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Darf der Arbeitgeber das private Auto kontrollieren?

Hallo,

unsere Sicherheitsabteilung der Firma hat sich überlegt die Autos der Mitarbeiter auf die richtige Bereifung zu kontrollieren!?

Sprich, der Chef der Arbeitssicherheit und sein Mitarbeiter laufen über den Parkplatz (ca. 80 PKW) und verteilen rote, bzw. grüne Zettel unter dern Scheibenwischern. Rot bekommt ein PKW mit Sommerreifen, Grün eines mit Winterreifen.

Ich finde die Aktion schon sehr fraglich, da ich der Meinung bin, dass jeder selbst für sein PKW verantwortlich ist. Auf der anderen Seite, ist die Fahrt zur Firma ja auch Arbeitsweg, wo es eine gewisse Haftung für den Arbeitgeber gibt.

Was meint ihr?

Ist das OK, dass die Firma die Bereifung kontrolliert und Zettel verteilt, oder haben die an den privaten Autos nichts zu suchen??

Gruß,

Stefan

Beste Antwort im Thema

Oh der böse böse Arbeitgeber. Das geht nun wirklich zu weit. Wie kann er sich nur erdreisten sich um das Wohl seiner Angestellten zu sorgen. An den Pranger mit ihm. Der führt bestimmt ganz schlimmes im Schilde.

Kann es sein, dass manche von euch schon so weit in die Ellenbogengesellschaft abgedriftet sind, dass sie eine gut gemeinte Aktion schon garnichtmehr erkennen? Wie armselig manche doch sind.

Und wenn demnächst mal einer vollgepackt vor der geschlossenen tür steht und ein kollege diese aufhalten möchte, dann schreit ihn bitte sofort an, was ihm denn einfällt. Der will euch nur hinterher anscheissen das ihr eure arbeit nicht selber hinbekommt.

Mfg Zille

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Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Eine wichtige Frage wäre, WIE kontrolliert der AG die Reifen? Vorbeigehen, auf das "M&S" Symbol schauen und die grüne Karte rantackern? Dann würde ich als mitdenkender AN nämlich Beweisfotos machen und mir das alles schriftlich geben lassen, dass ich perfekt für den Winter ausgerüstet bin.

Wie wir seit der Winterreifenverordnung wissen, haben inzwischen 95% der auf dem Markt befindlichen Reifen das "M&S" Symbol, dabei spielt es keine Rolle, ob es WR, SR, oder GJR sind. Rechtlich gesehen dürfte man sogar auf Semi-Slicks das "M&S" drauf machen und die dann legal im Winter fahren... Warum? Weil die WRV wieder mal nicht zu Ende gesponnen wurde, das "M&S" Symbol ist nämlich kein geschütztes Zeichen 😉

Es geht hier nicht um Vorschriften ,oder Rechtlich gesehen !

Ja ich weiss,der TE hat auch nach den Rechlichen gefragt.

Wo ist Dieser Überhaupt,wir Zoffen uns und der lacht sich ins Fäustchen😕🙂

Es geht einfach nur darum,wessen hat sich der AG, Schuldig gemacht 😕

Macht doch nicht immer aus ner Mücke einen Elefanten !!!!!

Manchmal kommt mir der Ein oder Andere Thread,wie ein Ventil vor !

Einfach Dampf ablassen 😕

So geht es leider im Strassenverkehr mitunter auch zu ! :-((

mfg trixi1262

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Die Profiltiefe oder den Zustand der Reifen zu überprüfen ist Sache der Staatsorgane...

So weit sind wir in diesem Staat zum Glück noch nicht.

Für die Profiltiefe oder den Zustand der Reifen sind hierzulande Fahrzeughalter und Fahrzeugführer immer noch selbst verantwortlich und daher hat dieser Personenkreis auch die verpflichtung, diese Punkte selbst zu prüfen.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Nachdem der Fahrer durch den Werksschutz eine Einfahrgenehmigung erhalten hat, darf der Werksschutz auch bei der Ausfahrt des Fahrzeuges dieses kontrollieren.

der werksschutz darf höchstens freundlich fragen, ob ich meinen kofferraum und das handschuhfach für ihn öffne...hier enden dann allerdings auch schon die kompetenzen des pförtners!

das öffnen des kofferraums oder gar eine durchsuchung des fahrzeuges erfordert die ausdrückliche genehmigung des fahrers (völlig egal ob da eines, zwei oder zehn schilder stehen, das der werksschutz fahrzeuge kontrolliert)...

und wenn der fahrer die dem werksschutz nicht gibt, hat der pförtner exakt die o.g. zwei möglichkeiten...entweder er lässt mich unkontrolliert fahren ODER er ruft die polizei...

verschafft er sich ohne meine zustimmung zugang zum handschuhfach/kofferraum etc., rufe ich die polizei und der pförtner kann schonmal nen termin beim arbeitsamt beantragen - der wird dann allerdings fruchtlos bleiben, da man in diesem gewerbe als vorbestrafter keine stelle mehr bekommt! 😰

Zitat:

In einem Kaufhaus wird durch einen Dedektiv überwacht.

das ist dasselbe wie mit der fahrzeugkontrolle durch den pförtner...

wenn ich nicht möchte das der kaufhausdetektiv meine taschen durchwühlt - muss er mich entweder laufen lassen oder die polizei rufen!

mehr möglichkeiten hat er nicht...und falls er doch meint eigenmächtig meine taschen ausräumen zu müssen...habe ich die konsequenzen bereits oben geschrieben...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Nachdem der Fahrer durch den Werksschutz eine Einfahrgenehmigung erhalten hat, darf der Werksschutz auch bei der Ausfahrt des Fahrzeuges dieses kontrollieren.
der werksschutz darf höchstens freundlich fragen, ob ich meinen kofferraum und das handschuhfach für ihn öffne...hier enden dann allerdings auch schon die kompetenzen des pförtners!

das öffnen des kofferraums oder gar eine durchsuchung des fahrzeuges erfordert die ausdrückliche genehmigung des fahrers (völlig egal ob da eines, zwei oder zehn schilder stehen, das der werksschutz fahrzeuge kontrolliert)...

und wenn der fahrer die dem werksschutz nicht gibt, hat der pförtner exakt die o.g. zwei möglichkeiten...entweder er lässt mich unkontrolliert fahren ODER er ruft die polizei...

verschafft er sich ohne meine zustimmung zugang zum handschuhfach/kofferraum etc., rufe ich die polizei und der pförtner kann schonmal nen termin beim arbeitsamt beantragen - der wird dann allerdings fruchtlos bleiben, da man in diesem gewerbe als vorbestrafter keine stelle mehr bekommt! 😰

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

In einem Kaufhaus wird durch einen Dedektiv überwacht.

das ist dasselbe wie mit der fahrzeugkontrolle durch den pförtner...

wenn ich nicht möchte das der kaufhausdetektiv meine taschen durchwühlt - muss er mich entweder laufen lassen oder die polizei rufen!

mehr möglichkeiten hat er nicht...und falls er doch meint eigenmächtig meine taschen ausräumen zu müssen...habe ich die konsequenzen bereits oben geschrieben...

Sorry,das stimmt nicht ganz !
Es gibt Firmen,welche gewisse Sicherheitsstandarts einhalten müssen und dort gilt das Hausrecht !
Wenn du also, BspW. unterschreiben musstest,dann gilt Dieses als Einvertständnisserklärung,Deinerseits !
Ob es sich nun um Mitarbeiter oder Besucher handelt !
Man sollte stets das Kleingedruckte lesen .🙂
mfg trixi1262

Und bei Mitarbeitern gibt es eh,ne Verschwiegenheitsklausel

Zitat:

Original geschrieben von trixi1262


Sorry,das stimmt nicht ganz !

aber zu 100%!

die kompetenzen und der zuständigkeitsbereich des werksschutzes/pförtners endet dort, wo ich

"NEIN"

sage...

ab da ist dann die polizei (feldjäger usw.) zuständig...

völlig egal, was im arbeitsvertrag oder der hausordnung etc. steht...

Zitat:

Man sollte stets das Kleingedruckte lesen

dabei wird man dann

- wenn man das rechtlich prüfen lässt -

feststellen, das ziemlich viele ag in ihren arbeitsverträgen gerne mal gegen geltendes recht verstoßen...die entsprechenden textpassagen hinfällig und somit nichtig sind! 😉

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von trixi1262


Sorry,das stimmt nicht ganz !
aber zu 100%!
die kompetenzen und der zuständigkeitsbereich des werksschutzes/pförtners endet dort, wo ich "NEIN" sage...

ab da ist dann die polizei (feldjäger usw.) zuständig...

völlig egal, was im arbeitsvertrag oder der hausordnung etc. steht...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Man sollte stets das Kleingedruckte lesen

dabei wird man dann - wenn man das rechtlich prüfen lässt - feststellen, das ziemlich viele ag in ihren arbeitsverträgen gerne mal gegen geltendes recht verstoßen...die entsprechenden textpassagen hinfällig und somit nichtig sind! 😉

Dann versuch doch Bitte mal ,ohne deine Hosen runter zu lassen, bei Karl Zeiss Jena reinzukommen,oder beruflich Fuss zu fassen !

Du wirst erstaunt sein,was in deinen Arbeitsvertrag steht !🙂

mfg trixi1262

Es gibt in allen Bereichen,Betriebsinterne Vereinbahrungen,das solltest du eigendlich wissen !
Und selbst,wenn du den Dicken raushängen lässt,du hast unterschrieben und die Grünen kommen,
was machst du dann gegen deine Unterschrift / Arbeitsvertrag ?????
Willst dich bei der gewerkschaft beschweren,das du vor ????? Jahren diesen Arbeitsvertrag unterschrieben hast 🙂🙂🙂
Dieser Thread ufert mehr als "AUS!"
Wenn mich mal die Geilheit packte,so vögelte ich das Gehackte !😁😁😁
mfg trixi1262

Zitat:

Original geschrieben von trixi1262


Dann versuch doch Bitte mal ,ohne deine Hosen runter zu lassen, bei Karl Zeiss Jena reinzukommen,

also bei meinen dortigen baustellenbegehungen ging das immer problemlos...nichtmal im

(zukünftigem)

reinraum-bereich wurde ich dazu genötigt die hose runter zu lassen... 😉

irgendwas musst du da wohl falsch gemacht haben...oder hast du dich da in der tür geirrt und warst beim betriebsarzt? 😁

Zitat:

das solltest du eigendlich wissen!

jop...

ändert aber trotzdem nichts an der tatsache, das der werksschutz immernoch meine einverständniserklärung haben

MUSS

, damit er im auto rumwühlen

DARF

...und diese kann ich jederzeit - unabhängig davon was ich vor x jahren mal im arbeitsvertrag unterschrieben habe - zurückziehen und die kontrolle verweigern...

dass das sicherlich nicht folgenlos bleibt - steht dabei auf einem anderen blatt...

Darf ist relativ. Wenn der Arbeitgeber kotolliert, ist dies ähnlich als wenn der "böse" Nachbar anzeigt, dass Deine TÜV-Plakette abgelaufen ist oder dass Deine Reifen nicht mehr genügend Profil besitzen. Dagegen kann sich keiner wehren.

Grüße aus Flensburg
Uli 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von trixi1262


Dann versuch doch Bitte mal ,ohne deine Hosen runter zu lassen, bei Karl Zeiss Jena reinzukommen,
also bei meinen dortigen baustellenbegehungen ging das immer problemlos...nichtmal im reinraum-bereich wurde ich dazu genötigt die hose runter zu lassen... 😉

irgendwas musst du da wohl falsch gemacht haben...oder hast du dich da in der tür geirrt und warst beim betriebsarzt? 😁

Komisch !

Es gibt tausende Betriebe in D. und du wilst mir erzählen das du in die Forschungsabteilung bei Zeiss

reigekommen bist und ohne Kontrolle wieder raus🙂🙂🙂

Ich bin im Pentagon gewesen,hab ein Brot gebacken😁

mfg trixi1262

In Hochsicherheitsbereichen von Betrieben werden Personen bei der Zutrittskontrolle mit Sicherheit nicht laxer kontrolliert als am Flughafen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


In Hochsicherheitsbereichen von Betrieben werden Personen bei der Zutrittskontrolle mit Sicherheit nicht laxer kontrolliert als am Flughafen.

Eben drum !

Die gucken dir in den Hintern , ob die Wendeltreppe gefegt ist🙂🙂🙂

Und es gibt auch Arbeitsverträge,welche gewisse Kreterien beinhalten !

U.a. Richtlinien,Gegebenheiten und Vorgaben !

Und wer sich Diesem Widersetzt,fliegt raus !

Und das ist Tatsache

Wenn es nicht noch rechtliche Schritte hinterher zieht !

mfg trixi1262

Zitat:

Original geschrieben von trixi1262


und du wilst mir erzählen

hast ne pm dazu... 😉

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von trixi1262


und du wilst mir erzählen
hast ne pm dazu... 😉

Schreib doch einfach !

Bin doch nicht bekloppt,mich aufs Glatteis zu bewegen !

Oder verstehe ich dies jetzt falsch : pm ???

mfg trixi1262

Kontrollen von Personal und Besucher sind Zugangsvoraussetzungen beim Betreten des klar begrenzten Werksgeländes! Mit Betreten des Geländes willigt man quasi stillschweigend aber dennoch durch aktives handeln....durch Betreten den Spielregeln zu. Die Spielregeln stehen grundsätzlich auf Schildern und Hinweistafeln!
Die einseitige, durch Initiative des Arbeitgebers, pseudo-soziale fürsorgliche Verhalten finde ich sehr merkwürdig. Der Personal/oder Betriebsrat sollte über solche Maßnahmen "Reifenkontrolle" informiert worden sein und vorher abgenickt worden sein....alles andere ist mehr als bedenklich!
Finde ich persönlich...wo leben wir denn...sollte ein Mitarbeiter Heiratsabsichten haben, schaut sich der Arbeitgeber die Braut vorher an....aus reiner Fürsorge natürlich....😛😉

Quatsch hoch drei! 

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Kontrollen von Personal und Besucher sind Zugangsvoraussetzungen beim Betreten des klar begrenzten Werksgeländes! Mit Betreten des Geländes willigt man quasi stillschweigend aber dennoch durch aktives handeln....durch Betreten den Spielregeln zu. Die Spielregeln stehen grundsätzlich auf Schildern und Hinweistafeln!
Die einseitige, durch Initiative des Arbeitgebers, pseudo-soziale fürsorgliche Verhalten finde ich sehr merkwürdig. Der Personal/oder Betriebsrat sollte über solche Maßnahmen "Reifenkontrolle" informiert worden sein und vorher abgenickt worden sein....alles andere ist mehr als bedenklich!
Finde ich persönlich...wo leben wir denn...sollte ein Mitarbeiter Heiratsabsichten haben, schaut sich der Arbeitgeber die Braut vorher an....aus reiner Fürsorge natürlich....😛😉

Quatsch hoch drei! 

Hallo Peter !

Deswegen finde ich den Thread als völlig absurd und frage mich,wie Dieser so viel Resolnanz erhalten kann !

Hochpuschen,der feinsten Sorte.

Nur wegen 2 Zettel ,grün und rot🙂🙂🙂

mfg trixi1262

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