Chevelle H-Zulassung

Chevrolet

Hi,

Wie sieht es mit einer H-Zulassung einer Chevelle (1968-1972) aus? Ich habe schon im Netz geforscht, es scheint mir, als wäre so eine H-Zulassung eher ein Glücksspiel... Gibt es irgendetwas, das man beim Kauf beachten muss und wie stehen die Chancen?

Ich hoffe da weiß jemand bescheid & danke im Vorraus

Gruß

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Nein.

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Wenn man das Auto beim TÜV vorführt, sollte man vorher die originalen Felgen montieren. Anschließend kann man zwei Jahre jede Felge fahren, die auf dem Fahrzeug auch ohne H-Kennzeichen zugelassen wäre.

Kann man, darf man aber nicht.

Wolange man dann das H Kennzeichen abmontiert und die Steuern nachzahlt schon...denn die die Vorrausetzungen fürs H Kennzeichen gelten nicht nur beim TÜV. Baue meinen KAT ja auch nicht nur zur AU ein...

Da wundern sich manche warum es immer mehr Ärger gibt und es immer stressiger wird mit unseren Autos. Mich wundert das nicht mehr wenn ich so manche Sachen sehe/höre...

Kann mich meinem vorredner TZA nur anschliessen.

Hatte auch genügend probleme bei der H - Zulassung und meiner ist Original bis auf die Felgen da da irgendwelche komischen Cragar dinger drauf waren und ich original haben wollte....
Nun habe ich Wheel Vintaques SS1 Olds drauf und das war ein Heck Meck...

Jeder das was er braucht......

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Also am besten sind sowieso die originalen felgen (14" rally wheel).. aber wenn man halt nur nen wagen mit 18" kriegt... diese rally wheels sind ja auch nicht billig...

ich würde gerne noch eine frage stellen: wie sieht das aus, wenn man eine chevelle kauft und die dann einen anderen motor hat? häufig ist es nämlich so, dass die verkäufer damit prahlen, dass da ein nagelneuer motor- also so um die 1000 meilen- verbaut ist... ist das irgendwie mit einer h-zulassung in einklang zu bringen? in dem anforderungskatalog steht ja drin:

Zitat:

Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.

oder

Zitat:

Ausnahmen:
- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser
Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich
bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits
vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher Hersteller)
neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu begutachten.

Wenn der Motor nicht in der damaligen Baureihe und dem spezifischen Baujahr erhältlich war, hast Du wahrscheinlich ein Problem.

Naja, die Prüfer haben ja eh keine Ahnung, ein V8 ist da ein V8. Solange nicht so offensichtliche Dinge wie Einspritzung o.ä. zu sehen sind sagt da keiner was.

Zitat:

diese rally wheels sind ja auch nicht billig...

Chevelle fahren wollen und dann schon bei den Felgen knausern...?

Wie bereits angemerkt, fehlt den Prüfern die Kompetenz bei einem US-Oldie einen originalen Motor zu identifizieren. Das gilt übrigens auch für die Felgen. Wenn die Originale zu teuer sind, dann kann man auch andere Felgen der gleichen Dimension nehmen. Sie sollten aber optisch einen zeitgenössischen Eindruck machen.

Der SB und BB wurden bis '86 unverandert gebaut. Da gibt es genugend Motoren die du verbauen kannst.
Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Snift


ich würde gerne noch eine frage stellen: wie sieht das aus, wenn man eine chevelle kauft und die dann einen anderen motor hat? häufig ist es nämlich so, dass die verkäufer damit prahlen, dass da ein nagelneuer motor- also so um die 1000 meilen- verbaut ist... ist das irgendwie mit einer h-zulassung in einklang zu bringen? in dem anforderungskatalog steht ja drin:

Zitat:

Original geschrieben von Snift



Zitat:

Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.

oder

Zitat:

Original geschrieben von Snift



Zitat:

Ausnahmen:
- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser
Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich
bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits
vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher Hersteller)
neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu begutachten.

was sind sb und bb?

Zitat:

Original geschrieben von spechti



Zitat:

diese rally wheels sind ja auch nicht billig...

Chevelle fahren wollen und dann schon bei den Felgen knausern...?

ich muss mein geld ja nicht zum fenster rauswerfen! wenn nunmal-und das passiert sehr oft- schon 18" verbaut sind, dann kann man mit denen ja nicht mehr sehr viel anfangen... höchstens auf den bmw aufziehen- DAS sieht dann aber dämlich aus!

Zitat:

was sind sb und bb?

Small Block - Big Block

Zitat:

wenn nunmal-und das passiert sehr oft- schon 18" verbaut sind, dann kann man mit denen ja nicht mehr sehr viel anfangen...

Verkaufen und passende besorgen.

Spart jede Menge Ärger.

Zitat:

Original geschrieben von spechti



Zitat:

wenn nunmal-und das passiert sehr oft- schon 18" verbaut sind, dann kann man mit denen ja nicht mehr sehr viel anfangen...

Verkaufen und passende besorgen.
Spart jede Menge Ärger.

Abgesehen von der gruseligen Optik auf einem Klassiker, sowas darf ich auf den Plaste Stang ziehen aber doch nicht auf einen Oldie!

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