Coupe E200 Anwalt einschalten?

Mercedes E-Klasse W124

Hallo habe mir ja letztes jahr den E200 Coupe gekauft.
2 Sachen hat mir der Verkäufer verschiegen.
Erstmal hat der den Tüv gefälscht.
Und nach dem ich jetzt Schwelle verkleidung abgebaut habe eine riesen Beule beifahrerseite im Schweller muss schon Schlimmer umfall gewesen sein.
Könnte sogar sein nach aussagen meines Onkels das die Karrosse Verzogen ist ist jetzt fast 1 jahr herr das ich ihn gekauft habe?
Was meint ihr war zur 3 beim Kauf da mir wurde versichert das er umfall frei ist und nur schönheits sachen unten schwarz lackiert wurde man konnte davon auch nichts beim Kauf sehen.
Binn manchmal echt entäuscht habe ich richtigen Schrott bekommen.
Irgenwann schmeiß ich TNT rein und dann Explodiert die Karre.

Beste Antwort im Thema

Ich find das ganze einfach nur lächerlich und vorallem gefährlich nervig. Auf welcher Rechtsgrundlage willst du was von dem Verkäufer? Wie willst du beweisen dass du den Tüv nicht selber gefälscht hast? Wie willst du beweisen dass der Schweller schon vorher verbogen war? Und vorallem warum in Gottes Namen fällt Dir das erst ein Jahr nach Kauf ein? Klar räumt der Rechtsanwalt dir gute Schongsen ein, der gibt freiwillig kein Mandat ab.
Wenn ich dann schon was von Schadensersatz lese! Welcher Schaden ist dir denn durch Verschulden des Verkäufers entstanden? Nutzungsausfälle? Die schleuder stand doch laut eigener Aussage eh nur unangemeldet rum.
Im Ernst, es ist skandalös dass Leute wegen ihrer eigenen Unfähigkeit und offensichtlicher Dummheit (Auto ohne Tüv Bericht kafen, aber hat dafür geile Felgen) Prozesse starten die unser aller Geld kosten.

Ich wäre da an deiner Stelle nicht so leichtsinnig, wer weiß ob du heil aus der Nummer rauskommst

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Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


Glaube ich nicht. So einfach gestrickt, kann kein Mitbürger mit geringster Schulbildung sein.

peso

Hast Du ein paar Minuten Zeit? Dann guck mal

hier rein

und überdenke Deine Meinung.🙁

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


Glaube ich nicht. So einfach gestrickt, kann kein Mitbürger mit geringster Schulbildung sein.

peso

Doch!😁 Hat Christoph schon mehrfach unter Beweis gestellt und dafür verdient er eher eine Unterstützung, (soweit er sie annehmen möchte) als ihn nur lächerlich und nieder zu machen. Und der schlüssigste Beweis ist, er hat sich hier noch nie aus der Ruhe bringen lassen und dazu gehört schon eine reichliche Portion Dickhäutigkeit, die nur Leute haben von denen Du hier schreibst!😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von ChristophNiederrhein


Im Fahrzeugschein ist ein Stempel vom Tüv in Oberhausen drinnen mit unterschrift.
Aber dieses Auto war nach Telefonat mit dem Tüv nie bei dennen.
Morgen habe ich Termin beim Anwalt kostet ja nichts übernimmt rechtschutzversicherung.
Ich werden dem Mann aber Anrufen und ihm mit Anwalt und Polizei drohen.
Vll Rückt er ja so nen 1000 raus.

Wie schon gesagt- ohne Prüfbericht bekommt man sowieso kein Fahrzeug zugelassen; da nützt auch kein Stempel im Fahrzeugschein. Entweder ich akzeptiere das und kaufe den Wagen quasi "ohne TÜV" entsprechend billiger, oder ich fordere den Verkäufer auf, den Bericht beizubringen. Kann (oder will) er das nicht, liegt es einzig und alleine an mir, ob ich mich darauf einlasse- mit allen Konsequenzen.

Wie wäre es denn, wenn du endlich mal mit Fakten rausrückst? Was steht denn im Kaufvertrag???

Ich wette, das ist alles nur heisse Luft... sieh endlich ein das du einen Fehler gemacht hast und hak die Sache ab.

P.S.: Kleines Beispiel:
Ein Bekannter von mir hat sich vor ungefähr einem Jahr einen gebrauchten Mondeo gekauft mit 21 Monaten gültigem TUV; d.h. die HU war zum Zeitpunkt des Kaufs gerade mal drei Monate alt. Ca. zwei Wochen nach dem Kauf hatte ich das Fahrzeug auf der Bühne- und da hat mich fast der Schlag getroffen! Der V-6 Motor lief nur auf 5 Zylindern, ausgeschlagene Spurstangenköpfe, eine defekte Antriebswellenmanschette, verbogene Längslenker an der Hinterachse und außerdem massive Durchrostungen an Schwellern, Bodenblech und Achsaufnahmen. Nach kurzem Durchlesen des Kaufvertrags meinte sein Anwalt nur "Pech gehabt... Kauf von Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung". Punkt.

Zitat:

Original geschrieben von Peanut65


Wie schon gesagt- ohne Prüfbericht bekommt man sowieso kein Fahrzeug zugelassen; da nützt auch kein Stempel im Fahrzeugschein.

Kleiner Irrtum, denn das scheint Ländersache zu sein, bei mir in MV wurde auch der Stempel (Hologramm) ohne TÜV-Bericht akzeptiert. Ich weiß, dass dies nicht überall so ist, aber vor Jahren hatte ich so ein Beispiel, dass es auch "ohne" ging, jedoch musste für die Zulassung mindestens noch einen Monat TÜV vorhanden sein, dazu reichte der Fahrzeugschein als Beleg! Wie es jetzt ist, weiß ich nicht, kann geändert worden sein!😁

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Vielleicht, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und nur umgemeldet wird? Aber selbst das ist hier bei uns in RLP nicht möglich; zumindest nicht bei den Zulassungsstellen bei denen ich bisher war. Ohne Prüfbericht (und früher auch AU-Bescheinigung) geht da NIX.

Zitat:

Original geschrieben von Peanut65


Vielleicht, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und nur umgemeldet wird? Aber selbst das ist hier bei uns in RLP nicht möglich; zumindest nicht bei den Zulassungsstellen bei denen ich bisher war. Ohne Prüfbericht (und früher auch AU-Bescheinigung) geht da NIX.

Ich kenne es nur so, dass es in einigen Bundesländern so geht, solange ein amtliches Stück Papier vorliegt! Das war früher die Abmeldebescheinigung auf der TÜV und AU vermerkt wurde, der Fahrzeugschein, der später entwertet wieder ausgegeben wurde, oder der besagte TÜV/AU-Bericht, welcher nunmehr nur noch als ein einziges Dokoment ausgestellt wird. Die Plakette auf dem Nummernschild zählte dabei eigentlich nie! Habe gerade aktuell einen Streit mit einem Kumpel, wo der Tüver wohl versehentlich die Plakette falsch klebte! Ich meinte, dass die Eintragung im Fahrzeugschein gilt und er meinte, sich auf die "Dussligkeit" der falsch geklebten Plakette verlassen zu können. Es ist ihm noch nix passiert, gehe aber davon aus, dass mit neuen TÜV das Datum aus dem KFZ-Schein zugrunde gelegt wird und dann auch die neue Plakette entsprechend zurückdatiert geklebt wird, wie schon seit etlichen Jahren praktiziert!

tilt

Zitat:

Original geschrieben von chauvi


tilt

Ja, ja, stimmt schon!

Es geht bei dem Auto schon lange nicht mehr um geld.
Aber so wie ich jetzt die ganzen Beiträge gelesen hat kommt jeder Privat Verkäufer gut weg.
Dann wird keiner mehr für Schrot oder Manipolierte KM Stände belangt.
Und mein gutes Recht ist es den Tüv und den Unfall Anzuklagen was verheimlicht worden ist.
Gut beim 124 ist jeder 2 Km stand nicht echt aber wenn juckt das.
Aber ich hab so viel an dem Auto schon gemacht und immer wieder kommt irgendwas dickes.
Ich hab an dem Auto die Lust Veloren.
Und immer wieder die Selben schäden am W124.

Zitat:

Original geschrieben von ChristophNiederrhein



Und immer wieder die Selben schäden am W124.

Ja wenn man immer die falschen Gurken kauft mag einem das so vorkommen.

Zitat:

Original geschrieben von 87 KW



Zitat:

Original geschrieben von chauvi


tilt
Ja, ja, stimmt schon

Weiss nicht, was Du in meint "tilt" reingelesen hast? 😉

Hab nur einen angefangenen, vorgesehenen  Beitrag besser gelöscht-> tilt.

Er bezog sich auf frühere posts -wäre aber ablenkungsbedingt nicht mehr in time gewesen. 

Sinngemäß  ging es um Gürtellinien.

Ich habe die Bemerkung auf das "Poker-Tilt" bezogen: "Tilt (auch on steam oder heiß laufen) bezeichnet im Poker einen gereizten oder aggressiven, in jedem Fall aber negativ beeinflussenden Gemütszustand eines Spielers. Meist resultiert daraus eine schlechtere Art zu spielen. Dauert dieser Zustand länger an, spricht man von einem verlängerten tilt."😁

Zitat:

Original geschrieben von 87 KW



Zitat:

Original geschrieben von Peanut65


Vielleicht, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und nur umgemeldet wird? Aber selbst das ist hier bei uns in RLP nicht möglich; zumindest nicht bei den Zulassungsstellen bei denen ich bisher war. Ohne Prüfbericht (und früher auch AU-Bescheinigung) geht da NIX.
Ich kenne es nur so, dass es in einigen Bundesländern so geht, solange ein amtliches Stück Papier vorliegt! Das war früher die Abmeldebescheinigung auf der TÜV und AU vermerkt wurde, der Fahrzeugschein, der später entwertet wieder ausgegeben wurde, oder der besagte TÜV/AU-Bericht, welcher nunmehr nur noch als ein einziges Dokoment ausgestellt wird. Die Plakette auf dem Nummernschild zählte dabei eigentlich nie! Habe gerade aktuell einen Streit mit einem Kumpel, wo der Tüver wohl versehentlich die Plakette falsch klebte! Ich meinte, dass die Eintragung im Fahrzeugschein gilt und er meinte, sich auf die "Dussligkeit" der falsch geklebten Plakette verlassen zu können. Es ist ihm noch nix passiert, gehe aber davon aus, dass mit neuen TÜV das Datum aus dem KFZ-Schein zugrunde gelegt wird und dann auch die neue Plakette entsprechend zurückdatiert geklebt wird, wie schon seit etlichen Jahren praktiziert!

Hallo Ralph,

Beim TÜV zählt das was im Fahrzeugschein steht. Vor drei Jahren hat der von der Dekra den Stempel um einen Monat verdreht, zu meinen Ungunsten. Als ich das bemerkt hatte, hat der gute schon den Hof verlassen.

Im letzten Jahr bin ich dann zu dem Datum was im Schein stand vorgefahren und habe dem Prüfer das dann so gesagt, er hat dann den neuen Stempel anstandslos auf den richtigen Monat geklebt.

Viele Grüße, Andreas

Um 3 uhr sagt mir den anwalt was sache ist.

ich glaub da sind ne menge drauf gespannt 😉

LG Olli

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