Darf der Arbeitgeber das private Auto kontrollieren?
Hallo,
unsere Sicherheitsabteilung der Firma hat sich überlegt die Autos der Mitarbeiter auf die richtige Bereifung zu kontrollieren!?
Sprich, der Chef der Arbeitssicherheit und sein Mitarbeiter laufen über den Parkplatz (ca. 80 PKW) und verteilen rote, bzw. grüne Zettel unter dern Scheibenwischern. Rot bekommt ein PKW mit Sommerreifen, Grün eines mit Winterreifen.
Ich finde die Aktion schon sehr fraglich, da ich der Meinung bin, dass jeder selbst für sein PKW verantwortlich ist. Auf der anderen Seite, ist die Fahrt zur Firma ja auch Arbeitsweg, wo es eine gewisse Haftung für den Arbeitgeber gibt.
Was meint ihr?
Ist das OK, dass die Firma die Bereifung kontrolliert und Zettel verteilt, oder haben die an den privaten Autos nichts zu suchen??
Gruß,
Stefan
Beste Antwort im Thema
Oh der böse böse Arbeitgeber. Das geht nun wirklich zu weit. Wie kann er sich nur erdreisten sich um das Wohl seiner Angestellten zu sorgen. An den Pranger mit ihm. Der führt bestimmt ganz schlimmes im Schilde.
Kann es sein, dass manche von euch schon so weit in die Ellenbogengesellschaft abgedriftet sind, dass sie eine gut gemeinte Aktion schon garnichtmehr erkennen? Wie armselig manche doch sind.
Und wenn demnächst mal einer vollgepackt vor der geschlossenen tür steht und ein kollege diese aufhalten möchte, dann schreit ihn bitte sofort an, was ihm denn einfällt. Der will euch nur hinterher anscheissen das ihr eure arbeit nicht selber hinbekommt.
Mfg Zille
194 Antworten
Vielleicht wird demnächst ein rundum Service geboten, Scheiben waschen, Ölstand kontrollieren.....😁
Also ich finde das die Aktion nicht umbedingt tragisch ist !
Vielleicht wird das Aufziehen der Winterbereifung, schlicht und einfach
vergessen oder als noch nicht Notwendig erachtet .
Man hat so viele Zettel am Auto,da macht der Eine den Kohl auch
nicht fett
mfg trixi1262
Vor allem wird doch nur drauf hingewiesen?
Versteh nicht was da dran so tragisch ist... Oder steht da drauf: "Wer nicht sofort auf Winterreifen wechselt bekommt 50% weniger Lohn"? -.-
Über was man sich alles aufregen kann...
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
...
Der Gesetzgeber sieht es ja mittlerweile ähnlich, so O bis O oder die unter 7° Regel sind hier sicherlich nicht richtig.
Aber auch sicherlich nicht falsch. Die Wahrheit liegt (wie fast immer) irgendwo dazwischen.
Und für Leute, die keine Ahnung haben und sich nicht für die Technik in und an ihrem Auto interessieren, ist diese Faustregel durchaus brauchbar.
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Ich kann nicht nachvollziehen wo das Problem liegt.
Der dessen Reifen i.O sind hat ja nicht mal nen Zettel.
Die Anderen werden nur daran erinnert, dass die Bereifung nicht ganz i. O. ist.
Der Arbeitgeber hat klarerweise wie schon erwähnt interesse an einer Dienstfahrt mit einem Fahrzeug, das Bereifungsmäßig i.O ist.
Zitat:
Original geschrieben von andy_112
Aber auch sicherlich nicht falsch. Die Wahrheit liegt (wie fast immer) irgendwo dazwischen.Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
...
Der Gesetzgeber sieht es ja mittlerweile ähnlich, so O bis O oder die unter 7° Regel sind hier sicherlich nicht richtig.
Und für Leute, die keine Ahnung haben und sich nicht für die Technik in und an ihrem Auto interessieren, ist diese Faustregel durchaus brauchbar.
sagst du jetzt 😉
da der mündige bürger ja meistens dumm wie geschnitten brot ist BRAUCHT es eben gewisse regeln....schau mal ins reifen forum wieviel leute sich da in ihrer persönlichen entscheidungsfreiheit verletzt fühlen weil sie winterreifen aufziehen MÜSSEN. den im hohen norden wo es zwar -10 grad haben kann aber kein schnee fällt finden es immernoch einige leute falsch sich winterreifen kaufen zu müssen weil man ja das letzte geld für die raten des autos braucht und überhaupt das ja eh nur ein von der reifen mafia vorgegaukeltes geschäft ist um den absatz anzukurbeln....
und eben DA wo die ignoranz einzelner anfängt müssen eben klare gesetze her. das der gesetzgeber dazu nicht in der lage ist und es auch wieder schwammig ausschmückt steht auf einem anderen stern.
Ein Arbeitgeber ist nicht der Gesetzgeber.Streng ausgelegt ist dieses Verhalten schon Amtsanmaßung.Das kann er bei seinen Dienstwagen machen, aber nicht bei anderen. Das ist nun mal Fakt.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Ein Arbeitgeber ist nicht der Gesetzgeber.Streng ausgelegt ist dieses Verhalten schon Amtsanmaßung.Das kann er bei seinen Dienstwagen machen, aber nicht bei anderen. Das ist nun mal Fakt.
ja natürlich! der arbeitgeber kann vielleicht empfehlungen aussprechen und das mit bunten kärtchen den mitarbeitern mitteilen meiner meinung nach...aber vielleicht gibts ja doch bg seitig da ein hintertürchen....?
ich gehe mal von aus das es solch ein arbeitgeber ist bei dem die hälfte der firmenwagenflotte mit madigen reifen rumfährt weil die kiste ja eh in 2 monaten aus dem leasing gehen und es sich dann nicht lohnt da neue reifen aufzuziehen oder der tüv auch schon drüber ist 😉 so ist das nämlich meistens. 😁
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Ein Arbeitgeber ist nicht der Gesetzgeber.Streng ausgelegt ist dieses Verhalten schon Amtsanmaßung.Das kann er bei seinen Dienstwagen machen, aber nicht bei anderen. Das ist nun mal Fakt.
Welches Amt maßt er sich denn an? Das Amt des Staatlichen Reifenkontrolleurs? 😁 Was für ein Unfug!!!!
Warum sieht das keiner als das an, was es sein sollte? Ein freundlicher Hinweis. Der Chef nimmt es ziemlich Ernst mit der Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern.
O.K., manche werden Sagen, ein Rundschreiben oder ein Aushang am Schwarzen Brett hatt es auch getan, doch mal Ehrlich, wer liest den Kram an der Pinwand und was passiert mit Rundschreiben?
Und bei seinen Dienstwagen ist er sogar VERPFLICHTET, eine der Witterung angepasste Bereifung zu stellen. Ebenso bei Privatwagen, die für dienstliche Fahrten genutzt werden. Auch da hat er zu Prüfen, ob alles den Regeln entspricht.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Welches Amt maßt er sich denn an? Das Amt des Staatlichen Reifenkontrolleurs? :
MFG Thomas
Ne, er maßt sich an die STVO anzuwenden.Die Profiltiefe oder den Zustand der Reifen zu überprüfen ist Sache der Staatsorgane und nicht eines Arbeitgebers.Ehe du hier irgendwelchen Unfug verbreitest informier dich mal über die Rechtslage.Wenn du keine Ahnung von privaten-oder öffentlichem Recht hast: Einfach mal den Sabbel halten.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Ne, er maßt sich an die STVO anzuwenden.Die Profiltiefe oder den Zustand der Reifen zu überprüfen ist Sache der Staatsorgane und nicht eines Arbeitgebers.Ehe du hier irgendwelchen Unfug verbreitest informier dich mal über die Rechtslage.Wenn du keine Ahnung von privaten-oder öffentlichem Recht hast: Einfach mal den Sabbel halten.Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Welches Amt maßt er sich denn an? Das Amt des Staatlichen Reifenkontrolleurs? :
MFG Thomas
Sorry,aber im Eröffnungsthread steht weder was von Zustand noch Profiltiefe prüfen, nur Rot für Sommer und Grün für Winter, oder war es umgekehrt ?🙂
Zitat:
Original geschrieben von wesso
Trotzdem finde ich die Sache etwas "übertrieben". In Deutschland herrschen langsam "amerikanische Verhältnisse" in den Firmen. Dem Mitarbeiter wird sämtliche "Eigenverantwortung" abgesprochen, und für jede nasse Stelle auf dem Flur müssen gleich 4 Schilder aufgestellt werden, damit keiner ausrutscht... (über eines der Schilder bin ich vor kurzem gestolpert...).Gruß,
Stefan
Wenn die Mitarbeiter ja so verantwortungsvoll wären, dann müssten ja wohl keine Zettel an den Wagen verteilt werden.
Oder?
So sehe ich das als einen kostenlosen Service der Firma den Mitarbeiter an seine Eigenverantwortung zu erinnern, falls er sie vergessen hat.
Und wem das nicht gefällt, der parke außerhalb des Betriebsgeländes.
Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Sorry,aber im Eröffnungsthread steht weder was von Zustand noch Profiltiefe prüfen, nur Rot für Sommer und Grün für Winter, oder war es umgekehrt ?🙂
Ob Sommer-oder Winterreifen
istder Zustand. Aber vielleicht gibt es da demnächst noch rote Karten für HU- Überschreitung incl. Mängelkarte.Wird die nicht abgestempelt, darf der Hof nicht mehr befahren werden.Kein Wunder, daß wirlkliche Fachkräfte einen riesigen Bogen um dieses Kindergartenland machen...🙄
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Ob Sommer-oder Winterreifen ist der Zustand. Aber vielleicht gibt es da demnächst noch rote Karten für HU- Überschreitung incl. Mängelkarte.Wird die nicht abgestempelt, darf der Hof nicht mehr befahren werden.Kein Wunder, daß wirlkliche Fachkräfte einen riesigen Bogen um dieses Kindergartenland machen...🙄Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Sorry,aber im Eröffnungsthread steht weder was von Zustand noch Profiltiefe prüfen, nur Rot für Sommer und Grün für Winter, oder war es umgekehrt ?🙂
R129 Fan !
Was ist dir denn für ne Laus über die Leber geflitzt😕🙂
Das ist doch nun kein Drama !
Weg den Zettel und gut ist 😛
mfg trixi1262
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Ne, er maßt sich an die STVO anzuwenden.Die Profiltiefe oder den Zustand der Reifen zu überprüfen ist Sache der Staatsorgane und nicht eines Arbeitgebers.Ehe du hier irgendwelchen Unfug verbreitest informier dich mal über die Rechtslage.Wenn du keine Ahnung von privaten-oder öffentlichem Recht hast: Einfach mal den Sabbel halten.
Beruhige Dich und lies mal selbst was Du schreibst, dass ist nämlich genauso
amtsanmaßend. Hier schaut sich einer an "Sommerreifen/Winterreifen" und hinterläst einen Zettel. Es ist keine Kontrolle der Profiltiefe und so weiter. Und im Übrigen bin ich Deiner Meinung: "Wenn du keine Ahnung von privatem oder öffentlichem Recht hast:....."
Wenn Du Dir bei Gelegenheit mal §3 Arbeitsschutzgesetz durchliest und Dir ein Unternehmen vorstellst, bei dem der aller größte Teil der Arbeitsunfälle sog. Wegeunfälle sind, dann wirst Du Dir denken, "Mensch die Maßnahme ist gut und geeignet und entspricht genau dem Gesetz!" Wir haben vor ein 3 Jahren mal die vielen mit dem Fahrrad kommenden Mitarbeiter auf Fahrradhelme aufmerksam gemacht, weil wir einige Stürze mit dem Rad als Wegeunfälle hatten.
Gruß
Stefan
(Aber alles nichts zum Aufregen!)