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Dachte mein C63 Motor ist hinüber

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 10. September 2013 um 23:19

Hallo, letzten Mittwoch musste ich zum Baumarkt. 10 km entfernt. Kurz vor dem Parkplatz ruckelte der Motor. Auf dem Parkplatz sofort den Motor abgestellt, Tür auf, fürchterlicher Gestank.

Nach ein paar Minuten noch mal den Startknopf gedrückt, nichts.

MB Notdienst angerufen. Ich wurde dann von einem Servicetechniker aus Köln zurückgerufen.

"Er kann rauskommen, aber an dem Wagen könnte er vor Ort eh nichts machen, wir schicken besser einen Abschleppwagen"

Der Schaden trat gegen 13 Uhr auf, um 15:30 war ich dann in der Werkstatt.

Nach langem warten saß ich dann um 17:45 im Leihwagen.

Man wollte mich anrufen. Donnerstag nichts gehört, Freitag Mittag habe ich dann angerufen. Man machte man mir Mut. "Wir können noch nichts genaueres sagen, Montag müssen wir ans Innenleben, wir hatten letztens einen C63 mit den selben Symptomen, der bekam einen neuen Motor"

Da war ich beruhigt, der kostet sicher nicht viel. :-)

Montag Nachmittag dann der ersehnte Anruf. Nachdem alle Zylinder ausgeleuchtet wurden, wurde als Ursache ein def. Einspritzventil am 4. Zylinder, daß immer geöffnet hatte, festgestellt. Zylinder 4 stand voll mit Benzin. Kolben und Zylinder sind unbeschädigt.

Einspritzventil wurde erneuert, Motor gespült. Neues Öl und Filter.

Der Meister legte mir nah, neue Zündkerzen einzubauen, da nur die Materialkosten anfallen würden, da eh alle ausgebaut wurden. Klar, neue rein.

Öl, Filter und die Zündkerzen muss ich selber bezahlen.

Den Rest bezahlt die Junge Sterne Garantie.

Glück im Unglück.

(Auf dem Abschleppwagen konnte ich sehen, daß meine Hinterreifen, außen Profilgrenze, innen blank sind. Heute dann sofort zur Werkstatt / Reifenhändler in meinem Ort um neue Hinterreifen zu bestellen. Er schaute kurz aus dem Fenster, C63? Ja. Habe ich gerade einen aus 2011 mit Getriebeschaden hier.)

Sind die Wagen doch nicht so solide? Meiner ist aus 2010, 50700 km gelaufen.

Gruß, Alex

 

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von CH-Diesel

Nicht uebel nehmen... aber:

..faehrt ein AMG 63 zum Baumarkt....

made my day! Gibts ganz sicher nur in D :D 

Was ist daran so ungewöhnlich?

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49 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Tee-Modell

Zitat:

Original geschrieben von Winkell

 

Der C63 hat keine Doppelzündung mehr. 16 NGK Zündkerzen für den 55er kosten bei eGay keine 180€.

Wusste gar nicht, dass es das gibt. Darf ich als Hetero dort auch mitbieten?

Bestimmt das E ist auch absicht ;)

Themenstarteram 14. Oktober 2013 um 2:23

Hallo, eigentlich war ich froh, noch recht glimpflich davon gekommen zu sein. Habe eben noch mal meine Unterlagen gesichtet. 265 Euro für neues Öl haben die kassiert. Mein letzter Service bei MB war im April, auch mit Öl von MB. 500 Euro nur für Öl in diesem Jahr sehe ich irgendwie nicht ganz ein.

Macht es Sinn da mal bei MB anzurufen?

Kannst anrufen! Bringt voraussichtlich aber nichts.

Schmierstoffe und Flüssigkeiten werden nicht ersetzt da außerhalb der Garantie.

Gruß

Hyperbel

am 14. Oktober 2013 um 6:59

Du könntest dir dein eigenes Öl mitbringen.

Das ist eine Differenz von 20-40 € pro Ölwechsel für das gleiche Öl, lohnt sich also!

Anrufen bringt denke ich nix.

am 14. Oktober 2013 um 7:08

20-40 €? Meine NL will 25 € je Liter Mobil 1 0W40. Ich zahle ~7 €/l. Das sind schon bei nur 5 l bereits 90 € Unterschied.

Problem: Liefert man selbst an, so kann die Werkstatt das im Servicebericht vermerken. Das kann einem bei Kulanz und Anschlussgarantie auf die Füße fallen. Aber nicht alle Werkstätten machen das...

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Problem: Liefert man selbst an, so kann die Werkstatt das im Servicebericht vermerken. Das kann einem bei Kulanz und Anschlussgarantie auf die Füße fallen. Aber nicht alle Werkstätten machen das...

Nein, also es wird zwar vermerkt, aber wenn es Öl mit MB Freigabe ist und die Gebinde verschlossen sind können die da GAR nix gegen duch verwenden, es ist ja das gleiche welches MB auch verwenden würde. Und wenn es eine Werkstatt wirklich nicht machen sollte (habe ich noch nie gehört), dann geht man halt zur nächsten.

am 14. Oktober 2013 um 7:36

Habe ich auch noch nie gehört, dass die Kulanz verweigert wird, weil man das (gleiche) Öl selbst mitbringt.

Nicht nur die Kulanz kann verweigert werden, sondern sogar die Anschlussgarantie. Tritt z.B. ein Motorschaden auf, so lässt die CG (Garantiegeber MB 100 / JS) nicht selten zunächst die Servicehistorie prüfen. Lag nun in der Vergangenheit ein Ölwechsel mit eigenem Öl vor, so besteht ja die Möglichkeit, dass dieses ein Plagiat war (bei Ebay übrigens durchaus möglich!) oder zumindest überaltert / fehlgelagert. Ein solches Öl würde sich nicht für eine Wartung nach Herstellervorschrift eignen.

Problem: Die Nachweispflicht (im Zivilprozess) läge beim Versicherungsnehmer, dass das Öl in Ordnung war. Das ist ja kein Problem, wenn der letzte Ölwechsel strittig ist - denn dann hat man ja noch Zugriff auf das im Motor befindliche Öl. Was aber, wenn der Versicherungsgeber einen weiter zurückliegenden Service angreift? Wohl kaum einer wird sich eine Ölprobe von seiner Werkstatt jedes Mal aushändigen lassen und archivieren.

Nein, um jeglichen Ärger zu vermeiden würde ich mit dem Serviceberater sprechen um zu vermeiden, dass entsprechende Anmerkungen in Bericht gemacht werden. Sollte das nicht möglich sein, andere Werkstatt probieren. Es geht im Schadensfall immerhin um 40.000 €.

Kompletter Unsinn. Ist noch nie vorgekommen, dass deswegen Garantie oder Kulanz verweigert wurde. Die Freigabe ist wichtig, sonst nichts.

Grüße

Du hast recht und ich meine Ruhe :).

Es ist übrigens - Herstellerübergreifend - problematisch. Welch' Wunder: Garantiegeber ist bei vielen Anschlussgarantien die CG. Bei anderen Herstellern wird sogar direkt auf der Rechnung vermerkt "Keine Gewährleistung / Mobilitätsgarantie" bei angelieferten Ölen. Und ja, das wurde bereits gerichtlich überprüft.

Kulanz ist immer so eine Sache - da nicht überprüfbar und es keinen Rechtsanspruch darauf gibt. Aber schon mal nachgedacht, warum z.B. Kunde A bei 50.000km / 3 Jahren seine Bremssättel selbst zahlen muss, Kunde B bei 100.000km / 3 Jahren jedoch nicht? Gleiches Modell, gleiche Brembo-Scheiße verbaut.

Ganz so einfach ist es nicht, wie Du darstellst. Wirf einfach mal Google an. Die CG kann da eigen werden und bei 40.000 € Streitwert (Motortausch M 156) würde ich auf Nummer sicher gehen.

Zitat:

Original geschrieben von Powermikey

Kompletter Unsinn. Ist noch nie vorgekommen, dass deswegen Garantie oder Kulanz verweigert wurde. Die Freigabe ist wichtig, sonst nichts.

 

Grüße

Woher nimmst du die Gewissheit?

 

Grüße aus Elbflorenz

Ich

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Bei anderen Herstellern wird sogar direkt auf der Rechnung vermerkt "Keine Gewährleistung / Mobilitätsgarantie" bei angelieferten Ölen.

Das heißt "keine Gewährleistung" für das angelieferte Öl. I.d.R. wird Wartung nach Herstellervorschrift verlangt, das tut man mit einem freigegebenen Öl. Und bei einem Hersteller, der angelieferte Öle nicht akzeptiert, kaufe ich kein Auto. Punkt.

Ich habe übrigens schon 1988-90 eine Ausbildung zum Kfz.ler bei einer Mercedes-Vertragswerkstatt gemacht. Schon damals waren mitgebrachte Öle an der Tagesordnung und überhaupt kein Problem, auch nicht im Kulanz- oder Garantiefall.

Es gibt natürlich auch Leute, die irgendeine 15W-40-Baumarktplörre in offenen Behältern anliefern. Dass das nicht immer gut geht, dürfte klar sein...

Grüße

P.S.: In meiner BDA steht drin, welche Öle ich verwenden darf. Nicht wo ich sie kaufen darf!!!

Du hast das juristische Problem dahinter noch nicht ganz erfasst. Vereinfacht gesagt: Im Zivilprozess muss jede Partei das beweisen, was sie behauptet (und vom Gegner bestritten wird).

Der Garantievertrag (gemeint ist nicht die Werksgarantie, sondern die Anschlussgarantie) besteht aus gegenseitigen Rechten und Pflichten für Garantienehmer und Garantiegeber. Pflicht der Garantienehmers ist es, den Wagen nach Herstellervorschrift zu warten. Dies muss er im Streitfall beweisen. Kommt es also zum Streit, muss der Garantienehmer beweisen, dass das Öl der Herstellervorschrift entsprach. Ob da das bloße Gebinde ausreicht, ist mehr als fraglich, gerade da man Öl auch falsch lagern kann und es durchaus Schwierigkeiten mit Plagiaten gibt.

Mir ist übrigens neu, dass es vor 2002 bereits die umfassenden Garantien bei Mercedes gab? Ich dachte damals hätte man ein Jahr Garantie gegeben - somit konnte doch 1988 die Problematik gar nicht auftauchen!

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Mir ist übrigens neu, dass es vor 2002 bereits die umfassenden Garantien bei Mercedes gab? Ich dachte damals hätte man ein Jahr Garantie gegeben - somit konnte doch 1988 die Problematik gar nicht auftauchen!

Garantie gab es ein Jahr. Kulanz aber viel länger. Und Kulanzfälle gab es Ende der 80er ne Menge, gerade in Bezug auf den M102 und M103 mit eingelaufenen Nockenwellen und gerissenen Steuerketten.

Und eine Ölanalyse im Garantiefall ist ja nun auch kein Problem. Ist aber ein theoretischer Fall den Du da schilderst, da dieser in der Praxis nicht vorkommt. Da kommt es häufiger vor, dass die Werkstatt (Niederlassung oder Vertragswerkstatt) selbst das falsche Öl einfüllt. Z.B. ein 10W40 nach 229.1 in einen M271, der mindestens 229.3 braucht. Glaub mir, SOLCHE Fälle kenne ich...

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Dr00Hasenbein

Zylinder 4 stand voll mit Benzin.

Ein Zylinder, der voll Kraftstoff läuft, ist technisch nicht möglich. Sicher, dass du richtig gehört hast?

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