Chronik eines nie gesehenen Caddy Life

VW Caddy 3 (2K/2C)

Prolog:
Wir, Familie mit 3 Kindern (2 - 6 Jahre) , Papa berufstätig, Mama auch als Tagesmutter, brauchen ein größeres Auto mit 7 Sitzen für uns + Oma / Opa, ggf. Mitnahmekinder. Mit diesen Prämissen bin ich bei einem lt. eigener Werbung kompetenten VW-Autohaus vorstellig geworden.

30.06.05:
nach langen Verhandlungen und reiflichen Überlegungen wird ein Volks-Caddy bestellt. Ausstattung: 1,6l Benzin, Offroadgrey, 3. Sitzreihe, R-CD, Klima, AHK abn., Gepäcknetz, unverb. LT = 09/2005
(Emotionsstatus: freudige Erregung)

nach einigen Wochen:
nachfragen beim „freundlichen“ bzgl. des LT, Antwort: „es kann sich in den Oktober verschieben“
(Emotionsstatus: leichte Enttäuschung, aber was soll´s)

nach weiteren Wochen ohne konkrete Aussage:
wird auf mein Drängeln hin widerwillig eine AB ausgestellt mit dem unverb. LT 14.12.05,
(Emotionsstatus: starke Enttäuschung)

Nach mehreren Protesten meinerseits
ist das AH (mittlerweile weniger freundlich) immer noch nicht in der Lage einen definitiven Bautermin mitzuteilen, Aussage: „VW-Nutzfahrzeuge sagt uns ja auch nichts“, nach Rücksprache meinerseits mit dem Regionalvertreter konnte ein neuer LT genannt werden Bauwoche 42, Abholung Hannover KW 45
(Emotionsstatus: aufkeimende Unzufriedenheit mit der Einstellung des AH und von VWN zu seinen Kunden = Geldbringern)

KW 43:
Anruf vom AH, mit der Anfrage, ob der Caddy von mir am 09.11.05 abgeholt werden kann, Verschiebung durch mich auf 16.11.05
(Emotionsstatus: große Vorfreude, gemischt mit dem Zweifel, den Caddy auch tatsächlich bei der geplanten Abholung vorzufinden)

Selbe Woche:
Im Forum Motortalk erfahre ich, dass die mittlere Sitzreihe bei Nutzung der 3. Sitzreihe mit Kindersitzen nicht genutzt werden kann (vielen Dank chippy40 für den Hinweis). Habe mir daraufhin die Bedienungsanleitung geschnappt und mal das Thema Kindersitze abgearbeitet. Hier das Ergebnis: es können maximal 3 Kinder mit Rückhaltsystem transportiert werden, sofern man sich an die Sicherheitshinweise hält. Ich gehe davon aus, dass diese im Fall der Fälle sicherheitsrelevant und damit auch versicherungsrelevant sind. ! Das kann bis zu fahrlässiger Tötung gehen, selbst bei fremdverschuldetem Unfall !

Hier die Möglichkeiten:

1 Kind auf Beifahrersitz und 2 Kinder in 3. Sitzreihe => in 2. Sitzreihe kein Mitfahrer, da Rücksitzlehne umgeklappt werden muss = max. 3 Kinder

1 Kind auf Beifahrersitz schließt Kind auf mittlerem und rechtem Sitz in 2. Reihe aus, da Beifahrersitz mit Kindersitz nach hinten geschoben werden muss, aber der Beifahrersitz bei Nutzung der 2. Reihe mit Kindersitzen halb nach vorne geschoben werden muss => das schließt sich gegenseitig aus, d.h. 1 Kind auf Beifahrersitz, ein Kind in 2. Reihe links, kein Kind hinten 2 Kinder
· 3 Kinder in 2. Reihe, aber kein Kind in 3. Reihe und kein Kind auf Beifahrersitz
Wie übrigens o.a. muss der Beifahrersitz bei Nutzung des rechten und mittleren Sitzes halb vorgeschoben werden, die Rückenlehne muss senkrecht stehen (Ich wünsche angenehme Fahrt in den Urlaub) . Kommentar des angeblich Kompetenten auf diese Einschränkung: „man macht doch mal ne Pause zwischendurch“
(Emotionsstatus: Panik, Wut, Frustration, Entsetzen, Ratlosigkeit, mehr fällt mir grad nicht ein)

1 Tag später:
Gespräch mit dem AH bzgl. der festgestellten Nicht-Nutzungsmöglichkeiten.
Der Verkäufer war:
a) überrascht, ob dieser Tatsachen
b) der Meinung, dass es außergewöhnlich sei, einen 7-Sitzer zu kaufen und damit mehr als
3 Kinder transportieren zu wollen
c) davon überzeugt, mir dass Auto verkauft zu haben, das ich haben wollte
d) der Meinung, dass man auch mehr als 3 Kinder mitnehmen könne, die dürften halt
keine Rückhaltesysteme benötigen
e) sich nicht der Tatsache bewusst, dass für Kinder bis zum 12 Lebensjahr ein
Rückhaltesystem ges. vorgeschrieben ist

Auf den Hinweis, dass VW die 7 Sitze im Prospekt irreführend als vollwertig bezeichnet, kommt der Hinweis, dass ich eine außergewöhnliche Nutzung des Fzgs vorhabe. (mir stellt sich die Frage was der Begriff VOLLwertig beinhaltet)

Auf die Frage, weshalb ich nicht im Vorfeld auf die Einschränkung der Nutzung hingewiesen wurde, kam der Hinweis, man könne nicht alles wissen

Mein persönliches Fazit:
· irreführende Werbung für den Caddy durch VW, da die Sitze zwar einzeln, aber nicht in Verbindung miteinander vollwertig nutzbar sind
· Abwälzung eines Versicherungsrisikos von VW auf den Endkunden, ohne diesen darüber zu informieren (Einschränkung erst in Bedienungsanleitung, bzw. Sicherheitsblatt erkennbar – da hat man die Kiste aber schon)
· Inkompetentes VW-Autohaus, dass in seiner eigenen Qualitätsrichtlinie vorgibt kompetent zu beraten

Epilog
Abbestellung des Caddy und Kauf eines gebrauchten Alhambra, aber dies ist eine andere (nicht weniger) aufregende Geschichte

23 Antworten

Also mein Kleiner( 3Jahre) sitzt in der mittleren Reihe hinterm Beifahrersitz und dieser (der Sitz) ist weder weit nach vorne geschoben noch steht die Lehne senkrecht. Der Beifahrersitz kann normal benutzt werden.

Zitat:

Original geschrieben von DerNördliche


Also mein Kleiner( 3Jahre) sitzt in der mittleren Reihe hinterm Beifahrersitz und dieser (der Sitz) ist weder weit nach vorne geschoben noch steht die Lehne senkrecht. Der Beifahrersitz kann normal benutzt werden.

Hallo DerNördliche,

Na klar Kannst Du das Auto so nutzen, nur ist in den Sicherheitshinweisen ausdrücklich darauf hingewiesen worden, die Sitze nur wie von mir beschrieben zu nutzen. Das ganze hat nur den Sinn im Fall der Fälle VW den Allerwertesten zu retten. Im Schlimmsten Fall kannst Du nach deutschem Recht bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise wg. fahrlässiger Tötung verknackt werden. Da wir auch regelmäßig "fremde" Kinder mitnehmen, sehe ich nicht ein, ein Risiko zu tragen, dass VW für sich ausschliesst und ohne eine Information an den Käufer weitergibt.

Gruß
Caddyaner

kindersitze, 7 sitzplätze

ich glaube, dass die bedienungsanleitung einfach missverständlich geschrieben ist!

mittlere sitzbank umklappen bei kindersitzen in der 3. reihe etc. betrifft glaube ich nur den einstieg der kinder bzw. den einbau der sitze und nicht die verwendung während der fahrt.

was meint ihr dazu?

Könnte mal jemand den ausführlichen Wortlaut aus dem Bordbuch hier veröffentlichen?
Es würde mich jetzt ja schon mal interessieren, was da genau steht.

Besten Dank
Hescmnbk

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Es steht dort:

1) Zum Beifahrersitz:

- Der Beifahrersitz muss eine Höheneinstellung besitzen.
- Der Beifahrersitz muss ganz nach hinten und ganz nach oben eingestellt sein.

2) Voraussetzungen Außensitzplätze 2. Sitzreihe
- Der jeweilige Vordersitz sollte nach oben gestellt sein.
- Ist der entsprechende Vordersitz nicht höheneinstellbar, sollte der Vordersitz in Längsrichtung in mittlerer Position und die Rückenlehne des Vordersitzes in senkrechter Position eingestellt sein.

3) Voraussetzungen Mittelsitzplatz der 2. Sitzreihe

- Beide Vordersitze sollten nach oben gestellt sein.
- Sind die Vordersitze nicht höheneinstellbar, sollten sie in Längsrichtung in mittlerer Position eingestellt sein.

4) Voraussetzungen Sitzplätze der 3.Sitzreihe
- Die Lehne der Zweiersitzbank in der 2.Sitzreihe muss nach vorne geklappt sein.
- Wird auf dem rechten Sitz in der 3.Sitzreihe ein Kinderrückhaltesystem montiert, muss auch die Lehne des Einzelsitzes in er 2.Sitzreihe nach vorne geklappt sein

Gruß,
Uly

Moin,

wenn ich das ohne einleitenden Text so lese, dann ist der Caddy-Life mit 7 Sitzen und nur höhenverstellbaren Fahrersitz, in jeder Situation max ein 4-Sitzer.

Völlig verwirrt, Gruß
Armin

....ein 5-Sitzer !

Was ich geposted habe nimmt natürlich nur Bezug auf das Thema (Kindersitze) hier, es findet sich im Bordbuch 2.1 S.34ff, "Sicherheit von Kindern"

Ich habe das komplette Kapitel aus Heft 2.1 "Sicherheit von Kindern" eingescannt, hier runterladen.

Gruß,
Uly

Hallo Uly,

danke für den Service.

Da ist grundsätzlich von einem "Kinderrückhaltesystem" die Rede. Laut Erklärung weiter oben sind Kinderrückaltesysteme die Klassen 0,1,2 u.3. Von der Klasse 3 benötigen wir selbst noch 2 Stück, denke mal 1-1,5 Jahre noch.
Das bedeutet, wenn meine Kinder zu dritt auf der 2.Sitzreihe sitzen. Dann muss ich den Fahrersitz ganz nach oben pumpen, ungeachtet dessen ob ich so an die Bremse komme oder nicht. Die sicherste Fahrstellung ist doch die, in der der sich Fahrer optimal bewegen kann. Die Sache, ob Beifahrer/in mit der hochgestellten Rücklehne mitfahren will darf auch nicht vernachlässig werden. Ist diese Stellung tatsächlich senkrecht? Also im schlimmsten Fall 3-Sitzer, nämlich die 3 Kinder auf der mittleren Sitzreihe. Ruhender Verkehr, auch ein Beitrag zum Energiesparen.
Der Schreiber des Handbuchtextes scheint sich keine Gedanken zum Allzweckeinsatz des Fahrzeugs gemacht zu haben. Allerdings ist da immer wieder das Wort "sollte" und nicht "muß" im Spiel. Allerdings stehen diese Vorgaben under der vielbedeutenden Kopfzeile "Voraussetzungen".
Der Caddy ist offensichtlich das falsche Auto für uns, ich wollte ein familientaugliches. Wat nu?

Gruß
Armin

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