1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Darf die Polizei im Halteverbot parken?

Darf die Polizei im Halteverbot parken?

Hallo Leute,

bei mir im Kaff sieht es folgendermaßen aus: direkt neben der Grundschule ist der Dorfplatz, mit einem sehr großen Freiplatz. Dieser Freiplatz ist öffentlich, morgens bis nachmittags wird der Freiplatz vor allem von den Eltern-Taxis und Schulangestellten als Parkplatz genutzt.

Vor der Schule sind noch 2 Bushaltestellen mit Bucht, an denen aber kein Linienbus mehr hält. Nur in eine Richtung hält ein Schulbus, der in den nächstgrößeren Ort fährt.

Jetzt ist es so, dass hier von mitte November bis Karnevalsende ein Festzelt auf diesem großen Freiplatz steht, der damit zu ist.

Damit auch keiner an der Bushaltestelle hält, stellt sich der Dorfpolizist vor die Schule, parkt seinen Streifenwagen aber ironischerweise selbst an dieser Bushaltestelle, die nicht angefahren wird (da es ja sonst keinen Parkplatz mehr gibt).

Nur so interessehalber, darf der Polizist denn da parken? Er ist zwar im "Einsatz", aber nicht mit Sonderrechten. Anpöbeln werde ich ihn nicht, aber ich würde es gerne mal wissen.

P.S.:
Die Forensuche hat kein passendes Ergebnis für mich ausgespuckt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 14. November 2019 um 13:06:16 Uhr:



Genau das wird man jedem Mitbürger schriftlich mitteilen, der das Abstellen eines Polizeifahrzeugs - behindernd oder gefährdend - im absoluten Haltverbot anzeigt.
Eine inhaltliche Prüfung, ob das notwendig, geboten oder zweckmäßig war, findet nicht statt. Krähe, Auge und so. Trägt jedenfalls nicht zur Vertrauensbildung bei.

Ganz ehrlich ? Ich bin in der Freiw. Feuerwehr. Auch wir bekommen oft von Mitbürgern "Anfragen" ob dieses, jenes, selles denn so hätte sein müssen und überhaupt. Einfache Antwort mittlerweile: "Ja !" und fertig. Weder die Zeit noch mittlerweile die Lust solcher teilweise überhand nehmender "Anfragen" von, sorry für den Ausdruck "Hilfssheriffs" ausgiebig nachzugehen, zu recherchieren, ausführlich zu begründen. Kommt eh nix bei rum. Die haben so oder so die Meinung dass sie alles besser wüssten warum man das hätte doch genau nicht tun müssen.

Glaubst du die Polizei hat die Lust und Zeit nun jedem irgendwie gemeldeter Lappalie von einem angeblich gefährdend geparkten Einsatzfahrzeug nachzugehen. Zu recherchieren wann genau welches Fahrzeug mit welcher Besatzung an genau dem Ort war. Ggf. nach 2 Wochen dann auch genau die Besatzung auf der Schicht wieder zu erwischen die sich dann vielleicht noch an genau den Tag, die Zeit und genau die Stelle erinnern können und dann begründen sollen warum sie so und nicht anders ihr Fahrzeug abgestellt haben oder abstellen mussten ? Da würdest ganze Direktionen still legen. Wofür ? Siehe oben: Bringt erfahrungsgemäß gar nichts weil der Bürger es trotz jeder noch so sachlichen und ausführlichen Begründung besser weiß. Vergeben "Liebesmüh". Also gibts wenn überhaupt eine Standardantwort und fertig.

165 weitere Antworten
165 Antworten

Ich find's schon komisch, wenn z. B. ein Polizeidirektor den Dienstwagen gefährdend im absoluten Haltverbot abstellt, um an einer Ortsbegehung teilzunehmen, augenscheinlich um 20 m Wegstrecke einzusparen.
Mel Brooks: Ist doch prima, König zu sein. Es geht nicht darum, ob sie es dürfen. Es geht darum, dass sie es können.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 14. November 2019 um 10:01:14 Uhr:


Ich find's schon komisch, wenn z. B. ein Polizeidirektor den Dienstwagen gefährdend im absoluten Haltverbot abstellt, um an einer Ortsbegehung teilzunehmen, augenscheinlich um 20 m Wegstrecke einzusparen.
Mel Brooks: Ist doch prima, König zu sein. Es geht nicht darum, ob sie es dürfen. Es geht darum, dass sie es können.

Das ist ja das Problem... "können" tu Ich es auch, nur Ich "darf" es nicht.
Und die "dürfen" es, selbst wenn sie es nicht dürfen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 14. November 2019 um 09:15:37 Uhr:


Um Sonderrechte in Anspruch nehmen zu dürfen müssen dringend erforderliche, hoheitliche Aufgaben, oder höchste Eile geboten sein um Menschenleben zu retten oder gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Sollte der Dorfsheriff hier also nur der Aufgabe der Zeltaufsicht tätig sein, hat Er in diesem Fall keine Sonderrechte.

Nur um das mal begrifflich zu trennen:
Sonderrechte nach §35 StVO sind was anderes als Einsatzfahrten mit Blaulicht und Sirene nach §38 StVO. Wird salopp beides pauschal als Sonderrecht bezeichnet, aber der Vorrang bei Blaulichtfahrt mit Sirene hat nichts mit den Sonderrechten bei Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zu tun.

Daher lässt sich das auch für Außenstehende nicht erkennen ob der jetzt legal Sonderrechte in Anspruch nehmen darf oder nicht. Falschparken im Einsatz ist i.d.R. legal, Falschparken um sich in der Mittagspause einen Döner zu holen nicht. Es sei den der Döner wird lediglich nebenbei verspeist wenn man den Dönermann gerade als Zeugen befragt 😛

Sonderrechte und Wegerechte sind 2 verschiedene Dinge.
@Moers75 hat das Richtig erklärt.
Sonderrechte heißt, dass sie sich nicht an die STVO als ganzes halten müssen (auch ohne Blaulicht)...§35
Wegerechte : alle verkehrsteilnehmer müssen freien Platz schaffen. §38

Ähnliche Themen

Ich glaube hier ist was durcheinander gekommen.

Der Streifenwagen parkt da nur an der Bushaltestelle. Der Polizist selbst steht auf seinen Füßen auf der Straßenseite gegenüber am der Einfahrt zur Schule.

Das tut er zum einen um die Bushaltestelle auf der Seite, auf der er (nicht der Streifenwagen) steht, frei zu halten, zum anderen handelt es sich um eine stark befahrene Bundesstraße. Seine reine Anwesenheit ist ja positiv zu bewerten, vor 4 Wochen wurde der Blitzer, der direkt vor der Schule steht, umgefahren!

Die Eltern-Taxis stehen übrigens dann im nicht-Halteverbot hinter der Bushaltestelle auf der Straße und erschweren damit leider dem Verkehr enorm das passieren. Geht leider lokal bedingt nicht anders.

Zum Thema "warum muss man die Kinder zur Schule fahren" mal so viel:
Da reihenweise Schulen geschlossen werden, kommen die Kinder aus direkt 4 umliegenden Dörfern. Hier im Dorf treffen 2 stark befahrene Bundesstraßen aufeinander, Verkehr ohne Ende. Kein Zebrastreifen, keine Ampel. Kurvig, unübersichtlich, hügelig. Dennoch wird geheizt wie blöde. Auch für mich ist das Anlass genug, die kleine lieber vor der Schule aus dem Auto bzw LKW hüpfen zu lassen.

Manche hätten sich ihre beleidigenden oder sinnfreien Kommentare einfach sparen können. Insbesondere @Jaden2000

Zitat:

@Geisslein schrieb am 14. November 2019 um 10:14:54 Uhr:



Zitat:

@Moewenmann schrieb am 14. November 2019 um 10:01:14 Uhr:


Ich find's schon komisch, wenn z. B. ein Polizeidirektor den Dienstwagen gefährdend im absoluten Haltverbot abstellt, um an einer Ortsbegehung teilzunehmen, augenscheinlich um 20 m Wegstrecke einzusparen.
Mel Brooks: Ist doch prima, König zu sein. Es geht nicht darum, ob sie es dürfen. Es geht darum, dass sie es können.

Und die "dürfen" es, selbst wenn sie es nicht dürfen.

... und das ist für dich offenbar 100%ig klar und bewiesen.
Woher???

@Bamako:
Dann ist es umso klarer. Er ist ja "im Einsatz" und nimmt eine hoheitliche Aufgabe war.
Generell: Da (u.a.) ein Polizei-Beamter (bzw. die Polizei) quasi während seiner Dienstzeit eigentlich immer hoheitliche Aufgaben wahrnimmt stehen, völlig zu recht und sinnvoll, quasi auch immer Sonderrechte gemäß §35 StVO zu. Letzteres eben nicht zu verwechseln mit dem "Wegerecht" gemäß §38StVO.

Wenn sein Auftrag u.a. beinhaltet Elterntaxis von der Haltestelle fernzuhalten ist das eine elegante Lösung. So erledigt sich das automatisch und er muß nicht jedesmal rüberflitzen und Leute verscheuchen. So kann er auf der anderen Strassenseite auch für Zucht und Ordnung sorgen.
Würde der Polizist da nur Mittags seinen Döner holen wäre ich natürlich anderer Meinung.

Zitat:

@Bamako schrieb am 14. November 2019 um 11:36:24 Uhr:


Der Streifenwagen parkt da nur an der Bushaltestelle. Der Polizist selbst steht auf seinen Füßen auf der Straßenseite gegenüber am der Einfahrt zur Schule.

Das tut er zum einen um die Bushaltestelle auf der Seite, auf der er (nicht der Streifenwagen) steht, frei zu halten, zum anderen handelt es sich um eine stark befahrene Bundesstraße. Seine reine Anwesenheit ist ja positiv zu bewerten, vor 4 Wochen wurde der Blitzer, der direkt vor der Schule steht, umgefahren!

Mit welcher Begründung ist es erfordelich, daß ein Polizist sich die Beine in den Bauch steht ?!
Der wird doch hoffentlich nicht den ganzen Tag während der Schulzeit damit beschäftigt sein um Präsenz an der Straße zu zeigen, nur weil der Blitzer umgefahren wurde ?!

Das Problem "Elterntaxis" beschränkt sich zu 90% auf 7:30 bis 8:00 Uhr. Selbst die Abholung erfolgt ja zu verschiedenen Schulstunden und somit kommt es nicht zur Anhäufung der "kritischen Masse"

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 14. November 2019 um 11:49:04 Uhr:


@Bamako:
Dann ist es umso klarer. Er ist ja "im Einsatz" und nimmt eine hoheitliche Aufgabe war.
Generell: Da (u.a.) ein Polizei-Beamter (bzw. die Polizei) quasi während seiner Dienstzeit eigentlich immer hoheitliche Aufgaben wahrnimmt stehen, völlig zu recht und sinnvoll, quasi auch immer Sonderrechte gemäß §35 StVO zu. Letzteres eben nicht zu verwechseln mit dem "Wegerecht" gemäß §38StVO.

Genau das wird man jedem Mitbürger schriftlich mitteilen, der das Abstellen eines Polizeifahrzeugs - behindernd oder gefährdend - im absoluten Haltverbot anzeigt.

Eine inhaltliche Prüfung, ob das notwendig, geboten oder zweckmäßig war, findet nicht statt. Krähe, Auge und so. Trägt jedenfalls nicht zur Vertrauensbildung bei.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 14. November 2019 um 13:06:16 Uhr:



Genau das wird man jedem Mitbürger schriftlich mitteilen, der das Abstellen eines Polizeifahrzeugs - behindernd oder gefährdend - im absoluten Haltverbot anzeigt.
Eine inhaltliche Prüfung, ob das notwendig, geboten oder zweckmäßig war, findet nicht statt. Krähe, Auge und so. Trägt jedenfalls nicht zur Vertrauensbildung bei.

Ganz ehrlich ? Ich bin in der Freiw. Feuerwehr. Auch wir bekommen oft von Mitbürgern "Anfragen" ob dieses, jenes, selles denn so hätte sein müssen und überhaupt. Einfache Antwort mittlerweile: "Ja !" und fertig. Weder die Zeit noch mittlerweile die Lust solcher teilweise überhand nehmender "Anfragen" von, sorry für den Ausdruck "Hilfssheriffs" ausgiebig nachzugehen, zu recherchieren, ausführlich zu begründen. Kommt eh nix bei rum. Die haben so oder so die Meinung dass sie alles besser wüssten warum man das hätte doch genau nicht tun müssen.

Glaubst du die Polizei hat die Lust und Zeit nun jedem irgendwie gemeldeter Lappalie von einem angeblich gefährdend geparkten Einsatzfahrzeug nachzugehen. Zu recherchieren wann genau welches Fahrzeug mit welcher Besatzung an genau dem Ort war. Ggf. nach 2 Wochen dann auch genau die Besatzung auf der Schicht wieder zu erwischen die sich dann vielleicht noch an genau den Tag, die Zeit und genau die Stelle erinnern können und dann begründen sollen warum sie so und nicht anders ihr Fahrzeug abgestellt haben oder abstellen mussten ? Da würdest ganze Direktionen still legen. Wofür ? Siehe oben: Bringt erfahrungsgemäß gar nichts weil der Bürger es trotz jeder noch so sachlichen und ausführlichen Begründung besser weiß. Vergeben "Liebesmüh". Also gibts wenn überhaupt eine Standardantwort und fertig.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 14. November 2019 um 15:12:34 Uhr:



Zitat:

@Moewenmann schrieb am 14. November 2019 um 13:06:16 Uhr:



Genau das wird man jedem Mitbürger schriftlich mitteilen, der das Abstellen eines Polizeifahrzeugs - behindernd oder gefährdend - im absoluten Haltverbot anzeigt.
Eine inhaltliche Prüfung, ob das notwendig, geboten oder zweckmäßig war, findet nicht statt. Krähe, Auge und so. Trägt jedenfalls nicht zur Vertrauensbildung bei.

Ganz ehrlich ? Ich bin in der Freiw. Feuerwehr. Auch wir bekommen oft von Mitbürgern "Anfragen" ob dieses, jenes, selles denn so hätte sein müssen und überhaupt. Einfache Antwort mittlerweile: "Ja !" und fertig. Weder die Zeit noch mittlerweile die Lust solcher teilweise überhand nehmender "Anfragen" von, sorry für den Ausdruck "Hilfssheriffs" ausgiebig nachzugehen, zu recherchieren, ausführlich zu begründen. Kommt eh nix bei rum. Die haben so oder so die Meinung dass sie alles besser wüssten warum man das hätte doch genau nicht tun müssen.

Glaubst du die Polizei hat die Lust und Zeit nun jedem irgendwie gemeldeter Lappalie von einem angeblich gefährdend geparkten Einsatzfahrzeug nachzugehen. Zu recherchieren wann genau welches Fahrzeug mit welcher Besatzung an genau dem Ort war. Ggf. nach 2 Wochen dann auch genau die Besatzung auf der Schicht wieder zu erwischen die sich dann vielleicht noch an genau den Tag, die Zeit und genau die Stelle erinnern können und dann begründen sollen warum sie so und nicht anders ihr Fahrzeug abgestellt haben oder abstellen mussten ? Da würdest ganze Direktionen still legen. Wofür ? Siehe oben: Bringt erfahrungsgemäß gar nichts weil der Bürger es trotz jeder noch so sachlichen und ausführlichen Begründung besser weiß. Vergeben "Liebesmüh". Also gibts wenn überhaupt eine Standardantwort und fertig.

Sehe ich genau so.
Deshalb meine etwas "unnötige" Antwort

Zitat:

@Geisslein schrieb am 14. November 2019 um 12:18:58 Uhr:



Mit welcher Begründung ist es erfordelich, daß ein Polizist sich die Beine in den Bauch steht ?!
Der wird doch hoffentlich nicht den ganzen Tag während der Schulzeit damit beschäftigt sein um Präsenz an der Straße zu zeigen, nur weil der Blitzer umgefahren wurde ?!

Was hat das mit dem Thema zu tun? Wenn sein Chef es so will, dann kann der den ganzen Tag da rumstehen und "für Sicherheit sorgen" - und sein Auto auch.

Grüße vom Ostelch

In Punkto Elterntaxi scheint es sinnvoller, auf der Seite der Schule/Kita entlang eines vorhandenen Fußweges zwischen diesem Fußweg und der Fahrbahn schlicht ein durchgängiges Geländer aufzustellen. Würde auch dem Schutz der Kinder dienen, daß die nicht einfach auf die Straße rennen. Zeitgleich würde der Ort eine schul- / kita-nahe Park-/Stellzone einrichten, und das Problem wäre gelöst? Soll auch keiner damit kommen, daß es keinen Platz für sowas hätte; Ruinen und zerfallende Häuser, die eigentlich abgerissen gehören, (wenn ohne historischen Wert), finden sich sicherlich auch im kleinsten Ort?

Deine Antwort
Ähnliche Themen