Darf die Polizei im Halteverbot parken?
Hallo Leute,
bei mir im Kaff sieht es folgendermaßen aus: direkt neben der Grundschule ist der Dorfplatz, mit einem sehr großen Freiplatz. Dieser Freiplatz ist öffentlich, morgens bis nachmittags wird der Freiplatz vor allem von den Eltern-Taxis und Schulangestellten als Parkplatz genutzt.
Vor der Schule sind noch 2 Bushaltestellen mit Bucht, an denen aber kein Linienbus mehr hält. Nur in eine Richtung hält ein Schulbus, der in den nächstgrößeren Ort fährt.
Jetzt ist es so, dass hier von mitte November bis Karnevalsende ein Festzelt auf diesem großen Freiplatz steht, der damit zu ist.
Damit auch keiner an der Bushaltestelle hält, stellt sich der Dorfpolizist vor die Schule, parkt seinen Streifenwagen aber ironischerweise selbst an dieser Bushaltestelle, die nicht angefahren wird (da es ja sonst keinen Parkplatz mehr gibt).
Nur so interessehalber, darf der Polizist denn da parken? Er ist zwar im "Einsatz", aber nicht mit Sonderrechten. Anpöbeln werde ich ihn nicht, aber ich würde es gerne mal wissen.
P.S.:
Die Forensuche hat kein passendes Ergebnis für mich ausgespuckt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 14. November 2019 um 13:06:16 Uhr:
Genau das wird man jedem Mitbürger schriftlich mitteilen, der das Abstellen eines Polizeifahrzeugs - behindernd oder gefährdend - im absoluten Haltverbot anzeigt.
Eine inhaltliche Prüfung, ob das notwendig, geboten oder zweckmäßig war, findet nicht statt. Krähe, Auge und so. Trägt jedenfalls nicht zur Vertrauensbildung bei.
Ganz ehrlich ? Ich bin in der Freiw. Feuerwehr. Auch wir bekommen oft von Mitbürgern "Anfragen" ob dieses, jenes, selles denn so hätte sein müssen und überhaupt. Einfache Antwort mittlerweile: "Ja !" und fertig. Weder die Zeit noch mittlerweile die Lust solcher teilweise überhand nehmender "Anfragen" von, sorry für den Ausdruck "Hilfssheriffs" ausgiebig nachzugehen, zu recherchieren, ausführlich zu begründen. Kommt eh nix bei rum. Die haben so oder so die Meinung dass sie alles besser wüssten warum man das hätte doch genau nicht tun müssen.
Glaubst du die Polizei hat die Lust und Zeit nun jedem irgendwie gemeldeter Lappalie von einem angeblich gefährdend geparkten Einsatzfahrzeug nachzugehen. Zu recherchieren wann genau welches Fahrzeug mit welcher Besatzung an genau dem Ort war. Ggf. nach 2 Wochen dann auch genau die Besatzung auf der Schicht wieder zu erwischen die sich dann vielleicht noch an genau den Tag, die Zeit und genau die Stelle erinnern können und dann begründen sollen warum sie so und nicht anders ihr Fahrzeug abgestellt haben oder abstellen mussten ? Da würdest ganze Direktionen still legen. Wofür ? Siehe oben: Bringt erfahrungsgemäß gar nichts weil der Bürger es trotz jeder noch so sachlichen und ausführlichen Begründung besser weiß. Vergeben "Liebesmüh". Also gibts wenn überhaupt eine Standardantwort und fertig.
165 Antworten
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 16. November 2019 um 22:19:42 Uhr:
1. Polizei wird gerufen. Ehestreitigkeit. Möglicherweise Gewalttat. Polizei kommt, stellt das Fahrzeug vor deiner Ausfahrt ab obwohl 50 Meter weiter eine Parklücke wäre.Antwort: Nein
Wäre aber Antwort: Ja, wenn das Fahrzeug der Polizei so abgestellt wäre, daß der Restbereich für die doch noch gerufene Feuerwehr zwecks Vorbeifahrt zu eng ist.
Irgendwo anders war ja auch schon so eine Diskussion, wo es um RTW und Polizeifahrzeug geht, mit der Aussage, daß das Polizeifahrzeug öfters mal unpassend abgestellt wird.
Jedes Einsatzfahrzeug ist also unpassend abgestellt, wenn andere Einsatzfahrzeuge ihren eigenen Einsatz dadurch nicht oder nur erschwerend realisieren können.
Ganz kritisch wird das übrigens bei Straßen, die sich im Ausbau befinden und der noch übrig gebliebene Fahrbahnbereich derart eng ist, daß nicht einmal Anwohner dort stehen dürfen.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 16. November 2019 um 22:19:42 Uhr:
4. Polizei ist unterwegs zu einem Auftrag. Mittagspause viel flach. Zu viele Krankmeldungen heute. Auf dem Weg zum Auftrag hält das Fahrzeug kurz in zweiter Reihe, ein Beamter holt schnell ein Brötchen beim Bäcker. Der zweite Beamte wartet im Fahrzeug.
Antwort: Nein
Relativ klare Sachlage.
Ersetzen Wir mal "die zweite Reihe" auch durch ein "Halteverbot" !
Die Polizei hat trotz Auftrag oder Einsatz noch die Zeit vorab etwas beim Bäcker zu holen.... Wie war das mit den 5 Min hier und 5 Min dort ?!?!
Hat die Polizei also tatsächlich soviel Zeit übrig, daß sie auf dem Weg zu einem Auftrag oder Einsatz noch vorher beim Bäcker was holen können, ist es auch kein Problem, wenn der Fußmarsch durch einen ordnungsgemäß geparkten Streifenwagen etwas länger dauert.
Private Besorgungen, wie schnell einen LKW holen, haben bei einem Auftrag oder Einsatz nichts zu suchen. Somit fällt der Einkauf der LKW nicht in das Sonderrecht... völlig unabhängig, ob sich die Hälfte der Kollegen krank gemeldet haben oder die Kollegen im Streifenwagen wegen schlechter Vorbereitung nix gegessen haben.
Da zählt dann der Einsatz... für private Besorgungen ist hinterher Zeit genug.
Wie Du siehst, ist die Sachlage doch nicht sooo klar !
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 17. November 2019 um 10:40:32 Uhr:
Fall 4.: Gefährdung von Fahrradfahrern kann ausgeschlossen werden? Nein! Übermaßgebot verletzt? Ja.
Wenn es eng wird mit der Zeitplanung können sich die Kollegen belegte Brote von Zuhause mitbringen.
Das sind genau die Fälle, die der sonst unbeteiligten Öffentlichkeit sauer aufstossen. Vorbild?
Ok, den "Fahrradfahrer" hatte ich jetzt nicht auf dem Schirm. Insofern wäre dass ggf. eine Situation wo die Antwort eher "Ja" lauten kann. das wird dann wieder stark auf die örtliche Situation ankommen. Kann ich dir also so mit Sicherheit nicht beantworten. Wenn ich mal daran denke frage ich bei Gelegenheit mal wieder entsprechende Experten dazu.
Zum Thema "Vorbild". Hatten wir schon. Wie geschrieben bildet sich der Bürger so oder so ein Urteil. Da kann es noch so berechtigt sein dass ein Streifewagen im Halteverbot steht oder was auch immer. Es sind immer die "Idioten" der Staatsmacht die dem gemeinen Bürger halt mal wieder zeigen müssen wer den Längeren hat.
Insofern: Sch... drauf.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 17. November 2019 um 12:02:50 Uhr:
Zum Thema "Vorbild". Hatten wir schon. Wie geschrieben bildet sich der Bürger so oder so ein Urteil. Da kann es noch so berechtigt sein dass ein Streifewagen im Halteverbot steht oder was auch immer. Es sind immer die "Idioten" der Staatsmacht die dem gemeinen Bürger halt mal wieder zeigen müssen wer den Längeren hat.
Hier spiegelt sich die Grundhaltung derjenigen gegenüber der Staatsmacht wieder. Wer sich aufregen will, wird schon einen Grund dafür finden...
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Zitat:
@Wauhoo schrieb am 17. November 2019 um 11:06:57 Uhr:
Wäre aber Antwort: Ja, wenn das Fahrzeug der Polizei so abgestellt wäre, daß der Restbereich für die doch noch gerufene Feuerwehr zwecks Vorbeifahrt zu eng ist.Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 16. November 2019 um 22:19:42 Uhr:
1. Polizei wird gerufen. Ehestreitigkeit. Möglicherweise Gewalttat. Polizei kommt, stellt das Fahrzeug vor deiner Ausfahrt ab obwohl 50 Meter weiter eine Parklücke wäre.Antwort: Nein
Irgendwo anders war ja auch schon so eine Diskussion, wo es um RTW und Polizeifahrzeug geht, mit der Aussage, daß das Polizeifahrzeug öfters mal unpassend abgestellt wird.
Jedes Einsatzfahrzeug ist also unpassend abgestellt, wenn andere Einsatzfahrzeuge ihren eigenen Einsatz dadurch nicht oder nur erschwerend realisieren können.
Ganz kritisch wird das übrigens bei Straßen, die sich im Ausbau befinden und der noch übrig gebliebene Fahrbahnbereich derart eng ist, daß nicht einmal Anwohner dort stehen dürfen.
Nein, auch dann nicht. Unter der Prämisse wären dann z.B. 99% aller Feuerwehreinsätze obsolet. Wenn "wir" irgendwo stehen ist es dann meist vorbei damit dass ein RTW oder dergleichen vorbeikommt.
Die Aufstellungerfolgt eben nach einsatztaktischen Gesichtspunkten. Ob da dann nun ein Nachbar halt gerade nicht aus seiner Garage fahren kann. Unschön aber schlicht und einfach Pech für ihn und er muss damit leben.
Und natürlich mag es Fälle geben an denen irgendein Fahrzeug mal im Weg steht. Lagen können sich im Einsatzverlauf ändern. Bei ursprünglich primären Einsatz des Rettungsdiesntes kann sich im verlauf herausstellen dass eine patientenschonende Rettung erforderlich ist und die Fw nachalarmiert wird usw. Und ? Ist in der Regel kein Problem. Mann kennst sich, man bildet sich gemeinsam fort, man redet miteinander. Jeder kennt die "Anforderungen" des anderen. Bis dann die Fw kommt hat ein Kamerad des Rettungsdienstes den RTW schon längst 10 Meter weiter vorgefahren um Stellfläche für die Drehleiter frei zu machen. Die Feuerwehr ist "geschult" bei meinetwegen Brandeinsätzen sich details einzuprägen um ggf. den Branermittelrn detailliert berichten zu können wie es der Angrifstrupp "drinnen" vorgefunden hat, ob er im verlauf des Einsatzes etwas geändert hat, die Fw ist geschult bei einem Verkehrsunfall eben nicht aus "langeweile" hin und her zu laufen ud mögliche Spuren zu verwischen usw. und genauso wissen die Kameraden der Pol. dass sie sich bei gemeinsamen Einsätzen nun nicht press vor den Zugang des Anwesens stellen nur weil sie die "tollen Hechte" in Blau sind.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 17. November 2019 um 11:32:51 Uhr:
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 16. November 2019 um 22:19:42 Uhr:
4. Polizei ist unterwegs zu einem Auftrag. Mittagspause viel flach. Zu viele Krankmeldungen heute. Auf dem Weg zum Auftrag hält das Fahrzeug kurz in zweiter Reihe, ein Beamter holt schnell ein Brötchen beim Bäcker. Der zweite Beamte wartet im Fahrzeug.
Antwort: Nein
Relativ klare Sachlage.
Ersetzen Wir mal "die zweite Reihe" auch durch ein "Halteverbot" !
Die Polizei hat trotz Auftrag oder Einsatz noch die Zeit vorab etwas beim Bäcker zu holen.... Wie war das mit den 5 Min hier und 5 Min dort ?!?!
Hat die Polizei also tatsächlich soviel Zeit übrig, daß sie auf dem Weg zu einem Auftrag oder Einsatz noch vorher beim Bäcker was holen können, ist es auch kein Problem, wenn der Fußmarsch durch einen ordnungsgemäß geparkten Streifenwagen etwas länger dauert.Private Besorgungen, wie schnell einen LKW holen, haben bei einem Auftrag oder Einsatz nichts zu suchen. Somit fällt der Einkauf der LKW nicht in das Sonderrecht... völlig unabhängig, ob sich die Hälfte der Kollegen krank gemeldet haben oder die Kollegen im Streifenwagen wegen schlechter Vorbereitung nix gegessen haben.
Da zählt dann der Einsatz... für private Besorgungen ist hinterher Zeit genug.Wie Du siehst, ist die Sachlage doch nicht sooo klar !
Nochmal: Kann man alles machen. Ich bin der Letzte der, zumindest aus "fachlicher" Sicht (sprich meinem Ehrenamt) ein problem damit hat. Dann werden aus den 5 Minuten "Brötchen" holen beim halten in zweiter reihe eben 15 Minuten. (5 Minuten Parkplatz sichen und zum Bäcker lauen, fünf Minuten zurück plus die ursprünglichen 5). Dann wartet eben der Hifeersuchende (also "du"😉 15 Minuten länger. Der anzufertigende Bericht wird dann auch nicht am gleichen tag geschrieben (Wäre in 10 Minuten erledigt, aber da die 10 Minuten oben verloren gingen und jetzt Schichtende ist wird er eben erst in drei Tagen geschrieben wenn die Beaamten wieder auf schicht sind. In drei Tagen fehlen die 10 Minuten dann natürlich auch für dann anfallende Aufgaben, muss ja der Bericht geschrieben werden.
Ergo: Wenn die Gesellschaft damit einverstanden ist länger auf die Polizei zu warten, bereit ist weniger Leistung in der gleichen Zeit zu bekommen oder im gegenzug bereit ist mehr Steuern zu zahlen um wenigstens die bisher erbrachte leistung aufrecht zu erhalten: Kein Problem !
Weitere Alternative mit aber letztendlich dem gleichen Effekten: Streifen eine feste, planbare Mittagszeit zugestehn und sie für eine halbe Stunde komplett außer Dienst zu nehmen. Wenn du in diesre zeit dummerweise Hilfe benötigst und alle Streifen eh schon gebunden sind wartest du eben brav bis die beamten ihr Brötchen gegessen haben. Die würgen sich das Zeugs nicht rein auf dem Weg zu dir.
Oder, Auch schon vorgeschlagen die kommunen richten in jeder Straße in einem akzetablen Abstand (100 meter Fußweg hälst du ja für zumutbar, also meinetwegen 200 Meter) "Behördenparkplätze" ein. Paarkplätze die für dich dann defintiv niemals zur verfügung stehen da für die Allgemeinheit entfallen und wenn in dieser Straße die öffentlichen Parkplätze eh schon knapp sind und es dort in den letzten 10 jahren niemals zu einem Polizeieinsatz gekommen ist.
Und ja, ich gebe dir in der sache Recht dass grundsätzlich private besorgungen nichts im Dienst zu suchen haben. Allerdings gehe ich davon aus dass du die Schichtmodelle teilweise kennst. Also ich würde in solchen teilweise verqueren Modellen nicht arbeiten wollen. Frühschicht, frei, Mittagsschicht am gleichen Tag und so zeugs. D.h. dass du zwischen zwei Schichten mal 4 Stunden frei hast.
Tja, und dann kommen so sachen wie Einsätze dazu. Du hast einen termin beim LKW-Vermieter um den Laster für deinen Umzug abzuholen. !4:30 Uhr. deine Schicht endet ja um 14:00 Uhr, reicht also dicke. um 15:00 Uhr macht der Vermieter zu. Nun war um 13:55 Uhr wieder einer dieser dämlichen Bürger der dringend Hilfe brauchte. Sowas aber auch. Um 14:45 ist der Einsatz vor Ort beendet. Mist, reicht nicht mehr. Zur Denststelle zurück und von dort mit dem eigenen PKW zum Vermieter, unmöglich. Also fährt man auf dem Rückweg vom Einsatz beim vermieter vorbei, schafft es gerade noch um 15:05 den beim Abschließen des Büros zu erwischen. Ist froh dass der KW nicht anderwertg vergeben wurde weil du ja unpüntlich warst.
Kannst auch auf dich ummünzen. Selbe Situation und du wirst zum Einsatz alarmiert. Ok, ich gehe davon aus dass du es als persönlcihes Schicksal verbuchts, den 5 Bekannten die du für den Morgigen Umzug um Hife gebeten hast absagst, dem Vermieter mitteilst das sich dein Auszug nun dummerweise verzögert du aber selbstverständlich für die Kosten aufkommst und natürlich auch dem LKW-Vermieter die Kosten erstattest. Und natürlich rennst du nicht zur Stadt und forderts einen Ausgleich für die Kosten weil du ja schließlich für die Gesellschaft unterwegs warst. Hätte dabei so einfach sein können wenn du nach dem Einsat dich hättest von den kameraden mit dem Einsatzfahrzeug beim Vermieter hättest absetzen lassen. Ok, sicherlich hätte die feuerwehr am gleichen tag noch 20 Emails von Bürgern im Postfach weil sie beobachtet haben wie die Idioten von der feuerwehr mit einem Einsatzfahrzeug Privatkram erledigen. Und dasss dann noch, zumindest in Eurem falle, vom Bürger zu bezahlen ist. natürlich interessiert es den Bürger nicht dass du selbstverständlich diesen "Umweg" nicht im Rahmen der Einsatzszet und dessen Vergütung nicht in "Rechnung" gestellt hast, natürlich kennt der Bürger auch die Günde nicht warum es so war und es nur dazu gekommen ist weil du vor 10 Minuten noch, einer Hilflosen Person Hilfe geleistet hast. Nein, du bist ein idiot der in seiner großen roten Kiste sein Schw... raushängen lässt, öffentliches Eigentum für private Zwekce mißbraucht und den Bürger auch noch abzockt in dem er sich dass bezahlen lässt.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 17. November 2019 um 12:14:42 Uhr:
Die Aufstellungerfolgt eben nach einsatztaktischen Gesichtspunkten. Ob da dann nun ein Nachbar halt gerade nicht aus seiner Garage fahren kann. Unschön aber schlicht und einfach Pech für ihn und er muss damit leben.
Unvergessen: der ältere Mitbürger, der mal eben das Versetzen der Drehleiter gefordert hat um in seine Garage reinzukommen, während die Kameraden im Korb vor dem Fenster des Hauses gegenüber gewartet haben, dass der Patient bereit für das Herunterholen war...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 17. November 2019 um 12:30:30 Uhr:
Unvergessen: der ältere Mitbürger, der mal eben das Versetzen der Drehleiter gefordert hat um in seine Garage reinzukommen, während die Kameraden im Korb vor dem Fenster des Hauses gegenüber gewartet haben, dass der Patient bereit für das Herunterholen war...
Da gibts Geschichten.... wurde in den letzten 5 Jahren nahezu unerträglich.
Laufender Einsatz. kommt einer zu mir:"Macht mal das Ding da weg !"
Ich: "Was für ein Ding ?
Er: "Das Ding da....dort" und zeigt in die Richtung.
Ich: Aha, er meint das Standrohr. "Geht jetzt nicht, warum ?"
Er: "Ich muss da jetzt parken"
Abgearbeiter Einsatz, waren gerade beim abspannen. Kommt einer mit seiner Kiste angebraust. Scheibe runter. Ruft laut "Ihr Arschlöcher" und fährt mit heulendem Motor davon. Wieso, weshalb, warum... keine Ahnung. Aber heutztage eh normal.
Laufender Einsatz (Dachstuhl). Drehleiter in Stellung. Kommt ein Bürger und will den Leiterpark hoch. Warum ? Er will Fotos machen.
Das zahlreiche Autofahrer absperrungen ignorieren, versuchen selbständig im Weg liegende Schläuche beiseite zu räumen usw. Fast normal.
Beschimpfungen (durchaus wüste) ohne jeglichen Grund sind Standard.
Und, nein, ich lebe jetzt nicht in einer Stadt in von der Man behaupten könnte dass dies jetzt ein sozialer Brennpunkt wäre, ganz im Gegenteil.
Aber der deutsche meint er wäre zum Volljursten mutiert sobald er in seiner zusammengeleasten Kiste sitzt und darüber hinaus natürlich er alleine den kompletten Staatshaushalt finanziert und folglich natürlich alle Rechte hat. Da braucht man sich nicht wundern wenn immer weniger Kameraden Bock haben.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 17. November 2019 um 12:28:56 Uhr:
Nochmal: Kann man alles machen. Ich bin der Letzte der, zumindest aus "fachlicher" Sicht (sprich meinem Ehrenamt) ein problem damit hat. Dann werden aus den 5 Minuten "Brötchen" holen beim halten in zweiter reihe eben 15 Minuten. (5 Minuten Parkplatz sichen und zum Bäcker lauen, fünf Minuten zurück plus die ursprünglichen 5). Dann wartet eben der Hifeersuchende (also "du"😉 15 Minuten länger.
Nein, eben nicht !
Wenn die Kollegen einen Auftrag, oder Einsatz haben, wird kein Brötchen geholt, sondern die Einsatzstelle auf dem direkten Weg angefahren und dann gibts auch keine Wartezeit, weder 5 Min länger oder 15 Min.
Du rechnest hier verloren gegangene Zeit vor, welche der Hilfesuchende (evtl. Ich) länger warten darf, begrüßt es aber selber, wenn sich die Beamten während dem Einsatz (auf der Fahrt dorthin) noch vorher mit Brötchen eindecken !
Langsam aber sicher verstrickst Du Dich mit Widersprüchen.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 17. November 2019 um 12:14:42 Uhr:
Nein, auch dann nicht. Unter der Prämisse wären dann z.B. 99% aller Feuerwehreinsätze obsolet. Wenn "wir" irgendwo stehen ist es dann meist vorbei damit dass ein RTW oder dergleichen vorbeikommt.
Dann habt Ihr aber dringendst Nachholbedarf was die taktische Aufstellung der Fahrzeuge betrifft.
Der Begriff "Ordnung des Raumes" scheint wohl dann auch ein Fremdwort zu sein ?!
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 17. November 2019 um 12:14:42 Uhr:
Die Aufstellungerfolgt eben nach einsatztaktischen Gesichtspunkten. Ob da dann nun ein Nachbar halt gerade nicht aus seiner Garage fahren kann. Unschön aber schlicht und einfach Pech für ihn und er muss damit leben.
Das ist ein völlig anderes Thema und darum geht es hier auch gar nicht.
Es ist schon ein gewaltiger Unterschied, wenn die Feuerwehr gerade einen Brandeinsatz abarbeitet, oder die Polizei, meinetwegen ebenfalls mit Sonderrechten, meine Garage zuparkt, nur um zwei Häuser weiter eine Zeugenbefragung durchzuführen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 17. November 2019 um 13:42:48 Uhr:
Nein, eben nicht !
Wenn die Kollegen einen Auftrag, oder Einsatz haben, wird kein Brötchen geholt, sondern die Einsatzstelle auf dem direkten Weg angefahren und dann gibts auch keine Wartezeit, weder 5 Min länger oder 15 Min.Du rechnest hier verloren gegangene Zeit vor, welche der Hilfesuchende (evtl. Ich) länger warten darf, begrüßt es aber selber, wenn sich die Beamten während dem Einsatz (auf der Fahrt dorthin) noch vorher mit Brötchen eindecken !
Langsam aber sicher verstrickst Du Dich mit Widersprüchen.
Und eben doch. Erstens "begrüße" ich es nicht sondern sehe lediglich ggf. die Notwendigkeit und zweitens betrachte ich die möglichen Konsequennzen. Hab ich ja genannt. "Du" stehts doch dann da und meckerst und pienst: "Mimimi...jetzt braucht man die blöden Bullen einmal und dann muss man ewig warten dabei zahle ich ja ach sooo viele Steuern"
Ferner rechne ich zusätzlich verlorene Zeit in diesem Fall was ein bedeutender Unterschied ist. Aber da dir ja, im weitesten Sinne schon FTE-Berechnungen scheinbar unbekannt sind wundert mich das nicht dass du da nicht folgen kannst. Umgemünzt: Du hast in der Firma ein Meeting, hat sich ungeplant verlängert und zieht sich in deine eigentlich geplante Pause rein. Dummerweise hast du im anschluss an deine ursprünglich geplante Pause wieder ein meeting mit, was weiß ich, einem wichtigen Kunden für euch. Du hast aber tierisch Hunger, ist nun mal ein grundbedürfnis. was machst du ? Holst dir auf dem Weg vom ersten ins zweite Meeting im casino schnell ein belegtes Brötchen und futterst es auf dem weiteren Weg ? Denkst du dir: Sch... auf den Kunden. Ich mach jetzt Pause und wenn er dann halt weg ist ist er weg (wil der es nicht einsieht länger als vielleicht 5 Minuten zu warten) und der Auftrag ist futsch ? Da du logischerweise den zweiten Weg verfolgst. Ok. Dein problem bzw. dass deiner Firma. Shit happens, entweder ihr könnt es eine weile verkraften oder ihr geld halt irgednwann pleite und es kommt ein Konkurrent der es besser macht. Dumm nur dass dies bei hoheitlichen Aufgaben eher nicht geht. Es gibt keine "Konkurrenz" zur Polizei. Der Bürger hat keine Alternative wenn er dringend Hilfe braucht. Die Polizei kann nicht, wie du es tun würdest, sagen: sch drauf. Soll der Einbrecher halt in Ruhe seinen Einbruch zu Ende bringen. hab jetzt Mittagspause. Die kann nicht sagen: Soll der Zeuge xyz halt warten (obwohl der vielleicht selbst einen dringenden Anschlusstermin hat) länger warten.
Ach ja, Dritte Möglichkeit natürlich: Du hungerst. Denkst dir "Naja, die zwei Stunden Meeting krieg ich jetzt auch noch mehr oder weniger konzentriert rum" danach hab ich Feierabend. Ok. Könnte sich der Polizist vielleicht auch noch denken. Richtig blöd wird es allerdings wenn gerade auf der Rückfahrt zur Dienststelle um die Schicht zu wechseln, dann noch eine absolut dringliche Großschadenslage aufläuft und sich der Feierabend halt wieder um zwei, drei vieer Stunden verschiebt.
Auch hier wieder: Dufreust dich, ausgehungert auf den Feierabend. Gerade kurz vor deiner haustür piepst es. Blöd, Einsatz. Du gehst dann "ausgehungert" und dem Unterzucker nahe in den Innenangriff. Wie ? machst dunicht? Sind ja noch genug Kameraden da die in den Innenangriff gehen können. Prima. Wieviel beamte sitzen noch gleich unnütz und eigentlich nur auf abruf wartend in einer Diensstelle rum die dann halt anstatt der "ausgehungerten" Kollegen halt den Einsatz übernehmen ?
Du darfst eben nicht Maßstäbe anlegen wie du sie in der Firma oder in deinem Job anlegst.Wenn ihr pleite geht interessiert das primär keinen. Ist euer Problem und kratzt mich nicht. Im Bereich der hoheitlichen Aufgaben bzw. dort wiederum im speziellen beiden BOS lassensich eben solche Maßstäbe nicht anlegen. Und was glaubst du wieviele BF´ler mitunter während ihrer Schicht die ein oder andere private Aufgabe erledigen weil es zeitlich eben anderst nicht passt. Da wird auch nicht mit dem privaten PKW zum Bäcker gefahren um Brötchen das Frühstück (sofern es denn stattfindet) zu holen sondern. Oh wunder...mit einem Einsatzfahrzeug und, auch das wird im zweifelsfalle nicht ordnungsgemäß irgendwo fernab geparkt sondern im zweifelsfalle eben auch im Halteverbot vorm Bäcker weil, wenn während dessen ein Alarm einläuft und die Funktion im Löschzug fehlt weil der Kollege erst wieder zum ordnungsgemäß geparkten Fahrzeug laufen muss wirds blöd. Und stell dir vor: Ich hab auch schon Rettungswägen vor einem Bäckerladen gesehen im Halteverbot. Schlimmer noch (uuuuh....da wird jetzt die Volksseele so richtig kochen :-) ): Die haben in dem Moment nicht mal Sonderrechte. Schlimm, schimm, schlimm.
Und nun ? (Achtunng Ironie !) Du bist genauso ein dämlicher, assoialer Feuerwehrler wie es die Bullen sind und natürlich auch die blöden Notfallsanitäter. Also bilde dir auf deine blöde Uniform ja nichts ein du kleiner Lackaffe. Letztendlich zahle ich dich eh und da hast du kleines Würtschen gefälligst nach einer Pfeiffe zu tanzen. Ihr macht eh immer aus einer Mücke einen Elefenaten und das was du hansel da mit deinem gelben Westchen veranstaltest. Sorry, aber das krieg ich mit links und um Längen besser hin. Von Können bist du jedenfalls ganz arg weit entfernt. Brauchst also nicht zu meinen mit zeigen zu müssen wo der Hammer hängt. ZF ? Pfff... was ist das überhaupt. Kann jeder Depp außerdem läuft das in eurem blöden Saufverein eh nach nase und nicht nach Persönlichkeit/Eignung Qualifikation. warst wohl öfters mit dem Kommandenten einen heben oder bist mit weiblichen Ausschussmitgliedern in die Kiste gehüpft, oder ? Sonst hättest du Pimpf es doch eh zu nichtsgebracht.
Oder: Geht es dann doch nur darum dass es hier die Polizei ist ? Die sind ja generell blöde und verkörpern den Staat und deshalb. Bei Feuerwehrs und Rettungsdienst drückt man natürlich beide Augen zu.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 17. November 2019 um 13:56:55 Uhr:
Dann habt Ihr aber dringendst Nachholbedarf was die taktische Aufstellung der Fahrzeuge betrifft.
Der Begriff "Ordnung des Raumes" scheint wohl dann auch ein Fremdwort zu sein ?!
Ach Gottchen. Glaub mir (oder auch nicht, was interessierts mich): Das sitzt bei uns wie ne eins. Kann jeder ZF, GF aus dem FF, wird, ggf. schon in Feuewehrplänen berücksichtigt usw. Absolute Grundkenntnisse wie wir sie selbst einem Truppfüher schon einbleuen.
Aber ich finde es erstaunlich wie toll du doch offensichtlich den Raum ordnen kannst und in einer 5 Meter breiten Straße die DL so in Stellung zu bringen um das Einsatzziel zu erreichen und dennoch jederzeit zu ermöglichen dass meinetwegen ein RTW noch problemlos vorbeikommt. Respekt.
Und stell dir vor: Sowohl die "blöde" Pol wie auch der RD denkt in solchen Fällen, zumindest bei uns, mit und stellen dann hre Kisten nicht press hinter unser Einsatzfahrzeug sondern, je nach örtlichen Situationen eben hinter die nächste Einmündung oder drehen gleich bevor se abstelle sodass ggf. jederzeit ein ungehindertes, zügiges Abrücken ermöglicht ist. Wie geschrieben: Die sind ja nicht blöde.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 17. November 2019 um 13:56:55 Uhr:
Das ist ein völlig anderes Thema und darum geht es hier auch gar nicht.
Es ist schon ein gewaltiger Unterschied, wenn die Feuerwehr gerade einen Brandeinsatz abarbeitet, oder die Polizei, meinetwegen ebenfalls mit Sonderrechten, meine Garage zuparkt, nur um zwei Häuser weiter eine Zeugenbefragung durchzuführen.
Und, siehe Geschriebenes: Wird wohl auch kein Polizist so machen. Auch wenn es hier die Mehrheit denkt: Die sind nicht Blöde und verstehen ihren Job und das mehr als irgendwelchen Möchtegern-Laien-Hilfsheriffs hier die ihre DL schwebenlassen können.
Aber kletztendlich hatten wir auch das schon: scheinbar kennst du immer und faktenbasiert den jeweiligen Grund weshalb ein Streifenwagen mal im Parkverbot gestanden hat, mal nicht, was auch immer. Zugegeben: Glaube ich dir leider nicht. Vermutlicher Grund Es stand mal irgendwo (warum auch immer) ein Streifenwagen so da dass du möglicherweise mit deinem PKW kurz warten musstest um den vorrangberechtigten gegenverkehr passieren zu lassen. das ist natürlich füre den gemeinen deutschen Autofahrer etwas abslot unzumutbares. Eine Einschränkung der Freiheit. Und da das gar nicht geht warst du angepisst, hast dir deine meinung/Vorurteil gebildet und nun sind wir hier.
Bisher ohne jegliche Antwort darauf was den z.B. zumutbar ist und was nicht usw.. Einfach nur " Mimimi".
Und, lese ich da möglicherweise etwas heraus ? ;-) "Wir" die Roten...die Guten. Natürlich ist jeder unserer Einsätza ja soooo viel wichtiger als die der blöden Polizei. Zudem machen wir es noch vermeintlich ehrenamtlich (obwohl ihr offenbar jede Einsatzstunde bezahlt bekommt) ? Ist eine Unterstellung, solllte ich mich täuschen: Sorry. Sollte es insgeheim doch so sein: Lächerlich ! Aber euer Verhältnis zum PP scheint ja nicht das Beste zu sein, würde mich aber, wenn die Kameraden oft auf EL wie dich stoßen, dannauch nicht wundern :-)
...und selbst wenn ich mal warten muss, weil ein Streifenwagen in 2. Reihe parkt, weil sich die Polizisten beim Bäcker was zum Essen kaufen ist mir das recht.
Warum? Wenn ich die beiden warum auch immer dringend brauche, sind die so schneller wieder beim Auto, und auch schneller bei mir und meinem Unfall / Notfall was auch immer.
Und darum "dürfen" die das in meinen Augen. Ohne Diskussion.
MFG Sven
Jeder Beamte sollte ein paar Cent griffbereit haben. Wenn dann wieder der übliche - ich bezahle euch ja - Spruch kommt, kann man den Bürger sofort auszahlen. Wie ich selbst erlebt habe. Aussage eines Hobbyjuristen, ich finde ihr Verhalten zum Kotzen, wurde mit der Überreichung eines Kotzbeutels beantwortet.
Und wenn sich dann der Bürger beschwert, weil er in seiner Menschenwürde zutiefst geschädigt wurde, muss sich der Beamte umfangreich äussern. Letztendlich hat doch der Bürger immer Recht.
peso
Mir sei die naive Frage erlaubt, ob das wirklich schon so schlimm ist?