Coupe E200 Anwalt einschalten?
Hallo habe mir ja letztes jahr den E200 Coupe gekauft.
2 Sachen hat mir der Verkäufer verschiegen.
Erstmal hat der den Tüv gefälscht.
Und nach dem ich jetzt Schwelle verkleidung abgebaut habe eine riesen Beule beifahrerseite im Schweller muss schon Schlimmer umfall gewesen sein.
Könnte sogar sein nach aussagen meines Onkels das die Karrosse Verzogen ist ist jetzt fast 1 jahr herr das ich ihn gekauft habe?
Was meint ihr war zur 3 beim Kauf da mir wurde versichert das er umfall frei ist und nur schönheits sachen unten schwarz lackiert wurde man konnte davon auch nichts beim Kauf sehen.
Binn manchmal echt entäuscht habe ich richtigen Schrott bekommen.
Irgenwann schmeiß ich TNT rein und dann Explodiert die Karre.
Beste Antwort im Thema
Ich find das ganze einfach nur lächerlich und vorallem gefährlich nervig. Auf welcher Rechtsgrundlage willst du was von dem Verkäufer? Wie willst du beweisen dass du den Tüv nicht selber gefälscht hast? Wie willst du beweisen dass der Schweller schon vorher verbogen war? Und vorallem warum in Gottes Namen fällt Dir das erst ein Jahr nach Kauf ein? Klar räumt der Rechtsanwalt dir gute Schongsen ein, der gibt freiwillig kein Mandat ab.
Wenn ich dann schon was von Schadensersatz lese! Welcher Schaden ist dir denn durch Verschulden des Verkäufers entstanden? Nutzungsausfälle? Die schleuder stand doch laut eigener Aussage eh nur unangemeldet rum.
Im Ernst, es ist skandalös dass Leute wegen ihrer eigenen Unfähigkeit und offensichtlicher Dummheit (Auto ohne Tüv Bericht kafen, aber hat dafür geile Felgen) Prozesse starten die unser aller Geld kosten.
Ich wäre da an deiner Stelle nicht so leichtsinnig, wer weiß ob du heil aus der Nummer rauskommst
248 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ChristophNiederrhein
Im Fahrzeugschein ist ein Stempel vom Tüv in Oberhausen drinnen mit unterschrift.
Aber dieses Auto war nach Telefonat mit dem Tüv nie bei dennen.
Morgen habe ich Termin beim Anwalt kostet ja nichts übernimmt rechtschutzversicherung.
Ich werden dem Mann aber Anrufen und ihm mit Anwalt und Polizei drohen.
Vll Rückt er ja so nen 1000 raus.
naja, wenn du drohst, kann der Schuß gewaltig in die Hose gehen.
Sammle besser die für dich wichtigen Fakten, lass dich beim RS beraten und mach
dann den nächsten Schritt.
Alles Andere ist Unfug.
Vorzugehen wie die "ehrenwerte Gesellschaft" kannst ja eh nicht, du endest
höchstens als kleines Würstchen in der Pfanne.
Zitat:
Original geschrieben von notfalluser
Ja, wenn er zufällig seine Enigma am Mann hat und Deine Äußerungen entsprechend dechiffriert, und nicht vor Lachen vom Stuhl fällt, dann könntest Du Glück haben. Drohen, oh man.🙄Zitat:
Original geschrieben von ChristophNiederrhein
Ich werden dem Mann aber Anrufen und ihm mit Anwalt und Polizei drohen.
Vll Rückt er ja so nen 1000 raus.
Du hast es erfasst. Der Anwalt wird auch das doppelte Honorar berechnen. Er benötigt wahrscheinlich einen Dolmetscher.
peso
Zitat:
Original geschrieben von austriabenz
Vorzugehen wie die "ehrenwerte Gesellschaft" kannst ja eh nicht, du endest
höchstens als kleines Würstchen in der Pfanne.
Musst Du das gerade jetzt schreiben? Ich habe soeben eine Grützwurst zu Abend verspeist und wähne jetzt den armen Christoph in meinen Magen!🙄
Zitat:
Original geschrieben von 87 KW
Musst Du das gerade jetzt schreiben? Ich habe soeben eine Grützwurst zu Abend verspeist und wähne jetzt den armen Christoph in meinen Magen!🙄Zitat:
Original geschrieben von austriabenz
Vorzugehen wie die "ehrenwerte Gesellschaft" kannst ja eh nicht, du endest
höchstens als kleines Würstchen in der Pfanne.
kismet😁, take it easy😎
Ps: translate: was ist eine Grützwurst? Du weißt ja, bin ein Wiener
ohne großartige Würstchenkenntnisse😰
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von austriabenz
was ist eine Grützwurst? Du weißt ja, bin ein Wiener
ohne großartige Würstchenkenntnisse😰
Grützwurst ist Blutwurst mit Grütze vermengt, auch als "tote Oma" oder "Verkehrsunfall" bezeichnet, kann man in der Pfanne braten und die Wurst springt dann auf und sieht den obigen Bezeichnungen ähnlich. Im Normalfall wird sie gern zu Sauerkraut und Salzkartoffeln gegessen, oft in Norddeutschland, aber auch bis in den Süden Deutschlands bekannt (auch gern als Mix mit Leberwurst im Darm und in der Pfanne gebraten). Wie die Ösis sowas essen, weiß ich leider nicht! Ich aß die Wurst zum Abend mit Brot, geht auch!😁
Ich ruf den morgen an nach meinem besuch beim netten anwalt.
Und sag ihm dass ob man sich nicht ohne sowas einigen kann oder er dafür belangt werden will.
Bekomme ich mein Geld so vergesse ich dass einfach.
Morgen weiß ich mehr aber ich denke mal seine Nummer wird er eh enfernt haben.
Zitat:
Original geschrieben von ChristophNiederrhein
Ich ruf den morgen an nach meinem besuch beim netten anwalt.
Und sag ihm dass ob man sich nicht ohne sowas einigen kann oder er dafür belangt werden will.
Bekomme ich mein Geld so vergesse ich dass einfach.
Morgen weiß ich mehr aber ich denke mal seine Nummer wird er eh enfernt haben.
Überlege mal, ob Du Dir nach einem Jahr eine solche Pistole auf die Brust setzen lassen würdest? Und ganz streng genommen betreibst Du damit Erpressung, wenn nicht sogar Strafvereitelung, denn Urkundenfälschung ist eine Straftat, wenn Du sie anzeigst (Verpflichtung) kannst Du sie auch nicht gegen Zahlung von 1000,-€ zurückziehen. Du bringst Dich schon unbewusst in Teufels Küche, indem Du den Fall hier offenkundig machst. Aber ich glaube langsam, dazu reicht Dein Horizont nicht. Nehme Dir aber ab, dass Du nichts dafür kannst, lieber Christoph! Lass Dich mal eingehend von deinem Anwalt beraten, wenn er so "nett" ist, wie Du von ihm denkst, hat er vielleicht den Anstand, dich vor noch mehr Schaden zu bewahren!
Zitat:
Original geschrieben von ChristophNiederrhein
Morgen habe ich Termin beim Anwalt kostet ja nichts übernimmt rechtschutzversicherung.
Ich schreibe ja eigentlich nichts über Deine Posts, aber nun muss ich einfach: ich kann es nicht ertragen, wenn jemand behauptet, es koste ja nichts, weil eine Versicherung zahlt.
Richtig ist (und das solltest Du, Christoph, Dir klar machen), dass Dein nicht wirklich aussichtsreiches Unterfangen zunächst einmal die Versicherten von Rechtsschutzversicherungen etwas kostet, weil die ja die Gelder, die Du dann verbrennst, mit ihren Beiträgen zahlen müssen. Kommt es dann (aus Gier des Anwalts oder sonst einem nicht wirklich sinnvollen Grund) zur Verhandlung, kostet Dein Unterfangen das Geld des Steuerzahlers, der die Verhandlung eines aussichtslosen Falls tragen muss.
Im Endeffekt möchte ich Dir also mitteilen: Dein "kostet ja nichts übernimmt die rechtschutzversicherung" kostet Dich als Steuerzahler und Rechtsschutzversicherter natürlich Geld; und zwar nicht nur Dich, sondern auch mich und uns alle hier. Also bitte bitte nur klagen, wenns wirklich auch Sinn macht *und* Aussicht auf Erfolg hat!
Grüße,
Ralph
@ 87 KW
Zitat:
Und ganz streng genommen betreibst Du damit Erpressung, wenn nicht sogar Strafvereitelung, denn Urkundenfälschung ist eine Straftat, wenn Du sie anzeigst (Verpflichtung)
Damit hast Du Dich etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt, denn der § 163 StPO gilt nicht für Privatpersonen: Niemand muss eine Straftat, von der er (vermeintlich) Kenntnis erlangt hat, zur Anzeige bringen, diese Verpflichtung besteht nur für "Amtsträger".
Jetzt macht doch den Jungen Mann nicht kopfscheu!!!!
Lieber Christoph, ich empfehle Dir dringend, meinen Beitrag (ein paar Ecken vorher) nochmals gründlich durchzulesen und den Spruch zu beherzigen "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei!", und "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!". Ich schätze Deine Chancen für äusserst gering ein! Laß die Finger weg, und reg Dich ab. Alles andere bringt nur unnötige Scherereien.
Gruß
Espaceweiß
Zitat:
Original geschrieben von Espaceweiß
@ 87 KW
Zitat:
Original geschrieben von Espaceweiß
Damit hast Du Dich etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt, denn der § 163 StPO gilt nicht für Privatpersonen: Niemand muss eine Straftat, von der er (vermeintlich) Kenntnis erlangt hat, zur Anzeige bringen, diese Verpflichtung besteht nur für "Amtsträger".Zitat:
Und ganz streng genommen betreibst Du damit Erpressung, wenn nicht sogar Strafvereitelung, denn Urkundenfälschung ist eine Straftat, wenn Du sie anzeigst (Verpflichtung)
Jetzt macht doch den Jungen Mann nicht kopfscheu!!!!
Naja, kann ja sein, dass ich mit "Strafvereitelung" etwas daneben liege, aber wenn Christoph ihm droht, dann wohl doch zumindest die Erpressung!😰 Und ich hoffe, dass nicht zu viele "Amtsträger" hier lesen, denn die müssten ja dann den Fall als offenkundige Mitwisser zur Anzeige bringen, wenn nicht sogar den "armen betrogenen Christoph" mit, da er ja den pösen TÜV-Betrüger wenigstens einen Tausender aus dem Kreuz leiern möchte, damit Christoph schweigt!😁😁😁
Nochmal zusammengefasst:
Es gibt keinen hier, der das Ansinnen aus irgendeiner Blickrichtung sinnvoll oder vertretbar findet.
Auf Kosten der Gesellschaft wird hier ein völlig blödsinniger Prozess in Gange gesetzt, an dessen Ende der Prozessstarter vermutlich schlechter darsteht als vorher.
Und das alles um ein paar Hundert Öcken wieder rauszuholen, die man in ein Auto gesteckt hat, das offensichtlich eine Ruine ist.
Wenn man seine Fehler beim Autokauf macht ok. Wenn man aber versucht, andere Leute die eigene Dummheit ausbaden zu lassen, dann ist das inakzeptabel.
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes_GD300
Nochmal zusammengefasst:Es gibt keinen hier, der das Ansinnen aus irgendeiner Blickrichtung sinnvoll oder vertretbar findet.
Auf Kosten der Gesellschaft wird hier ein völlig blödsinniger Prozess in Gange gesetzt, an dessen Ende der Prozessstarter vermutlich schlechter darsteht als vorher.
Und das alles um ein paar Hundert Öcken wieder rauszuholen, die man in ein Auto gesteckt hat, das offensichtlich eine Ruine ist.
Wenn man seine Fehler beim Autokauf macht ok. Wenn man aber versucht, andere Leute die eigene Dummheit ausbaden zu lassen, dann ist das inakzeptabel.
Mehr wollte ich eigentlich von Anfang an nicht sagen, ich hab mich über meine Kisten im Laufe von über 30 Jahren (alle gebraucht und der Neuste 5Jahre alt) nie beschwert, trotz vielerlei Hinterlist der Verkäufer!
Zitat:
Original geschrieben von Espaceweiß
@ 87 KW
Zitat:
Original geschrieben von Espaceweiß
Damit hast Du Dich etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt, denn der § 163 StPO gilt nicht für Privatpersonen: Niemand muss eine Straftat, von der er (vermeintlich) Kenntnis erlangt hat, zur Anzeige bringen, diese Verpflichtung besteht nur für "Amtsträger".Zitat:
Und ganz streng genommen betreibst Du damit Erpressung, wenn nicht sogar Strafvereitelung, denn Urkundenfälschung ist eine Straftat, wenn Du sie anzeigst (Verpflichtung)
Jetzt macht doch den Jungen Mann nicht kopfscheu!!!!
Lieber Christoph, ich empfehle Dir dringend, meinen Beitrag (ein paar Ecken vorher) nochmals gründlich durchzulesen und den Spruch zu beherzigen "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei!", und "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!". Ich schätze Deine Chancen für äusserst gering ein! Laß die Finger weg, und reg Dich ab. Alles andere bringt nur unnötige Scherereien.
Gruß
EspaceweißDu wirfst da einiges Durcheinander- Der 163 StPO hat mit der Sache nichts zu tun. Es könnte aber der Anfangsverdacht des 240 StGB (Nötigung) bestehen. Spätestens, wenn das Strafverfahren gegen den Verkäufer eingestellt wird, oder sogar gar nicht eröffnet wird, kann der Verkäufer kontern.
Aber wenn ich mir den Schriftverkehr des TE durchlese, drehen sich meine Fußnägel um. So dümmlich kann doch keiner schreiben. Er nimmt uns doch hier auf den Arm.
peso
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Er nimmt uns doch hier auf den Arm.
Ne, ne, dass meint "er" völlig ernsthaft, da bin ich mir mittlerweile sicher!😉