem ist hier eine generelle Grenze bei 750 kg gezogen."

https://www.bussgeld-info.de/.../?...

Heißt: 995+75 = 1070:2 = 535KG maximale Anhängelast ungebremst!

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 26. Juni 2022 um 03:41:07 Uhr:


"Maximale Anhängelast beim PKW
Aus der StVZO geht hervor, dass die zulässige Anhängelast für gebremste Anhänger höchstens das Gewicht des ziehenden Fahrzeugs erreichen darf (1:1-Regelung) oder 3.500 kg.

Unwissend gefragt: Dann waren in dieser Hinsicht die Fz.-Papiere meines ehem.

Suzuki SJ Samurai

ebenso fehlerhaft? Der knapp 3,5 m kurze Geländefloh wog leer & fahrbereit nur rund 950 kg, durfte jedoch bis zu 1.300 kg bei 12% Steigung an den Haken nehmen (ungebremst: 500 kg). Eine Last, die sich am Lenkrad - das gebe ich zu - recht abenteuerlich anfühlte.

@Rigero

Wieso sollten die Papiere falsch gewesen sein.

Die von @DB NG-80 angesprochene Regelung bezieht sich auf ungebremste Anhänger und mit 500kg ist der voll im Rahmen.

Mein Rekord E dürfte auch 1900kg ziehen, ein Tahoe kriegt problemlos 3500kg eingetragen und der ist weit weg von 3500kg leer.

@Tom1182
Im von mir gebrachten Zitat ist u. a. von gebremsten Anhängern sowie einer 1:1 Regelung die Rede.
Ich weiß zwar von einer 1:1,5 Regelung bei LKW sowie Geländewagen (der Suzuki ist ein solcher), habe jedoch bis dato angenommen, dies bezöge sich auf durchgehende Bremsanlagen. Also wieder etwas hinzugelernt.

Moin Moin !

Nein , der Suzuki ist als Geländewagen eingestuft und darf nach StVZO dann das 1,5 fache seines zGG gebremst ziehen.

Die Eintragung beim Smart dagegen ist eindeutig falsch. Mehr als 535 kg ungebremst lässt die StVZO gar nicht zu , aber auch dazu muss das Einverständnis des Herstellers vorliegen.

Die Anhängelasten werden begrenzt durch
1.
die StVZO
2.
den kleinsten D-Wert der Verbindungseinrichtungen
3.
den Fzghersteller

wobei von allen 3 Vorgaben die jeweils kleinste gilt.

MfG Volker

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