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Corsa c wurde ich vom Händler vereimert?

Themenstarteram 9. Februar 2007 um 18:21

Hallo zusammen,

bin der neue und komme nun öfters ;)

Ich muss euch gleich aber mit einem Problem belasten :-(

Habe mir letzte Woche einen Corsa C bj. 2001 gekauft direkt bei einem Opel Händler.

laut Verkaufs Schild hat der kleine:

4 x Airbag

ABS

 

doch heute ist mir aufgefallen das bei einer Vollbremsung die Räder blockieren, ich merke also nichts von ABS.

Weiterhin 4x Airbag dann müsste ja auf der Beifahrerseite auf dem Armaturenbrett ebenfalls ein Airbag Symbol sein oder nicht?

Habe das Gefühl ich wurde richtig vereimert....

Falls jemand ein tipp hat wie woran ich ich erkenne was er nun hat oder nicht währe ich dankbar...

Sollte sich bewahrheiten das er 4x Airbag und ABS nicht hat, welche Möglichkeiten habe ich falls die bei Opel meinen dass hätte da nie gestanden?

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37 Antworten
am 9. Februar 2007 um 18:30

Gibts ne leuchte mit ABS drauf in deinem KI?

und wenn er die Airbags in den Sitzen hat, dann hat er sicher auch nen Beifahrerairbag! (kuck mal ob an den Sitzlehnen was steht)

ABS:

Mach die Haube auf und schau nach ,ist das Teil wo die ganzen Bremsleitungen zusammen laufen ,sitzt vorne rechts vor dem Sicherungskasten.

Gruss Haribo

Hast du die Auszeichnung noch?

Und was steht im Kaufvertrag?

Hast du Zeugen für die Auszeichnung mit der genannten Ausstattung oder beim Verkaufsgespräch?

Evtl. steht der Corsa auch im Internet beim Händler und der hat das Auto noch nicht rausgelöscht.

Themenstarteram 9. Februar 2007 um 19:19

Also jetzt weiß ich schon mal das mir wohl ein Spanier angedreht wurde danke nochmals haschee...

und wies ausschaut die angegeben Sachen nicht hat.... und ich dachte noch kauf lieber beim Opel Händler, die hauen dich schon nicht übers Ohr.....

Also da wahren wir zu 2t also ist ein Zeuge vorhanden.... nein das Verkaufs Schild habe ich nicht...

Hätte er mich nicht drauf hinweisen müssen das es ein Import ist ? bzw müsste das nicht im Kaufvertrag stehen?

Bin echt niedergeschlagen da kauft man sich das erste Auto und es ist ein griff ins Klo... und sowas von einem Opel Händler....

Edit: nein im Internet steht er nicht mehr

@ the_shaker_max nein keine abs leuchte eps

@ Haribo11 glaube nicht da etwas in dieser art zu sehen

Ja, hätte er. Importe sind üblicherweise billiger, daher sollten diese auch bei einem Weiterverkauf weniger wert sein. Ich such jetzt kein Urteil raus, aber da gibts schon was.

Dazu kommt noch die fehlende Ausstattung.

Mit nem Zeugen hast du gute Karten.

Lass dir von Opel die Ausstattungsliste schicken (gleich jetzt noch anfordern) und mach dem Feuer. :)

https://secure.opel.de/dialog/inquiry/inquiry.act?CATSEL=curvehicle

Themenstarteram 9. Februar 2007 um 19:45

Ist angefordert... Mal abwarten bin gespannt was der Opel Händler sagt, ich wette er wird erstmal alles abstreiten... wenn er sich stur stellt übergebe ich die Sache an einen Anwalt...

War der Wagen in Spanien zugelassen oder wurde er dort nur gebaut?

Du weisst das der Corsa C außer in Eisenach auch in Zaragossa (Spanien ) gebaut wurde und zwar auch für den deutschen Markt.

Zitat:

und wies ausschaut die angegeben Sachen nicht hat.

Har er nun ABS oder Seitenairbags ?

Gruss Haribo

Themenstarteram 9. Februar 2007 um 20:27

laut der Fahrgestellnummer hat er die Sachen nicht und zu sehen ist auch nichts vom ABS oder Seiten-Airbags.

Durch die Fahrgestellnummer hat haschee raus bekommen:

----------------------

Das ist ein Spanier.

Ausstattung CT9 = Spanien

Evtl. dort sogar gefahren, aber zumindest ein Importauto.

-----------------------

 

und dann habe ich mal nach dem Urteil geschaut was es gibt:

 

###############

AG St. Ingbert

1999-01-07

9 C 806/96

Rechtsbereich/Normen: BGB

Einstellung in die Datenbank: 1999-10-01

Bearbeitet von: Anna Seelentag

Quelle: Deutscher Anwaltverein; AG Verkehrsrecht

Aufklärungspflicht beim Gebrauchtwagenkauf: Import-Auto

Ein Autoverkäufer muß den Erwerber beim Gebrauchtwagenkauf darüber informieren, ob es sich um ein Import-Auto handelt. Verschweigt er dies, so kann der Käufer einen bereits geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und damit hinfällig machen.

Ein Autoverkäufer hatte einen Gebrauchtwagen mit der Angabe verkauft, der Wagen sei im Juli 1995 erstmalig zugelassen worden. Es stellte sich jedoch heraus, daß der Wagen bereits im Mai 1995 zugelassen worden war. Man hatte ihn zunächst nach Frankreich und von dort zurück nach Deutschland gebracht. Ein sogenannter Re-Import. Die Ausstattung des Wagens entsprach den französischen Standards, weswegen für die Zulassung in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung erforderlich war. Davon hatte der Verkäufer gewußt. Der Erwerber bemerkte jedoch erst bei der Übergabe des Fahrzeugbriefes, daß es sich um ein Importauto handelte. Daraufhin wollte er sich sofort vom Vertrag lösen. Sein Recht zur Vertragsauflösung bestätigte das Amtsgericht St. Ingbert. Der Verkäufer sei verpflichtet, den Käufer über die Herkunft des Autos aufzuklären. Diese sei nämlich ein wichtiger Punkt bei der Kaufentscheidung. Wer ein Auto in Deutschland kaufe, dürfe davon ausgehen, daß es auch für den deutschen Markt produziert sei und somit deutschen Standards und Vorschriften entspreche. Verschweige der Verkäufer diesen Umstand, obwohl er davon Kenntnis habe, so handle es sich um eine arglistige Täuschung. Dies ist ein Grund, sich im Wege einer Anfechtung vom Vertrag zu lösen.

###########

Und das wurde mir halt verschwiegen.

Also du musst auf jeden Fall einen Unterschied machen zwischen Import (s. Haribo) und Re-import.

Aber selbst wenn es ein Re-Import ist, wenn er den deutschen Standards entspricht bezweifel ich, dass das beim Wiederverkauf (also nicht beim ersten Verkauf) einen Unterschied macht.

Ich fahre einen Re-Import aus Frankreich und da ist nix anderes dran. Einzig die Austattung variiert eventuell.

Aber nichts destotrotz hat er Dir ja nicht das verkauft, was der Wagen haben soll (Ausstattungsmäßig). Das reicht ja auch schon.

Frage: Ich wohne im Ausland und habe einen Corsa C ,sagen wir mal 2004 neu beim Händler gekauft. Nun ziehe ich 2007 nach Deutschland, melde den Wagen an ,und verkaufe ihn z.B nach 6 Monate. Ist das nun ein Reimport ????? :confused:

 

 

Gruss Haribo

Nein, aber du müßtest es angeben.

Und selbst wenn, das ist ein Opel Händler, der MUSS das wissen. Da kann sich der nicht rausreden.

Ich hab schon immer davor gewarnt, jetzt haben wir so einen Corsa mal im Forum. Kein ABS, keine belüfteten Bremsen, keine Seitenairbags und nicht mal Beifahrerairbag. (übertrifft sogar noch meine Warnungen)

 

 

Viel schöner wärs natürlich gewesen wenn den einer vor 5 Jahren direkt von nem Importhändler so gekauft hätte - so toll billig (BILLIG nicht günstig) und jetzt im Forum draufkommt er hatte die ganze Zeit kein ABS. ;)

@lungwang:

hast du nen Serviceheft? Wie sieht das aus, spanisch, oder nur deutsch oder ist was spanisches reingeklebt?

Und wo sind überall dem seine Stempel drin?

Der Opel Händler darf ein deutsches Serviceheft ausgeben, sollte aber die spanische Garantieurkunde einkleben.

Und er darf keine Einträge verändern. So was sieht die Adam Opel GmbH sehr ungern.

Der FOH darf nichtmal den Garantiebeginn aubessern wenn der vom ausliefernden Händler falsch eingetragen ist. ;)

Wenn der jetzt z. B. seinen Stempel bei ausliefernder Händler reingemacht haben sollte - was er ja nicht ist...

Oder die Garantieurkunde ausfüllt - was nur der ausliefernde Händler darf...

Themenstarteram 10. Februar 2007 um 8:43

Als der Wagen abgeholt wurde wurde mir ein neues Service-Heft überreicht mit den Worten "das alte ist gerade nicht zu finden, wir rufen den Vorbesitzer an und besorgen es" hätte mir vielleicht gleich "spanisch" vorkommen sollen...

Mich würde jetzt einfach mal interessieren, welcher Händler das ist.

Wenn Du den Namen nicht gerne sagst (evtl. auch gerne per PM ;) ) würde ja auch großzügiger Postleitzahlenbereich helfen. Habe da schon eine Ahnung ;)

aber bevor du jetzt große schritte einleitest würde ich erst einmal zu dem opel händler gehen und eben deine beschwerde einreichen und darauf hoffen das er dir entgegen kommt bzw das auto zurück nimmt, wie du möchtest.

ist mit sicherheit der einfachste weg.

wenn er nicht darauf eingeht setz im die pistole an die brust (nicht wörltich nehmen ;) ) und sag ihm was sache ist.

das der händler sich eben nicht regelkonform verhalten hat, und das auto falsch ausgeschildert wurde, serviceheft,...

dann kannst du immer noch zum anwalt rennen, oder vll zuvor sich mal evtl mit OPEL direkt unterhalten.

aber steht nicht im kaufvertrag was für ein auto, austattung,....?

gruß andy

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