D63 = ABLAGEKASTEN,BODEN,VORN

Opel Omega B

Hi Leute,
ich habe jetzt schon in mehrere VIP Aufstellung gelesen das das Fahrzeug einen "D63 = ABLAGEKASTEN,BODEN,VORN" haben soll. Gefunden habe ich das bis jetzt nicht.

Hat irgendjemand dieses Ablagefach und kann mal ein Foto davon machen?

36 Antworten

Laut einem Bekannten, seines Zeichens Postenkommandant bei der Rennleitung, muss in Ösiland seit 1.6.2014 für jeden Sitzplatz eine Warnweste mitgeführt werden, egal, ob da wer sitzt oder nicht.
Wo sie im Fahrzeug aufbewahrt werden, ist nicht geregelt, also kommt der Müll dahin, wo er am wenigsten stört 😁

LG, Helmut

nicht nur in Austria-

Quelle ADAC-

Ab 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen. Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.
in fast ganz Europa-
http://www.adac.de/_mmm/pdf/Warnwestenpflicht_166056.pdf

mfg

@ Kurt:
BOSE-Ausrüstung hat mein 99er nicht, Seitenfächer sind frei. Trotzdem beidseitig die Schalen auf den Radhäusern.

@ croma74:
In der Radmulde habe ich ein Reserverad, und keinen Tank. Hast Du vielleicht eine Gasanlage? Gasanlage möchte ich nicht im Auto da ich Raucher bin. Und Rauchen ist auch ohne Gasanlage schon ungesund genug. ;-)))
Etwas Werkzeug, Wagenheber, Schlüssel für Felgenschlösser usw. haben da locker Platz.
Finde die Schalen nicht besonders praktisch weil Kleinteile da lose drin rumfliegen und klappern. Sie sind nur im Wege wenn man was sperriges einladen will.

@ Legoog:
Klappbare Getränkehalter habe ich mir beidseitig vorne im Fußraum montiert. Weit genug vor den Sitzen, damit man sie auch vorziehen kann. Einfach die Befestigungslasche zwischen Teppich und Plastikverkleidung des Kardantunnels geschoben, mit einem Streifen Montageband dazwischen, und zusätzlich von außen mit einer kleinen Blechschraube fixiert. Da stören die Dinger nicht und die Getränke bleiben kühl, da keine direkte Sonneneinstrahlung.

Was ist das denn für ein Quatsch...Rauchen und Gasanlage?
Wieso stören die Fächer beim einladen?
Hab ja nun schon alles mgl. geschleppt aber gestört haben die noch nie.

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Hallo Croma,

allein hier in der Region Hannover sind nur in den letzten paar Wochen zwei Autos mit Gasanlagen mitten auf der Straße während der Fahrt abgefackelt. Der eine war ein Omega Caravan, der andere, glaube ich, ein Fiat. Und in Tiefgaragen darf man mit sowas auch nicht rein, damit fällt schon mal ein guter Teil der Parkmöglichkeiten in der Innenstadt weg.

Hallo

@Kurt
Bei meinem 94er MV6 sind diese Fächer auch vorhanden.
Da gab es noch kein Bose

Gruß
Andy

Zitat:

Original geschrieben von Kadett V6



Bei meinem 94er MV6 sind diese Fächer auch vorhanden.
Da gab es noch kein Bose

Gruß
Andy

Ist wohl unterschiedlich, je nach Ausstattungsvariante. Mein 95er 2,5 CD hat sie nicht, obwohl er sonst recht vollständig ausgestattet ist. Mein 99er 3,0 hat sie, wobei ich gar nicht weiß was das überhaupt für eine Ausstattungsvariante ist. Hat zwar Ledersitze und viel Technik (NCDC 2013 mit Wechsler, Tempomat, Klimaautomatik, el. Schiebedach, LM 17"😉, aber im Innenraum nur billig wirkendes schwarzes Plastik. Da hat mein 95er CD besser ausgesehen.

Zitat:

Original geschrieben von Wolfgang_II


@ Kurt:
BOSE-Ausrüstung hat mein 99er nicht, Seitenfächer sind frei. Trotzdem beidseitig die Schalen auf den Radhäusern.

Habe bestimmt schon 10 Omega B Caravan damit nach-/umgerüstet.

So denke ich mal, ist deiner auch auf einem ähnlichen Weg dazu gekommen.

So ein Blödsinn! In Tiefgaragen nicht mit LPG...naja wenn man ne Ausrede sucht ist auch nicht schwer eine zu finden.

soweit ich es weiß, dürfen LPG-Autos nicht in vielen Tiefgaragen reinfahren. Es hängt wohl damit zusammen wie die Be- und Entlüftung gehandelt wird. CNG Autos haben nicht soviel Probleme mit den Tiefgaragen.

ciao

Zitat:

Original geschrieben von Kadett V6



Bei meinem 94er MV6 sind diese Fächer auch vorhanden.
Da gab es noch kein Bose

Gruß
Andy

Nannte sich damals Philips Soundsystem und das gab es 94 aber zuerst nur in der Limo.

Im Caravan erst später.

Bose kam m.W. mit dem Mj.97 und löste das Philips System ab.

Die Ablageschalen hinten gab es auch als Sonderzubehör.

Wie ich schon schrieb, wurden sie aber auch bei Ausstattung mit CD-Wechsler hinten verbaut, um im Caravan das WD und den VBK sicher unter zu bringen.

Berlin, Bremen und Sauerland....Restliche Bundesländer seit 88 Tiefgarage kein Problem mit Gas da Verbot aufgehoben wurde.

Zitat:

Original geschrieben von narrischer


Laut einem Bekannten, seines Zeichens Postenkommandant bei der Rennleitung, muss in Ösiland seit 1.6.2014 für jeden Sitzplatz eine Warnweste mitgeführt werden, egal, ob da wer sitzt oder nicht.
Wo sie im Fahrzeug aufbewahrt werden, ist nicht geregelt, also kommt der Müll dahin, wo er am wenigsten stört 😁

LG, Helmut

Ich hab mich mal auf die Suche nach dem Paragrafen der das regelt begeben.

Dort steht im §102 KFG (Kraftfahrgesetz - Österreich)

§ 102. Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers
.
(10) Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist, sowie bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine geeignete Warneinrichtung und eine geeignete, der ÖNORM EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen mitzuführen. Der Lenker hat diese Warnkleidung im Falle des § 89 Abs. 2 StVO 1960 beim Aufstellen der Warneinrichtung oder im Falle des § 46 Abs. 3 StVO 1960, wenn er sich auf einer Autobahn oder Autostraße außerhalb des Fahrzeuges aufhält, in bestimmungsgemäßer Weise zu tragen. Der Lenker hat bei Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg ausgenommen Fahrzeuge der Klasse M1 und bei anderen als leichten Anhängern pro Fahrzeug jeweils mindestens einen Unterlegkeil mitzuführen.

Also nicht für jeden möglichen Sitzplatz (Autobus) - nichtsdestotrotz finde ich es sinnvoll eine solche Warnweste für jeden zu haben (ich habe diese auch).

Frage deinen bekannten Postenkommandanten nach dem Paragrafen der das regelt - vielleicht hab ich auch etwas übersehen. 😉

LG robert

Zitat:

Original geschrieben von croma74


Berlin, Bremen und Sauerland....Restliche Bundesländer seit 88 Tiefgarage kein Problem mit Gas da Verbot aufgehoben wurde.

Dass man mit LPG Fahrzeugen nicht in Tiefgaragen fahren darfst, hat schon seine Richtigkeit.

LPG ist schwerer als Luft.

Und es entweicht immer ein wenig Gas bei einem Gasfahrzeug. Und wenn jetzt 10 - 20 Fahrzeuge darum stehen dann hat man eine ganze Menge Gas im Bodenbereich der hoch entzündlich ist.

Das gleich gilt auch für Keller. Da dürfen auch keine Gasflachen gelagert werden, bloß das weiß kaum jemand.

Aber ich weiß jetzt nicht was das Ganze mit meiner Frage zu dem ABLAGEKASTEN,BODEN,VORN zutun hat???

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Biker007


......... Aber ich weiß jetzt nicht was das Ganze mit meiner Frage zu dem ABLAGEKASTEN,BODEN,VORN zutun hat???

Naja, die Warnweste könnte man dann zumindest im "ABLAGEKASTEN,BODEN,VORN" verstauen. 😁

LG robert

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