Corsa GSI aufbauen.
Tag Leute.
Da hier ja ein paar echt kompetente Leute hausen, hab ich ein paar Fragen an euch.
Ich hab mir jetzt endlich meine Autotraum erfüllt!
Hab mir einen 91er Corsa GSI, C16SEI, gekauft. Kostete €800, war rostig aber der Motor ist top (wurde vor 20tkm kplt. revidiert). Da ich ihn aber komplett restaurieren wollte hab ich ihn kplt. zerlegt. Dabei musste ich feststellen, dass er schon zu stark verrostet war um ihn wieder auf Vorderman zu bringen. Einige fiese Stellen sieht man erst nach dem Zerlegen und ich hab mich zuwenig vorher informiert auf welche Stellen man achten muss.
Deshalb hab ich mir einen zweiten Corsa Bj.91, C14NZ um €100 gekauft. Hab den ebenso in alle Teile zerlegt und musste dabei feststellen, dass er zwar an den meisten Stellen besser in Schuss war als der GSI, aber ich trotzdem vor einer längeren Aufgabe stehe. Hatte dafür andere fiese Roststellen, die der erste nicht hatte.
Beide hintere Radläufe sind bereits herausgetrennt und die neuen Bleche liegen schon bereit.
Der Frontträger ist durch, wird aber ebenfalls kplt. ersetzt. Neuer liegt auch schon rum.
Aber ich hab das Problem mit den rostigen Domen außen li. und re., sowie die beiden vorderen Radhäuser mit den Spritzschutzblechen. Bin mir noch nicht im Klaren, wie ich die Stellen am besten reparieren kann. Die Spritzschutzbleche werd ich nach dem heraustrennen gar nicht neu machen. Hab mir die vordere Plastikinnenradhausabdeckung besorgt und werde diese einpassen (habs schon ausprobiert, geht sich aus). Sieht schöner aus als das Original und macht beim TÜV auch weniger Probleme, da der Dom dann nicht mehr zu sehen ist und Plastik angeblich nicht rostet.
Den Corsa würd ich so wie er jetzt ist, sandstrahlen lassen und danach alle nicht mehr vorhanden Bleche exakt heraustrennen und durch Neue ersetzen.
Aber ist halt die Frage, ob er nicht nach kurzer Zeit wieder zu rosten anfängt.
Was meint ihr? Soll ich noch mal um eine bessere Basis Ausschau halten oder würdet ihr die Karosserie hernehmen zum reparieren? Bin auf eure Meinung gespannt.
Stell noch ein paar Fotos dazu, dann kann man sich was drunter vorstellen.
Mfg
32 Antworten
probier ma bei "lokari"
Hallo,
nach langer Zeit und viel Blut, Schweiß und Tränen hab ich nun meinen Corsa ziemlich fertig.
Drum wollt ich euch ein paar Pics zeigen. Ist ja auch mein ganzer Stolz.
Nach´m Sandstrahlen, Ausschweißen, Kiten und Füllern gings zum Lackierer.
Vom Lackierer wieder nach Hause.
Diesen Sommer gehts dann aufn Prüfstand.
Noch ein paar Eckdaten:
MOTOR C16SEI
LEISTUNG ? (ORIGINAL 98 PS)
ZYLINDERKOPF BEARBEITUNG
SCHARFE NOCKENWELLEN
CHIPTUNING
C20XE ÖLKÜHLER
WSK EDELSTAHL AUSPUFFANLAGE
LEXMAUL FÄCHERKRÜMMER
K&N SPORTLUFTFILTER
WIECHERS DOMSTREBE
HIGHTRAC – GEWINDEFAHRWERK
OMP ÜBERROLLKÄFIG
C20XE BREMSANLAGE VORNE
RACELAND VOLLSCHALENSITZE
SUPERSPORT H-GURTE
SPARCO LENKRAD
ECHT CARBON INNENVERKLEIDUNGEN
E-KADETT DIGITALTACHO
14“ RSL „CULT“-FELGEN
Moinsen
Da hat wohl jemand etwas Geld über gehabt.😁
War das mal dr Weiße Corsa vom Anfang???
Gefällt mir. Heckstoßstange dran und fein is er
Nö,
der weiße Corsa fand seinen Weg zum Schrottplatz.
Hab noch einen anderen gefunden, der war zwar mindestens genauso rostig, aber an den gewissen Stellen (Amarturenträger, usw.) war der noch gut.
Heckstoßstange is mittlerweile dran. Fotos hab ich aber noch keine Neuen, da man im Winter den Perlmuteffekt des Lacks nicht so gut sieht.
Und ja, es hat ne Stange Geld gekostet (aber was is umsonst).
sieht doch garnicht soo schlecht aus der Corsa😁
ziehmlich geiler autowagen.
wenn ichs nich besser wüsste hätte ich den vom lack und felgen schonma gesehen, aber geil.
endlich mal wieder en leerer corsa ohne schnickschnack.
allerdings, ich hätte gleich auf obenliegende schaltung umgebaut.
In Österreich is er bis dato noch Unikat.
Es gibt einen anderen Corsa in einem anderen Perlmutgrün. Der war auch schon in der Flash. Ist aber von der Art ein ganz anderes Gefährt (eher auf Blingbling)
Mit der Schaltung geb ich dir recht. Im Nachhinein findet man aber sowieso immer Sachen die man besser hätte anders machen sollen (z.bsp. die Kotflügel vom 5-Türer, dann würd er tiefer runter gehn)
Das mit´m leer sein, war genau meine Absicht, ich hasse den ganzen Musikanlagenverbausch...ß, aber das is ja Geschmacksache.
hehe, da teilt jemand meinen geschmack.. 😁
weisste was auf dem auto noch absolut genial kommen würde? Tramont in 9x14"....
mh, aus österreich biste?
hab viel gehört über euren tüv, erzähl mal, wie isn das so mit eurem baurat?!?!
Tramont wärn schon was, würd auch sofort Schmidt TH-Line nehmen.
Aber wer soll mir das bezahlen. (Bau dieses Jahr noch ein Haus nebenbei)
Naja, dass mitm Tüv ist so eine eigene Sache bei uns. Ich war insgesamt dreimal vorstellig. Hab noch einen weiteren Schlachtcorsa gebraucht, da ich ein paar Innenraumteile wieder einsetzen musste, die ich schon längst entsorgt hatte.
Insgesamt hab ich € 1200,- gelöhnt fürs typisieren.
ooooohja TH-line... *Sabber*
kannst du mal etwas genaueres erzählen wegen dem typisieren???
was ist frei, was extrem schwer (mehr als serienmotor is ja extrem bei euch, oder?)
warum innenraumteile?
gruss, patrick.
Also,
2) Achten Sie darauf, dass jede Komponente eine EU-Zulassung, eine Produktnummer sowie ein Prüfzeichen (ECE oder EEC) trägt; fordern Sie zu JEDEM Teil das entsprechende Hersteller-Gutachten an (z.B. auch Festigkeits- und Radlastgutachten für Felgen; sowie Zulassung von Fensterfolien). Stahlflex-Bremsschläuche müssen (z.B.auf einem Ring) eine, dem Hersteller eindeutig zuzuordnende Produktnummer aufweisen.
( "E"-Zeichen nach ECE-Richtlinien bzw. nach EWG-Richtlinien für Fahrzeuge: Sämtliche Kraftfahrzeuge
und eine Vielzahl von Komponenten müssen mit einem E-Zeichen versehen sein, damit sie in
Verkehr gebracht werden dürfen. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Erlangung
der E-Zeichen und verweisen Sie auf zuständige Institutionen).
3) Überprüfen Sie VOR DEM EINBAU die im Gutachten angeführten Komponenten EXAKT mit den tatsächlich von Ihnen erworbenen Teilen! Aufkleber mit Identifikations-, Artikel-, Prüf- oder Genehmigungsnummern dürfen keinesfalls entfernt werden und müssen auch nach dem Lackieren noch lesbar sein!
4) Sollten für Komponenten zum Zeitpunkt des Einbaues keine Gutachten vorliegen, so notieren Sie ALLE am Teil erkennbaren Kennzeichnungen (Hersteller, Codes, Prüfnummern, etc.) und bewahren Sie die Rechnung gut auf. (Durchführung der Punkte 3) und 4) spart Ihnen viel Ärger, Zeit und Geld). Geld können Sie auch sparen, wenn Sie uns zur Erstellung der Gutachten ALLE Ihre gesammelten Teilegutachten, etc. bereits kopiert (2-fache Ausgabe) übergeben. Bei der Eintragung sparen Sie nochmals, wenn Sie 2 gleiche Farbfotos Ihres Fahrzeuges (ca. 9x13cm, Aufnahme von links vorne, bildfüllend, Fahrzeug im Zustand zur Zeit der Begutachtung, Details ersichtlich, keine weiteren Fahrzeuge am Bild) vorbereiten.
5) Derzeit muss für unelastische Teile in einem bestimmten Bereich eine Bodenfreiheit von zumindest 11 [cm] eingehalten werden (über den Sinn kann diskutiert werden, Tatsache ist jedoch, dass es sich dabei um einen Erlass handelt), für ECHT elastische (z.B. PUR-Teile) hingegen 8 [cm].
6) Für Rad-/Reifen-Kombinationen muss eine entsprechende Abdeckung durch Karosserie oder Verbreiterungen gegeben sein (30° vor und 50° hinter der Lotrechten in Achsmitte). Die verwendeten und handelsüblichen Radabdeckleisten müssen eine gewisse Festigkeit/Steifigkeit aufweisen und DAUERHAFT HALTBAR mit der Radkastenkante verbunden sein (Schraub- oder Nietverbindung ist nicht vorgeschrieben, aber dauerhaft wird die Klebeverbindung in den meisten Fällen nur durch Industriekleber).
Das Entfernen der Radabdeckleisten kommt einem Erlöschen der Genehmigung gleich.
7) Die Spurweitenänderung darf ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers oder sonstiger Freigaben max. +2% sein (bei Geländefahrzeugen mit Trägerleiterrahmen max. +4%).
8) Die ausreichende Freigängigkeit aller Komponenten ist zu gewährleisten. Zu Bremsen und Fahrwerk, sowie zu Karosserieteilen sind gewisse Mindestabstände einzuhalten (extrem wichtig bei schwimmenden Bremssätteln); Radbogenkanten sind bei Bedarf umzubördeln und auszuweiten.
9) Bei Änderung des Abrollumfanges ARU von mehr als +1,5% und –2,5% im Vergleich zur Serienbereifung muss der Geschwindigkeitsindikator ("Tacho"😉 adaptiert werden. Bei Änderung des Abrollumfanges der Bereifung von etwa +8% und –8% oder bei Über-/Untersetzungsänderungen muss zusätzlich ein nochmaliges Abgasgutachten im Fahrzyklus nach der aktuellen EURO-Norm (relativ aufwendig und sehr teuer) erstellt werden.
10) Schraubfahrwerke müssen derzeit über eine Fixiervorrichtung verfügen, mit welcher das Verstellsystem dauerhaft fixiert werden kann (meist Abrissschraube oder durchdacht plazierte Begrenzungshülse). Individuelle Lösungsvorschläge für unterschiedliche Fahrwerke bieten wir auf Anfrage. Zur Erleichterung verzichten die Genehmigungsstellen zunehmend auf die Fixierung; zur Verhindern von nachträglichen Umrüstungen werden allerdings einige Kontrollmaße in den Typenschein eingetragen (z.B. Distanz in [cm] zwischen Radkastenkante/Radmittelpunkt oder Türschweller/Fahrbahn).
11) Alle Teile müssen fachgerecht (Einbaunachweis einer Fachwerkstätte erforderlich) verbaut und montiert werden (ev. bestätigt den fachgerechten Einbau auch das TB, der TÜV oder der ZT im Zuge der Erstellung des Komplettgutachtens). Nach Fahrzeugtieferlegungen und/oder der Reifenumrüstung sind die Spur- und Sturzwerte, sowie die Scheinwerfereinstellung und nötigenfalls auch die Bremskraftregelung zu korrigieren. Mess- und Datenblätter sind bei der Typisierung vorzulegen.
12) Einarmwischer werden derzeit i.a. in Österreich seitens der Behörde nur bedingt genehmigt, da zwar das sog. "Wischfeld" als ausreichend, kaum aber das sog. "Sichtfeld" als entsprechend beurteilt werden kann. Die Endstellung des Wischerarmes muss entweder links oder rechts sein; Mittelstellungen (wie jene bei Motorsportfahrzeugen) ist nicht zulässig.
13) Tönungsfolien: Entsprechend Vorgaben findet man unter Vorgaben des Ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (Geschäftszahl 190.500/10-II/B/5/01). Diese Liste erhebt unseres Wissens nach nicht immer Anspruch auf Aktualität. Bitte beachten Sie, dass nach ECE-R43 "V"-markierte Scheiben (bereits getönt) NICHT mit Tönungsfolien versehen werden dürfen (ev. Ausnahmen existieren in Form von Bestätigungen).
Front- und vordere Seitenscheiben (beidseitig) dürfen dzt. NICHT mit Tönungsfolien versehen werden. Verwenden Sie nur Fensterfolien mit entsprechender Kennzeichnung.
Die Kennzeichnung muss im eingebauten Zustand auf jedem Einzelgegenstand vollständig ersichtlich und dauerhaft angebracht sein.
Weiters ist ein Genehmigungsbescheid (welcher die Österr. Genehmigung belegt) sowie eine Bestätigung eines vom Hersteller geschulten und autorisierten Betriebes über die ordnungsgemäße Verarbeitung mitzuführen.
Das wärs so im Großen und Ganzen.
Zum Motortuning:
Änderungsliste (Zubehör für Fahrzeuge) vom BMVIT, Stand 2002
- Leistungsänderung <=5%, keine Genehmigung erforderlich
- Leistungsänderung >5%, erfordert UBS, WBS, L, P und hat zur Folge E
- Leistungserhöhung >30%, erfordert UBS, WBS, A, L, G, P und hat zur Folge EG
- Leistungsminderung >25%, erfordert UBS, WBS, A, L, G, P und hat zur Folge EG
A...Abgastest
E...Eintragung in den Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
EG...Einzelgenehmigungsbescheid
G...Geräusch (Nahfeld+Fahrt)
L...Nachweis über Motorleistung (Leistungstest)
P...erforderliche Nachweise werden bei der Prüfung festgelegt
UBS...Freigabe durch Fzg-Hersteller bzw. ZT-Gutachten bzw. anderer, geeigneter Stelle
WBS...Werkstattbestätigung einer Vertragswerkstätte
Beispiel 2:
Entsprechend dem VdTÜV – Merkblatt Kraftfahrwesen 751/05.2000 ergibt sich z.B. folgende, kurze Zusammenfassung:
Nach Durchführung des Motortunings muss das Fahrzeug unter betriebsüblichen Bedingungen ausreichend verkehrs- und betriebssicher bleiben.
Alle, durch die Umrüstung höher belasteten Bauteile müssen so beschaffen sein, dass ein plötzliches und völliges Versagen nicht zu erwarten ist.
Die Prüfvorschriften werden nach der relativen Höhe der Steigerung der Motorleistung und/oder des Antriebsmomentes festgelegt (<= 20%, >20%, >40%); es gibt aber auch andere spezielle Richtlinien laut Änderungsliste.
Folgende Prüfungen sind für alle 3 Kategorien durchzuführen (bei identischer Ausrüstung und Einstellung der Antriebsmaschine):
· Ermittlung von Motorleistung und Motordrehmoment
· Prüfung des Abgasverhaltens (die zum Zeitpunkt der EZ für das Fahrzeug geltenden Typprüfgrenzwerte sind mindestens einzuhalten)
· Prüfung der Geräuschentwicklung (die zum Zeitpunkt der EZ für das Fahrzeug geltenden Grenzwerte sind mindestens einzuhalten)
· Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit (durch Fahrversuch oder durch Berechnung)
· Bremsverhalten /Prüfung der Bremsanlage
· Prüfung der Eignung der Bereifung
· Fahrerprobung über eine angemessene Fahrstrecke unter betriebsüblichen Bedingungen (=Fahrten im Bereich der Höchstgeschwindigkeit, Anfahren mit höchstmöglicher Beschleunigung, Bremsen aus hohen Geschwindigkeiten, Lastwechsel im Bereich der max. Motordrehzahl), wobei zumindest Kreisfahrt, Slalomfahrt und Geradeausfahrt im Grenzbereichen, mit Lastwechsel und Lenkbewegungen gefahren werden sollten
· Prüfung der Eignung des Geschwindigkeitsmessers (Anzeigebereich zumindest gleich der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit)
· Prüfung ev. zulässiger Anhängerlasten nach Richtlinie 92/21/EWG in der jeweils gültigen Fassung
· Übereinstimmung mit weiteren gesetzlichen Vorschriften
Ev. Zusätze bei Steigerung der Motorleistung und/oder des Antriebsmomentes um >20%...
· Maßnahmen zur Überwachung der Getriebeöltemperaturen
· Schutzmaßnahmen gegen Abreißen von Kardanwellen
· Erweiterte Prüfung des Bremsverhaltens sowie Blockierreihenfolge und Zustand des Belages
· Detaillierte Dokumentation der Fahrzeugumrüstung
Zusätze bei Steigerung der Motorleistung und/oder des Antriebsmomentes um >40%...
Nachweis, dass das Fahrzeug nach einer Fahrerprobung auf einer Prüfstrecke (z.B. Hockenheimring, 2000km) noch uneingeschränkt verkehrs- und betriebssicher ist.
Persönliche Anmerkungen und Hinweise:
1) „Stillschweigende“ Leistungssteigerungen, egal ob durch Hubraumzuwachs, Änderung des Ventiltriebes, zusätzliche Aufladung oder Änderungen der Verbrennungsparameter erreicht, verstoßen gegen Steuer- und Versicherungsgesetze.
2) Einige Fahrzeuge (speziell ältere) sind weniger dem Leistungs-, sondern eher dem Drehmomentzuwachs langfristig nicht gewachsen. Besonders in Kombination mit größeren Felgendurchmessern und kleineren ET, Niederquerschnittbereifungen, Tieferlegungssets und verbesserten Bremsanlagen (und ohne diese Maßnahmen kann oft das Motortuning nicht voll genutzt werden) treten an den Fahrwerks- und Karosserieteilen sehr hohe Belastungen auf, welche an Spaltmaßen (z.B. Türen, etc.) bei hohen Kurvenbeschleunigungen oder Bremsverzögerungen gemessen werden können.
3) Achten Sie beim Kauf von Leistungssteigerungschips auf beigelegte TÜV-Gutachten (bzgl. Abgas, Leistung, Drehmoment, etc.).
4) Versuchen Sie beim Fahrzeughersteller/Importeur so viele Freigaben und Bestätigungen wie möglich zu erhalten (inkl. Freigaben hinsichtlich Fahrzeugdauerfestigkeit bei entsprechender Leistungs-/ Drehmomentsteigerung zu erhalten - oft in Kombination mit Bremsen, Felgen und Bereifungen).
5) Versuchen Sie ohne Getriebeänderung auszukommen.
6) Die Lebensdauer vieler Komponenten wird durch Motortuning und die damit meist Hand in Hand gehende, veränderte Fahrweise zweifelsfrei reduziert. Kurbeltrieb und dessen Lagerung sowie Steuerkette bzw. Zahnriemen, Kupplung, Getriebe, Differential, Antriebswellen, Gleichlaufgelenke, Radlager werden je nach Fahrkultur beansprucht und verschleißen deutlich früher. Kolben können Dauer-Volllast überhitzen und im Bereich des Kolbenbodens beschädigt werden oder einfach anreiben.
Es ist zwar korrekt, wie manche Stimmen behaupten, dass neuere Motoren und Antriebsteile ausreichend Reserven bzgl. Beanspruchung besitzen (da sie auch in leistungsstärkeren Fahrzeugen zur Anwendung kommen), doch dann meist immer unter anderen Bedingungen (größere Ladeluftkühler, größere Kühler, Wärme- und Luftleitbleche, Abgastemperatur-Sensoren, andere Kompression, größere Ventile, größere Auslasskanäle und Abgasanlagen)
7) Bitte beachten Sie weitere nationale Gesetze, Erlässe sowie EWG/ECE-Richtlinien, KFG und KDV.