Coupe E200 Anwalt einschalten?

Mercedes E-Klasse W124

Hallo habe mir ja letztes jahr den E200 Coupe gekauft.
2 Sachen hat mir der Verkäufer verschiegen.
Erstmal hat der den Tüv gefälscht.
Und nach dem ich jetzt Schwelle verkleidung abgebaut habe eine riesen Beule beifahrerseite im Schweller muss schon Schlimmer umfall gewesen sein.
Könnte sogar sein nach aussagen meines Onkels das die Karrosse Verzogen ist ist jetzt fast 1 jahr herr das ich ihn gekauft habe?
Was meint ihr war zur 3 beim Kauf da mir wurde versichert das er umfall frei ist und nur schönheits sachen unten schwarz lackiert wurde man konnte davon auch nichts beim Kauf sehen.
Binn manchmal echt entäuscht habe ich richtigen Schrott bekommen.
Irgenwann schmeiß ich TNT rein und dann Explodiert die Karre.

Beste Antwort im Thema

Ich find das ganze einfach nur lächerlich und vorallem gefährlich nervig. Auf welcher Rechtsgrundlage willst du was von dem Verkäufer? Wie willst du beweisen dass du den Tüv nicht selber gefälscht hast? Wie willst du beweisen dass der Schweller schon vorher verbogen war? Und vorallem warum in Gottes Namen fällt Dir das erst ein Jahr nach Kauf ein? Klar räumt der Rechtsanwalt dir gute Schongsen ein, der gibt freiwillig kein Mandat ab.
Wenn ich dann schon was von Schadensersatz lese! Welcher Schaden ist dir denn durch Verschulden des Verkäufers entstanden? Nutzungsausfälle? Die schleuder stand doch laut eigener Aussage eh nur unangemeldet rum.
Im Ernst, es ist skandalös dass Leute wegen ihrer eigenen Unfähigkeit und offensichtlicher Dummheit (Auto ohne Tüv Bericht kafen, aber hat dafür geile Felgen) Prozesse starten die unser aller Geld kosten.

Ich wäre da an deiner Stelle nicht so leichtsinnig, wer weiß ob du heil aus der Nummer rauskommst

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Wegen des TÜVs: Wenn Du beweisen kannst, dass Dich da der Verkäufer gelinkt hast, kannst Du ihn auf Urkundenfälschung verklagen. Darauf sollte jede Rechtsschutzversicherung einsteigen.
Schwieriger ist das mit der Beule. Da kommt es darauf an, ob der Verkäufer ein Händler ist, oder ein Privatmann. Ein Händler kann da sehr wohl verklagt werden. Das Problem ist dann aber, dass viele Händler die Ansicht vertreten, dass als "Unfall" nur ein Auto mit verzogener Karosserie/Rahmen gilt. Habe sowas letztens erlebt; beim Händler kann man zwar dann den Vertrag trotzdem unterschreiben, weil eine derartige Unfallfrei-Klausel ungültig ist, aber mit Ärger ist's halt trotzdem verbunden.
Ist der Verkäufer ein Händler, kannst Du den Vorbesitzer kontaktieren, ob er was von diesem Unfall weiss bzw. er sollte sagen können, was für ein Unfall das war. Und dann hast Du den Händler ebenfalls an der Kandarre. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Owlmirror


Wegen des TÜVs: Wenn Du beweisen kannst, dass Dich da der Verkäufer gelinkt hast, kannst Du ihn auf Urkundenfälschung verklagen. Darauf sollte jede Rechtsschutzversicherung einsteigen.
Schwieriger ist das mit der Beule. Da kommt es darauf an, ob der Verkäufer ein Händler ist, oder ein Privatmann. Ein Händler kann da sehr wohl verklagt werden. Das Problem ist dann aber, dass viele Händler die Ansicht vertreten, dass als "Unfall" nur ein Auto mit verzogener Karosserie/Rahmen gilt. Habe sowas letztens erlebt; beim Händler kann man zwar dann den Vertrag trotzdem unterschreiben, weil eine derartige Unfallfrei-Klausel ungültig ist, aber mit Ärger ist's halt trotzdem verbunden.
Ist der Verkäufer ein Händler, kannst Du den Vorbesitzer kontaktieren, ob er was von diesem Unfall weiss bzw. er sollte sagen können, was für ein Unfall das war. Und dann hast Du den Händler ebenfalls an der Kandarre. 😁

Ja, ja! Davon hat der Christoph dann aber nur einen Haufen Rennereien, Anhörungstermine und Schreibkram (an dem er so schon zu knabbern hat😁) und kann sich maximal damit trösten, dem Verkäufer eine reingewürgt zu haben! Denn mal vom Tatbestand abgesehen, reden wir hier von einem ca.20 Jahre alten Auto, worauf Christoph nach einem Jahr versucht dem Verkäufer an den Karren zu fahren. Da freut sich zwar der Staatsanwalt den Typen wegen Urkundenfälschung am Arsch zu kriegen, aber Christoph wird auf Investitionen und Schrott sitzenbleiben, dass glaub man gut! 😉

Wenn Du dem Verkäufer nachweisen kannst dass der Tüv Bericht gefälscht ist: Verklagen. Was genau den Verkäufer dann erwartet darüber kann man nur spekulieren.

Wegen deines Schwellers: Wer einen 20 Jahre alten Wagen für n paar Öcken kauft der hat sich selbst darum zu kümmern dass er durchblickt was er sich da kauft. Wenn man so etwas unbedeutendes wie einen verbogenen Schweller & Holm übersieht hat man selbst schuld.

Ich würde aber allein aus dem Grund versuchen den Verkäufer dingfest zu machen, damit er so etwas nicht nochmal macht. Daher muss ich 87kw auch mit dem "eins reinwürgen" widersprechen. Sollche Leute gehören ins Gefängnis, und sonst nichts. Urkundenfälschung mit potentiell tödlichen Folgen ist echt kein Spaß.

@owlmirror: Ich kann mir den Lachanfall des Verkäufers schon vorstellen, wenn ich über 1 Jahr nach Kauf mit einem völlig verhurten E 200 Coupé bei ihm aufm Hof antrabe und von ihm Schadensersatz will weil das Auto nen Unfallschaden hat.

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes_GD300


Wenn Du dem Verkäufer nachweisen kannst dass der Tüv Bericht gefälscht ist: Verklagen. Was genau den Verkäufer dann erwartet darüber kann man nur spekulieren.

Wegen deines Schwellers:

Ich würde aber allein aus dem Grund versuchen den Verkäufer dingfest zu machen, damit er so etwas nicht nochmal macht. Daher muss ich 87kw auch mit dem "eins reinwürgen" widersprechen. Sollche Leute gehören ins Gefängnis, und sonst nichts. Urkundenfälschung mit potentiell tödlichen Folgen ist echt kein Spaß.

@owlmirror: Ich kann mir den Lachanfall des Verkäufers schon vorstellen, wenn ich über 1 Jahr nach Kauf mit einem völlig verhurten E 200 Coupé bei ihm aufm Hof antrabe und von ihm Schadensersatz will weil das Auto nen Unfallschaden hat.

Korrigiert mich wenn man sich falsch erinnert: Von einem gefälschten TÜV-Bericht war nie die Rede- lediglich von einem eingetragenen TÜV,  zu dem es keine Berichte gäbe...und der telef.-mdl. Auskunft, dass eine entsprechende Tüv-prüfung dort nicht stattgefunden hätte. Die Plakette wird wohl am Auto zu finden sein, mal unterstellt. ne Schriftl. Stellungnahme der angebl. den  TÜV ausstellenden Orga. wäre erhellender. Vlt findet sich ja dann doch noch ein entsprechender Eintrag ?

in den letzten Jahren hört/liest  man nix mehr von gefälschten TÜVs.

mE bislang zu wenig Substanzielles...

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Dann hab ich nicht sauber genug gelesen. Ohne Tüvbericht wird das Ganze natürlich nicht einfacher. Sorry aber wer nen Wagen ohne Tüv Bericht kauft ist selber Schuld....

Ne Fälschung bleib Fälschung.
Wenn jemand den Bericht Veliert was dann kaufste den wagen dann nicht.
Man kann den Bericht einfach von der jeweiligen stelle schicken lassen.
Mal schauen Bringt alles nichts werde ich das teil aussschlachten und vll noch von 2000 euro nen 1000 rausholen.
Selbst wenn ich den Verkauft bekommen würde und 5000 euro bekommen würde wär das in keinem verhaltnis zum auffbau.
Schade um das Auto. Ich hätte das Auto so lassen sollen wie es war xd.
Aber meinen Humor hab ich nicht veloren. Es waren ja nur ärgerlich 2000 euro.
Ich werd dazu mal erfragen was meine rechtschutzversicherung sagt.
Es geht hier draum das jemand mit sowas nicht durchkommen darf.
Das Schlimmste ist aber ich darf mir mein Leben lang den Spot meines Vaters und seiner Brüder anhören ^^.
Mein anderen hat mein Onkel mir gekauft und der war um welten besser wie den ich gekauft habe.
Autokauf Note 6

Das Fälschen einer HU-Untersuchung ist eine Offizialdelikt und da kann man nicht klagen. Da geht man zur Polizei und zeigt es an. Die machen dann den Rest.

Ich glaube aber, dass Du bei Deinen "Stil" nicht für voll genommen wirst.

peso

Christoph: eine "Fälschung" ist doch erst dann bewiesen, wenn sie wirklich nachgewiesen ist und steht doch noch gar nicht zweifelsfrei fest. GD300: Du hast natürlich recht, dass so ein Verdacht zur Anzeige gebracht werden muss! Wenn man jedoch die Vorgeschichte kennt, mit allem was Christoph schon über den 200er schrieb, was da alles rumgebruzzelt und gebastelt wurde (stand er nicht gar auf Ytong-Steinen aufgebockt😁) dann klingt das schon nach "reinwürgen" unter dem Vorwand "gefälschter Papiere". Wie auch immer, es wurde richtig geschrieben, dass die TÜV-Sache eine Straftat mit öffentlichen Interesse ist, die zur Anzeige gebracht werden muss und der deformierte Karren eine zivilrechtliche Angelegenheit, mit zweifelhaften Hergang und Beweisfähigkeit. Unter Umständen lässt Christoph neben den Fehlinvestitionen noch n paar Scheine, mit dem selben Erfolg wie er auf 5000,-€ an leicht verdientes Geld zu kommen glaubte.

jo so würde ich es mit meinen 5 Tage alten Jura-Kenntnissen auch einstufen 😉

Letztendlich sind beim Gebrauchtwagenkauf 99% der Beschwerden auf die eigene Nase zurückzuführen. Und zum Thema Tüvberichte verlieren: Ich bin selber ziemlich konfus was die Ordnung meiner Akten angeht, aber das wirklich lebensnotwendige wie z.B ein Fahrzeugbrief und der dazugehörige TÜV Bericht sind sauber aufbewahrt.

Und wenn der Verkäufer so etwas unwichtiges wie nen Tüvbericht verliert dann würde ich entsprechende Recherchen VOR dem Kauf beginnen, und nicht die Ludenschleuder mit amtlichem Segen ohne Nachweis kaufen. Vorallem aber hätte ich eine gewisse Skepsis dem Verkäufer gegenüber.

Wer ein Fahrzeug kauft, sollte wissen das er es ohne die entsprechenden Papiere -und dazu zählt nun mal auch der HU-Bericht- erst gar nicht zugelassen bekommt. Wenn also von "gültigem TÜV" die Rede gewesen ist (war es das überhaupt???) muß auch der entsprechende Nachweis in Form des Prüfberichtes vorliegen. Tut es das nicht, ist der Käufer selbst schuld... oder kauft etwa jemand ein Auto ohne Fahrzeugbrief, nur weil der Verkäufer behauptet das es seins ist und er den Brief halt grad nicht findet?
Mit der Behauptung von wegen Fälschung wäre ich auch vorsichtig; der Schuß kann auch ganz böse nach hinten losgehen. Welche "Beweise" gibt es denn?
Sorry- aber irgendwas an der Geschichte stinkt hier ganz gewaltig; und ich glaube das Christoph uns einfach nicht die ganze Wahrheit erzählt.

Eben, Wenn kein TÜV Bericht vorliegt kann Christoph die falsche Plakette genausogut raufgeklebt haben. Speziell wenn die Story schon ein Jahr her ist.

Keine Unterstellung, aber es ist leider kein Nachweis vorhanden.

Die Sache die Christoph hier erzählt, liest sich doch so:
er hat mal ein furchbar günstiges Angebot für das 200er Coupe bekommen und da standen ihm schon die Dollarzeichen in den Augen. Nun sind ihm die "Kleinigkeiten" teurer zu stehen gekommen, als er vorher dachte. Wenn er nun glaubt, behaupten zu können, dass "Aas" hätte ihn betrogen, indem angeblich der TÜV gefälscht wurde und nun Kaufpreis zuzüglich getätigter Investitionen zurückfordert, fällt er nochmal aufs Maul. Ich halte es dabei für unerheblich, ob nun wirklich vom Verkäufer eine Urkundenfälschung begangen wurde, oder nicht, was nicht nötig gewesen und äußerst dämlich wäre, ich auch offengestanden nicht ganz glauben kann. Wie sieht denn der Fahrzeugschein aus, Christoph? Da müsste ja dann auch das Holgrammzeichen mit TÜV-Datum "gefälscht" sein!

Im Fahrzeugschein ist ein Stempel vom Tüv in Oberhausen drinnen mit unterschrift.
Aber dieses Auto war nach Telefonat mit dem Tüv nie bei dennen.
Morgen habe ich Termin beim Anwalt kostet ja nichts übernimmt rechtschutzversicherung.
Ich werden dem Mann aber Anrufen und ihm mit Anwalt und Polizei drohen.
Vll Rückt er ja so nen 1000 raus.

Zitat:

Original geschrieben von ChristophNiederrhein


Im Fahrzeugschein ist ein Stempel vom Tüv in Oberhausen drinnen mit unterschrift.
Aber dieses Auto war nach Telefonat mit dem Tüv nie bei dennen.
Morgen habe ich Termin beim Anwalt kostet ja nichts übernimmt rechtschutzversicherung.
Ich werden dem Mann aber Anrufen und ihm mit Anwalt und Polizei drohen.
Vll Rückt er ja so nen 1000 raus.

Prost Mahlzeit. Ich kann möchte schon fast beschwören dass ein genervter Amtsrichter das Verfahren mangels Beweisen einstellt.

Es ist zwar eigentlich eine gute Sache, aber manchmal eine unnötige Belastung für unsere Gerichte dass jeder Bürger mit jedem Müll gegen jeden anderen das Recht auf Prozessführung hat.

Zitat:

Original geschrieben von ChristophNiederrhein


Ich werden dem Mann aber Anrufen und ihm mit Anwalt und Polizei drohen.
Vll Rückt er ja so nen 1000 raus.

Ja, wenn er zufällig seine Enigma am Mann hat und Deine Äußerungen entsprechend dechiffriert, und nicht vor Lachen vom Stuhl fällt, dann könntest Du Glück haben. Drohen, oh man.🙄

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