Dahrlehensvertrag

VW Passat B8

Hallo zusammen,
mal eine Vertragsrechtliche Frage wenn es erlaubt ist.
Ich bin auf der Suche nach meinen "Allgemeinen Vertragsbedingungen" von der VW-Bank zu meinem Dahrlehensvertrag.
Nach einem Unfallschaden stellt sich die Frage wie ich die Schadensbehebung abwickeln muss.
Kann ich den Schaden selber reparieren?
Habe ich eine freie Werkstattwahl?
Das ich den Schaden der Bank melden muss ist klar alleine schon aufgrund des Wertverlust!
In meinen Unterlagen habe ich die Vertragsbedingungen nicht gefunden und mein Dealer konnte mir das bisher auch nicht helfen. Der Dahrlehensvertrag liegt mir mit den relevanten Informationen natürlich vor, da geht das allerdings nicht raus hervor. Mein RA hat auf die alleg. Vertragsbedingungen verwiesen, dann könnte ich den Schaden erst reparieren lassen.
Ich kann bestimmt nicht einfach aus dem Internet die Bedingungen suchen und verwenden, die sind doch bestimmt Vertragsabhängig!
Ich habe natürlich auch die VW-Bank neutral angeschrieben und nach den Vertragsbedingungen gefragt, da ich aber keine spezielle Mail-Adresse habe konnte ich nur über die info..... gehen, das da keine Antwort kommt ist klar.
Kennt sich hier jemand aus?
Grüße vom Sandmann

33 Antworten

Die Finanzierung wurde bei der Volkswagen Bank durchgeführt?

natürlich!

Na dann könntest du rein rechtlich sogar den Finanzierungsvertrag anfechten.

https://www.finanztip.de/agb-einbeziehung/

bisher nicht nötig, läuft ja alles!
wenn die Bank jetzt die Freigabe verschickt ist alles gut!

Deine Antwort