Command geklaut
So ein Dreck !! Letzte Nacht hat man meinen ML aufgebrochen und das Command 2.0 ausgebaut. Die Kerle waren sauschnell. Hab noch das krachen der Scheibe gehört, bis ich samt Hund draußen war hatten die ihr Werk schon vollbracht und waren weg. 😠😠😠
Hat einer ne Ahnung wie teuer das Kommand bei MB ist ??? Möchte nicht das der Gutachter im Sinne der Versicherung arbeitet und ich ahnungslos das Schadengutachten annehme.
20 Antworten
hi,
Wenn Du nicht auf Neuteile zurück greifen willst, ist die sicherste und beste Methode wohl, beim http://www.mbgtc.de/ nach den benötigten Teilen zu suchen.
Oder hier...da hast du evtl. noch Geld über!!!
http://www.motor-talk.de/.../biete?...
mfg...
Hallo,
das ist echt scheiße. Dreckkerle, quälen muss man sie. Aber die waren wirklich schnell. Das nächste mal den Hund lieber gleich draußen lassen.
Genau weiß ich es nicht, aber so ca. 1000€ sollten hin kommen. Aber gibt es das Comand überhaupt noch bei Mercedes?
Wenn Du Dein eigenes wieder haben willst, probiers bei ebucht :-(
Im Ernst, solltest Du dort kaufen, lass Dir vorab die seriennummer mailen, am besten mit Foto.
Gruss & Glück
Ich glaub ihr habt den falsch verstanden.
Er wollte den Preis vom Comand wissen, weil der Gutachter im Gutachten ein Preis angeben wird. Und damit der Gutachter keinen niedrigen Preis angibt, bzw. er kontrollieren kann ob der Preis zu wenig ist, wollte er den Preis bei Mercedes wissen.
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Ich fand da mal was hier im Forum, vieleicht passt es ja auch hier.
Irgendwer hat das mal gepostet
Zitat:
AG Hohenschönhausen, Urteil vom 05.09.2006, AZ: 2 C 381/05
Neupreisentschädigung bei Entwendung eines Navigationsgerätes (§ 13 AKB)
Der Kläger unterhält bei der Beklagten u.a. eine Kfz-Teilkasko-Versicherung für sein Fahrzeug. Das
Fahrzeug wurde am 14.09.2004 aufgebrochen. Der/die Täter entwendeten u.a. das in das Fahrzeug fest
eingebaute Original-Navigationssystem. Der Kläger hat in einer Werkstatt ein neues Gerät einbauen
lassen. Die Beklagte hat lediglich 1.350 EUR als angegebene Zeitwertentschädigung erstattet. Mit der
Klage verlangt der Kläger die Differenz und bezieht sich insbesondere auf § 13 Abs. 5 AKB und
behauptet, dass ein Gerät gleichen Typs ohnehin nicht gebraucht zu erwerben sei.
Aus den Gründen:
Die Klage ist begründet. Dem Kläger steht ein Zahlungsanspruch gegenüber der Beklagten aus § 1 Abs.
1 VVG i.V.m. § 13 Nr. 1 AKB zu. Der Kläger kann nach Auffassung des Gerichts die Kosten für ein neues
Navigationsgerät verlangen. Der Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Navigationsgerätes ist hier in
Höhe des Neupreises anzusetzen.
Bereits nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 1 S. 2 AKB ist der Wiederbeschaffungswert der Kaufpreis, den
der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges Teil zu erwerben. Der
Versicherungsnehmer muss sich jedoch auf Grund dieser Formulierung zunächst nicht auf ein
gebrauchtes Teil verweisen lassen, sondern lediglich auf ein gleichwertiges.
Es kann jedoch hier dahinstehen, ob die Beklagte die Versicherungsleistung nach § 13 Abs. 1 AKE wegen
Verlust des Teiles oder nach § 13 Abs. 5 AKB wegen Beschädigung des Fahrzeuges zu erbringen hat,
denn die Voraussetzungen für einen sog. Abzug neu für alt ist, wenn die Regelung des § 13 Abs. 5 S. 3, 4
AKB hier keine Anwendung finden sollte, dass es dem Versicherungsnehmer überhaupt möglich ist, ein
gebrauchtes Teil zu erwerben. Das ist hier nicht der Fall.
Der Sachverständige W hat festgestellt, dass es für das streit-gegenständliche Navigationssystem keinen
Gebrauchtmarkt gibt, insbesondere dass bei X-Händlem ein Kauf von Gebrauchtgeräten nicht möglich ist.
Dem ist die Klägerin letztlich nicht entgegengetreten. Insbesondere muss sich der Versicherungsnehmer
nicht auf Käufe im Internet oder entsprechendes Restpostenrnärkte verweisen lassen. Es genügt, dass
sich der Versicherungsnehmer an eine dem Fabrikat seines Fahrzeuges entsprechende Vertragswerkstatt
wendet.
Die Feststellungen des Sachverständigen sind auch nachvollziehbar und überzeugend, dass es
überhaupt die Möglichkeit gibt, das (gestohlene) Navigationsgerät über einen Vertragshändler im
gebrauchten Zustand zu erwerben, behauptet auch die Beklagte nicht. Sofern es einen Gebrauchtmarkt
für bestimmte Teile eines Fahrzeuges nicht gibt, ist nicht auf den Zeitwert abzustellen, sondern sind die
Kosten zu erstatten, die erforderlich sind, um den Wagen in der bisherigen Art und Weise auszustatten.
Das ist jedenfalls nach Auffassung des Gerichts dann anzunehmen, wenn das Fahrzeug bereits werkseitig
mit diesem Gerät ausgestattet war.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Pappabuddabauch
So ein Dreck !! Letzte Nacht hat man meinen ML aufgebrochen und das Command 2.0 ausgebaut. Die Kerle waren sauschnell. Hab noch das krachen der Scheibe gehört, bis ich samt Hund draußen war hatten die ihr Werk schon vollbracht und waren weg. 😠😠😠
Hat einer ne Ahnung wie teuer das Kommand bei MB ist ??? Möchte nicht das der Gutachter im Sinne der Versicherung arbeitet und ich ahnungslos das Schadengutachten annehme.
Für das Teil musst Du bei MB mit mindestens € 2700,00 rechnen. Zumindest war das
der Neupreis vor 2 Jahren. Mir wurde das Teil 2 mal geklaut, habe mich dann
lieber für ein Überholtes Teil mit Garantie entschieden. Habe damit bis heute kein Problem
gehabt. Kosten € 500,00 - 600,00.
Hier noch der Link
www.original-navi.deHabe dadurch keinen finanziellen Verlust gehabt.
War mit dem Service sehr zufrieden, deshalb kann ich es auch weiter empfehlen.
Rgds. aus Berlin,
Andy
Danke, da sind echt konkrete Antworten dabei !
Sitze gerade staunend vor einem Kostenvoranschlag der alle Arbeiten und Nebenschäden ( Kabelsatz, Ledersitz, Scheibenleiste etc ) miteinbezieht. Da kommt Ihr nicht drauf ............5.900 onhe Steuer. Fragen ????
Hinweis an ALLE !!!! Hab mit dem Gutachter gesprochen. Allem Anschein nach liegt eine größere Bestellung aus den Ländern vor in denen die Sonne aufgeht. Allein mein Gutachter hat sechs Commanddiebstähle zu bearbeiten.
Also, passt gut auf Eure auf !!!!!!!!!
5900,-€ für ein geklautes Command welches bei Ebay dann für 400,-€ den Besitzer wechselt, ist echt heftig. Also werde ich ab heute meinen ML außerhalb des Wohngebietes parken. Allerdings befürchte ich, daß das APS30 noch nicht mal geklaut würde wenn ich es entheiratet aufs Autodach lege.😁
Werde jetzt die Türscheiben mit einer Folie beziehen lassen. Hab hier mal bei einer Folienfirma nachgefragt. Klare Folie ( vorne zwar nicht erlaubt ....... ) soll 60€ pro Tür kosten. Damit wird ein Einbruch erheblich schwerer und dauer länger. Und Zeit haben die Kerle ja nicht so viel.
Zitat:
Original geschrieben von Pappabuddabauch
Werde jetzt die Türscheiben mit einer Folie beziehen lassen. Hab hier mal bei einer Folienfirma nachgefragt. Klare Folie ( vorne zwar nicht erlaubt ....... ) soll 60€ pro Tür kosten. Damit wird ein Einbruch erheblich schwerer und dauer länger. Und Zeit haben die Kerle ja nicht so viel.
Die Fronttürscheiben kannst du mit klarer Folie beziehen lassen. Es gibt Sachverständige die bis 20% Tönung auch eintragen. Das ist wohl individuell unterschiedlich. Was mir bei uns der TÜV nicht einträgt, macht dann meistens die Dekra.
Genau, du darfst die Frontscheibe mit Folie beziehen lassen. Eine Tönung darf maximal 10% betragen. Fast jede Frontscheibe ist getönt, sogar meine, vom Werk aus schon.
Daher wirst du kein Problem mit der Eintragung haben. Wichtig ist, das die bezogene Folie eine ABE hat.
60€ ist ein guter Preis, da sollte es aber die ABE für die Folie dazu geben.
Hallo,
wenn es aber auf Grund der Folie länger dauert können die Diebe nichts stehlen.
Wenn das Auto aber nur kaputt ist und nichts fehlt zahlt die Versicherung nicht weil sie sich auf Vandalismus raus redet.
Das bedeutet Du zahlst Deine Scheibe und das was sonst noch kaputt ist selbst .....
Grüße
Michael