Darf ich mit meinem Anhänger 100 fahren oder nicht (Fahrzeugschein)?
Hallo
Mein Anhänger darf laut Papieren 100 km/h fahren. So stehts im Schein drin. Allerdings verwirrt mich der Eintrag im Fahrzeugschein. Da steht was mit 2500 Kilo. Ich habe ihn mal angehängt. Bestimmt kann mir jemand sagen ob ich mit meinem Golf dann auch 100 fahren darf.
Danke,
Mirco
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Ich an deiner Stelle würde mich nur auf diese Eintragung nicht verlassen, da sie offensichtlich falsch ist.
Da in dem Schreiben vom TÜV geringere Werte empfohlen wurden als eingetragen sind.
das sind die Werte für den Fortwo, es geht hier aber um einen Forfour...
Der minimalst schwerer ist. Keine größere Bremse hat aber dann 200kg mehr stoppen können soll?
Naja, so "offensichtlich falsch" sind sie nicht, denn die sind in meinen Gutachten mehrmals übereinstimmend so aufgeführt. Vor dem Hintergrund von § 42 II StVZO sind sie unplausibel, aber das ist gerade nichts Offensichtliches.
Die Werte beziehen sich unabhängig davon nur auf den kurzen smart, für den "langen" gelten andere Werte, und zwar die die eingetragen sind. Der Radstand des Fahrzeugs hat womöglich ebenfalls Einfluss auf die Stabilität eines solchen Gespanns. Er ist länger als der eines Porsche 968, nur um ein Beispiel zu nennen 😁
Außerdem ist das ganze kein Grund zur Aufregung, sondern fast nur ein akademisches Problem. Tatsächlich fahre ich nahezu nie mit derart schwerer Beladung. Jetzt, wo ich die Regelung aus § 42 II StVZO hinzugelernt habe, noch aufmerksamer, falls überhaupt noch einmal. Versprochen!
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Worauf soll sich denn Otto Normalfahrer denn noch verlassen können, wenn es nicht die Werte sind, die eingetragen sind?
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 26. Juni 2022 um 16:24:52 Uhr:
Da in dem Schreiben vom TÜV geringere Werte empfohlen wurden als eingetragen sind.
Nein, auf der nächsten Seite sieht man ja das für den Forfour beide Gewichte mit 750Kg angegeben sind.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 26. Juni 2022 um 16:44:18 Uhr:
Worauf soll sich denn Otto Normalfahrer denn noch verlassen können, wenn es nicht die Werte sind, die eingetragen sind?
Das würde mich tatsächlich mal interessieren, bei Überladung ist es ja auch so, das der Wert im Schein nichts wert ist. Dort kann ich mich auch nicht auf das eingetragene Leergewicht beziehen.
Komme ich in eine Kontrolle wird sich dann auf §42 bezogen und gesagt man hätte nach der Regel wissen müssen das man keine 750Kg ziehen darf?
Ich bin mir ziemlich sicher: nein. Denn das Gutachten äußert sich mehrmals zu dem Thema, und zwar immer in gleicher Weise. Das Gutachten ist die speziellere Feststellung, sie hätte die Bestimmung aus der StVZO berücksichtigen müssen. So aber darf ich darauf vertrauen, dass Gutachten und Eintragung für meinen Fall richtig sind. Anderenfalls wäre jede Eintragung dieser Art wertlos.
Anders als bei der Angabe der (vom Hersteller angenommenen) Leermasse wird durch die Eintragung ja ein Recht gewährt, sozusagen. Hier nämlich: bestimmte Masse zu ziehen. Dabei muss gelten, was in der Eintragung/im Gutachten steht und nicht irgendetwas anderes.
Du kannst Dich auf Eintragungen in der ZB 1 gern verlassen. Sie können von der Rennleitung aber immer angezweifelt werden,wenn sie offensichtlich falsch sind, falsch sein könnten.
Angezweifelt werden kann stets alles von jedem. Diese Antwort führt nicht weiter, denn sie geht nicht auf die vorgesehenen bzw. richtigen Konsequenzen des Anzweifelns ein.
Da helfen auch die beiden unterschiedlichen Einschränkungen nicht: "wenn sie offensichtlich falsch sind" sowie "falsch sein könnten". Falsch sein könnte stets alles. Und bei der Frage, was offensichtlich ist, kommt es auf den Maßstab an, der für diese "Offensichtlichkeit" angelegt wird.
Meine Eintragungen sind offensichtlich richtig, denn sie geben den Inhalt des eigens zu dieser Frage angefertigten Sachverständigengutachtens wieder. Und nun? 😉
Ich hab schon ein 21 er vor mir gehabt wo 225/45 18 als Reifen drin stand. Wurde von einem Gutachter erstellt,unterschrieben und abgesiegelt.
In einer Kontrolle hätte es ein böses Erwachen gegeben, wenn das so in die ZB1 übertragen worden wäre und sich der Halter darauf verlassen hätte, denn tatsächlich gehören auf dieses Fahrzeug 225/40 18 .
Und diese waren auch verbaut.
Also für jemanden der sich auskennt,war das Gutachten offensichtlich falsch. Und ein Rennleiter mit Ahnung, hätte dies evtl erkannt und von einer OWi abgesehen.
Hält er sich an die Eintragung und das Gutachten, dann hätte er es ahnden können,da nicht eingetragene Reifen montiert waren.
Moin Moin !
Zitat:
Da die ungebremsten 750 kg ja aus der ABE kommen und somit vom KBA genehmigt wurden, dürften sie wohl tatsächlich gültig sein.
Auch das KBA macht reichlich Fehler! Da gabs doch den Datensatz für irgendeinen Fiat , der mit 210 oder ähnlich angegeben war und "T" Reifen fahren sollte. Und wohl jedem Prüfer häufiger vorkommen dürfte der Ford Transit, der viel zu kleine Reifen mit nicht ausreichender Tragfähigkeit in den Papieren stehen hatte und (nachdem das aufgefallen war) zu dem es in den Hinweisen den Vermerk gibt, dass diese Reifen nur auf der VA gefahren werden dürfen.
Zitat:
Da die ungebremsten 750 kg ja aus der ABE kommen und somit vom KBA genehmigt wurden, dürften sie wohl tatsächlich gültig sein. Wobei ich jetzt auch nicht auswendig sagen kann, ob da irgendwelche EG-Regeln mehr erlauben als die StVZO.
Das wäre das einzig interessante , wobei das dann aber nur im Ausland gelten würde, solange dieses nicht ins deutsche Recht übernommen ist.
Und auch Eintragungen sind oft falsch (ich hoffe , meine nicht 😁 ) . Ich hatte schon Fzge , da waren Reifen eingetragen , aber ohne Felgen. Oft auch stimmen Reifendurchmesser und Felgendurchmesser nicht überein.
Ok , sind dann Flüchtigkeits- oder Übertragungsfehler.
Aber wie oft habe ich auf 3,5 t zGG abgelastete LKW , die niemals hätten abgelastet werden dürfen , weil sie das Fahrgeräusch für diese Klasse gar nicht einhalten?
mfG Volker