Dachkantenspoiler vom GSi Eintragen lassen ???
Hallo Leute ich habe mir für meinen Astra F CC einen Schönen Astra GSi Dachkanten Spoiler geholt,passt wunderbar ^^ Ich wurde von der Polizei gestern angehalten und als die gefragt haben" Ähm ist das Teil eingetragen??" daraufhin antwortete ich das der von nem Astra Gsi ist und das ein Original Opel Teil ist und man den nicht eintragen muss. Da haben die nur OK gesagt und ich durfte weiter fahren. Nun meine Frage muss ich ein Original Opel Teil wirklich nicht eintragen lassen??Ich bin mir nämlich da nicht so sicher ob der Tüv meckert.
27 Antworten
ich behaupte alle original teile von opel die unter deiner be nummer getestet worden sind sind eintragungsfrei.
zu den teilen existiert schlieslich ein gutachten zu deiner karosserieform das beim kba hinterlegt ist.
nur wenn jetzt einer die verspoilerungen an einen caravan oder cab und limo drann macht ist es nicht mehr mit dem gutachten abgedeckt.
wobei es zig astras gibt die die stoßstange und motorhaube vom gsi überall dran haben
edit:
die hecklappe vom gsi hat eine andere teile nummer wie die vom schrägheck, möglicherweise sind halterungen an der klappe anderst,
haben die denn alle 100% gepaßt?
um den gsi spoiler zu montieren muss man nachträglich 4 löcher bohren oder die gewindebuchsen abschneiden und mit sikaflex den spoiler montieren da bei dem normalen cc die unteren befestigungen nicht vorgesehen sind.
Zitat:
Original geschrieben von freemind13579
um den gsi spoiler zu montieren muss man nachträglich 4 löcher bohren oder die gewindebuchsen abschneiden und mit sikaflex den spoiler montieren da bei dem normalen cc die unteren befestigungen nicht vorgesehen sind.
deshalb steht da sicherlich auch nur für gsi weil die befestigungen original nicht da sind, einen anderen grund wird es dann nicht geben.
wenn man die original klappe oder befestigungen nachrüßtet ist es also doch eintragungsfrei
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Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
deshalb steht da sicherlich auch nur für gsi weil die befestigungen original nicht da sind, einen anderen grund wird es dann nicht geben.
wenn man die original klappe oder befestigungen nachrüßtet ist es also doch eintragungsfrei
Das ist doch totaler Blödsinn. Rein rechtlich gesehen ist die GSi Verspoilerung nur für den GSi. Da gibt es nichts zu deuten. Einzige Möglickeit ist vermutlich das von Dir benannte Gutachten, um den Spoiler einzutragen.
Sind technische Änderungen nötig um das Bauteil am Fahrzeug zu fahren, dann wird das explizit im Umrüstkatalog erwähnt. Das ist hier nicht der Fall, also auf
keinen Falleintragungsfrei. Es steht doch eindeutig da, versteh nicht, was daran so schwer ist.
Rechtlich gesehen hat Opel diese Vorgabe so gemacht, ob es Sinn macht oder nicht, darüber kann man sicherlich streiten...
Zitat:
Original geschrieben von Omega 242
Das ist doch totaler Blödsinn. Rein rechtlich gesehen ist die GSi Verspoilerung nur für den GSi. Da gibt es nichts zu deuten. Einzige Möglickeit ist vermutlich das von Dir benannte Gutachten, um den Spoiler einzutragen.Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
deshalb steht da sicherlich auch nur für gsi weil die befestigungen original nicht da sind, einen anderen grund wird es dann nicht geben.
wenn man die original klappe oder befestigungen nachrüßtet ist es also doch eintragungsfrei
Sind technische Änderungen nötig um das Bauteil am Fahrzeug zu fahren, dann wird das explizit im Umrüstkatalog erwähnt. Das ist hier nicht der Fall, also auf keinen Fall eintragungsfrei. Es steht doch eindeutig da, versteh nicht, was daran so schwer ist.Rechtlich gesehen hat Opel diese Vorgabe so gemacht, ob es Sinn macht oder nicht, darüber kann man sicherlich streiten...
dann nehme ich eben die komplette heckklappe von einem gsi, die ist abgenommen und der spoiler + heckblende sind schon drann was machst du nun 😕
das ding ist ganzeinfach geprüft und in der be vom astra-f-cc verankert.
im umrüßtkatalog steht es so drinn weil die befestigunge eben sonst auch montiert werden müßen, deshalb der zusatz nur für gsi.
wie schon erwähnt facelift grill, stostangen und spiegel stehen auch drinn mit dem zusatz ab modelljahr 94, muß ich die nun auch eintragen lassen 😕
Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
dann nehme ich eben die komplette heckklappe von einem gsi, die ist abgenommen und der spoiler + heckblende sind schon drann was machst du nun 😕
Nichts, ist mir persönlich nämlich vollkommen egal.
Zitat:
im umrüßtkatalog steht es so drinn weil die befestigunge eben sonst auch montiert werden müßen, deshalb der zusatz nur für gsi.
Na wo steht das denn drin? Zeig doch mal...
Jeden Scheiß musste hier eintragen lassen, es müsste so sein wie in den USA ,da interessiert das kein schwein wenn man was am Auto verändert ^^
Zitat:
Original geschrieben von Master1990
Jeden Scheiß musste hier eintragen lassen, es müsste so sein wie in den USA ,da interessiert das kein schwein wenn man was am Auto verändert ^^
dann zieh doch einfach in die USA oder kauf dir nen orginalen GSi, schau mal richtung schweiz, wie da die bedingungen für eintragungen sind und überhaupt die rahmenbedingungen für tuning
Zitat:
Original geschrieben von Omega 242
Nichts, ist mir persönlich nämlich vollkommen egal.Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
dann nehme ich eben die komplette heckklappe von einem gsi, die ist abgenommen und der spoiler + heckblende sind schon drann was machst du nun 😕
Zitat:
Original geschrieben von Omega 242
Na wo steht das denn drin? Zeig doch mal...Zitat:
im umrüßtkatalog steht es so drinn weil die befestigunge eben sonst auch montiert werden müßen, deshalb der zusatz nur für gsi.
seite 1
2.1 absatz 3 somit ist es unter der be F857 geprüft und zugelassen, wenn dein fahrzeug genau diese be nummer hat ist es eindeutig.
und ab seite 39 findest du immer wieder zusätze nur ab modelljahr oder bis modelljahr und nur für gsi, wobei es beim gsi die besagten befestigungs punkte gibt.
wenn du nun die löcher für die schrauben bohrst und sie original befestigst steht dem 100% nichts im wege, nur wenn du das ding nicht original befestigst und nur verklebst oder sonst irgentwie befestigst sieht es anderst aus
Zitat:
Original geschrieben von Master1990
Also ich habe neue Löcher gebort und das teil sitzt bombenfest,also nichts eintragen ^^
im notfall kannst du immer noch hinfahren wenn es irgentwer behauptet das du es mußt , läßt dir die be F857 von deinem auto raus nimmst den umrüstkatalog mit.
und möchtest es geklärt haben, wenn es eintragungspflichtig währe müßte jeder der motorhaube, heckklappe, stoßstangen, schwellerverkleidungen und heckspoiler hernimmt es eintragen lassen.
zu dem dürfte dann keiner umbauten von vfl auf fl machen und teile von irmscher verwenden.
es wird sicherlich genügen geben die sagen nein und die gleiche menge werden sagen ja.
das einzigste was ich aus dem katalog lesen konnte ist das mit führen der be als beweis das es zugelassen ist, vermutlich wird dich nie einer danach fragen weil sie beim kba hinterlegt ist
also soviel wie ich zur zeit raus bekommen hab , muss es sein
weil es baulich umänderung sind am fahrzeug !!!!
nur ich hab auch ne astra vor ne ja gekauf der hatte ihn schon dran , nur jetzt hab ich den äger !!
wie es scheit .... kosten kosten