Darf die Polizei im Halteverbot parken?
Hallo Leute,
bei mir im Kaff sieht es folgendermaßen aus: direkt neben der Grundschule ist der Dorfplatz, mit einem sehr großen Freiplatz. Dieser Freiplatz ist öffentlich, morgens bis nachmittags wird der Freiplatz vor allem von den Eltern-Taxis und Schulangestellten als Parkplatz genutzt.
Vor der Schule sind noch 2 Bushaltestellen mit Bucht, an denen aber kein Linienbus mehr hält. Nur in eine Richtung hält ein Schulbus, der in den nächstgrößeren Ort fährt.
Jetzt ist es so, dass hier von mitte November bis Karnevalsende ein Festzelt auf diesem großen Freiplatz steht, der damit zu ist.
Damit auch keiner an der Bushaltestelle hält, stellt sich der Dorfpolizist vor die Schule, parkt seinen Streifenwagen aber ironischerweise selbst an dieser Bushaltestelle, die nicht angefahren wird (da es ja sonst keinen Parkplatz mehr gibt).
Nur so interessehalber, darf der Polizist denn da parken? Er ist zwar im "Einsatz", aber nicht mit Sonderrechten. Anpöbeln werde ich ihn nicht, aber ich würde es gerne mal wissen.
P.S.:
Die Forensuche hat kein passendes Ergebnis für mich ausgespuckt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 14. November 2019 um 13:06:16 Uhr:
Genau das wird man jedem Mitbürger schriftlich mitteilen, der das Abstellen eines Polizeifahrzeugs - behindernd oder gefährdend - im absoluten Haltverbot anzeigt.
Eine inhaltliche Prüfung, ob das notwendig, geboten oder zweckmäßig war, findet nicht statt. Krähe, Auge und so. Trägt jedenfalls nicht zur Vertrauensbildung bei.
Ganz ehrlich ? Ich bin in der Freiw. Feuerwehr. Auch wir bekommen oft von Mitbürgern "Anfragen" ob dieses, jenes, selles denn so hätte sein müssen und überhaupt. Einfache Antwort mittlerweile: "Ja !" und fertig. Weder die Zeit noch mittlerweile die Lust solcher teilweise überhand nehmender "Anfragen" von, sorry für den Ausdruck "Hilfssheriffs" ausgiebig nachzugehen, zu recherchieren, ausführlich zu begründen. Kommt eh nix bei rum. Die haben so oder so die Meinung dass sie alles besser wüssten warum man das hätte doch genau nicht tun müssen.
Glaubst du die Polizei hat die Lust und Zeit nun jedem irgendwie gemeldeter Lappalie von einem angeblich gefährdend geparkten Einsatzfahrzeug nachzugehen. Zu recherchieren wann genau welches Fahrzeug mit welcher Besatzung an genau dem Ort war. Ggf. nach 2 Wochen dann auch genau die Besatzung auf der Schicht wieder zu erwischen die sich dann vielleicht noch an genau den Tag, die Zeit und genau die Stelle erinnern können und dann begründen sollen warum sie so und nicht anders ihr Fahrzeug abgestellt haben oder abstellen mussten ? Da würdest ganze Direktionen still legen. Wofür ? Siehe oben: Bringt erfahrungsgemäß gar nichts weil der Bürger es trotz jeder noch so sachlichen und ausführlichen Begründung besser weiß. Vergeben "Liebesmüh". Also gibts wenn überhaupt eine Standardantwort und fertig.
165 Antworten
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 15. November 2019 um 11:26:36 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. November 2019 um 10:49:42 Uhr:
Selbst wenn die Polizei "hohetlichen Aufgaben" nachgeht kann man auch in gewissen Situationen, die keine Dringlichkeit besitzen, verlangen, daß man auch mal ein paar Meter zu Fuß gehen kann.Sorry, aber: Du bist doch in der Fw aktiv ? Ich würde sagen:
1. bei Ankunft am Gerätehaus suchst du dir einen ordnungsgemäßen Parkplatz, wenn dieser eben 500 meter entfernt ist kannst die Strecke auch laufen. Selbstverständlich ziehst du dir einen Parkschein. Die Auslagen hierfür kannst du dann, nach ausfüllen diverser Formulare, von der Stadt zurückerstatten lassen. Aber nur wenn du ausführlich darlegen kannst dass drei Straßen weiter wo keine Gebührenpflicht bestand definitiv und nachweislich zu dem Zeitpunkt kein Parkplatz frei war.
2. Da es bei dem Einsatz um den exemplarischen "Wasser im Keller" handelt parkt ihr das Einsatzfahrzeug natürlich zu 100% StVO konform dort wo es eben geht. Auch diese 500 Meter zur Einsatzstelle ist es absolut zumutbar, gerade für Feuerwehrangehörige die gesund und fit sind die nötigen Gerätschaften zu tragen. das du dann halt für die Einsatzabwicklung länger brauchst, sollte dir deine Freizeit eh wert sein.
Und generell fordern wir vom Gesetzgeber die Hilfsfristen massiv zu erhöhen. Dauert ja länger dann vom ordnungsgemäß geparkten PKW zu Gerätehaus zu laufen und vom ebenfalls ordnungsgemäß geparkten Einsatzfahrzeug zur Einsatzstelle zu laufen.
Ein gerade beobachter Einbruch kann auch warten und dem Bürger ist es meiner Meinung nach auch problemlos zuzumuten bei einem größeren Verkehrsunfall auch drei Stunden zu warten. Braucht ja immer seine Zeit bis jemand dann zu einem wo auch immer dann ordnungsgemäß geparkten Einsatzfahrzeug zu kommen.
Und das alles dann nur weil sich ein paar, verzeih mir aber ein freundlicheres Wort fällt mir leider nicht ein, Trottel ihre laienjuristische Seele befriedigt sehen bzw. wohl eher darauf hoffen dass sie sich dann endlich in das Halteverbot vorm Bäcker stellen können um schnell ihre Brötchen zu holen weil die blöden Bullen die gestern da standen (kann natürlich auch deshalb dort gestanden sein weil sie gerade im Nachbarhaus ein Ehedrama verhindert haben, ist aber egal: Bürger sieht Polizei-Fahrzeug vor Bäcker und damit ist alles klar) da nun nicht mehr stehen. Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist ja in den zwei Minuten gering, gelle ;-)
Deine Vergleiche hinken ein bischen, aber egal.
Als letztes Jahr das Feuerwehrhaus erweitert wurde herrschte dort Baustelle und der obere große Übungshof, der als Parkplatz im Einsatzfall diente war natürlich nicht befahrbar. Der andere kleinere Parkplatz war schnell von den ersten Kameraden voll.
Von daher blieb nichts anderes übrig sich woanders einen Parkplatz "zu suchen" da waren dann mal schnell 100 oder 150 Meter Fußmarsch normal, oder man parkte beim benachbarten Discounter mit angebrachtem "Feuerwehr im Einsatz Schild".
Wenn man Geräte an einer Einsatzstelle benötigt, und sei sie auch noch so banal (Wasserschaden im Keller) ist es schon ein gewaltiger Unterschied, wenn man direkt vor dem Haus das Fahrzeug abstellt im Vergleich zur Polizei, die mit Sonderrecht zu einer Objektbegehung kommt ohne Gerätschaft.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. November 2019 um 12:20:46 Uhr:
Deine Vergleiche hinken ein bischen, aber egal.Als letztes Jahr das Feuerwehrhaus erweitert wurde herrschte dort Baustelle und der obere große Übungshof, der als Parkplatz im Einsatzfall diente war natürlich nicht befahrbar. Der andere kleinere Parkplatz war schnell von den ersten Kameraden voll.
Von daher blieb nichts anderes übrig sich woanders einen Parkplatz "zu suchen" da waren dann mal schnell 100 oder 150 Meter Fußmarsch normal, oder man parkte beim benachbarten Discounter mit angebrachtem "Feuerwehr im Einsatz Schild".Wenn man Geräte an einer Einsatzstelle benötigt, und sei sie auch noch so banal (Wasserschaden im Keller) ist es schon ein gewaltiger Unterschied, wenn man direkt vor dem Haus das Fahrzeug abstellt im Vergleich zur Polizei, die mit Sonderrecht zu einer Objektbegehung kommt ohne Gerätschaft.
Nein, sie hinken nicht :-) Beim Discounter parken unter in Anspruchnahme deines Sonderrechtes ? Obwohl du ja hättest auch auf einem (regulären) Parkplatz 150 meter weiter parken können.... oder halt auch 300 meter weiter ? Tztztz....
Und wieso ist es für dich nicht zumutbar die Gerätschaften auch zu schleppen ? Die "Gerätschaft" der Polizei ist nun mal das Einsatzfahrzeug (und auch das hat eine gewisse "Beladung"😉 Und wie geschrieben stellen auch wir unsere gerätschaft bei z.B. Objektbeghungen auch unter Nutzung der Sonderrechte ab.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 15. November 2019 um 12:28:53 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. November 2019 um 12:20:46 Uhr:
Deine Vergleiche hinken ein bischen, aber egal.Als letztes Jahr das Feuerwehrhaus erweitert wurde herrschte dort Baustelle und der obere große Übungshof, der als Parkplatz im Einsatzfall diente war natürlich nicht befahrbar. Der andere kleinere Parkplatz war schnell von den ersten Kameraden voll.
Von daher blieb nichts anderes übrig sich woanders einen Parkplatz "zu suchen" da waren dann mal schnell 100 oder 150 Meter Fußmarsch normal, oder man parkte beim benachbarten Discounter mit angebrachtem "Feuerwehr im Einsatz Schild".Wenn man Geräte an einer Einsatzstelle benötigt, und sei sie auch noch so banal (Wasserschaden im Keller) ist es schon ein gewaltiger Unterschied, wenn man direkt vor dem Haus das Fahrzeug abstellt im Vergleich zur Polizei, die mit Sonderrecht zu einer Objektbegehung kommt ohne Gerätschaft.
Nein, sie hinken nicht :-) Beim Discounter parken unter in Anspruchnahme deines Sonderrechtes ? Obwohl du ja hättest auch auf einem (regulären) Parkplatz 150 meter weiter parken können.... oder halt auch 300 meter weiter ? Tztztz....
Und wieso ist es für dich nicht zumutbar die Gerätschaften auch zu schleppen ? Die "Gerätschaft" der Polizei ist nun mal das Einsatzfahrzeug (und auch das hat eine gewisse "Beladung"😉 Und wie geschrieben stellen auch wir unsere gerätschaft bei z.B. Objektbeghungen auch unter Nutzung der Sonderrechte ab.
Wenn man es der Feuerwehr zumuten kann, daß sie schwere Gerätschaften (dazu gehört auch das Fahrzeug) über eine längere Strecke bis zur Einsatzstelle schleppen sollen, so kann man das ja von der Polizei auch verlangen.
Verstehe also hier deine Argumentation nicht ganz, oder ist die Sorge groß, daß wenn die Feuerwehr bereits vor Ort ist, daß die Polizei dann einen längeren Fußmarsch zurücklegen muß.
Anders herum wäre es natürlich vorteilhafter... gelle ?!
Oftmals habe Ich auch als Zugführer die Polizei gebeten den Streifenwagen woanders abzustellen, wo er für die Arbeit der Feuerwehr nicht im Weg steht.
@Geisslein:
Jetzt nimmst du mir meine Argumente zu eigen.
ICH möcht "uns" NICHT zumuten Einsatzfahrzeuge StVO konform zu parken und Zeugs zu schleppen. Weder bei Einsätzen aber eben auch nicht bei geplanten und nicht zeitkritsichen Dingen wie Objektbegehungen, sicher stelle ich da die fahrzeuge nicht mitten auf die Straße aber ggf. eben doch auf schraffierte Flächen, ins halte-/oder Parkverbot etc. Nein, ich "parke" die Fahrzeuge da wo ich in dem Moment meine dass es erforderlich ist. ABER: Genauso wenig erwarte ich von der Polizei dass diese, bei welchen Tätigkeiten auch immer, sei es also die zeitlich unkritsiche Aufnahme sei Blechsschadens oder meinetwegen die Verekhrsüberwachung dass diese (warum die wenn nicht wir ?! ihr Fahrzeug und Gerätschaften eben absolut StVO konform abstellt. DU hast dies gefordert. Ich hab dir dann nur geschrieben: Wenn die warum dann nicht auch wir ?!
Im übrigen ist bei uns die Zusammenarbeit mit dem zuständigen PP und untergeordneten Diensstellen bis hin zu jedem einzelnen beamten hervorragend. Wir reden miteinander, bei ungeplanten wie auch geplanten Dingen und es klappt. Abgesehen davon dass wir eh meist "schneller" vor ort sind als die Pol kann ich mich auch nicht daran erinnern dass ich mal die Pol bitten/auffordern musste ihre Kiste wo anders zu parken. Die kennen unsere "Anforderungen" und stellen sich eben nicht direkt vor die brennende Wohnung wenn sie zu Erst vor Ort sind sondern wissen dass wir natürlich auch gleich kommen und entsprechende Platzbedarfe und taktische Anforderungen haben.
Ergo: Vielleicht solltet ihr in eurem bereich einfach auch mal mehr reden, dann klappts auch und du bekommst vielleicht auch ein besseres Bild von der Pol und neidest denen nicht an dass diese im Halteverbot stehen (dürfen) während du als privatmann das nicht darfst :-)
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Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 15. November 2019 um 12:12:20 Uhr:
Aber ich denke, daß auch andere VT nicht nur gesetzeslose Rüpel sind sondern auch manchmal einen de jure falschen aber de facto verständlichen Grund haben können, warum sie mal eine Halte- oder Parkvorschritft nicht beachten. Leben und leben lassen eben 😉.
Wobei da erstmal das Problem ist: Du bist dann erstmal weg und die Kiste steht alleine da. "die" sind in unmittelbarer Nähe bzw. einer sitzt halt immer noch im Einsatzfahrzeug während der andere meinetwegen Brötchen holt.
Und nein, sag mir jetzt bitte nicht dass du noch genug zeit hast in, welchem Fall auch immer, auch vom Bäcker rauszurennen und weg zu fahren. haben wir öfters. Vor den Ausfahrten unseres Gerätehauses, unübersehbar stehn dahinter rote Kisten, dennoch gibt es leider genug Mitbürger die stellen parken davor weil sie nur mal eben schnell zu der Reinigung, zum Bäcker auf der anderen Straßenseite springen. (Anzumerken ist dass keine 50 meter weiter ein riesengroßer, kostenfreier Parkplatz ist der immer Platz bietet ! Spricht man sie darauf an kommt nur zurück: Man solle sich nicht so aufregen, sie gehen ja nur schnell und überhaupt. Und wann würden sie es mitbekommen dass wir ausrücken ? Jo, dann wenn die Tröte läuft. Dann vielleicht noch schnell bezahlen und schwupps....sind eine Minute oder mehr Zeit verloren. Würde meinetwegen ein Polizei-Fahrzeug dort stehen weil einer der Beamten von mir aus zum Bäcker springen würde wäre der zweite, wartende Kollege schneller weg als unsere Tore aufgehen. Das ist eben der Unterschied. Es gibt auch keinen Fall an dem Du im Zweifel schnell wieder weg musst. Du kannst ja deine zeit planen und es ist unwahrscheinlich dass du während deiner Frühstückspause ganz plötzlich ins Büro zurückfahren musst weil ansonsten die Welt untergeht.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 15. November 2019 um 13:56:14 Uhr:
Ergo: Vielleicht solltet ihr in eurem bereich einfach auch mal mehr reden, dann klappts auch und du bekommst vielleicht auch ein besseres Bild von der Pol und neidest denen nicht an dass diese im Halteverbot stehen (dürfen) während du als privatmann das nicht darfst :-)
Absolut falsch... Ich neide der Polizei nicht an, wenn die sich mal mit dem Streifenwagen ins Halteverbot oder auf eine schraffierte Sperrfläche stellen.
Das muß für mich aber seine Gründe haben und auch nachvollziehbar sein.
Wenn die Polizei z.B. einen Besuch bei einem Zeugen zuhause abstattet und diesen befragt, dann ist das für mich kein Grund, daß man sich direkt vor der Haustüre ins Halteverbot stellt.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 15. November 2019 um 14:09:36 Uhr:
Vor den Ausfahrten unseres Gerätehauses, unübersehbar stehn dahinter rote Kisten, dennoch gibt es leider genug Mitbürger die stellen parken davor weil sie nur mal eben schnell zu der Reinigung, zum Bäcker auf der anderen Straßenseite springen.
Bei uns gibts keinen Bäcker oder Reinigung, dennoch habe auch Ich schon so oft beobachtet, daß sich Fahrzeuge auf dem Hof in einem Abstand vor die Tore stellen.
Wenn der Fahrer sitzen bleibt und nur der Kleine aus dem Auto hüpft um den Freund aus dem Nachbarhaus gegenüber abzuholen sehe Ich das auch entspannt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. November 2019 um 14:10:16 Uhr:
Absolut falsch... Ich neide der Polizei nicht an, wenn die sich mal mit dem Streifenwagen ins Halteverbot oder auf eine schraffierte Sperrfläche stellen.
Das muß für mich aber seine Gründe haben und auch nachvollziehbar sein.
Wenn die Polizei z.B. einen Besuch bei einem Zeugen zuhause abstattet und diesen befragt, dann ist das für mich kein Grund, daß man sich direkt vor der Haustüre ins Halteverbot stellt.
Und auch das Aufsuchen eines zeugen ist Grund genug. prinzipiell handelt die Polizei im Interesse der Öffentlichkeit. Sei es durch Verkehrsüberwachung/-sicherung, verhinderung/Aufklärung von Strataten wozu auch die befragung von zeugen gehört. das wäre schon mal der Unterschied zu "dir". Warum solltest du das "Recht" haben im halteverbot vorm Bäcker zu parken ? Es ist ausschließlich dein Interesse welches du befriedigst. Sei es weil du zu bequem bist 400 Meter zu laufen, verpeilt bist, dein Zeitmanagment unter aller sau ist...was auch immer.
So, und die Polizei die in unser Aller Interesse handelt soll also dann bei, von mir aus Zeugenbefragungen, brav einen parkplatz suchen und die 5 minuten zum Zeugen laufen.
Macht 5 Minuten hin und 5 minuten zurück, zwei Beamte, macht 20 Minuten verlorene Arbeitszeit. Drei Zeugenbefragungen, schwupps, 1 Stunde Arbeitszeit weg. 1 Stunde in der hätte vielleicht eine Straftat hätte verhindert werden können, 1 Stunde die du vielleicht hättest weniger warten müssen bis eine Streife kommt um deinen Unfall aufzunehmen usw. Zieht jetzt noch die "andere" Seite in Betracht, sprich den Zeugen der aufgesucht werden soll, der kriegt einen Termin. Wir sind um 8:00 bei Ihnen, du wartest...um 8:30 Uhr kommen die dann tatsächlich. "Sorry, mussten einen Parkplatz suchen". Eine halbe Stunde die du verloren hast mit unnützem warten. Ok, ist dir ja defintiv egal. Hauptsache die parken ordnungsgemäß, mir wäre es nicht egal. Selbstvertändlich würde es auch wenig Sinn machen die Streife die gerade beim Zeugen ist in einem absolut zeitkritischen Fall schnell abzuordern. Die müssten ja erstmal wieder vom Zeugen zum Auto laufen. 5 Minuten ?! Da braucht man die Streife nicht hin zu beordern. Bis dahin ist der Täter eh weg.
Wie geschrieben: Kann man meinetwegen alles machen und fordern. Aber dann erwarte ich dass erstmal die Gesellschaft ihre Anforderungen deutlich runterschraubt und bereit ist notfalls auch 30 Minuten und länger auf die Polizei zu warten. Will sie das nicht muss eben mehr Personal her. Erstmal soviel mehr um die Zeiten die durch Fußwege verloren gehen auszugleichen. Sprich: Mehr Beamte bei max. gleicher "Leistung" Und das alles nur weil sich einige Kleingeister darüber echauffieren das ein Streifenwagen, obwohl nicht gerade zufällig eine Amoklage vorliegt, mal im Halteverbot steht ? Na dann.
Wird ja immer schlimmer. Wir haben schon einige Kameraden die aktiv Dienste wie Sicherungsmaßnahmen bei diversen veranstaltungen verweigern. Schnauze voll immer öfter und barscher von Bürgern angepöbelt zu werden. Die haben insgeheim Recht und deshalb auch keinerlei internen Konsequenzen zu befürchten. Gibt immer noch genüg "Blöde" die es noch machen. Wenns so weiter geht halt bald nicht mehr. Dann müssen halt die Veranstalter, sprich in der Regel Vereine etc. oder wie kürzlich Kindergärten ihre Martinsumzüge sein lassen oder private Dienstleister die man mit entsprechenden Amtshandlungen beauftragt beauftragen. Sollen sie halt dann von den Eltern jeweils 50 EUR einfordern um das zu bezahlen oder es gibt zukünftig sowas nicht mehr.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. November 2019 um 14:23:15 Uhr:
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 15. November 2019 um 14:09:36 Uhr:
Vor den Ausfahrten unseres Gerätehauses, unübersehbar stehn dahinter rote Kisten, dennoch gibt es leider genug Mitbürger die stellen parken davor weil sie nur mal eben schnell zu der Reinigung, zum Bäcker auf der anderen Straßenseite springen.Bei uns gibts keinen Bäcker oder Reinigung, dennoch habe auch Ich schon so oft beobachtet, daß sich Fahrzeuge auf dem Hof in einem Abstand vor die Tore stellen.
Wenn der Fahrer sitzen bleibt und nur der Kleine aus dem Auto hüpft um den Freund aus dem Nachbarhaus gegenüber abzuholen sehe Ich das auch entspannt.
Das wird bei uns auch entpannt gesehen. Aber wenn halt das Auto ohne Fahrer da steht ist es mit "Entspannung" vorbei und das ist nun mal die Regel
....
Das ist doch Jammern auf höchstem Niveau.
Hört sich für mich so an, als ob es bei Dir in der Region nur einen einzigen Streifenwagen gibt und eine einzige Streifenwagenbesatzung, welche sämtliche anfallenden Aufgaben und Einsätze abarbeiten ?!
Die Zeitrechnung lässt jedenfalls darauf schließen, daß es so ist.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 15. November 2019 um 16:04:49 Uhr:
Wird ja immer schlimmer. Wir haben schon einige Kameraden die aktiv Dienste wie Sicherungsmaßnahmen bei diversen veranstaltungen verweigern. Schnauze voll immer öfter und barscher von Bürgern angepöbelt zu werden. Die haben insgeheim Recht und deshalb auch keinerlei internen Konsequenzen zu befürchten. Gibt immer noch genüg "Blöde" die es noch machen. Wenns so weiter geht halt bald nicht mehr. Dann müssen halt die Veranstalter, sprich in der Regel Vereine etc. oder wie kürzlich Kindergärten ihre Martinsumzüge sein lassen oder private Dienstleister die man mit entsprechenden Amtshandlungen beauftragt beauftragen. Sollen sie halt dann von den Eltern jeweils 50 EUR einfordern um das zu bezahlen oder es gibt zukünftig sowas nicht mehr.
Von was sprichst Du... Brandsicherheitsdienst von der Feuerwehr aus oder so ähnliche Dienste ?
Bei der ganzen Diskussion wird mal wieder vergessen, daß Mitarbeiter/innen des Staates auf Grund ihrer Dienst- und Treupflicht dem Staat gegenüber auch eine Vorbildfunktion haben! Und das geht sogar soweit, das es den Privatbereich des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin des Staates berührt. Daß dieses offenbar nicht alle wissen, zeigt u. a. BVerfG 1 BvR 699/06, Rn. 48.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. November 2019 um 16:25:46 Uhr:
....@NeuerBesitzer
Das ist doch Jammern auf höchstem Niveau.
Hört sich für mich so an, als ob es bei Dir in der Region nur einen einzigen Streifenwagen gibt und eine einzige Streifenwagenbesatzung, welche sämtliche anfallenden Aufgaben und Einsätze abarbeiten ?!Die Zeitrechnung lässt jedenfalls darauf schließen, daß es so ist.
Häää ???? Was spielt die Zeitrechnung dahingehend eine Rolle wieviel Beamte im PP sind ? Richtig ! Keine ! Eine Stunde verlorene Effektive Arbeitszeit aufgrund von "Fusswegen" sind eine Stunde. Sowohl die Bezahlung wie auch die Bindung bleibt die gleiche. Und selbst wenn es hunderte Streifen wären die dann hunderte Zeugenbefragungen machen könnten und damit hunderte Stunden ungenutzt sind ändert daran nichts. Die Beamten können nur eines machen: Entweder von/und zum Parkplatz laufen oder in dieser Zeit eben andere Aufgaben erledigen.
Nehmen wir an es gäbe wirklich nur eine Streifenwagenbesatzung. Nehmen wir an es wären für Fall x 8 Zeugen zu befragen. Jede dauert 1 Stunde mit jeweilger Anfahrt. Dann die Zeiten von vorher. Sprich: Pro Anschrift Meinetwegen 10 Minuten von und zum Parkplatz.
1. Meinetwegen parkt der Streifenwagen im Parkverbot vor der haustüre. Fußweg vernachlässigbar da unter 1 Minute.
2. Obiges Beispiel.
Im ersten Fall sind die Zeugenbefragungen in einem Tag abgehakt. Im zweiten nicht. Der letzte Zeuge kommt eben erst am nächsten Tag dran. Mit Glück wurde das gleich einkalkuliert und der Zeuge erst für den nächsten Tag bestellt. Im ungünstigen halt nicht und der Zeuge muss sich auch am nächsten Tag noch zur verfügung halten.Wie geschrieben: Kann man gerne machen wenn die Gesellschaft bereit ist diese Leistung zu bezahlen. Also ebenfalls lapidar und vereinfacht ausgedrückt: Wenn du bereit bist sinngemäß 20% deiner Steuern ausschließlich dafür verwendet zu sehen Polizisten ausschließlich dafür zu bezahlen dass diese 1 Stunde am Tag nutzlos durch die Gegend zu laufen, gerne. Du bekommst nicht mehr oder Bessere leistung dafür, nö. Aber deine Seele ist befriedigt und kein Streifenwagen parkt mehr angeblich grundlos im Parkverbot
Wo bitte spielt es auch nur im Ansatz eine Rolle ob eine Streife verfügbar ist oder hunderte ? Ändert rein gar nichts. Es wäre vom der erbrachten Leistung dann quasi egal wenn es defintiv so viele Beamte gäbe dass 20% (um obige zeiten zu nehmen) eh immer nur tätigkeitslos rumsitzen und bei theoretischen 100% Aufklärungsquote. Prinzipiell denke ich würdest du der Polizei bzw. den beamten eine riesenfreunde machen. Viel weniger Stress, mehr entspannende "Spaziergänge". Nicht von einem zum nächsten Zeugen Einsatz oder sonst was hetzen bei gleicher bezahlung. Super ! Vergiß den ganzen FTE-Quatsch der auf Unis gelehrt wird.
Oder: Auf "Dich" mal angwendet:
Bisher saß dein Chef im Büro neben dir. Er verlangt dass du im stündlich Report über den Stand des projektes X in einem face to face abgibst. Kein Problem. die zwei meter Weg von deinem in sein Büro...nebensächlich.
jetzt beschließt aber dein Chef dass er ein anderes Büro bezieht. Ist halt in einem anderen gebäude 200 meter weit weg und im 5.OG.
Selbstversständlich ändert dass nichts daran dass du stündlich den Stand wieder gibst.
So, und nun ? Du bringst trotz der 15 Minuten Fußweg von deinem in sein neues Büro noch genau die gleiche Arbeitsleistung ? Oder bleibt dann einfach eine "viertel Stunde Arbeit pro Stunde liegen" ?
Jetzt sagt aber dein Chef (wären dann analog die Bürger): Nenene Freundchen. Natürlich hast du die gleiche Leistung zu bringen (sprich: Du hast genauso viele Fälle abzuarbeiten und natürlich erwarte ich dass wenn ich dich, die Polizei rufe, ihr trotzdem immer in 5 Minuten da seid) und mehr geld bekommst du natürlich auch nicht. Machst du alles mit ?
prima: Ich stelle dich ein. Natürlich nicht für entsprechende Aufgaben. Dafür wärst du mir dann doch zu blöd. Aber für Botengänge und so Zeugs zum Mindestlohn. Ich nehm dich sofort :-). Wäre natürlich so fair und würde dir nur Aufträge geben die du in 8 Stunden auch abarbeiten kannst. Wenn du aber halt zwischen den Anschriften jeweils ne halbe Stunde Parkplatz suchen musst und dann noch ne halbe Stunde laufen...dein Problem. dann arbeitest halt 16 Stunden und wirst für 8 bezahlt :-)
Und ja:Ich sprach von diversen Sicherheitsdiensten.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 15. November 2019 um 17:07:56 Uhr:
Bei der ganzen Diskussion wird mal wieder vergessen, daß Mitarbeiter/innen des Staates auf Grund ihrer Dienst- und Treupflicht dem Staat gegenüber auch eine Vorbildfunktion haben! Und das geht sogar soweit, das es den Privatbereich des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin des Staates berührt. Daß dieses offenbar nicht alle wissen, zeigt u. a. BVerfG 1 BvR 699/06, Rn. 48.
Nein, wer vergisst das ? Wie erwähnt: Kann man meinetwegen gerne alles machen. Nur: Der nächste sich dann beschweren würde weil er so lange auf die Pol warten lache ich dann aus ohne Ende. Man könnte von mir aus auch soweit gehen und in jeder Straße eine Anzahl x bisher öffentlicher, allgemein verfügbarer Parkplätze generell für meinetwegen Polizeifahrzeuge zu reservieren. Fallen dann für den Rest weg aber z.B. Geisslein müsste definitiv dafür sein wenn er es ernst meint :-)
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 15. November 2019 um 17:18:22 Uhr:
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 15. November 2019 um 17:07:56 Uhr:
Bei der ganzen Diskussion wird mal wieder vergessen, daß Mitarbeiter/innen des Staates auf Grund ihrer Dienst- und Treupflicht dem Staat gegenüber auch eine Vorbildfunktion haben! Und das geht sogar soweit, das es den Privatbereich des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin des Staates berührt. Daß dieses offenbar nicht alle wissen, zeigt u. a. BVerfG 1 BvR 699/06, Rn. 48.Nein, wer vergisst das ? Wie erwähnt: Kann man meinetwegen gerne alles machen. Nur: Der nächste sich dann beschweren würde weil er so lange auf die Pol warten lache ich dann aus ohne Ende. Man könnte von mir aus auch soweit gehen und in jeder Straße eine Anzahl x bisher öffentlicher, allgemein verfügbarer Parkplätze generell für meinetwegen Polizeifahrzeuge zu reservieren. Fallen dann für den Rest weg aber z.B. Geisslein müsste definitiv dafür sein wenn er es ernst meint :-)
Ich wage mal zu behaupten, daß die Verzögerungen jetzt nicht entstehen, weil die Beamten nicht direkt vor dem Geschehen parken und etwaige, längere, Fußmärsche in Kauf nehmen müssen.
Von was für Fußmärschen ist hier überhaupt die Rede... es wird ja mittlerweile so dramatisch dargestellt, als ob die Polizisten nen Marathon zurücklegen müssten, um am Streifenwagen zu sein.