Codierung Rücklicht in Verbindung mit TFL

Audi SQ5 8R

Hallo zusammen,

hat von den schon Q5-Besitzern sich schon mal wegen zusätzlicher Codierungsmöglichkeiten erkundigt bzw. hat diese evtl. schon durchführen lassen??

Ich möchte bei meinem Wagen codieren lassen, dass bei Verwendung des TFL zusätzlich die Rückleuchten mit eingeschaltet sind. (Beim A4 geht das soweit ich weiß, also nehme ich an dass das beim Q5 auch so ist)

Danke vorab

49 Antworten

Beim A6 4F ist das kein Prob.
In der Werkstatt die Ländereinstellungen ändern lassen,
ich glaube es war "nordische Länder", dann brennen die LED's auch am Tag ;-)
Gruß
dersicheínenneuennicknamesuchenmuss

Bin mir eigentlich auch sicher, dass das gehen müsste. Im Kuh7 Bordnetzsteuergerät (....meine ich ist identisch mit dem vom A64F) muss bei der Codierung an der letzten Stelle eine 2 für die skandinavische Variante stehen. Standartmäßig für Deutschlanb sollte da - meiner Erinnerung nach - eine 1 eingetragen sein....
JAMIDO

Fand die Idee auch reizvoll und wollte es gleich bei meinem Q5 machen lassen – mein Audi Zentrum sagt aber, dass das nur ab Werk codiert werden kann. Also rechtzeitig daran denken.

Und heute Nacht war der Nikolaus da. 😁 😁

Soll bedeuten: Ich vermute, der 😁 war nur zu faul oder zu unwissend.

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Den Händlern und Servicetechnikern werde konkrete Informationen zur Änderung leider vorenthalten, die Aussage das es "im Werk" möglich ist stimmt zwar generell aber es gibt meines Wissens keinerlei Möglichkeit im Bestellprozess dahingehend einzuwirken. Einzige Möglichkeit wäre dann jemand mit entsprechendem Wissen und Zugang zu einem Diagnosesystem...

Wo kommst du her? PLZ?

Zitat:

Original geschrieben von thobiju


Hallo zusammen,

hat von den schon Q5-Besitzern sich schon mal wegen zusätzlicher Codierungsmöglichkeiten erkundigt bzw. hat diese evtl. schon durchführen lassen??

Ich möchte bei meinem Wagen codieren lassen, dass bei Verwendung des TFL zusätzlich die Rückleuchten mit eingeschaltet sind. (Beim A4 geht das soweit ich weiß, also nehme ich an dass das beim Q5 auch so ist)

Danke vorab

Suchen diese Codiermöglichkeit für unseren A4 Avant 2.0 TDI (Bj. 2007) und den zukünftigen Q5 3.0 TDI auch - hat jemand Tipps ?
Unser Händler - waren gestern mit A4 zur Inspektion - hatte keine Info über den A4 bzw die Codierungsmöglichkeit.

Grade bei diesem trüben Wetter fehlt die Rückleucht beim TFL .
Klar kann man manuell auf Abblendlicht schalten (was wir z.Zt. auch machen) , aber wozu haben wir dann noch eine Lichtautomatik ??

Kommen aus PLZ 267..

Dazu gibt es einen riesigen eigenen Thread. Einfach mal suchen.
Dort steht alles wissenswerte d´rin.

Funktioniert mit VCDS ohne probs
einfach:
TFL über Rückleuchten

STG 09 (Elek. Zentralelektrik) / Byte 2 / Bit 7 aktivieren

Grüsse aus "Moldavien"

Zitat:

Original geschrieben von jhoche


Original geschrieben von thobiju
Hallo zusammen,

hat von den schon Q5-Besitzern sich schon mal wegen zusätzlicher Codierungsmöglichkeiten erkundigt bzw. hat diese evtl. schon durchführen lassen??

Ich möchte bei meinem Wagen codieren lassen, dass bei Verwendung des TFL zusätzlich die Rückleuchten mit eingeschaltet sind. (Beim A4 geht das soweit ich weiß, also nehme ich an dass das beim Q5 auch so ist)

Danke vorab

Kommen aus PLZ 267..

hier noch etwas zum Nachlesen .....

Gruß
klausing

Hallo Zusammen,

also ich habe schon im letzten Sommer bei einem Werkstattbesuch nach der Möglichkeit der Codierung gefragt.
Bei der Fz-Abholung gab es dann folgende Antwort: technisch ist es für ihn kein Problem, aber AUDI empfiehlt den Händlern dies nicht zu machen, da er sich in einer Grauzone bewegen würde, will heißen dem Hersteller / Fz wurde die allgemeine Betriebserlaubnis so erteilt wie es in Deutschland verkauft wird und dazu gehört nicht die Kombination TFL + Rücklicht. Tja da stellt sich jetzt die Frage liegt nun eine Veränderung der in der Betriebserlaubnis genehmigten Fahrzeugart vor oder nicht. AUDI ist sich da wohl nicht ganz sicher oder warum sollten die sonst solch eine Empfehlung aussprechen? Sollte mal beim Kraftfahrt-Bundesamt anfragen.

Gruß Robert

Zitat:

Original geschrieben von RobertBe


AUDI ist sich da wohl nicht ganz sicher oder warum sollten die sonst solch eine Empfehlung aussprechen? Sollte mal beim Kraftfahrt-Bundesamt anfragen.

.

Die Anfrage kannst Du dir echt schenken. Das KBA würde nicht mal das Abschalten der Nachwischfunktion der Scheibenwischer bestätigen.

Lass es Dir codieren oder fahr weiter so rum wie jetzt. Für die Deaktivierung der Gurtwarnung unterschreibste maximal einen Zettel für den Freundlichen und gut ist.

Gruß DVE

Zitat:

Original geschrieben von DVE



Original geschrieben von RobertBe

Lass es Dir codieren oder fahr weiter so rum wie jetzt. Für die Deaktivierung der Gurtwarnung unterschreibste maximal einen Zettel für den Freundlichen und gut ist.
Gruß DVE

kann ich nur zustimmen.

Nicht mal das war bei mir notwendig. Die haben sich bei mir nur gefreut, daß man mehr erfahren konnte über einzelne Codierungsmöglichkeiten.

Gruß
klausing

Zitat:

Original geschrieben von RobertBe



Bei der Fz-Abholung gab es dann folgende Antwort: technisch ist es für ihn kein Problem, aber AUDI empfiehlt den Händlern dies nicht zu machen, da er sich in einer Grauzone bewegen würde, will heißen dem Hersteller / Fz wurde die allgemeine Betriebserlaubnis so erteilt wie es in Deutschland verkauft wird und dazu gehört nicht die Kombination TFL + Rücklicht.

Hallo!

Gibt es da nicht auch aus rein juristischer Sicht Schwierigkeiten (unabhängig davon, dass die mit dem TFL eingeschalteten Rücklichter ja eigentlich die Verkehrssicherheit erhöhen müssten)?

Ich glaube mal gelesen zu haben, dass in Deutschland bei Tagfahrlicht ausschließlich die beiden Tagfahrleuchten leuchten dürfen und nichts anderes - oder irre ich mich da.

Würde mit erlöschen der Betriebserlaubnis nicht auch der Versicherungsschutz für das Fahrzeug verloren gehen?

Mir wäre das zu heikel.

Gruß
sash-deli

Zitat:

Original geschrieben von sash-deli



Zitat:

Original geschrieben von RobertBe



Bei der Fz-Abholung gab es dann folgende Antwort: technisch ist es für ihn kein Problem, aber AUDI empfiehlt den Händlern dies nicht zu machen, da er sich in einer Grauzone bewegen würde, will heißen dem Hersteller / Fz wurde die allgemeine Betriebserlaubnis so erteilt wie es in Deutschland verkauft wird und dazu gehört nicht die Kombination TFL + Rücklicht.
Hallo!

Gibt es da nicht auch aus rein juristischer Sicht Schwierigkeiten (unabhängig davon, dass die mit dem TFL eingeschalteten Rücklichter ja eigentlich die Verkehrssicherheit erhöhen müssten)?

Ich glaube mal gelesen zu haben, dass in Deutschland bei Tagfahrlicht ausschließlich die beiden Tagfahrleuchten leuchten dürfen und nichts anderes - oder irre ich mich da.

Würde mit erlöschen der Betriebserlaubnis nicht auch der Versicherungsschutz für das Fahrzeug verloren gehen?

Mir wäre das zu heikel.

Gruß
sash-deli

Mit Abbledlicht leuchten auch die Rückleuchten, deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass es problematisch sein kann. Wenn man z.B. mit Standlicht fahren würde, könnte man sagen, dass anhand der beleuchtung man vermuten könnte, dass das Auto stehtund nicht fährt. Aber mit dem Rücklicht, das auch beim Fahren mit Abblendlicht benutzt wird dürfte man fahren, oder?

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