Darf ich einen 750kg Anhänger mit dem 6er ziehen?
Hallo zusammen,
nachdem ich jetzt eine Stunde in der Suche verbracht habe und nicht fündig geworden bin, eröffne ich einen neuen Thread. Gerne auch verweise auf andere Threads, wenn ich welche übersehen habe.
Ich möchte mir einen ungebremsten Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750kg kaufen.
Mein Golf VI darf maximal 650kg ungebremst ziehen. Sprich der Anhänger ist eigentlich zu groß...
Aber wenn ich nur 500kg belade und das Eigengewicht dazurechne, dann komme ich auf unter 650kg und bin der Meinung, dass dieser Hänger gezogen werden darf.
Stimmt das? Welche Strafen sind fällig, wenn ich einen "zu großen" Anhänger ziehe, aber trotzdem die 650kg nicht überschreite.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Aus eigener Erfahrung würde ich Dir jedoch raten, den Aufpreis für einen gebremsten Anhänger zu investieren. Rangiert sich besser, da eigene Bremse und gerade auf bergigen Strecken fährt sich das ganze dazu viel stabiler. Dazu kann man ohne Probleme eine Tempo 100-Zulassung bekommen.
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pit 08_11
Das mit den 10% Abschlag ist jetzt nicht Dein Ernst.
Man das gilt für den Grossen(gebremst). Der kleine wiegt doch so nur 50%. Und da geht es ums abbremsen nicht ums raufziehen.Peter
Na dann lies in deinem Handbuch lieber nochmal genau nach. Bei Mir steht drin, dass die Luft in dieser höhe ja dünner ist und dadurch der Motor die Leistung nicht mehr bringt um dass gespann zu ziehen 😁. Ich finds auch lächerlich!!
Und stimmt. Der Hänger darf dass Leergewicht des Autos nicht überschreiten!! Danke für den Hinweis!!
Zitat:
Der Hänger darf dass Leergewicht des Autos nicht überschreiten!! Danke für den Hinweis!!
Ihr meint das Leergewicht des Hängers.😕
Natürlich darf ein Anhänger auch schwerer als das Fahrzeugleergewicht sein. Man darf dann aber eben nicht 100km/h fahren, selbst wenn der Anhänger eine entsprechende Plakette hat.
Ein Golf TDI 4Motion wiegt leer 1450kg und darf 1800kg ziehen. Extremer noch: ein Tiguan TDI 4Motion als track&Field wiegt 1660kg und darf 2500kg ziehen.
Zitat:
Original geschrieben von Rolling Thunder
Natürlich darf ein Anhänger auch schwerer als das Fahrzeugleergewicht sein. Man darf dann aber eben nicht 100km/h fahren, selbst wenn der Anhänger eine entsprechende Plakette hat.
Ein Golf TDI 4Motion wiegt leer 1450kg und darf 1800kg ziehen. Extremer noch: ein Tiguan TDI 4Motion als track&Field wiegt 1660kg und darf 2500kg ziehen.
Diese Dimensionen darfst Du aber nicht mit einem Führerschein Klasse b fahren. Hier für ist dann der BE erforderlich.
Und nochmal: zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers darf dass leergewicht des Autos nicht überschreiten. Und beide zusammen dürfen nicht mehr als 3,5 tonnen wiegen. Dies ist die Bedingung für führerschein Klasse B
Lg peter
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Wenn ich schon einen eigenen Anhänger habe, würde ich dem Fall auch noch den BE nachmachen. Kostet auch nicht die Welt, bietet aber mehr Flexibilität.
Zitat:
Original geschrieben von St4rscream
Diese Dimensionen darfst Du aber nicht mit einem Führerschein Klasse b fahren. Hier für ist dann der BE erforderlich.Und nochmal: zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers darf dass leergewicht des Autos nicht überschreiten. Und beide zusammen dürfen nicht mehr als 3,5 tonnen wiegen. Dies ist die Bedingung für führerschein Klasse B
Setzen wir mal voraus, dass der TE einen entsprechenden Führerschein hat - generell kann man davon ausgehen, dass alle über 30 automatisch den BE haben, da diese Klasse beim Prä-EU-Führerschein noch nicht vorhanden war und damit im PKW-Führerschein inkludiert. Die Abzockerei ging erst danach los.
Das Problem ist, dass nur die zul. Gewichte zählen - und finde mal einen Anhänger, der 1,2to zul. GG hat, meist sind es dann gleich 1,5 oder 2to. und zack, vorbei ists. Wenn man den BE-Führerschein hat können einem die zul. Gewichte egal sein, solang es größer ist als das tatsächliche Gewicht. Hier zählt dann nur die zul. Anhängelast und das tatsächliche Gewicht.
vg, Johannes
der sich auch noch nicht dazu durchringen konnte den BE zu machen, das Geld kann man auch anders investieren - solang es noch genügend Leute mit dem alten FS gibt...
An meinem Golf Variant hatte ich schon einen 3.5to. Anhänger der aber nur mit 1,5to. beladen war. Der Sch..ß mit Führerschein B oder BE interessiert mit nicht, ich hab kein Limt nach oben da ich eh den LKW Führerschein habe. Ich muß nur schauen das mein Gespann die 4to. nicht überschreitet.
Und selbst da kann man beim Variant eine Auflastung bis 2.5 to. gebremst erhalten beim Tüv weil die Bremsen entsprechend ausgelegt sind beim 160PS Motor.
Zur Zeit ziehen meine Eltern um undich helfe beim Umzug, der Variant ist permanent am Limit mit der Zuladung, sprich 500kg im Kofferraum und noch einen 1.5to. Anhänger dran, das Auto fährt sich ganz normal, selbst beim Bremsen gibt es fast keinen Unterschied außer das der Hänger permanent in die Auflaufbremse läuft. Selbst mit 2to. hätte der Wagen kein Problem nur dann erhöht sich der Verschleiß des DSG.
Gruß
SVEAGLE
Zitat:
Original geschrieben von sveagle
Zur Zeit ziehen meine Eltern um undich helfe beim Umzug, der Variant ist permanent am Limit mit der Zuladung, sprich 500kg im Kofferraum und noch einen 1.5to. Anhänger dran, das Auto fährt sich ganz normal, selbst beim Bremsen gibt es fast keinen Unterschied außer das der Hänger permanent in die Auflaufbremse läuft. Selbst mit 2to. hätte der Wagen kein Problem nur dann erhöht sich der Verschleiß des DSG.
Ich vermute das Problem an der Karosserie, die bei PKWs nicht für so hohe Krafteinleitungen am Heck ausgelegt ist als bei SUVs, Geländewägen oder Transportern - wahrscheinlich weil den meisten 1,5-2to. Anhängelast reichen. Dabei gehts nicht ums Bremsen (Auflaufbremse wirkt dem entgegen), sondern durchaus beim Anfahren, Abbiegen, in Serpentinen den Pass hoch usw.
Von daher weiß ich nicht, ob man sich langfristig mit einer Auflastung wirklich einen Gefallen tut. Ein Tiguan oder eben gleich ein Touareg mag da vielleicht die bessere Lösung sein.
vg, Johannes
Auflastung kannst du gleich vergessen. Beim PKW sind max. das zulässige Gesamtgewicht als Anhängelast erlaubt, beim Geländewagen das 1,5fache. Mehr ist mit Auflaufbremse nicht drin, danach muss das ganze mit Druckluftbremsanlage gemacht werden. Die wiederum ist im PKW Bereich nicht erlaubt.
Die Definition "Geländewagen" sagt aus, dass diese einen Rahmen haben und nicht selbsttragend sind. Deshalb dürfen die das 1,5fache ziehen.
Irgendwie geht das alles an der Ursprungsfrage vorbei 😁
Ich glaube nicht das man beim Golf eine Auflastung bekommt,und bestimmt nicht auf 2,5t
Ein ungebremster Anhänger ist praktisch wartungsfrei.Bei den gebremsten gibt es immmer mal wieder Probleme mit den Bremsen wenn der Hänger wenig genutzt wird.
Die Nutzlast ist beim 850kg vermutlich auch nicht höher wie beim 750kg weil das Eigengewicht vom Hänger wegen der Bremse höher ist
Für die 100 km/h sind Bremsen aber nicht erforderlich,aber wohl die Stoßdämpfer.Mein Vater hatte mal beim Tüv gefragt
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Die Definition "Geländewagen" sagt aus, dass diese einen Rahmen haben und nicht selbsttragend sind. Deshalb dürfen die das 1,5fache ziehen.
Hmm, das erklärt leider nicht warum der Touareg 3,5to ziehen darf? Im Fall des V6 TDI wäre das zul GG 2.840 kg und die Karosserie ist selbsttragend?
Aber du hast recht, ist OT.
vg, Johannes
Auch der Touraeg hat trotzdem einen eingezogenen Rahmen, auch wenn es eine selbsttragende Karosse ist. Weiß auch nicht, ob zwischenzeitlich die Vorschriften zur Richtlinie 70/156/EWG geändert wurden. Diese legt fest, was das Auto für eine Klasse ist. Er fällt sicher unter die Rubrik Geländewagen, schwer genug isser ja 😁
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Die Definition "Geländewagen" sagt aus, dass diese einen Rahmen haben und nicht selbsttragend sind. Deshalb dürfen die das 1,5fache ziehen.
Mit dem Rahmen hat das nichts zu tun, da weder Touareg noch Tiguan einen Rahmen hat.
Die Definition eines Geländewagens ist deutlich komplexer und richtet sich da Geländegängigkeit und anderen Dingen. Deshalb gibts beim Tiguan auch zwei verschiedene Frontschürzen. Einmal die normale und einmal die deutlich hochgezogene. Mit letzterer hat er genug Böschungswinkel um als Geländewagen zu gelten und darf so eben 2,5t ziehen. Die normalen Modelle dürfen dagegen max 2t ziehen.