Darf der Arbeitgeber das private Auto kontrollieren?

Hallo,

unsere Sicherheitsabteilung der Firma hat sich überlegt die Autos der Mitarbeiter auf die richtige Bereifung zu kontrollieren!?

Sprich, der Chef der Arbeitssicherheit und sein Mitarbeiter laufen über den Parkplatz (ca. 80 PKW) und verteilen rote, bzw. grüne Zettel unter dern Scheibenwischern. Rot bekommt ein PKW mit Sommerreifen, Grün eines mit Winterreifen.

Ich finde die Aktion schon sehr fraglich, da ich der Meinung bin, dass jeder selbst für sein PKW verantwortlich ist. Auf der anderen Seite, ist die Fahrt zur Firma ja auch Arbeitsweg, wo es eine gewisse Haftung für den Arbeitgeber gibt.

Was meint ihr?

Ist das OK, dass die Firma die Bereifung kontrolliert und Zettel verteilt, oder haben die an den privaten Autos nichts zu suchen??

Gruß,

Stefan

Beste Antwort im Thema

Oh der böse böse Arbeitgeber. Das geht nun wirklich zu weit. Wie kann er sich nur erdreisten sich um das Wohl seiner Angestellten zu sorgen. An den Pranger mit ihm. Der führt bestimmt ganz schlimmes im Schilde.

Kann es sein, dass manche von euch schon so weit in die Ellenbogengesellschaft abgedriftet sind, dass sie eine gut gemeinte Aktion schon garnichtmehr erkennen? Wie armselig manche doch sind.

Und wenn demnächst mal einer vollgepackt vor der geschlossenen tür steht und ein kollege diese aufhalten möchte, dann schreit ihn bitte sofort an, was ihm denn einfällt. Der will euch nur hinterher anscheissen das ihr eure arbeit nicht selber hinbekommt.

Mfg Zille

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Zitat:

Original geschrieben von trixi1262



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Ob Sommer-oder Winterreifen ist der Zustand. Aber vielleicht gibt es da demnächst noch rote Karten für HU- Überschreitung incl. Mängelkarte.Wird die nicht abgestempelt, darf der Hof nicht mehr befahren werden.Kein Wunder, daß wirlkliche Fachkräfte einen riesigen Bogen um dieses Kindergartenland machen...🙄

R129 Fan !
Was ist dir denn für ne Laus über die Leber geflitzt😕🙂
Das ist doch nun kein Drama !
Weg den Zettel und gut ist 😛
mfg trixi1262

Und was die abgelaufene HU betrifft,hat mein netter Hinweis an einige Kollegen, ne Menge Ärger erspart !

mfg trixi1262

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Wenn Du Dir bei Gelegenheit mal §3 Arbeitsschutzgesetz durchliest

Brauch ich nicht. Ob Sommer-oder Winterreifen ist eine verkehrsrechtliche Sache und hat mit " Wegeunfällen " nichts zu tun, zumal es mitnichten eine generelle " Winterreifenpflicht " gibt. Auch das ist so ein Märchen. Übrigens brauchst du dir um meine Befungnisse keine Sorgen machen, die kenne ich schon....😁 Aber da du ja so fürsorglich bist würde ich essen mit Messer und Gabel in der Kantine verbieten- man könnte sich piecksen oder schneiden. Zustände wie in den verblödeten USA....🙄

@ Trixi: Les dir mal die Bedienungsanleitungen von Mercedes-Benz durch, auch auf die USA zugeschnitten.Vielleicht begreifst du dann, warum mir da die Galle hoch geht: " Vorsicht beim Schließen der Motorhaube-Einklemmgefahr" .Da fällt einem nichts mehr ein 🙄

Um die ursprüngliche Frage zu beantworten: Der Arbeitgeber hat NICHTS an privaten Fahrzeugen zu kontrollieren, rein GAR NICHTS.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Wenn Du Dir bei Gelegenheit mal §3 Arbeitsschutzgesetz durchliest

Brauch ich nicht. Ob Sommer-oder Winterreifen ist eine verkehrsrechtliche Sache und hat mit " Wegeunfällen " nichts zu tun, zumal es mitnichten eine generelle " Winterreifenpflicht " gibt. Auch das ist so ein Märchen. Übrigens brauchst du dir um meine Befungnisse keine Sorgen machen, die kenne ich schon....😁 Aber da du ja so fürsorglich bist würde ich essen mit Messer und Gabel in der Kantine verbieten- man könnte sich piecksen oder schneiden. Zustände wie in den verblödeten USA....🙄
@ Trixi: Les dir mal die Bedienungsanleitungen von Mercedes-Benz durch, auch auf die USA zugeschnitten.Vielleicht begreifst du dann, warum mir da die Galle hoch geht: " Vorsicht beim Schließen der Motorhaube-Einklemmgefahr" .Da fällt einem nichts mehr ein 🙄
Um die ursprüngliche Frage zu beantworten: Der Arbeitgeber hat NICHTS an privaten Fahrzeugen zu kontrollieren, rein GAR NICHTS.

Hallo R129 Fan !

Ich denke, das mit den Überkandietelten Warnhinweisen hat damit,was zu tun, weil man in den USA wegen jeder Kleinigkeit auf Millionen veklagt werden kann.

Und wenn die Anleitungen für die USA und D: identisch ist wird das wohl ne Kostenfrage sein, nehme ich jedenfalls an

mfg trixi1262

PS: Thema Warnhinweis in den USA !

Glaub irgendwo mal gehört zu haben, das auf Microwelle steht :

Nicht geeignet zum Haustiere trocknen,o.ä.

Zitat:

Original geschrieben von trixi1262


weil man in den USA wegen jeder Kleinigkeit auf Millionen veklagt werden kann.
Und wenn die Anleitungen für die USA und D: identisch ist wird das wohl ne Kostenfrage sein, nehme ich jedenfalls an
mfg trixi1262

Und der Durchschnittsami blöd wie ein Stück Brot ist, wie der Fall Toyota gezeigt hat. Offenbar sind wir hier nun auf dem gleichen Weg. Das mit der Kostenfrage stimmt, anfangs fand ich das ganz lustig, inzwischen kann man sich da nur noch an die Brine fassen.

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Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von trixi1262


weil man in den USA wegen jeder Kleinigkeit auf Millionen veklagt werden kann.
Und wenn die Anleitungen für die USA und D: identisch ist wird das wohl ne Kostenfrage sein, nehme ich jedenfalls an
mfg trixi1262
Und der Durchschnittsami blöd wie ein Stück Brot ist, wie der Fall Toyota gezeigt hat. Offenbar sind wir hier nun auf dem gleichen Weg. Das mit der Kostenfrage stimmt, anfangs fand ich das ganz lustig, inzwischen kann man sich da nur noch an die Brine fassen.

Aus meiner Zeit in Amerika kann ich nur sagen, dass der Durchschnitts-Ami nicht blöder/intelligenter ist als die europäische Speerspitze der Evolution.

Warnhinweise/Klagen etc. basieren nicht auf der US-Dummheit, sondern haben ihren Ursprung im etwas anders aufgezogenem Recht. Aber das führt jetzt zu weit.

Wer sich wegen nem kleinen Zettel schon so aufregen muss hat sicher keine anderweitigen gravierenden Probleme im Leben. Von daher: Glückwunsch 🙂

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Brauch ich nicht. Ob Sommer-oder Winterreifen ist eine verkehrsrechtliche Sache und hat mit " Wegeunfällen " nichts zu tun, zumal es mitnichten eine generelle " Winterreifenpflicht " gibt. Auch das ist so ein Märchen. Übrigens brauchst du dir um meine Befungnisse keine Sorgen machen, die kenne ich schon....😁 Aber da du ja so fürsorglich bist würde ich essen mit Messer und Gabel in der Kantine verbieten- man könnte sich piecksen oder schneiden. Zustände wie in den verblödeten USA....🙄

Deine Befugnisse kennste vielleicht, aber nicht die der anderen. 🙂

Zitat:

@ Trixi: Les dir mal die Bedienungsanleitungen von Mercedes-Benz durch, auch auf die USA zugeschnitten.Vielleicht begreifst du dann, warum mir da die Galle hoch geht: " Vorsicht beim Schließen der Motorhaube-Einklemmgefahr" .Da fällt einem nichts mehr ein 🙄

Ist vielleicht explicit für Mercedesfahrer????😕

Zitat:

Um die ursprüngliche Frage zu beantworten: Der Arbeitgeber hat NICHTS an privaten Fahrzeugen zu kontrollieren, rein GAR NICHTS.

Solange diese Fahrzeuge auf seinem Grundstück stehen, kann er sich die Finger wundkontrollieren. Von aussen darf er sich anschauen, was immer ihm gefällt. Und er darf sogar Hinweiskärtchen verteilen.
Er darf das und das kannst du nicht ändern. Das dürfte der sogar an deinem Wagen machen.

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Deine Befugnisse kennste vielleicht, aber nicht die der anderen. 🙂

Ist vielleicht explicit für Mercedesfahrer????😕

Solange diese Fahrzeuge auf seinem Grundstück stehen, kann er sich die Finger wundkontrollieren. Von aussen darf er sich anschauen, was immer ihm gefällt. Und er darf sogar Hinweiskärtchen verteilen.
Er darf das und das kannst du nicht ändern. Das dürfte der sogar an deinem Wagen machen.

Wollte eben mal nachhaken, ob der Parkplatz der Firma gehört,wovon
ich mal ausgehe !
Bei Uns in der alten Firma wurde es anders gemacht
Hinweis: "Hier gilt die STVO" und die hat auch was mit Reifen
zu tun, hängt bei Uns in der TG auch dran !
mfg

Soviel ich weiß bezahlen Firmen ihren Beitrag zur BG in Abhängigkeit von den Schadensereignissen.
Insofern ist die Aktion zumindest nachvollziehbar, wenn nicht sogar gut zu heißen.

Komischerweise hab ich noch niemanden getroffen der im Falle eines Wegeunfalls nach weniger staatlicher Einmischerei geschrien hat und die Kosten selbst übernehmen wollte. 😁

Die Kontrolle des privaten Autos ist nur erlaubt, wenn du mit deinem Wagen auf dem Firmengelände (nicht der Parkplatz der Filiale bei Lidl & Co.) gewesen bist. Ich habe mich damals mit der Rechtsabteilung in unserem Konzern unterhalten und die meinten, es sei erlaubt, aber eben nur unter bestimmten Bedingungen. Parken vor der Hauptverwaltung - nein. Befahren und Verlassen des Betriebsgeländes - ja.

Es gab mal ein Bericht über die Bremer Logistic Group (BLG). Deren Kerngeschäft ist die Verschiffung von PKWs (hauptsächlich Mercedes aus Sebaldsbrück) nach Südafrika. Die Autos werden in Einzelteilen dorthin verschifft und dort zusammengebaut. Ist billiger. Naja und wegen der losen Teile, die ja bekanntlich bei Ebay und Co. gutes Geld bringen, werden die Mitarbeiter und Autos der Mitarbeiter stichprobenartig kontrolliert. Das sei gesetzlich zulässig.

naja personenkontrolle auf diebstahl is ja was anderes als den privaten fahrbaren untersatz nach winterreifen etc...😉

Hallo,

ich würde so etwas als nett gemeinte Aktion auffassen. Mein Arbeitgeber weißt mich darauf hin, dass ich die falsche Bereifung drauf habe? Ja und? Wenns mich dann nicht interessiert ignoriere ich die Aktion einfach.

Viel schlimmer finde ich das neue "Gesundheitsmanagment", welches meinen Arbeitergeber berechtigt, wenn ich chronisch krank bin und meine Krankheit zum Beispiel auf falsche Ernährung zurückzuführen ist, mir vorschreiben kann, was ich noch Essen darf. Auch zu Hause! Oder mich gegen meinen Willen zu einem Fitnesskurs oder Gymnastik anmelden kann.

Gruß,

diezge

Also für mich: Gute Aktion, die nicht nur erlaubt, sondern lobenswert ist, und in der keiner einen schlechten Hintergedanken haben wird. Aus reiner Fürsorge kümmert sich mal jemand, damit er selbst und die Allgemeinheit evtl. geringe Kosten und etwas mehr an Gesundheit hat.

Für diejenigen, die so extrem freiheitsliebend sind und sich über jeden aufregen, der sich um sie Gedanken macht und dahinter stets eine Verschwörung oder Bevormundung sehen: Sie dürfen es.

Gruß

Stefan
(Für den einen einfach die längste Praline der Welt)

Zitat:

Original geschrieben von FindusKitty


Die Kontrolle des privaten Autos ist nur erlaubt, wenn du mit deinem Wagen auf dem Firmengelände (nicht der Parkplatz der Filiale bei Lidl & Co.) gewesen bist.

du wirfst zwei sachen durcheinander... 🙄

zum einen eine äußerliche sichtkontrolle

(worum es hier in dem thread geht)

, zum anderen die kontrolle des fahrzeuginnenraumes...

eine äußerliche sichtkontrolle kann der chef

(wie jeder andere auch)

auch bei dir daheim vor der haustüre machen, wenn das auto auf der straße steht...

Zitat:

Das sei gesetzlich zulässig.

nö!

wenn geht das lediglich über betriebliche vereinbarungen die der betriebsrat abgesegnet hat und die betroffenen mitarbeiter sich mit der kontrolle einverstanden erklären!

wenn der ag einfach mal so ein fahrzeug vor dem verlassen des werksgeländes filzen will, der fahrer damit nicht einverstanden ist - hat der werksschutz exakt zwei möglichkeiten:

1. den fahrer mit fahrzeug einfach fahren lassen.
2. die polizei rufen.

den fahrer nebst fahrzeug einfach die ausfahrt zu verweigern, bis er der kotnrolle zustimmt, kann ganz böse nach hinten los gehen...das erfüllt nämlich dann den straftatbestand der nötigung!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


wenn der ag einfach mal so ein fahrzeug vor dem verlassen des werksgeländes filzen will, der fahrer damit nicht einverstanden ist - hat der werksschutz exakt zwei möglichkeiten:

1. den fahrer mit fahrzeug einfach fahren lassen.
2. die polizei rufen.

den fahrer nebst fahrzeug einfach die ausfahrt zu verweigern, bis er der kotnrolle zustimmt, kann ganz böse nach hinten los gehen...das erfüllt nämlich dann den straftatbestand der nötigung!

Nachdem der Fahrer durch den Werksschutz eine Einfahrgenehmigung erhalten hat, darf der Werksschutz auch bei der Ausfahrt des Fahrzeuges dieses kontrollieren.

Im Bereich des Werksgeländes hat der Werksschutz das Hausrecht.

In einem Kaufhaus wird durch einen Dedektiv überwacht.

Wenn der Firmeninhaber die Weisung ausgibt "jedes Fahrzeug" im Werksgelände (nicht Parkplatz vor einem "Schranken"😉 ist bei Ausfahrt zu kontrollieren, dann ist das so.

Sonst bleibt das Fahrzeug einfach draußen.

Bei Taschenkontrollen ist es aber auch nicht anders.

Ich war vor 2 Jahren auf einer Schulung dort hing ein
Schild nachdem man das Gebäude betreten hatte das
Stichprobenartig Taschenkontrollen durchgeführt werden.

Ich sollte kontolliert werden.
Daraufhin sagte ich:
Rufen sie erstmal die Polizei und wenn die da ist, dann
wird die Tasche Kontrolliert. Ich setze mich solange da hin und warte!

Dies reichte aus um mich ohne Kontrolle gehen zu lassen.
In den folgenden Tagen wurde ich auch nicht mehr kontrolliert.

Bei der Ausfahrt von Werksgeländen wird es nicht anders sein.

BTT:

Schön für deinen Arbeitgeber das er so viel Geld für eine
Rote Karten Aktion über hat. Mache einen Verbesserungsvorschlag
das jeder Mitarbeiter einen Zuschuss zum Kauf von Winterreifen
erhält statt solche dämlichen Kärtchen zu verteilen.
(Bei Vorlage eines Kaufbelegs für Reifen gibt es Geld vom AG)
Das dürfte die Wechselwilligkeit deutlich erhöhen!
Wenn dann noch ein Wegeunfall verhindert wird, spart der AG
sogar noch was....
Ansonsten Karte => /dev/müll 😁

MfG
Surfkiller20

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