Darf ich mit meinem Anhänger 100 fahren oder nicht (Fahrzeugschein)?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo

Mein Anhänger darf laut Papieren 100 km/h fahren. So stehts im Schein drin. Allerdings verwirrt mich der Eintrag im Fahrzeugschein. Da steht was mit 2500 Kilo. Ich habe ihn mal angehängt. Bestimmt kann mir jemand sagen ob ich mit meinem Golf dann auch 100 fahren darf.

Danke,
Mirco

Fahrzeugschein
70 Antworten

Also das sind wirklich interessante Einwendungen. § 42 Abs. 2 Satz 2 StVZO sagt: "Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen."

Allerdings handelt es sich bei meiner Eintragung eindeutig nicht um einen Übertragungsfehler. Die ABE und Zulassung reden durchgängig von 750 kg gebremster und ungebremster Anhängelast. Enthalten ist auch ein "Vorschlag für die Berichtigung der Fahrzeugpapiere", jedoch nur für das Beispiel eines smart fortwo. Dort sind beide Massen geringer, aber ebenfalls identisch (Bild 01).
Aus dem Gutachten habe ich eine weitere Seite aufgenommen, dort sind die 550 kg (fortwo)/750 kg (forfour/Twingo) auch für ungebremste Anhänger zu finden (Bild 02).

Mir leuchtet ein, dass identische Angaben zu gebremster und ungebremster Masse irritieren. Vernünftig klingt es nicht und es steht auch nicht im Einklang mit der zitierten Regel. Trotzdem steht es so in den Gutachten und identisch in meinen Papieren.

Bild 01
Bild 02

@NOMON
Nur seltsamerweise ist im Internet wenn man sucht die Ungebremste Anhängelast mit 500kg angegeben

Hast Du das COC zu Hause?

Gerade habe ich auf der Webseite des Herstellers nachgesehen und dort steht seltsamerweise noch etwas anderes. Nämlich 750 kg gebremst und 620 kg ungebremst für Twingo/forfour. 500 kg habe ich nirgends gefunden.

Es müsste doch aber trotzdem gelten, was in meinen Papieren steht.

Weitere Dokumente zur Kupplung habe ich nicht. Die vorhandenen sind auch schon dick genug, um sie stets an Bord zu haben. 😁

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Zitat:

@dolofan schrieb am 20. Juni 2022 um 22:08:10 Uhr:


@max.tom

Das gibt es schon lange.

Ahhh oki, hatte ich halt so noch nie gesehen 🙂

Zitat:

@NOMON schrieb am 26. Juni 2022 um 09:39:53 Uhr:


Gerade habe ich auf der Webseite des Herstellers nachgesehen und dort steht seltsamerweise noch etwas anderes. Nämlich 750 kg gebremst und 620 kg ungebremst für Twingo/forfour.
Keine Ahnung, warum. Es müsste doch aber trotzdem gelten, was in meinen Papieren steht.
Nein, weitere Dokumente zur Kupplung habe ich nicht. Die vorhandenen sind auch schon dick genug, um sie stets an Bord zu haben. 😁

Was steht im COC?

Ich habe kein CoC. Und daher keine Eintragungen zur zulässigen Anhängelast. (Editiert für die nachfolgende Frage)
Dort steht vermutlich ohnehin nichts zur Anhängelast, wenn eine Anhängerkupplung vom Hersteller des Autos nicht vorgesehen ist, oder?

Du hast kein COC oder in deinem steht unter Nummer 17 nichts.?

Im KBA-Datensatz stehen zu O.1 und O.2 keine Werte, demnach sollte im CoC auch nichts stehen.

Da die ungebremsten 750 kg ja aus der ABE kommen und somit vom KBA genehmigt wurden, dürften sie wohl tatsächlich gültig sein. Wobei ich jetzt auch nicht auswendig sagen kann, ob da irgendwelche EG-Regeln mehr erlauben als die StVZO.

@hk_do

Warum sollten diese Daten aus der KBA stammen dafür müsste der TE die AHK nachträglich eintragen haben lassen und davon steht hier nirgendwo was

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 26. Juni 2022 um 13:44:08 Uhr:


@hk_do

Warum sollten diese Daten aus der KBA stammen dafür müsste der TE die AHK nachträglich eintragen haben lassen und davon steht hier nirgendwo was

Es geht nicht um den TE sondern um den Smart von NOMON

Sorry falsche Angabe aber NOMON hat auch nicht angegeben das er die AHK hat speziell eintragen lassen

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 26. Juni 2022 um 13:55:52 Uhr:


Sorry falsche Angabe aber NOMON hat auch nicht angegeben das er die AHK hat speziell eintragen lassen

Nein?

Er hat nur Zulassungsbescheinigung und ABE hochgeladen 🙄

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 26. Juni 2022 um 13:55:52 Uhr:


Sorry falsche Angabe aber NOMON hat auch nicht angegeben das er die AHK hat speziell eintragen lassen

Auch wenn er das nicht explizit geschrieben hat, es ist so.

Der Kenner sieht das gleich an dem Eintrag in Feld 22 seines Fahrzeugscheins.

Da auch mir die Angaben seltsam vorkamen habe ich
- an Hand der Schlüsselnummern den KBA-Datensatz des Fahrzeugs abgerufen: dort sind keine Anhängelasten eingetragen
- mir die genannte ABE gezogen, und dort sind genau die Werte vorgesehen, die uns alle so verwundern.

Wobei man dazu sagen muss: Die Werte stammen natürlich nicht vom KBA sondern aus dem Gutachten des technischen Dienstes (in diesem Fall: TÜV Süd) auf dessen Grundlage die ABE erteilt wurde. Allerdings hätte man eigentlich erwarten können, dass das KBA mal drüber schaut und die Werte wenigstens auf Plausibilität prüft.

Ja, habe die Kupplung später einbauen lassen und korrekt abnehmen sowie eintragen lassen. So genau wie @hk_do es hier erläutert, kenne ich die Hintergründe nicht. Es ist auch meine erste besondere Eintragung infolge einer Nachrüstung. Davon habe ich nicht viel Ahnung, sondern wollte nur alles richtig machen. Das Resultat habe ich hier verkündet.
Vielen Dank für die erhellenden Informationen einiger Foristen!

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