CO2 Emissionen
Hallo zusammen,
ich habe seit einigen Wochen auch endlich meinen Touareg CR. Jetzt habe ich letzte Woche vom Zollamt die KFZ Steuerbescheinigung bekommen und dabei ist mir aufgefallen, dass in meinem Fahrzeugschein ein CO2 Wert von 214 g/km gelistet ist, in den technischen Daten im Katalog für den Motor jedoch 182g/km. Das Ganze macht eine Differenz von knapp 70€ jährlich. Hat jemand eine Ahnung warum das so ist? Hat hier VW (mal wieder) gemogelt was die Emissionswerte angeht und falsche Werte im Katalog angegeben?
Hoffe auf die Erleuchtung...
14 Antworten
Katalogdaten vermutlich noch nach alter Berechnung, im Fahrzeugschein die nach der neuen Norm berechneten Werte. Schau doch mal im Katalog nach, ob da als winzige Fußnote so ein Hinweis steht.
nach NEFZ - also alt - hat er 173g...nach WLTP 207g...wobei den neuen WLTP-Wert auch noch deine Zusatzausstattung erhöht
in deinen Fahrzeugpapieren steht also der neue WLTP-Wert deines individuellen Fahrzeuges
übrigens werden die individuellen WLTP-Wert im Konfigurator zum individuell konfigurierten Fahrzeug angezeigt
Also keine extremen Breitreifen ab Werk, sondern nachrüsten. Da spart man gleich zweifach.
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Zitat:
@MaxLustig schrieb am 27. Dezember 2018 um 20:48:55 Uhr:
übrigens werden die individuellen WLTP-Wert im Konfigurator zum individuell konfigurierten Fahrzeug angezeigt
Getestet in Konfigurator: Je nach Motor (170/210 kW) und Felgen (235-285) liegt der Unterschied zwischen 208 g bis 216 g nach WLTP. NEFZ bleibt immer 173 g
Beim Basisauswahl, WLTP minimum ist 205 g.
Ich habe meinen T3 am 31.10.2018 in Österreich mit 173 g CO²/km angemeldet.
Bei uns wird der Verbrauch für die Berechnung der NOVA (Normverbrauchsabgabe) herangezogen:
(CO² in Gramm/km - 90) : 5 = % NOVA
Das ergibt 17%, wird vom Netto Fahrzeugpreis berechnet und wird einmalig beim Fahrzeugkauf bezahlt.
Eine laufende CO² Besteuerung wie in Deutschland gibt es dann nicht mehr.
Bei uns in Österreich gilt zumindest bis Ende 2019 noch die Berechnung der CO² Besteuerung nach NEFZ als eine Art Übergangslösung.
Der ÖAMTC fordert für die Zukunft durch den Übergang von NEFZ auf WLTP eine aufkommensneutrale NOVA Berechnung zu erwirken. Eine diesbezügliche Entscheidung gibt es noch nicht!
Zitat:
@Marini schrieb am 28. Dezember 2018 um 13:19:58 Uhr:
Ich habe meinen T3 am 31.10.2018 in Österreich mit 173 g CO²/km angemeldet.
Bei uns wird der Verbrauch für die Berechnung der NOVA (Normverbrauchsabgabe) herangezogen:
(CO² in Gramm/km - 90) : 5 = % NOVA
Das ergibt 17%, wird vom Netto Fahrzeugpreis berechnet und wird einmalig beim Fahrzeugkauf bezahlt.
Eine laufende CO² Besteuerung wie in Deutschland gibt es dann nicht mehr.
Bei uns in Österreich gilt zumindest bis Ende 2019 noch die Berechnung der CO² Besteuerung nach NEFZ als eine Art Übergangslösung.
Der ÖAMTC fordert für die Zukunft durch den Übergang von NEFZ auf WLTP eine aufkommensneutrale NOVA Berechnung zu erwirken. Eine diesbezügliche Entscheidung gibt es noch nicht!
Wäre happig, wenn es keine Anpassung der Formel gäbe... 😰
Happig, aber wohl realistisch. Schließlich schreien alle Politiker, alle öffentlich rechtliche Anstalten, Krankenkassen, Rentenversicherungen usw. nach mehr Geld. Ist ja auch einfacher, uns weiter zu schröpfen, als die Kosten zu senken.
Mal als Diskussion in die Runde:
Natürlich will hier keiner wegen 70€ mehr im Jahr einen Streit vom Zaun brechen, aber wenn der Händler mir ein Angebot schickt, in dem 178g niedergeschrieben sind, keine Grundlagen zur Berechnung aufgeführt sind und ich später für 221g löhnen muss, ist der Vertrag für mein Rechtsverständnis nicht erfüllt; korrekt?
Wenn ich einem Kunden etwas anderes wie vereinbart anliefere, wird in der Regel nie darüber hinwegsehen, ich muss stets nach regulieren. Sei es Materiell oder Monitär. Der Nachteil fällt jedoch immer zu meinen Lasten. Volkswagen und seine Händler lassen das Problem beim Kunden.
Werden die Verträge aktuell nicht mit einem Zusatz erstellt, dass man Änderungen der Abgasvorschriften akzeptiert?
Die Händler sind immer noch gesetzlich verpflichtet, den NEFZ Wert zum Fahrzeug und allen Angeboten anzugeben. Der muss da drauf stehen. Dein Fahrzeug wird sehr wahrscheinlich auch genau diesen NEFZ-Wert haben.
Ist ja interessant.
In meinem Angebot stand nichts von NEFZ oder WLTP, auch nicht im Kleingedruckten oder mit *. Hier stand lediglich CO2-Ausstoß: 183g/100km
Schreibe in meine Angebote demnächst auch eine Scheinsteuer von unter 16% um noch besser Konkurrenzfähig zu bleiben. Auf der Rechnung, nach getaner Arbeit schreibe ich dann einfach die reguläre Mwst. aus. Top Geschäftsmodell.
Gekauft habe ich meinen übrigens 06/2020
ich komme noch nicht ganz dahinter was Du möchtest.
Selbst wenn es Unstimmigkeiten in dieser Sache geben sollte, was möchtest Du daraus ableiten?
Eine Wandlung?
Eine Art Entschädigung, in welcher Höhe?
Eventuell erhellst Du uns mal, wie deine Gedanken diesbezüglich sind 😕
@bahra: du liest dir gründlich die PKW-EnVKV durch - die müssen Hersteller und Händler umsetzen - hat der Händler das gemacht, was da gefordert ist, ist rechtlich rechtlich .O.
Übrigens, mein Händler ist auch nicht gerade glücklich, dass 2 Jahre nach WLTP-Einführung immer noch nach NEFZ ausgewiesen werden muss, weil das nicht nur aus Kundensicht einfach unverständlich ist und der NEFZ-Wert keine praktische Bedeutung für den Kunden hat