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Dachscheinwerfer plus Fernlicht, darf man das?

VW T3 Kastenwagen (251)
Themenstarteram 26. März 2012 um 18:14

Hab mir heute Nebelscheinwerfer aufs dach montiert meine frage: Darf ich die mit ans Fernlicht anschliessen ? oder nur als Nebelscheinwerfer ?

Beste Antwort im Thema

das hatten wir doch erst. mal die suchfunktion bemühen. ich glaub der beitrag hieß " genug licht am dicken" von t3 hacky. stimmts?

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am 26. März 2012 um 18:22

Hallo.

 

Nebelscheinwerfer an sich sind ja nich verboten aber ich denke es gibt sicher nen Paragraph oder sowas der sagt das die Dinger nicht über den Scheinwerfern montiert werden dürfen.

Sollte man jetzt noch andere Leuchten vorn anbringen sollten die 5W nicht übersteigen und generell zulässig sein.

 

P.S: Verbesserungen erwünscht ;) 

das hatten wir doch erst. mal die suchfunktion bemühen. ich glaub der beitrag hieß " genug licht am dicken" von t3 hacky. stimmts?

http://www.michael-flammer.de/mf_schimmel/Lichttechnik.pdf

Gruss Deden

am 26. März 2012 um 18:41

Hallo

Ich habe 4 fernscheinwerfer auf nein Dicken und seid dem schon 3 Mal in Polizei Kontrolle gewesen und die Herren haben nichts gesagt , und ich habe nicht wenig kicht vorne :D

http://up.picr.de/9953475ljy.jpg

MFG

Themenstarteram 26. März 2012 um 18:47

Sehr geil :) Joar soweit ich das verstanden hab darf man das wohl nicht so bauen das die zum Fehrnlicht zugeschaltet werden aber als "Arbeitscheinwerfer" darf man die drauf haben ^^ wie heißt das plastik ding was du oben auf der scheibe hast ?

am 26. März 2012 um 18:53

ich habe sie mit ein Extra schalter, das ist eine Sonnenschutte:cool:

http://www.cornett.de/c/typbeschreibungen/typ2

MFG

Themenstarteram 26. März 2012 um 18:55

Hab ich auch... und wo hast du den Strom hergenommen ? hab den momentan vom Zigarettenanzünder... Sonnenschutte okay so ein ding werde ich mir wohl auch noch zulegen weil momentan spiegeln die Scheinwerfer ganzschön doll auf der Scheibe...

am 26. März 2012 um 18:59

ich habe eine Dachkonsole , Strom von der Zweite Batterie

 

MFG

Themenstarteram 26. März 2012 um 19:03

Uiuiui die sind aber ganz schön teuer :eek:

Hallo gemeinde, ich habe mal vor jahren in einer offroad zeitung gelesen das ferngucker nicht höher als die augen des kfz seien dürfen sonst kann es ärger bei dem markenkleber geben. es dürfen auch nur von jeder sorte (nebel- und fernscheinwerfer) nur 2 stück verbaut seien dürfen. am besten zum marken kleben die oberen abdecken oder mal beim markenkleber ganz unverbindlich und dumm nachfragen. aber die lkw haben ja auch sonne auf dem dach, warum nicht auch ein bulli wenn die 4m in die höhe nicht überschritten werden? :confused::confused::confused::confused:

mfg sekbt67(bernd)

am 27. März 2012 um 21:48

Moin, bis zu 6 Fernlichter sind erlaubt, dürfen eine gewisse Lux Zahl nicht überschreiten.

Wenn man sie mit einem zusätzlichen Schalter versieht gelten sie als Arbeitsscheinwerfer.

Hatte bis jetzt weder in einer Kontrolle noch bei der Dekra Probleme.

Gruß Nico

:D hallo nico. gerade per zufall diesen alten thread entdeckt. 6 stueck ? wo steht das ? puh, ich hatte schon diskussionen mim tüv ... hab nen p2 grill drinne und somit 4 fschw, deshalb mussten gerade wg. der oberschlauen dekra die 2 aufm dach (direkt drauf, ohne traverse, mit extra schalter) nach 8 jahren letztes jahr wieder ab. der hinweis auf lkws half nicht, hat eher weiteren aerger erregt. ich war leider nicht dabei. (leider hat dann auch der schraubi das ohne rueckfrage gemacht. die hose voll, sein risiko, sein ruf, bla. sonst n sehr guter mann, geradezu ein kuenstler, hat selber nen sahne top lufti) dasgleiche theater wg. 2 hella arbeitsscheinwerfern hinten auf der stossstange, originale rw-sch.werfer abklemmen, alles ist okay. sagte der tüv vor etlichen jahren. nu, letztes jahr war eben jener dekra-irre wieder dran, berichte der letzten jahre dabei !, der mag offensichtlich mein auto ganz besonders, verlauf wie oben. als kroenung sollte dann noch die ahk ab, weil angeblich zu hoch ! koennte so garnicht serie sein, auch bei nem syncro nicht ! aber sie blieb dran ! hihi !! 2014 kommt der mir da nu nicht mehr dran, und vorher wird rueckgeruestet. ist ja wohl willkuer und verarsche vom feinsten ! ich liebe die dekra ! (beim mopped isses uebrigens genau anders herum, der vor ort pruefer faehrt selber nen bmw-lbx !) zum glueck gibts etwas weiter ne DAF-werkstatt, wo der junior selber T3 faehrt und die den tüv statt der dekra haben. bin mal gespannt auf 2014 ! schoenes wochenende noch !

Hallo Gemeinde

Bin neu hier und hier gelandet weil mich die google suche hierher verschlug. Darum krame ich mal diesen Beitrag vor.

Mich würde interessieren wie T3 Hacky das mit der Kabelführung gelöst hat.

Auch die Kabelführung der Rückfahrkamera ist für mich interessant.

Ich habe das über eine Steckverbindung gelöst, der Grund ist einfach, man will ja auch mal durch die Waschstraße oder muß sie aus anderen Gründen mal schnell abbauen. Was keine 5 Minuten dauert, dann sind sie demontiert und genauso schnell wieder montiert.

Zum Thema "Dachscheinwerfer" sei gesagt das ich in 20 Jahren weder mit TÜV noch Polizei irgendwelche Problem gehabt habe.

Beim alten Bus hatte ich sie über das Fernlicht geschaltet, so das immer 6 Fernlichter an waren (STVZO besagt aber das nur 2 Lampenpaare leuchten dürfen). Meinen Tüver bzw DEKRAler hatte das nie gejuckt. Der Rennleitung ebenso.

Seit 8 Jahren fahre ich einen anderen Bus, nach nun sieben Jahren Faulheit habe ich ihm nun endlich auch wieder Lampen oben gegönnt. Diese Lampen habe ich nun aber über einen eigenen Schalter geschaltet, so das man mir wider Erwarten nicht ans Bein pinkeln kann, denn nun laufen sie als Arbeitsscheinwerfer, und da machen die 4 x 70Watt die jetzt verbaut sind nichts aus, sind ja Arbeitsscheinwerfer.

Gruß

Volker

Zum Beitrag von BulliPunk sei gesagt das es eigentlich selbst erklärend ist.

Nebelscheinwerfer sind Nebelscheinwerfer und dürfen nicht auf dem Dach montiert werden. Nebelscheinwerfer dürfen mich höher als die Hauptscheinwerfer angebracht sein. Denn sie soll ja die Fahrbahn tief/unterhalb des Nebels ausleuchten darum haben sie auch ein breites Streubild. Darum erlaubt die STVO auch das man die Kombination Standlicht/Nebelscheinwerfer fahren darf, das soll dem Zweck dienen das die Blendwirkung der Hauptscheinwerfer entfällt und die Nebelscheinwerfer die Fahrbahn unter dem Nebel ausleuchten.

Auch finde ich die Lösung von BullPunk nicht sonderlich glücklich. Zum einen fest mit angebaut und dann noch an der Wölbung, dann alles in Kombination mit Nebelscheinwerfern da sind große Problem vorprogrammiert. Und es sieht echt nur Bescheiden aus, völlig missraten.

 

Gruß

Volker

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