Dahrlehensvertrag
Hallo zusammen,
mal eine Vertragsrechtliche Frage wenn es erlaubt ist.
Ich bin auf der Suche nach meinen "Allgemeinen Vertragsbedingungen" von der VW-Bank zu meinem Dahrlehensvertrag.
Nach einem Unfallschaden stellt sich die Frage wie ich die Schadensbehebung abwickeln muss.
Kann ich den Schaden selber reparieren?
Habe ich eine freie Werkstattwahl?
Das ich den Schaden der Bank melden muss ist klar alleine schon aufgrund des Wertverlust!
In meinen Unterlagen habe ich die Vertragsbedingungen nicht gefunden und mein Dealer konnte mir das bisher auch nicht helfen. Der Dahrlehensvertrag liegt mir mit den relevanten Informationen natürlich vor, da geht das allerdings nicht raus hervor. Mein RA hat auf die alleg. Vertragsbedingungen verwiesen, dann könnte ich den Schaden erst reparieren lassen.
Ich kann bestimmt nicht einfach aus dem Internet die Bedingungen suchen und verwenden, die sind doch bestimmt Vertragsabhängig!
Ich habe natürlich auch die VW-Bank neutral angeschrieben und nach den Vertragsbedingungen gefragt, da ich aber keine spezielle Mail-Adresse habe konnte ich nur über die info..... gehen, das da keine Antwort kommt ist klar.
Kennt sich hier jemand aus?
Grüße vom Sandmann
33 Antworten
Hast du eine 0% Finanzierung?
Vorweg, du hast freie Werkstattwahl, Du muss für eine ordentlich, fachgerechte und sachgemäße Reparatur sorgen.
Nachstehend ist aus meiner 0% Finanzierung mit der VW-Bank zum Passat Diesel aus meinem Profil.
ich habe eine 3 Jahresfinanzierung (inkl 3 Jahre Garantie) mit Verbrieften Rückgaberecht.....(Laufzeit und Garantie war mir wegen der Dieslangelegenheit wichtig)
Darlehensbedingungen (Auszug und einziger Hinweis bei Schäden)
1. Laufende Verpflichtungen:
a) Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand zu
halten und notwendige Reparaturen auf seine Kosten sofort ausführen zu lassen.
Der Darlehensnehmer ist verantwortlich, dass die gesetzlich vorgeschriebenen
Steuern und Versicherungen bezahlt werden. Er ist nicht befugt, über das
Fahrzeug ohne Zustimmung der Bank zu verfügen oder dieses zu vermieten,
soweit dadurch ihre Sicherheit beeinträchtigt wird. Er hat die Bank unverzüglich
davon zu unterrichten, falls Dritte Ansprüche an dem Fahrzeug geltend machen
oder in sonstiger Weise das Sicherungsrecht der Bank gefährdet ist. Ebenso ist
jeder Schaden unverzüglich anzuzeigen.
b) Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, der Bank auf Verlangen Auskunft über den
Standort des Fahrzeuges und Gelegenheit zur Besichtigung und Überprüfung zu
geben. Der Darlehensnehmer hat bis zur vollständigen Rückzahlung des
Darlehens eine Teilkaskoversicherung und nach Wahl der Bank eine Vollkaskoversicherung
abzuschließen und der Bank auf Verlangen eine Kopie des aktuellen
Versicherungsnachweises auszuhändigen. Der Darlehensnehmer wird jeden
Wechsel des Versicherers an die Bank anzeigen. Der Darlehensnehmer
ermächtigt die Bank für sich einen Versicherungsschein über die Teil- bzw.
Vollkaskoversicherung zu beantragen und Auskunft über die vorgenannten
Versicherungsverhältnisse einzuholen. Hat der Darlehensnehmer nicht die
erforderliche Fahrzeugvollversicherung abgeschlossen, kann die Bank Sorge dafür
tragen, dass das Fahrzeug auf Kosten des Darlehensnehmers versichert wird.
c) Der Darlehensnehmer hat der Bank von jedem Wechsel seines Wohnortes und
seines Arbeitgebers Kenntnis zu geben.
Was heißt 0% Finanzierung?
Ich habe das Fahrzeug gebraucht gekauft und über die die VW-Bank finanziert!
Mir ist auch neu das ich eine Kaskoversicherung abschließen muss!
Wo bekomme ich denn die Unterlagen her und wie kann ich feststellen das die für mich bindend sind!
Muss ich nachweisen das die Reparatur fachgerecht ausgeführt wurde?
Ich habe auch einen gebrauchten gekauft...wäre ja verrückt, ein Neues Fahrzeug zu kaufen bei dem Wertverlust!
Sag mal, wie viel Ahnung hast du eigentlich über Dein Vertrag?😕
Frage....Du hast Finanziert, zu welchen Zinssatz? hast du einen Diesel oder Benziner....die 0% Aktion der VW-Bank galt nur dem Diesel.
Eine Kopie deines Darlehnsvertrag erhälst du bei deiner VW-Bank...deinem sogenannten Vertragspartner
Wenn du das Auto gekauft hast und nur die Finanzierung der Kaufsumme über die VW-Bank läuft, so bist du der Eigentümer des Fahrzeugs und VW behält ja nur als "Pfand" den Brief ein, bis du deine Finanzierungssumme bezahlt hast.
Insofern ist VW wohl egal, ob das Auto vollkaskoversichert ist (hierum geht es aber gar nicht) und es wird ihnen auch egal sein, wie und wo du den Schaden reparieren lässt, da VW ja nicht Eigentümer ist. Anders wäre es nur bei Leasing, wo VW das Fahrzeug nur "verleiht". Da können die auch bestimmen, dass das Fahrzeug nur bei VW repariert wird und dass man eine Vollkasko mit max. 300 EUR SB abschließen muss.
Aber in deinem Fall: Ob du selbst reparierst oder zu einer freien Werkstatt gehst ist deine Sache.
Die Bank ist der Eigentümer, solange die Schuld nicht abgetragen ist. Er ist nur Besitzer der Sache.
Es sei denn, er nimmt den Kredit auf sein Haus auf und nicht auf das Auto^^
PS..auf meine Person, ich habe kein Leasing sondern eine Finanzierung
@bigstrolch ob das auch bei der Finanzierung mit Rückgaberecht die Sache des Nutzers ist, wo man was machen lässt?
Versicherung egal - das ist klar. Aber Wartung, wenn die das Auto irgendwann wieder zurücknehmen müssen? Würde schon denken, dass das dann bei VW erfolgen muss.
ich habe keine Werkstattbindung(steht nichts im Vertrag) aber ich habe für knapp 10€/Monat einen zusätzlichen Wartung und Service Vertrag abgeschlossen.......so das mir die nächste Inspektion+Jährliche Filter&Gedönst nichts kostet und ich noch einen kostenlosen Leihwagen bekomme...ist günstiger als ohne Zusatzvertrag (somit geht er so oder so in die Vertragswerkstatt...kostet mir ja nichts)
Würde mich aber interessieren was VW sagt, wenn man nach 3 Jahren ein Auto zurückgibt, dass der Sepp aus dem Nachbardorf gewartet hat.
Bezüglich Restwert (der ja vordefiniert ist), dürfte das ja negativ sein.
Der Sepp muss genau so gute Arbeit leisten wie die Vertragswerkstatt.
Und eines kann ich aus Erfahrung sagen:" der Sepp ist genau so gut wie die Vertragswerkstatt " . Was ich bei VW damals mit meinem Audi erlebt habe, geht auf keine Elefantenhaut!
Nicht Restwert sondern Restschuld. Der Wert wird sicherlich noch wegen der Kampagne gegen Diesel noch fallen.
Die Kfz-Versicherung regelt das, der VW Bank ist das herzlich egal. Lautet der Kfz-Versicherungvertrag auf freie Werkstattwahl = gut. Wird die Werkstatt vorbestimmt, auch gut.
Die VW Bank schreit erst, wenn die Raten nicht regelmäßig bezahlt werden.
@Jason V. Der TE schreibt nirgends, dass er ein verbrieftes Rückgaberecht hat. Für mich sieht dass nach einer normalen Finanzierung über die VW-Bank aus.
Richtig, das wurde von einem anderen User thematisiert.
Das ist eine normale Fahrzeugfinanzierung für ein Dieselfahrzeug mit normalem Zinsatz, ich glaube 2,99%. Der Restwert ist natürlich definiert so das ich den Wagen später zurückgeben kann.
Ich denke das die Bank schon ein Interesse daran hat das der Wagen auch dementsprechend gepflegt und bei einem Unfall instantgesetzt wird, sonst bricht denen der Wert weg.
Wie kann ich bei der Bank die fehlenden Unterlagen bekommen, auf meine Mail reagiert ja keiner!
Dazu wurde doch jetzt alles geschrieben. Ansonsten rufe morgen die Hotline an.