Comand Nachrüstung bei Fa. Mercedes Installs

Mercedes E-Klasse W211

Hallo,

ich will bei meinem W 211 evt. das Comand System bei der Fa. Mercedes Installs nachrüsten lassen. Einbauten dieser Art sind sicher nicht so einfach.

Macht einen sehr professionellen Eindruck. Auch TV Funktion ist möglich. Die scheinen wirklich zu wissen, wovon sie sprechen.

Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Firma gemacht?

Oder weiß jemand eine andere Firma, die das auch macht?

Gruß H.

Beste Antwort im Thema

Ich habe das ganze aber anders verstanden, da es bei mir nur ein Nebengewerbe ist und an sich nur aus Spass an den Umbauten betrieben wird (logischerweise bleibt auch was hängen), ist es nicht ins Handelsregister Eintragungspflichtig! Inhaber habe ich aus dem Grund hingeschrieben weil mir diese Firma ja auch gehört, was sollte ich sonst hinschreiben, Geschäftsführer gibt es nicht,... es ist ja im Prinzip ein Inhaber geführtes Unternehmen, wenn auch nur sehr klein (Einzelunternehmer)! Ich erkenne jetzt an sich keinen Grund weshalb eine Abmahnung gerechtfertigt wäre! Die Handynummer ist aus dem Grund angegeben, weil ich dort ganz einfach am einfachsten erreichbar bin, andere Firmen geben eine Festnetznummer an, dort klingelt es aber ständig durch und keiner geht ran, da finde ich meinen Weg eindeutig besser. Ob es seriös erscheint oder nicht ist mir an sich relativ egal, es ist seriös und das zählt für mich...

Chris

P.S. Hier noch ein Link zum Thema "Wer muss sich eintragen":

http://www.stuttgart.ihk24.de/.../Handelsregistereintragung.jsp#2

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Sehr nett Steve, aber wieso schreiben die Dir in englisch?

warscheinlich gefakt oder von irgendnem system automatisch rausgefiltert und wg bankverkehr mit dem hinweis bei bestimmten ebaydingen automatisch an die ebayer vom ausland gleich international rausgeschickt... ??

ich war aber nur bei ebay.de deutschland, nicht .uk oder .com ect

steve

Zitat:

Original geschrieben von Hausmann2



Erstmal VORSICHT vor gebrauchten Geräten.Im Moment läuft eine große Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft von Heidelberg(Biedert).Mehrere Händler (Mercedes-Insatalls usw.) habe günstig gestohlene Geräte aus Litauen gekauft und sie dann weiter verkauft.Die Käufer bekommen alle Besuch von der Polizei.
Die Anleitung für die Umrüstung findet man in der Mercedes-Community.

So, dann will ich mich auch mal dazu melden! Ich bin Chris, dem auch die Site gehört.

Also zum ersten wäre es interessant zu wissen wann die Staatsanwaltschaft hier bei mir war, haben zumindest alles so sauber aufgeräumt dass ich gar nichts bemerkt habe! Fakt ist auf jeden Fall dass ich noch NIE auch nur ein einziges Gerät aus Litauen erworben habe! Wäre vielleicht auch nicht verkehrt wenn der Verfasser dann tatsächlich Informationen preisgibt woher diese Info stammt!

Zum zweiten weiss ich nicht was im Impresum noch fehlt? Rechtsform gibt es keine, da es keine GmbH, GbR, o.ä. ist, was sollte ich dann auch angeben! Umsatzsteuer ID ist nicht angegeben, da keine Geschäfte mit dem Ausland gemacht wurden, Steuernummer muss nicht zwingend mit angegeben werden!

Wer weitere Fragen hat kann diese auch gerne stellen und nicht irgendwas an den Haaren herbeigezogenens ins Forum einstellen...

Chris

hallo ravens,
ich habe Interesse an der Nachrüstung eines Comand systems in meine E klasse W211 (E200, T-model, 2003).
Mit Audio 20 Aps mit CD Laufwerk. Ich komme auch aus Nürnberg.
Ich denke ich frage mal im Interesse aller, was das kosten würde und woher du deine Geräte beziehst?

dankeschön

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Zitat:

Original geschrieben von ravens1488



Zitat:

Original geschrieben von Hausmann2



Erstmal VORSICHT vor gebrauchten Geräten.Im Moment läuft eine große Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft von Heidelberg(Biedert).Mehrere Händler (Mercedes-Insatalls usw.) habe günstig gestohlene Geräte aus Litauen gekauft und sie dann weiter verkauft.Die Käufer bekommen alle Besuch von der Polizei.
Die Anleitung für die Umrüstung findet man in der Mercedes-Community.
So, dann will ich mich auch mal dazu melden! Ich bin Chris, dem auch die Site gehört.

Also zum ersten wäre es interessant zu wissen wann die Staatsanwaltschaft hier bei mir war, haben zumindest alles so sauber aufgeräumt dass ich gar nichts bemerkt habe! Fakt ist auf jeden Fall dass ich noch NIE auch nur ein einziges Gerät aus Litauen erworben habe! Wäre vielleicht auch nicht verkehrt wenn der Verfasser dann tatsächlich Informationen preisgibt woher diese Info stammt!

Zum zweiten weiss ich nicht was im Impresum noch fehlt? Rechtsform gibt es keine, da es keine GmbH, GbR, o.ä. ist, was sollte ich dann auch angeben! Umsatzsteuer ID ist nicht angegeben, da keine Geschäfte mit dem Ausland gemacht wurden, Steuernummer muss nicht zwingend mit angegeben werden!

Wer weitere Fragen hat kann diese auch gerne stellen und nicht irgendwas an den Haaren herbeigezogenens ins Forum einstellen...

Chris

Du gibst dich als Firma aus, also musst du ein Gewerbe anmelden, dies hat wohl immer eine Rechtsform. Oder verrichtest du Schwarzarbeit? Stellst du Rechnungen aus?

Steuernummer muss nicht angegeben werden, aber deine Firma ist wohl im Handelsregister eingetragen, die Registernummer und das entsprechende Register sind anzugeben. Aber was soll ich dir hier erklären, mach dich selber

schlau

...

Zitat:

Original geschrieben von we-need-power


hallo ravens,
ich habe Interesse an der Nachrüstung eines Comand systems in meine E klasse W211 (E200, T-model, 2003).
Mit Audio 20 Aps mit CD Laufwerk. Ich komme auch aus Nürnberg.
Ich denke ich frage mal im Interesse aller, was das kosten würde und woher du deine Geräte beziehst?

dankeschön

Die Umrüstung von Audio20 auf Comand würde bei 2100 Euro liegen. Die Geräte welche verbaut werden sind logischerweise alle legal und sauber und natürlich gibt es auch eine Rechnung!

Chris

Zitat:

Original geschrieben von Durandula



Du gibst dich als Firma aus, also musst du ein Gewerbe anmelden, dies hat wohl immer eine Rechtsform. Oder verrichtest du Schwarzarbeit? Stellst du Rechnungen aus?
Steuernummer muss nicht angegeben werden, aber deine Firma ist wohl im Handelsregister eingetragen, die Registernummer und das entsprechende Register sind anzugeben. Aber was soll ich dir hier erklären, mach dich selber schlau...

Wüsste nicht das man unbedingt eine Rechtsform wählen muss wenn man ein Gewerbe anmeldet, aber scheinbar weisst Du da mehr?! Bei mir gibt es natürlich auch eine Rechnung dazu, weiss nicht warum du mir Schwarzarbeit unterstellen willst! Das Handelsregister ist für mich auch nicht zwingend erforderlich, also was soll diese Diskussion?! Willst Du Geschäftsführer bei mir werden oder warum interessiert Dich das? Fakt ist das ein Gewerbe gemeldet ist, ich Steuern dafür bezahle und es auch Rechnungen dazu gibt, fertig!

Wo ist hier die Rechtsform und die Handelsregister Angabe??:

http://www.mh-mobilmedia.de/index.php?id=9
http://www.navicd24.de/.../impressum.php?...
http://www.audiocomp.de/

Ich glaube schon zu wissen was rein muss und was nicht! Am besten erst vor der eigenen Haustüre kehren...

Chris

Wenn ich mal kurz etwas aus meine Gedächtnis kramen darf zu dem Thema...
Ins Handelsregister wird man eingetragen, wenn man z.B. eine GmbH, eine KG o.ä. gründet, also eine Kapitalgesellschaft.

nicht eingetragen wird man m.W. ins Handelsregister, wenn man ein Gewerbe als Personengesellschaft anmeldet. Dann haftet man voll mit seinem Geschäfts- wie auch Privateigentum. Das ist für die Kunden meist vorteilhafter, da sie im Fall von Ansprüchen Zugriff auf das gesamte Vermögen des Leistungsanbieters haben.

Es gibt auch genug unternehmerische Tätigkeiten, die weder ins Handelsregister eingetragen noch als Gewerbe angemeldet sind. Ein Bekannter von mir ist Techniker und berät Unternehmen, dort gibt es eine eigene Regelung, dies zählt nicht als gewerbliche Tätigkeit. Also nicht immer gleich böse Unterstellungen 😉

Im Fall von Dir, Chris, müsste es sich dann eben um diese (Einzel-)Personengesellschaft handeln.
Das ist ein ganz normaler Geschäftsstand, den es sehr häufig gibt. Soweit ich weiss, gerade im Bereich kleinerer Geschäfte der KFZ-Branche!
Das sofortige Unterstellen von böser Absicht, Steuerhinterziehung etc. finde ich ebenfalls reichlich überzogen. sowas würde man wohl in der persönlichen Kommunikation im Geschäftsleben bei einem Kennenlernen aus Kinderstube und Höflichkeit nicht machen, warum also in einem Forum?

Persönliche Anmerkung: wenn sich Menschen aus ihrer Erfahrung und Tätigkeit heraus selbständig machen, finde ich das richtig gut. Aktivität und Initiative sowie Risikobereitschaft, das ist doch prima. Davon gibt es bestimmt nicht viel zuviel in unserer Volkswirtschaft... Und wenn derjenige Mensch dann noch seriös und integer ist, kann man sich als Kunde solcher Leistungen doch eigentlich nur freuen, wenn es einen Anbieter mehr am Markt gibt. wer als Kunde dann einen Glaspalast und Chromschreibtische braucht, für sein Sicherheitsgefühl, der findet ja auch entsprechende Angebote.
😉

Jedes Gewerbe, egal ob GBR, GmbH, Einzelpersonengesellschaft etc. wird im Hadelsregister eingetragen, kriegt dazu eine Nummer.

Es geht darum das das seine Website mit samt den gemachten Angaben nicht vertrauenserweckend aussieht, z.B. nur eine Handynummer, Adresse und Email angegeben. Da er sich als Inhaber angibt, vermute ich das es sich um eine GBR handelt, oder von was ist er Inhaber?
Das Impressum muss gewisse Rechtsformen erfüllen, sonst kommen arbeitslose Rechtsanwälte auf dumme Ideen und mahnen unseren lieben Kollegen ab, das kostet dann Geld.

Diese anderen Firmen interessieren mich keinen Meter, genauso wie Chris seine Firma, war nur ein Hinweis. Kann man ernst nehmen, muss man aber nicht. Irgendwann kommt die Erleuchtung, schliesslich leben wir in Deutschland.

Ich habe das ganze aber anders verstanden, da es bei mir nur ein Nebengewerbe ist und an sich nur aus Spass an den Umbauten betrieben wird (logischerweise bleibt auch was hängen), ist es nicht ins Handelsregister Eintragungspflichtig! Inhaber habe ich aus dem Grund hingeschrieben weil mir diese Firma ja auch gehört, was sollte ich sonst hinschreiben, Geschäftsführer gibt es nicht,... es ist ja im Prinzip ein Inhaber geführtes Unternehmen, wenn auch nur sehr klein (Einzelunternehmer)! Ich erkenne jetzt an sich keinen Grund weshalb eine Abmahnung gerechtfertigt wäre! Die Handynummer ist aus dem Grund angegeben, weil ich dort ganz einfach am einfachsten erreichbar bin, andere Firmen geben eine Festnetznummer an, dort klingelt es aber ständig durch und keiner geht ran, da finde ich meinen Weg eindeutig besser. Ob es seriös erscheint oder nicht ist mir an sich relativ egal, es ist seriös und das zählt für mich...

Chris

P.S. Hier noch ein Link zum Thema "Wer muss sich eintragen":

http://www.stuttgart.ihk24.de/.../Handelsregistereintragung.jsp#2

Also mir ist das egal, eingetragen oder nicht. Ich will gut und vertrauensvoll bedient werden zu einem vernünftigen Preis. Wenn der stimmt und die Ware ist o. k., technisch und rechtlich :-), warum nicht?

Chris, mach weiter so.

Einfach mal googlen

Mit Ausnahme der Kommandit- und Kapitalgesellschaften, die erst durch die Handelsregistereintragung entstehen, legen Einzelkaufleute und BGB-Gesellschaften häufig auf den Eintrag keinen Wert.
Der „Kaufmann“ ist aber gesetzlich zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Das Handelsgesetzbuch (HGB) bezeichnet grundsätzlich jedes ein Gewerbe betreibende Unternehmen als „Handelsgewerbe“ oder „Kaufmann“, es sei denn, das Unternehmen erfordert keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Diese Bestimmung erfolgt unabhängig davon, welche gewerbliche Tätigkeit das Unternehmen im besonderen ausübt. Auch Unternehmen, die im wörtlichen Sinne nicht Güter oder Waren an- oder verkaufen, sind Kaufleute, also auch Industrie, Handwerker oder sonstige „Dienstleister“.
Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung, ob ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb erforderlich ist, sind vor allem:

- Jahresumsatz
- Höhe des eingesetzten Kapitals
- Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge
- Inanspruchnahme und Gewährung von Kredit
- Größe und Beschaffenheit der Geschäftsräume
- Anzahl der Beschäftigten
- Art der Buchführung.

Sofern der Geschäftsbetrieb eines Einzelkaufmanns oder einer Personengesellschaft (oHG/ KG) nach Art und Umfang als kaufmännisch anzusehen ist, besteht die gesetzliche Verpflichtung, die Firma zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, braucht das Unternehmen nicht dort eingetragen zu werden, für dieses ist nur die Gewerbeanmeldung erforderlich. Unterläßt ein Unternehmen die Eintragung in das Handelsregister, obwohl es aufgrund seines Geschäftsumfanges eintragungspflichtig ist, kann das Amtsgericht die Anmeldung - gegebenenfalls durch Verhängung von Zwangsgeldern - durchsetzen.
Erfordert ein Unternehmen keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, so besteht keine Verpflichtung, wohl aber die Berechtigung, die Handelsregistereintragung zu beantragen. Sofern sich ein solches Unternehmen freiwillig in das Handelsregister eintragen läßt, wird mit der Eintragung die Kaufmannseigenschaft erworben. Aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird eine oHG.

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl


Einfach mal googlen

Mit Ausnahme der Kommandit- und Kapitalgesellschaften, die erst durch die Handelsregistereintragung entstehen, legen Einzelkaufleute und BGB-Gesellschaften häufig auf den Eintrag keinen Wert.
Der „Kaufmann“ ist aber gesetzlich zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Das Handelsgesetzbuch (HGB) bezeichnet grundsätzlich jedes ein Gewerbe betreibende Unternehmen als „Handelsgewerbe“ oder „Kaufmann“, es sei denn, das Unternehmen erfordert keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Diese Bestimmung erfolgt unabhängig davon, welche gewerbliche Tätigkeit das Unternehmen im besonderen ausübt. Auch Unternehmen, die im wörtlichen Sinne nicht Güter oder Waren an- oder verkaufen, sind Kaufleute, also auch Industrie, Handwerker oder sonstige „Dienstleister“.
Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung, ob ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb erforderlich ist, sind vor allem:

- Jahresumsatz
- Höhe des eingesetzten Kapitals
- Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge
- Inanspruchnahme und Gewährung von Kredit
- Größe und Beschaffenheit der Geschäftsräume
- Anzahl der Beschäftigten
- Art der Buchführung.

Sofern der Geschäftsbetrieb eines Einzelkaufmanns oder einer Personengesellschaft (oHG/ KG) nach Art und Umfang als kaufmännisch anzusehen ist, besteht die gesetzliche Verpflichtung, die Firma zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, braucht das Unternehmen nicht dort eingetragen zu werden, für dieses ist nur die Gewerbeanmeldung erforderlich. Unterläßt ein Unternehmen die Eintragung in das Handelsregister, obwohl es aufgrund seines Geschäftsumfanges eintragungspflichtig ist, kann das Amtsgericht die Anmeldung - gegebenenfalls durch Verhängung von Zwangsgeldern - durchsetzen.
Erfordert ein Unternehmen keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, so besteht keine Verpflichtung, wohl aber die Berechtigung, die Handelsregistereintragung zu beantragen. Sofern sich ein solches Unternehmen freiwillig in das Handelsregister eintragen läßt, wird mit der Eintragung die Kaufmannseigenschaft erworben. Aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird eine oHG.

Super ekdahl,

auch von dir kommt mal was ganz sachliches😁 😁

Für diesen Beitrag bekommst du Grün von mir.
Weil du ganz brav warst!!!😁

Gruß
BM

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