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Darf die Polizei im Halteverbot parken?

Themenstarteram 14. November 2019 um 6:22

Hallo Leute,

 

bei mir im Kaff sieht es folgendermaßen aus: direkt neben der Grundschule ist der Dorfplatz, mit einem sehr großen Freiplatz. Dieser Freiplatz ist öffentlich, morgens bis nachmittags wird der Freiplatz vor allem von den Eltern-Taxis und Schulangestellten als Parkplatz genutzt.

 

Vor der Schule sind noch 2 Bushaltestellen mit Bucht, an denen aber kein Linienbus mehr hält. Nur in eine Richtung hält ein Schulbus, der in den nächstgrößeren Ort fährt.

 

Jetzt ist es so, dass hier von mitte November bis Karnevalsende ein Festzelt auf diesem großen Freiplatz steht, der damit zu ist.

 

Damit auch keiner an der Bushaltestelle hält, stellt sich der Dorfpolizist vor die Schule, parkt seinen Streifenwagen aber ironischerweise selbst an dieser Bushaltestelle, die nicht angefahren wird (da es ja sonst keinen Parkplatz mehr gibt).

 

Nur so interessehalber, darf der Polizist denn da parken? Er ist zwar im "Einsatz", aber nicht mit Sonderrechten. Anpöbeln werde ich ihn nicht, aber ich würde es gerne mal wissen.

 

 

P.S.:

Die Forensuche hat kein passendes Ergebnis für mich ausgespuckt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 14. November 2019 um 13:06:16 Uhr:

 

Genau das wird man jedem Mitbürger schriftlich mitteilen, der das Abstellen eines Polizeifahrzeugs - behindernd oder gefährdend - im absoluten Haltverbot anzeigt.

Eine inhaltliche Prüfung, ob das notwendig, geboten oder zweckmäßig war, findet nicht statt. Krähe, Auge und so. Trägt jedenfalls nicht zur Vertrauensbildung bei.

Ganz ehrlich ? Ich bin in der Freiw. Feuerwehr. Auch wir bekommen oft von Mitbürgern "Anfragen" ob dieses, jenes, selles denn so hätte sein müssen und überhaupt. Einfache Antwort mittlerweile: "Ja !" und fertig. Weder die Zeit noch mittlerweile die Lust solcher teilweise überhand nehmender "Anfragen" von, sorry für den Ausdruck "Hilfssheriffs" ausgiebig nachzugehen, zu recherchieren, ausführlich zu begründen. Kommt eh nix bei rum. Die haben so oder so die Meinung dass sie alles besser wüssten warum man das hätte doch genau nicht tun müssen.

Glaubst du die Polizei hat die Lust und Zeit nun jedem irgendwie gemeldeter Lappalie von einem angeblich gefährdend geparkten Einsatzfahrzeug nachzugehen. Zu recherchieren wann genau welches Fahrzeug mit welcher Besatzung an genau dem Ort war. Ggf. nach 2 Wochen dann auch genau die Besatzung auf der Schicht wieder zu erwischen die sich dann vielleicht noch an genau den Tag, die Zeit und genau die Stelle erinnern können und dann begründen sollen warum sie so und nicht anders ihr Fahrzeug abgestellt haben oder abstellen mussten ? Da würdest ganze Direktionen still legen. Wofür ? Siehe oben: Bringt erfahrungsgemäß gar nichts weil der Bürger es trotz jeder noch so sachlichen und ausführlichen Begründung besser weiß. Vergeben "Liebesmüh". Also gibts wenn überhaupt eine Standardantwort und fertig.

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 23. November 2019 um 23:49:48 Uhr:

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 23. November 2019 um 23:44:34 Uhr:

ich habe von diebstaehlen gesprochen. man kann auch zubehoer klauen. so als mutprobe mal ein blaulicht oder ein paar reifen.

peso

Hast du dazu konkrete Quellen? Ich habe nichts gefunden.

Grüße vom Ostelch

nein, stand seinerzeit in hiesiger regionalzeitung. passt aber auch gut zur geklauten radarkamera.

peso

Zitat:

@Ostelch schrieb am 24. November 2019 um 12:11:58 Uhr:

Zitat:

@ME1200 schrieb am 24. November 2019 um 07:22:23 Uhr:

 

Vielleicht hat er ja ein Blaulicht Zuhause? ;)

Das wäre eine Erklärung. Dann wäre er Zeuge in eigener Sache. ;)

Grüße vom Ostelch

willst du meinen strafbescheid sehen?

peso

Zitat:

@NDLimit schrieb am 23. November 2019 um 23:46:38 Uhr:

Dann schreib das doch auch so...

lies du es doch richtig und deute nichts rein

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 24. November 2019 um 20:59:17 Uhr:

 

nein, stand seinerzeit in hiesiger regionalzeitung. passt aber auch gut zur geklauten radarkamera.

peso

Aha, dann hast du von einem regionalen Fall großzügig auf ganz Nordrhein-Westfalen extrapoliert. Ja, geklaut wird so manches.

 

Grüße vom Ostelch

es war ein nrw problem und damit ist die diskussion mit dir beendet.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 24. November 2019 um 21:10:17 Uhr:

es war ein nrw problem und damit ist die diskussion mit dir beendet.

peso

Es war eine flotte OT-Behauptung von dir, die unbelegt bleibt. Damit kann die Diskussion beendet werden. Bis zur nächsten fake news. ;)

 

Grüße vom Ostelch

Muss ich erst dazwischenklotzen?

Moorteufelchen

MT-Moderation

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 24. November 2019 um 21:17:01 Uhr:

Muss ich erst dazwischenklotzen?

Moorteufelchen

MT-Moderation

Nein. Sache ist erledigt!;)

 

Grüße vom Ostelch

ich finde es leider nicht im netz. es war auch ein thema beim wdr. aber hauptsache, du konntest deinen fan club begeistern.

peso

Zitat:

@Geisslein schrieb am 24. November 2019 um 20:34:53 Uhr:

 

Wenn Du selbst mal richtig lesen würdest, würdest Du...

1. keine Sinnlosen Fragen stellen und

2. Wissen warum der ELW der externen Feuerwehr sich bei der BMZ in Stellung begibt, denn das habe Ich erklärt !

Die Auslösung der automatischen BMA alarmiert immer zuzüglich den Löschzug der örtlichen Feuerwehr dazu, somit kommt auch die Polizei dazu.

Das ist bei uns jedenfalls so.

ich hab gelesen und immer noch sage ich pauschal dass ein Führungsfahrzeug vor dem Eingang zur BMZ eigentlich nichts verloren hat. Da steht ja nicht mal der Erstangreifer unmittelbar. Ebenso wenig habe ich sinnlose Fragen gestellt, wo auch immer du die geslesen haben willst :-)

Zum Rest: Mag sein. ich persönlich verstehe es nicht wenn ein Zug einer WF zuständig und vor Ort ist automatisch die örtliche Fw alarmiert wird und schon gar nicht weshalb zu einer BMZ in einem Werk dann auch noch die Pol. alarmiert wird. Aber wenn dies so ist sehe ich das wie bei "uns". Natürlich muss die Pol der Sache nachgehen und sich nicht auf die Aussage von "irgendjemanden" verlassen dass da schon nix sein wird. Du kennst sicherlich manche "obligatorischen" Anrufe nach auslösen einer BMZ. "Ist nix, war nur essen". Da fährst du genauso an und verschaffst dir selbst ein Bild und wenn sich da meinetwegen ein "Heimleiter" (anlog z.B. dem Werkschutz) mir "entgegenstellen" würde würde ich dem schon was pfeiffen,

Zitat:

@Geisslein schrieb am 24. November 2019 um 20:34:53 Uhr:

 

Daß das ausgerechnet jemand sagen wird, dem die taktische Aufstellung der Fahrzeuge und die Ordnung des Raumes Fremdbegriffe sind

(Habe Ich auch schon gesagt)

Eben, genau deshalb. Wie geschrieben. Pauschal macht man das nicht und mir wäre kein Fall bekannt bei welchem ich jeweils auf die Idee oder gar gezwungen dazu gewesen wäre. Was primär "vor" dem Eingang steht ist der Erstangreifer. Ansonsten: Jaja, ich weiß ja dass du z.b. die taktisch "perfekt" aufgestellte DL regelrecht wegschweben lassen kannst um meinetwegen einen RTW passieren zu lassen... wissen wir. Mir ist das die letzten ca. 20 Jahre als Zf nicht gelungen ;-) Und du lässt auch den A-Trupp gerne 50 Meter aufgesattelt und ausgerüstet zu dir laufen um mit auf Erkundung zu gehen damit der Herr Zf ja keine 2 Meter zur BMZ laufen muss :-). Das Führungsfahrzeug ist dann auch prima eingeparkt weil die DL vornedran in Stellung geht und das HLf hinten dran. So kann man dann prima im Nachgang hervorragende Führungsstrukuren bzw- stellungen aufbauen :-)

Zitat:

@Geisslein schrieb am 24. November 2019 um 20:34:53 Uhr:

 

Um eines jedoch (oder auch mehr) bin Ich Dir jedenfalls meilenweit voraus....

Ich weiß im Gegensatz zu Dir wann Schluß ist !

Wenn du meinst :-) Ich bin da zwar, unbekannterweise, völlig anderer Meinung aber seis drum. Nur: Argumente kannst eben keine Vorbringen. Außer ein bisschen heiße Luft und mit ach und krach den eigenen Tellerrand gerade noch so in Sichtweite.

Aber dahingehend sind wir mittlerweile eh zu sehr OT

Zitat:

@Ostelch schrieb am 24. November 2019 um 21:15:51 Uhr:

Es war eine flotte OT-Behauptung von dir, die unbelegt bleibt.

U. U. kann derartiges auch nicht belegt werden, ohne Urheberrechte zu verletzen. Da ich ja selber mit den Printmedien verbandelt bin, darf kundgetan werden, daß manche Artikel tatsächlich nur in der gedruckten Ausgabe stehen, manche nur online verfügbar sind. Es wäre u. U. ungünstig, einen Artikel einer reinen Printausgabe online zu stellen, ohne dafür die explizite Genehmigung des Verlages zu haben.

Für fast jede Art der Veröffentlichung braucht es im EU-Recht einer separaten Genehmigung des Urhebers; zumindest hat der EuGH dieses mal für die audio-visuellen Medien so entschieden. Az. müsste aber neu herausgesucht werden. (Freilich fallen Gesetze und höchstgerichtliche Entscheidungen bei Angabe der Quelle nicht darunter, Kommentare dazu aber u. U. schon).

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 25. November 2019 um 08:26:36 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 24. November 2019 um 21:15:51 Uhr:

Es war eine flotte OT-Behauptung von dir, die unbelegt bleibt.

U. U. kann derartiges auch nicht belegt werden, ohne Urheberrechte zu verletzen. Da ich ja selber mit den Printmedien verbandelt bin, darf kundgetan werden, daß manche Artikel tatsächlich nur in der gedruckten Ausgabe stehen, manche nur online verfügbar sind. Es wäre u. U. ungünstig, einen Artikel einer reinen Printausgabe online zu stellen, ohne dafür die explizite Genehmigung des Verlages zu haben.

Für fast jede Art der Veröffentlichung braucht es im EU-Recht einer separaten Genehmigung des Urhebers; zumindest hat der EuGH dieses mal für die audio-visuellen Medien so entschieden. Az. müsste aber neu herausgesucht werden. (Freilich fallen Gesetze und höchstgerichtliche Entscheidungen bei Angabe der Quelle nicht darunter, Kommentare dazu aber u. U. schon).

Es geht nicht um rechtswidrige Veröffentlichungen, sondern um Quellenangaben. Die "sozialen Medien" sind voll von irgendwelchen Behauptungen, die allein wegen ihrer unreflektierten Verbreitung den Eindruck erwecken, Tatsachen wiederzugeben. Deshalb frage ich nach der Quelle. Wenn es keine gibt oder man sich nicht an sie erinnert, bleibt es bei einer bloßen Behauptung. Wenn wir das nicht mehr sauber unterscheiden, gehen wir im rosa Rauschen des Geredes unter, weil niemand mehr erkennen kann, was Dichtung und was Wahrheit ist.

 

Grüße vom Ostelch

Es gibt auch Dinge die sind so lange her, dass man diese nicht mehr findet, wenn man die richtigen Stichworte nicht nutzt. Ich habe das mit dem Abstellen gefunden, finde es aber nicht mehr wieder. Aber Ostelch muss ja ständig seinen Senf dazugeben. Alternativ versucht er andere User lächerlich zu machen. Leute wie er sind, trotz teilweiser guter Äusserungen, nicht diskussionswürdig. Sie müssen das letzte Wort haben.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 25. November 2019 um 08:55:48 Uhr:

Es gibt auch Dinge die sind so lange her, dass man diese nicht mehr findet, wenn man die richtigen Stichworte nicht nutzt. Ich habe das mit dem Abstellen gefunden, finde es aber nicht mehr wieder. Aber Ostelch muss ja ständig seinen Senf dazugeben. Alternativ versucht er andere User lächerlich zu machen. Leute wie er sind, trotz teilweiser guter Äusserungen, nicht diskussionswürdig. Sie müssen das letzte Wort haben.

peso

Persönlich zu werden ist auch keine Lösung. Oder fasse dir mal selbst an die Nase. Abenteuerliche Geschichten vom Hörensagen klingen oft am besten, bleiben aber Geschichten bzw. Internetmythen. Ich habe zu dieser Abstellmethode der Polizei "in NRW" jedenfalls auch nichts gefunden. Auch nicht beim WDR.

 

Grüße vom Ostelch

@Ostelch @tcsmoers :

Vielleicht dies hier ?

https://www.hna.de/.../...-bundesstrasse-raser-ausbremsen-3292080.html

War jetzt aber, zugegebenermaßen auch keine Herausforderungen dass via google zu finden ;-). war auch in NS und nicht in NRW, aber: Scheint zumindest hier und da durchaus praktiziert zu sein.

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