Crash ...
Und es ist passiert, mir ist jmd. ins Auto gerauscht ...
Ich stand ganz seelenruhig an einer Kreuzung in einem 30er Zone und es ging gerade nicht vorwärts und nicht rückwärts. Wie ich da so stehe gibt es auf einmal völlig überraschender Weise nen heftigen Stoß von rechts. Ich stand vor Parktaschen und einer ist halt rückwärts ausgeparkt und hat mich schlichtweg übersehen.
Ich habe alles von Ihm bekommen an Personalien und Schuldfrage ist soweit auch klar. Heute fahr ich zum 🙂 und der Karroseriemeister schaut mal drüber wieviel Zeit ne Reperatur in Anspruch nimmt. Am Donnerstag treff ich dann den KFZ Sachverständigen der gegnerischen Versicherung, der sich das Fahrzeug mal anschaut.
Also es gab auf jeden Fall nen heftigen Stoß von rechts und als er von meiner Beifahrertür wegrollte hörte ich, wie das Material zurückschnippste (jeder hat dieses Geräusch bestimmt schon mal gehört). Getroffen hat er mich so auf der Höhe des Türgriffs, jedenfalls ist da ne erkennbare Beule zu sehen. Meine Frage ist jetzt, was kann dadurch kaputt gehen bzw. was sitzt dort hinter der Tür auf dieser Höhe ... Das Auto kann noch fahren und von außen sieht mal auch nur diese Beule aber hab halt keine Lust das im inneren jetzt irgendwas wichtigen kaputt ist bzw. sich irgendwas verzogen hat (kann Einbildung sein aber hab das Gefühl das meine Scheibe irgendwie kratzt beim herunterfahren). Hab es schon oft erlebt, dass man von außen nix sieht und im inneren ist dann alles verbogen.
grüße
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von plop73
Grundsätzlich hat mein kein Recht auf eine neue Tür. Du hast aber ein Recht auf eine fachgerechte Instandsetzung und diese sieht natürlich keine wilden Spachtelarbeiten vor.
Blech kann man durch entsprechende Methoden Rückverformen, verzinnen, leichte Unebenheiten spachteln und anschließend lackieren. Natürlich nur in einem Rahmen der wirtschaftilch sinnvoll und technisch möglich ist!
Ja wenn es minimal ist, dann okay. Grundsätzlich sehe ich das aber so: Die Tür war vorher auch unbeschädigt und das kann sie nach dem Unfall nicht mehr werden, somit neue Tür!
Leider sieht das Gesetz das wohl etwas anders 😉
also ich glaube ich kann dir da auf die sprünge helfen!!
also wen du als geschädigter nicht aktiv in den unfall verwickelt bist hast du eine freie werkstatt als auch gutachter wahl. du solltest als erstes eine fachwerkstatt aufsuchen und mit dem meister eine schadensanalyse machen, vor allem ob du mit dieser beschädigung noch am strassenverkehr teil nehmen kannst. der kann dir in der regel schon sagen ab welcher schadenshöhe ein gutachten erstellt werden muß.(um die 1000,-€) im anschluß daran wird ein statlich vereidigter sachverständiger beauftragt der noch in der werkstatt ein beweissicherungsgutachten erstellt. (nicht der werkstattmeister) dieses gutachten basiert immer auf einer fachgerechten und wertbeständigen und nicht wertmindernden instandsetzung. (z.b.durch neuteile) sollte auf grund des alters deines wagens eine wertsteigerung stattfinden( durch einbau von neuteilen) wird diese wiederum in der schadenssumme reduzeirt.
aber das ist in der regel nur bei fahrzeugen die älter als 10 jahre sind der fall. so nun wird anhand des gutachtens eine schadenssumme ermittelt mit welcher dein wagen in einer autorisierten fachwerkstatt z.b. mit neuteilen instandgesetzt werden kann. du kannst aber auch per kostenvoranschlag abrechnen, wobei die mehrwertsteuer entfällt und dir einen karosserie und lakierbetrieb suchen der dir das auto für weniger geld instand setzt. im anschluß an die reparatur kannst du den wagen bei deinem sachverständigen wieder vorstellen und dir die fachgerechte instandsetzung bescheinigen lassen und du bekommst auch noch das restliche geld von der versicherung ausgezahlt.
bei einem gutachten wird ebenfalls der nutzungsausfall kalkuliert, welchen wenn du für diesen zeitraum kein leihfahrzeug in anspruch nimmst auch noch bekommst.
keiner kann dir vorschreiben in welcher werkstatt oder mit welchen teilen du dein fahrzeug reparieren kannst. du solltest dich nur nicht allzuweit von den in dem gutachten beschriebenen vorgaben entfernen.
Zitat:
Original geschrieben von leon93
Ja wenn es minimal ist, dann okay. Grundsätzlich sehe ich das aber so: Die Tür war vorher auch unbeschädigt und das kann sie nach dem Unfall nicht mehr werden, somit neue Tür!Zitat:
Original geschrieben von plop73
Grundsätzlich hat mein kein Recht auf eine neue Tür. Du hast aber ein Recht auf eine fachgerechte Instandsetzung und diese sieht natürlich keine wilden Spachtelarbeiten vor.
Blech kann man durch entsprechende Methoden Rückverformen, verzinnen, leichte Unebenheiten spachteln und anschließend lackieren. Natürlich nur in einem Rahmen der wirtschaftilch sinnvoll und technisch möglich ist!
Leider sieht das Gesetz das wohl etwas anders 😉
...das ist aber in deinem Fall reine "Kopfsache" 😉
@Paul3: viel Wahres aber auch einige unsinnige Aussagen.
was findest du unsinnig?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von plop73
...das ist aber in deinem Fall reine "Kopfsache" 😉Zitat:
Original geschrieben von leon93
Ja wenn es minimal ist, dann okay. Grundsätzlich sehe ich das aber so: Die Tür war vorher auch unbeschädigt und das kann sie nach dem Unfall nicht mehr werden, somit neue Tür!
Leider sieht das Gesetz das wohl etwas anders 😉
Keine Kopfsache, sondern Tatsache 😉
Zitat:
Original geschrieben von Paul3
was findest du unsinnig?
Ich nenne mal einige Stichworte:
"beweissicherungsgutachten" - Schadengutachten dürfte genügen
"staatlich vereidigter sachverständiger" - Schadengutachter genügt bei einer Beule in der Tür wohl auch
das Gerede über "wertsteigernd" oder "wertmindernd" ist doch völlig unnötig - der Geschädigte muss so gestellt sein, als wäre der Schaden nicht eingetreten (immer auch die Schadenminderungspflicht vom Geschädigten im Hinterkopf behalten!).
Ich werfe trotzdem mal eine Frage in den Raum: Ist eine neue, glänzend lackierte Tür an einem 15 Jahre alten Golf eine Wertsteigerung?!? Ich denke nicht. Dies ist eigentlich nur relevant, wenn z.B. eine verrostete Abgasanlage erneuert oder abgefahrene Reifen ersetzt werden müssen. Also in diesem konkreten Fall völlig unnötig zu erwähnen.
Um es mal auf den Punkt zu bringen: Der Themenersteller will sich nicht bereichern sondern möglichst unklompliziert und fachgerecht den Schaden beheben lassen. Setzt ihm doch keine Flausen wie fiktiv abrechnen usw. in den Kopf. Folge meinen vorher gegebenen Tips und Du wirst keine Probleme mit der Abwicklung bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von plop73
Ich nenne mal einige Stichworte:Zitat:
Original geschrieben von Paul3
was findest du unsinnig?
"beweissicherungsgutachten" - Schadengutachten dürfte genügen
"staatlich vereidigter sachverständiger" - Schadengutachter genügt bei einer Beule in der Tür wohl auch
das Gerede über "wertsteigernd" oder "wertmindernd" ist doch völlig unnötig - der Geschädigte muss so gestellt sein, als wäre der Schaden nicht eingetreten (immer auch die Schadenminderungspflicht vom Geschädigten im Hinterkopf behalten!).
Ich werfe trotzdem mal eine Frage in den Raum: Ist eine neue, glänzend lackierte Tür an einem 15 Jahre alten Golf eine Wertsteigerung?!? Ich denke nicht. Dies ist eigentlich nur relevant, wenn z.B. eine verrostete Abgasanlage erneuert oder abgefahrene Reifen ersetzt werden müssen. Also in diesem konkreten Fall völlig unnötig zu erwähnen.Um es mal auf den Punkt zu bringen: Der Themenersteller will sich nicht bereichern sondern möglichst unklompliziert und fachgerecht den Schaden beheben lassen. Setzt ihm doch keine Flausen wie fiktiv abrechnen usw. in den Kopf. Folge meinen vorher gegebenen Tips und Du wirst keine Probleme mit der Abwicklung bekommen.
also ich finde es schon bemerkenswert mit wieviel verschiedenen auslegungen und falschdeutungen man einen beitrag zerstückelt, wen jemanden das sinnentnehmende lesen nicht gegeben ist.
deine deutungen von wertsteigerung und/ oder minderung sind schlichtweg falsch. als bsp. habe ich hier zwei gutachten in bearbeitung, z.b. vw passat bj.2004 heckschaden, stoßfänger und ahk beides auf grund des anstoßes erneuert, dadurch eine wertsteigerung von 230,00€ welche wieder in abzug gebracht wird.
zum anderen ist ein schadensgutachten ein beweissicherunsgutachten! (wenn von einem sachverständigen) dieses dient wie der name schon sagt zur beweissicherung, was bedeutet das man nach erstellung sofort reparieren kann.
ein schadengutachter, im sinnbegriff als person und nicht als sachverständiger genügt nicht, da einen schaden jeder hinz und kunz begutachten kann(werkstattmeister, geselle, lehrling)
nun zu deiner frage: an einem 15 jahre alten golf wo ein türwechsel mit lackierung alt gegen neu vorgenommen wird unterligt auf grund seines wiederbeschaffungswertes und seines momentanen zustandes sehrwohl einer wertsteigerung, welche ohne eine falsche prognose zu erstellen, unter aller vorraussicht einem konstruktiven totalschaden gleich kommt.
schon aus dieser sicht würde sich anbieten eine restwertermittlung zu tätigen und sollte das kfz tatsächlich noch verwendung finden müssen auf basis des wiederbeschafungswertes einen differrenzbetrag anzustreben und diesen zur abrechnung zu bringen.
zu deinem einwand mit den reifen und der abgasanlage würde ich anregen so etwas nie ins spiel zu bringen, da diese sachen verschleißteile sind und aus sicht des sachbearbeiters als überforderungsabsicht gewertet werden könnten.
Das ist alles schön und gut-hat aber mit der Sache an sich (in diesem konkreten Fall) nichts zu tun. Und immer schön sachlich bleiben, bitte.
Konstruktiver Totalschaden, soso 🙂
Und das Thema "alt für neu" gibt es nur im Kaskoschaden und ist selbst dort so gut wie "ausgestorben"-wir haben es hier mit einem Haftpflichschaden zu tun.
Noch eine Sache (dann werde ich mich hier nicht mehr zu äußern): eine Abgasanlage, welche z.B. durch einen Heckanstoß deformiert wurde, muss wohl unfallbedingt mit in die Kalkulation aufgenommen werden. Ist diese vorher schon durchgerostet (Vorschaden) muss man sich Gedanken um eine Wertsteigerung bei älteren Fahrzeugen machen.
Ich habe hier alles gesagt und verabschiede mich somit.
Wünsche einen schönen Tag...
Zitat:
Original geschrieben von plop73
Das ist alles schön und gut-hat aber mit der Sache an sich (in diesem konkreten Fall) nichts zu tun. Und immer schön sachlich bleiben, bitte.
Konstruktiver Totalschaden, soso 🙂
Und das Thema "alt für neu" gibt es nur im Kaskoschaden und ist selbst dort so gut wie "ausgestorben"-wir haben es hier mit einem Haftpflichschaden zu tun.
Noch eine Sache (dann werde ich mich hier nicht mehr zu äußern): eine Abgasanlage, welche z.B. durch einen Heckanstoß deformiert wurde, muss wohl unfallbedingt mit in die Kalkulation aufgenommen werden. Ist diese vorher schon durchgerostet (Vorschaden) muss man sich Gedanken um eine Wertsteigerung bei älteren Fahrzeugen machen.Ich habe hier alles gesagt und verabschiede mich somit.
Wünsche einen schönen Tag...
genau das meine ich auch, ich habe diesen speziellen fall auch colorandi causa erwähnt und nicht zur nachahmung empfohlen.
trotz alledem sollten alle wege die beschritten werden können aufgezeigt werden dürfen, und dazu gehören auch die außergewöhnlichen, oder sparvarianten.
mfg und einen schönen tag
Also war ja gestern beim 🙂 und der hat den Wagen erstma auf die Bühne genommen und das Ding auf Augenhöhe angehoben, weil man da besser sieht. Er hatte auf jeden Fall nicht unrecht. Als mein Dicker dann auf Augenhöhe war, hab ich die eigentliche Kollisionsstelle erblickt. Da zog bzw. zieht sich eine Beule über die gesamte untere Hälfte und der Karroseriemeister meinte ganz spontan, dass das zu viel wäre um es nur zu spachteln ... Er tendiert auf jeden Fall zu einer neuen Tür, alles andere wäre schwachsinn. Er meinte auch, stellen sie während der reperatur weitere schäden fest, quatschen die mit dem Sachverständigen / Versicherung. Er schätzt die kosten nur für die Tür (Rohkörper mit Einbau) auf circa 1200-1300 €. Ich werd mich mal überraschen lassen, was der Gutachter heute erzählt und werde auf jeden Fall auf den wegen Wertminderung anhauen.
Mein Dad hatte damals bei seinem Crash auch noch Kohle extra bekommen, weil sein Auto durch den Unfall einfach an Wert verloren hat ... Aufn Mietwagen verzichte ich und fahr lieber mitm Bus und bekomm dafür dann das Geld von der Versicherung ...
Ich meld mich nachher wieder, wenn der Gutachter da war ...
Daumen jedrückt!
so ist es richtig!! ich gebe dir noch ein tip an die hand: ein sachverständiger erstellt ein gutachten im auftrag, das heist zu gunsten des auftraggebers. das ist entgegen der allgemeinen auffassung gängige praxis.
auf deutsch: dein gutachter- maximale ausbeute , gegnerischer gutachter - notwendige ausbeute!!
mfg, viel glück
Zitat:
Original geschrieben von Paul3
so ist es richtig!! ich gebe dir noch ein tip an die hand: ein sachverständiger erstellt ein gutachten im auftrag, das heist zu gunsten des auftraggebers. das ist entgegen der allgemeinen auffassung gängige praxis.
auf deutsch: dein gutachter- maximale ausbeute , gegnerischer gutachter - notwendige ausbeute!!mfg, viel glück
Also Gutachter war da und lief eigentlich echt ordentlich. Er hat sich das angeschaut und das selbe Urteil wie der Karroseriemeister vom 🙂 gefällt: NEUE TÜR! Er faxt auch heute noch das Gutachten ans Autohaus wo ich auch war (die beiden kennen sich übrigens) und dann geht das alles seinen Weg. Er sagte auch, sollten sich während der Reperatur weitere Mängel ergeben, erfolgt eine Nachkalkulation des Gutachtens also alles in allem muss ich sagen schon das wie ich finde Maximum was man hätte herausholen können, oder was meint Ihr. Ich mein wie gesagt, wenn die bei Audi jetzt noch was feststellen und ich sag denen noch einmal, die sollen bitte auch die Umgebung der Tür prüfen, dann wird das auch mit gemacht also find das Urteil des Gutachters schon in Ordnung.
Mietwagen iss och jeklärt, soll ick wohl nur den SB anrufen und sagen, dass ick keenen brauche und die berechnen mir dann anhand der Fahrzeugkategorie und der Zeit der Reperatur (kp wie lange sowas dauert) nen Ausfallgeld und das überweisen se mir dann auf mein Konto.
Wegen Wertminderung wird i.d.R. nur bei der Instandsetzung ausgezahlt. Da aber hier das komplette Bauteil ausgewechselt sagt er, besteht kein Anlass zur Wertminderung des Fahrzeug. Es irritiert mich aber trotzdemm, da trotz Reperatur und Austausch des Teils das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war. Ich mein wenn ich das KFZ jetzt veräußern würde, müsste ich es als Unfallwagen verkaufen oder?
Gruß
p.s.
Er schickt mir übrigens das Gutachten per Mail ... Mal schauen ...
Zitat:
Original geschrieben von FabiaRSMK
Also war ja gestern beim 🙂 und der hat den Wagen erstma auf die Bühne genommen und das Ding auf Augenhöhe angehoben, weil man da besser sieht. Er hatte auf jeden Fall nicht unrecht. Als mein Dicker dann auf Augenhöhe war, hab ich die eigentliche Kollisionsstelle erblickt. Da zog bzw. zieht sich eine Beule über die gesamte untere Hälfte und der Karroseriemeister meinte ganz spontan, dass das zu viel wäre um es nur zu spachteln ... Er tendiert auf jeden Fall zu einer neuen Tür, alles andere wäre schwachsinn. Er meinte auch, stellen sie während der reperatur weitere schäden fest, quatschen die mit dem Sachverständigen / Versicherung. Er schätzt die kosten nur für die Tür (Rohkörper mit Einbau) auf circa 1200-1300 €. Ich werd mich mal überraschen lassen, was der Gutachter heute erzählt und werde auf jeden Fall auf den wegen Wertminderung anhauen.Mein Dad hatte damals bei seinem Crash auch noch Kohle extra bekommen, weil sein Auto durch den Unfall einfach an Wert verloren hat ... Aufn Mietwagen verzichte ich und fahr lieber mitm Bus und bekomm dafür dann das Geld von der Versicherung ...
Ich meld mich nachher wieder, wenn der Gutachter da war ...
Daumen jedrückt!
Man das wird aber teuer für den, der deinen A6 misshandelt hat 😁 ... aber ich würde es auch so machen!
Viel Glück beim Gutachter und hoffentlich zahlen die dir alles!
Gruß Leon
Auto heute einjeliefert. Lt. Gutachten dauert die Reperatur 2 Tage. Ma gucken ob es was wird vor Weihnachten oder ob mein Dicker Weichnachten bei Audi verbringt.
Ick meld ma
Zitat:
Original geschrieben von FabiaRSMK
Auto heute einjeliefert. Lt. Gutachten dauert die Reperatur 2 Tage. Ma gucken ob es was wird vor Weihnachten oder ob mein Dicker Weichnachten bei Audi verbringt.Ick meld ma
Das heißt jetzt neue Tür? 🙂