Codierung Rücklicht in Verbindung mit TFL

Audi SQ5 8R

Hallo zusammen,

hat von den schon Q5-Besitzern sich schon mal wegen zusätzlicher Codierungsmöglichkeiten erkundigt bzw. hat diese evtl. schon durchführen lassen??

Ich möchte bei meinem Wagen codieren lassen, dass bei Verwendung des TFL zusätzlich die Rückleuchten mit eingeschaltet sind. (Beim A4 geht das soweit ich weiß, also nehme ich an dass das beim Q5 auch so ist)

Danke vorab

49 Antworten

Hallo!

Ich bin kein Jurist, aber richtig: Mit Abblendlicht müssen die Rückleuchten brennen.

Mit Standlicht bzw. Positionsleuchten alleine darf man meines Wissen aber auch nicht fahren (heißt ja auch nicht zufällig Standlicht 😉 ).

Nicht alles, was aus eigener Sicht vielleicht sogar sinnvoll sein mag, ist auch erlaubt... Ist vielleicht eine Spitzfindigkeit, könnte aber vielleicht schwerwiegend sein. Versicherungen suchen doch nur nach solchen Gelegenheiten, nicht zahlen zu müssen.

Gruß
sash-deli

Zitat:

Original geschrieben von sash-deli


Mit Standlicht bzw. Positionsleuchten alleine darf man meines Wissen aber auch nicht fahren ...

.

Das ist so nicht richtig. Solange die Bedingungen so sind, dass man kein Abblendlicht einschalten muß (keine Beleuchtungspflicht also), darf man sehr wohl mit Standlicht fahren.

Gruß DVE

Hallo!

Woher hast du das? Das erscheint mir genauso falsch, wie die Meinung, dass man mit Nebelscheinwerfern fahren dürfe, wie man wolle...

Ich will hier nur gefährliches Halbwissen vermeiden. 😉

Gruß
sash-deli

P.S.: Ich habe mal kurz gegoogelt und folgendes gefunden:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. [...]

Zitat:

Original geschrieben von DVE



Zitat:

Original geschrieben von sash-deli


Mit Standlicht bzw. Positionsleuchten alleine darf man meines Wissen aber auch nicht fahren ...
.
Das ist so nicht richtig. Solange die Bedingungen so sind, dass man kein Abblendlicht einschalten muß (keine Beleuchtungspflicht also), darf man sehr wohl mit Standlicht fahren.

Gruß DVE

Ich habe weitergegoogelt und mich damit selbst überzeugt! Okay, du hast Recht! 🙂

Absatz 2 gilt nur unter den in Absatz 1 beschriebenen Bedingungen, also bei Beleuchtungspflicht - auch wenn es wahrscheinlich sinnfrei ist, am Tage mit Standlicht zu fahren... 🙄

Nun aber zurück zu den TFL: Wie sieht es denn da aus???

Gruß
sash-deli

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Da gibt es vermutlich schlicht und ergreifend keine Regelung, ist ja eine überraschende technische Neuerung. In ca. 17 Jahren hat die der Gesetzgeber auch endlich mal erkannt und dann wird das geregelt!

Also um mal zur Praxis zu kommen:

Ich fahre mit TFL und eingeschaltetem Rücklicht. Es gibt in der StVO keine Regelung wann man keine Rücklichter anhaben darf und es hat mein 🙂 codiert.

Gruß

Stefan
(schönes WE mit tollem Schnee)

Zitat:

Original geschrieben von Q5_2010


Da gibt es vermutlich schlicht und ergreifend keine Regelung, ist ja eine überraschende technische Neuerung. In ca. 17 Jahren hat die der Gesetzgeber auch endlich mal erkannt und dann wird das geregelt!

Hallo!

Das kann ich mir - gerade in Deutschland - nicht vorstellen. Hierzulande wird doch (fast) alles geregelt. Ich habe da was vom KBA gefunden (siehe Anhang), wo drinsteht, wie TFL zu funktionieren haben. Demnach - so interpretiere ich als Laie das jedenfalls - dürfen die TFL nur mit abgeschalteten Rückleuchten funktionieren.

Gruß
sash-deli

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Also um mal zur Praxis zu kommen:

Ich fahre mit TFL und eingeschaltetem Rücklicht. Es gibt in der StVO keine Regelung wann man keine Rücklichter anhaben darf und es hat mein 🙂 codiert.

Gruß

Stefan
(schönes WE mit tollem Schnee)

Hallo!

Stimmt! §49a StVO besagt lediglich, dass bei eingeschalteten TFL das Rücklicht ausgeschaltet sein darf.

Ich denke, dass hier eher die Zulassungsvorschriften zum Tragen kommen. Und wenn die verbauten TFL nur für ausgeschaltetes Rücklicht zugelassen sind - und das scheint mir hier der Fall zu sein, darf dies nicht einfach geändert werden, weil das Fahrzeug damit seine Zulassung und damit seinen Versicherungsschutz verlieren würde.

Alles meine laienhafte Interpretation, etwas offizielles und justiziables habe ich noch nicht gefunden!

Versteht mich bitte nicht falsch, ich habe nichts gegen die Leute, die mit eingeschalteten TFL und Rückleuchten herum fahren. Im Gegenteil: Es kann ja nicht schaden. Ich bin nur sehr vorsichtig, was Änderungen an der Fahrzeugbeleuchtung betrifft (so z.B. auch die Deaktivierung der TFL beim Blinken). Ich will Klarheit und kein Halbwissen. 🙂

Gruß
sash-deli

Zitat:

Original geschrieben von sash-deli


die Deaktivierung der TFL beim Blinken

.

Davon würde ich allerdings auch die Finger lassen. Das ist wohl mittlerweile auch gesetzlich geregelt.

Zum eigentlichen Thema zurück: Mir war so, dass die BMW dass serienmäßig haben, also TFL und Rückleuchten.
Heute gleich mal darauf geachtet und 2 ältere Fahrer darauf angesprochen. Dem ist so. TFL (Koronaringe) leuchten zusammen mit dem Rücklicht.

Gruß DVE

Hallo zusammen,

vielen Dank für die detallierten Informationen. Ich werde am Montag meine Q in IN abholen und schnellstmöglich die "Rücklichter mit TFL" sowie den Zeigerausschlag codieren lassen 🙂

bzgl. der Deaktivierung der TFL beim Blinken: Auch ich würd davon die Finger lassen. Das fällt gerade beim aktuellen Wetter ziemlich schnell auf und ist m.E. ein Sicherheitsaspekt.

Zitat:

Original geschrieben von Colonel-Z


Hallo zusammen,

Ich habe gerade heute noch - und nicht das erste Mal - ein Fahrzeug gesehen, wo beim Blinken definitiv die LED-Kette gedimmt wenn nicht sogar ausgeschaltet war.

Die LED-Kette ist auch beim Q5 während des Blinkvorgangs auf der blinkenden Seite gedimmt.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von hinter



Zitat:

Original geschrieben von Colonel-Z


...
Ich habe gerade heute noch - und nicht das erste Mal - ein Fahrzeug gesehen, wo beim Blinken definitiv die LED-Kette gedimmt wenn nicht sogar ausgeschaltet war.
...
...
Die LED-Kette ist auch beim Q5 während des Blinkvorgangs auf der blinkenden Seite gedimmt.
...

Danke, wusste ich noch nicht 🙂

Zitat:

Original geschrieben von sash-deli


dass man mit Nebelscheinwerfern fahren dürfe, wie man wolle...

.

na wie man will bestimmt nicht. Aber z. B. bei sehr starkem Nebel ist es sogar erlaubt mit Standlicht und Nebelscheinwerfern zu fahren. Sonst blendet man sich nämlich mit den eigenen Xenons.

"Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn die Außenkanten der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm vom Fahrzeugumriss angebracht sind."

Gruß DVE

Man möge mich jetzt korrigieren, aber ich glaube das Tagfahrlicht ist auch beim normalen Fahrlicht mit an, allerdings auch hier gedimmt.

MfG

Hallo!

Die Nebelscheinwerfer dürfen nur bei eingeschränkter Sicht durch Regen, Schneefall oder Nebel eingeschaltet werden (mit Abblend- oder nur mit Standlicht). Dunkelheit alleine reicht da aber nicht aus - und das scheinen einige im Straßenverkehr wohl nicht zu wissen (oder sie wollen es nicht wissen) 🙄 .

@hinter:
Richtig: Bei Abblendlicht sind die TFL gedimmt und fungieren dann als Positionsleuchten.

Gruß
sash-deli

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