Chaos bei den Zulassungstellen
Mich hat es jetzt auch mit dem Zulassungswahnsinn erwischt. Meinen alten Wagen musste ich abgeben, da der Leasingvertrag auslief und ich auch keine Lust mehr hatte, einen neuen TÜV machen zu lassen.
Der neue steht beim Händler auf dem Hof und die Unterlagen liegen nun seit mehr als drei Wochen bei der Zulassungstelle.
Mal eine blöde Frage, wie sieht es mit Schadenersatz von Seiten der Zulassungsstelle im Rahmen von Amtshaftung aus, wenn man in der Zwischenzeit andere Fahrzeuge nutzen muss. Schon mal jemand versucht oder muss ich da echt mal einen Versuchsballon starten?
90 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 4. Juli 2021 um 16:44:15 Uhr:
Raketenwissentschaft ist es nicht.
Wie ein Frühstücksei kochen ist es aber auch nicht. Und selbst das können ja einige nicht.Zudem ist die Stellenbewertung so unattraktiv, dass intern in der Verwaltung, seltenst einer in die Zulassungsstelle wechselt.
Wenn Du es besser kannst, Bewerbung abschicken. Dann kannst Du alle Zulassungsanträge innerhalb 24h abarbeiten. Mal sehen wie lange Dir das gelingt, bis Du es nicht innerhalb eines Tages schaffst und der erste Meckerkop mit Klage droht,weil Du zu langsam bist.
Zu Deiner Idee mit dem RA. Mach mal, so Bindest Du noch ein wenig Personal, nur Deine Zulassung wird davon nicht schneller fertig.
Guck mal in die FZV ob da drin steht, wie schnell Deinem Antrag auf Zulassung eines Kfz entsprochen werden muss, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden.Da ja noch ein Zulassungsdienst involviert ist, sind ja nun schon zwei Beteiligte,die evtl an der Verzögerung Mitschuld tragen.
Fragt doch erst mal in der Zulassungsstelle direkt nach,ob Deine Unterlagen dort schon vorliegen?
Vielleicht musst Dir ja noch wen anders zum klagen suchen.
Jaja ist schon gut Mitarbeiter der Zulassung bei dir sind immer alle anderen Schuld.
Genauso wie du dich hier Negativ gibst stelle ich mir einen Behördenmitarbeiter in der Zulassungsstelle vor nur um seine Pfründe bedacht ganzen Tag am Kaffe Trinken Tratschen und der Kunde ist der Feind der Meckert und Unterlagen nicht beibringt.
Würden wir eine Ordentliche Regierung haben die Digitale Zukunft umsetzt wäre es schon längst Umgestellt wie es in Frankreich, England, Belgien usw ist, dann wärst du Arbeitslos und das fände ich gut.
Zulassung in Deutschland ist so was von 20 Jahrhundert wie alle anderen Behördengänge.
Ich habe mein letztes Auto von einem Zulassungsdienst über das Autohaus zulassen lassen. Hat zwar ein paar Euros gekostet aber ging flott. Diese Firmen bekommen gesonderte Termine.
Nur mal so als Tipp.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 4. Juli 2021 um 12:27:04 Uhr:
Chaos leider auch bei uns.
Wartezeiten auch gerne 6 Monate.
Ausreden gibt es viele.Mein Tip, Zulassungsdienst nutzen. Die haben meist schneller ein Zugriff.
Den Tipp hatten wir schon auf Seite 1. 😉
Trotzdem danke.
Es kommt eben auf die Politiker an, die Prioritäten setzen.
Das ist in den verschiedenen Landkreisen anders gewichtet.
Wie es anderswo ist weiß ich nicht, ich kann nur sagen, dass manche Landkreise diese Sachen im Bürgersinn gelöst haben:
hier bei uns auf der website der Kfz-Zulassungsstelle:
"Sonderregelung im März, April und Mai
In der Zulassungs- und Führerscheinstelle im Landratsamt Schwandorf werden in den Monaten März, April und Mai jeden Donnerstag - beginnend ab 1. März - alle Kunden bedient, die bis 17.30 Uhr eine Aufrufnummer gezogen haben."
Ich habe im Juni ein Auto zugelassen und bin ohne Anmeldung in der Früh dort gewesen und habe ohne lange Wartezeit das Auto zugelassen bekommen.
Es wurde umstrukturiert, um den Bürger besser bedienen zu können.
So sollte es eben überall sein. Manche legen aber andere Schwerpunkte.🙁
Ich denke nicht, dass man die Behörden verklagen kann, aber einen höflichen Brief an den Landrat zu schreiben wäre dann vielleicht hilfreich, und wenn es nur darum geht mal den Frust abzulassen.
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Zitat:
@Hueh-Brid schrieb am 4. Juli 2021 um 20:19:56 Uhr:
Zitat:
@mk28 schrieb am 4. Juli 2021 um 14:04:40 Uhr:
Mich interessiert nur, ob es schon mal jemand versucht und Erfahrungen hat. Ich werde es definitiv machen, da mein Kumpel eh RA ist und wir beide eine gepflegte Aversion gegen die OB haben. Mir geht es weniger ums Geld, als um Prinzip. Falls ich Erfolg haben sollte, wird die Kohle eh gespendet.Was mich aber ärgert ist die Tatsache, dass bei der gleichen Verwaltung Knollen innerhalb 7 Tagen bearbeitet werden und die Zulassungen nachgewiesen 3 Wochen vor Ort unbearbeitet liegen bleiben.
Vergiss es ;-)
a) den OB kann man nur beim nächsten mal nicht wählen ;-)
b) Eventuell spielst Du auf § 75 VerwGO an. Du musst also Klage an einem Verwaltungsgericht einreichen. Soweit ich mich noch dunkel erinnern kann, brauchst Du dafür noch keinen Anwalt, falls es zur mündlichen Verhandlung kommt.Bin im Verwaltungsrecht nicht firm genug - die Frage ist, ob Du überhaupt Klage erheben kannst, weil es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt. Wenn ich mir § 75 ansehe, dann steht dort:
[..]
Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden.
[..]Also 3 Monate warten (da sagt die Zulassungsbehörde dann: "Ha-Ha!" ;-)) oder bei der Klage dem Gericht darlegen, warum bei Dir besondere Gründe vorliegen, dass sich die Frist verkürzt. Wahrscheinlich sind damit so Dinge wie "Muss mein behindertengerechtes Fahrzeug zulassen" gemeint. Rechne damit, dass man Dich vielleicht fragen wird, warum Du nicht einen Zulassungsdienst eingeschaltet hast, wenn Dir das so wichtig ist. In den meisten Ländern oder Städten und deren Behörden gibt's spezielle Öffungszeiten oder Schalter für Zulassungsdienste. Die bringen z.B. einen Stapel an Anträgen ein einem Tag rein und holen das eine Woche später wieder ab (oder am gleichen Tag, oder warten solange, ...)
Wenn Du einen Anwalt kennst, dann frag den mal, wie er/sie das ehrlich sieht mit der Klage.
Aus meiner Sicht bringt es Dich wahrscheinlich nicht weiter.
Es geht um simplen Schadenersatz nicht um den Erlass eines Verwaltungsaktes. Aber RA ist eh im Boot.
Zitat:
@carchecker75 schrieb am 4. Juli 2021 um 20:23:24 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 4. Juli 2021 um 16:44:15 Uhr:
Raketenwissentschaft ist es nicht.
Wie ein Frühstücksei kochen ist es aber auch nicht. Und selbst das können ja einige nicht.Zudem ist die Stellenbewertung so unattraktiv, dass intern in der Verwaltung, seltenst einer in die Zulassungsstelle wechselt.
Wenn Du es besser kannst, Bewerbung abschicken. Dann kannst Du alle Zulassungsanträge innerhalb 24h abarbeiten. Mal sehen wie lange Dir das gelingt, bis Du es nicht innerhalb eines Tages schaffst und der erste Meckerkop mit Klage droht,weil Du zu langsam bist.
Zu Deiner Idee mit dem RA. Mach mal, so Bindest Du noch ein wenig Personal, nur Deine Zulassung wird davon nicht schneller fertig.
Guck mal in die FZV ob da drin steht, wie schnell Deinem Antrag auf Zulassung eines Kfz entsprochen werden muss, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden.Da ja noch ein Zulassungsdienst involviert ist, sind ja nun schon zwei Beteiligte,die evtl an der Verzögerung Mitschuld tragen.
Fragt doch erst mal in der Zulassungsstelle direkt nach,ob Deine Unterlagen dort schon vorliegen?
Vielleicht musst Dir ja noch wen anders zum klagen suchen.Jaja ist schon gut Mitarbeiter der Zulassung bei dir sind immer alle anderen Schuld.
Genauso wie du dich hier Negativ gibst stelle ich mir einen Behördenmitarbeiter in der Zulassungsstelle vor nur um seine Pfründe bedacht ganzen Tag am Kaffe Trinken Tratschen und der Kunde ist der Feind der Meckert und Unterlagen nicht beibringt.
Würden wir eine Ordentliche Regierung haben die Digitale Zukunft umsetzt wäre es schon längst Umgestellt wie es in Frankreich, England, Belgien usw ist, dann wärst du Arbeitslos und das fände ich gut.
Zulassung in Deutschland ist so was von 20 Jahrhundert wie alle anderen Behördengänge.
Wenn ich Wasser statt Kaffee trinke, wäre Dein Hass auf Behördenmitarbeiter geringer.?
Selbst wenn die den ganzen Tag nichts trinken und essen, würdest Du immer noch was zum nörgeln suchen. Dann täte Dir die Sitzhaltung, die Sockenfarbe oder irgendein ein anderer Humbug einfallen,um Dich über die Verwaltung auszukotzen. Egal wie, solchen wie Dir,kann es keine Verwaltung recht machen.
Und über die aktuelle Situation in französischen Zulassungsstellen solltest Du Dich erstmal informieren,bevor Du diese als Vorzeigebild anbringst.
Das die Anzahl der Online Zulassungen in D so gering ist, liegt nicht nur an der verzögerten Einführung der dritten Stufe von i-kfz, sondern dass sehr viele Staatsbürger auf die Online Funktion des PA's nicht freischalten lassen. Diese ist nun aber mal Voraussetzung, um i-kfz nutzen zu können.
Aber aus Deiner Sicht reicht es sicher,wenn Du am Telefon Bescheid gibt's,dass Du jetzt Halter von Kfz xy bist und man Dir gefälligst die Papiere zuschicken, Quatsch gleich frei Haus mit einem Tankgu8schein liefern soll.
Auch bei der online Zulassung würdest Du wieder was zum nörgeln finden, 3 Tage warten geht ja garnicht, muss doch nach 2 Stunden im Kasten liegen.
Und ob die Papiere des TE überhaupt schon in der Zulassungsstelle liegen, ist noch nicht verifiziert, sondern lediglich die Auskunft von AH oder Zulassungsdienst.
Online Zulassung läuft übrigens nicht voll digital, sondern bindet genauso Personal,wie der Schalterbetrieb.
Zitat:
@mk28 schrieb am 4. Juli 2021 um 20:59:26 Uhr:
Zitat:
@Hueh-Brid schrieb am 4. Juli 2021 um 20:19:56 Uhr:
Vergiss es ;-)
a) den OB kann man nur beim nächsten mal nicht wählen ;-)
b) Eventuell spielst Du auf § 75 VerwGO an. Du musst also Klage an einem Verwaltungsgericht einreichen. Soweit ich mich noch dunkel erinnern kann, brauchst Du dafür noch keinen Anwalt, falls es zur mündlichen Verhandlung kommt.Bin im Verwaltungsrecht nicht firm genug - die Frage ist, ob Du überhaupt Klage erheben kannst, weil es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt. Wenn ich mir § 75 ansehe, dann steht dort:
[..]
Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden.
[..]Also 3 Monate warten (da sagt die Zulassungsbehörde dann: "Ha-Ha!" ;-)) oder bei der Klage dem Gericht darlegen, warum bei Dir besondere Gründe vorliegen, dass sich die Frist verkürzt. Wahrscheinlich sind damit so Dinge wie "Muss mein behindertengerechtes Fahrzeug zulassen" gemeint. Rechne damit, dass man Dich vielleicht fragen wird, warum Du nicht einen Zulassungsdienst eingeschaltet hast, wenn Dir das so wichtig ist. In den meisten Ländern oder Städten und deren Behörden gibt's spezielle Öffungszeiten oder Schalter für Zulassungsdienste. Die bringen z.B. einen Stapel an Anträgen ein einem Tag rein und holen das eine Woche später wieder ab (oder am gleichen Tag, oder warten solange, ...)
Wenn Du einen Anwalt kennst, dann frag den mal, wie er/sie das ehrlich sieht mit der Klage.
Aus meiner Sicht bringt es Dich wahrscheinlich nicht weiter.
Es geht um simplen Schadenersatz nicht um den Erlass eines Verwaltungsaktes. Aber RA ist eh im Boot.
Welcher Schaden ist den Entstanden?
Den musst Du beziffern und dann das Verschulden der Behörde Nachweisen.
Wenn die Anzahl der möglichen Termine begrenzt ist,wie stellst Du Dir eine schnellere Bearbeitung vor.
Auf meinen letzten Termin beim Internisten für ein Ultraschall hab ich 4 Monate gewartet, frag mal Deinen Anwalt, ob da ein Klage möglich ist. Für Die ganze Zeit der Ungewissheit sollte eine angemessene Entschädigung drin sein.
Kläre erstmal ab,ob Deine ZB 2 überhaupt schon in der Verwaltung ist. Manche bieten da schon eine online Funktion für an, da kannst gucken ob Deine ZB2 schon eingetroffen ist.
Auf die Aussage von Händler und Dienstleister würde ich mich da nicht verlassen.
Zitat:
@carchecker75 schrieb am 4. Juli 2021 um 20:23:24 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 4. Juli 2021 um 16:44:15 Uhr:
Raketenwissentschaft ist es nicht.
Wie ein Frühstücksei kochen ist es aber auch nicht. Und selbst das können ja einige nicht.Zudem ist die Stellenbewertung so unattraktiv, dass intern in der Verwaltung, seltenst einer in die Zulassungsstelle wechselt.
Wenn Du es besser kannst, Bewerbung abschicken. Dann kannst Du alle Zulassungsanträge innerhalb 24h abarbeiten. Mal sehen wie lange Dir das gelingt, bis Du es nicht innerhalb eines Tages schaffst und der erste Meckerkop mit Klage droht,weil Du zu langsam bist.
Zu Deiner Idee mit dem RA. Mach mal, so Bindest Du noch ein wenig Personal, nur Deine Zulassung wird davon nicht schneller fertig.
Guck mal in die FZV ob da drin steht, wie schnell Deinem Antrag auf Zulassung eines Kfz entsprochen werden muss, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden.Da ja noch ein Zulassungsdienst involviert ist, sind ja nun schon zwei Beteiligte,die evtl an der Verzögerung Mitschuld tragen.
Fragt doch erst mal in der Zulassungsstelle direkt nach,ob Deine Unterlagen dort schon vorliegen?
Vielleicht musst Dir ja noch wen anders zum klagen suchen.Jaja ist schon gut Mitarbeiter der Zulassung bei dir sind immer alle anderen Schuld.
Genauso wie du dich hier Negativ gibst stelle ich mir einen Behördenmitarbeiter in der Zulassungsstelle vor nur um seine Pfründe bedacht ganzen Tag am Kaffe Trinken Tratschen und der Kunde ist der Feind der Meckert und Unterlagen nicht beibringt.
Würden wir eine Ordentliche Regierung haben die Digitale Zukunft umsetzt wäre es schon längst Umgestellt wie es in Frankreich, England, Belgien usw ist, dann wärst du Arbeitslos und das fände ich gut.
Zulassung in Deutschland ist so was von 20 Jahrhundert wie alle anderen Behördengänge.
Das ist mit Verlaub gesagt, Unsinn.
Solang im Supermarkt die Selbscan Kassen verwaist sind, während sich an den regulären Kassen 250 Leute die Beine in den Bauch stehen, wären die Zulassungsstellen immer noch völlig überfüllt auch wenn der Dienst voll digital abzuwickeln ist.
Versteh mich nicht falsch, ich würde es lieben, könnte ich meine Fahrzeuge digital zulassen. Ich habe aber das Gefühl, "der deutsche" ist noch nicht so weit. Der liebt sein Bargeld, der traut sich nicht an selbstscan Kassen und er geht immer noch gern aufs Amt um sich hinterher darüber aufzuregen wie lange das alles dauert. 😁
Zitat:
@schlambambomil schrieb am 4. Juli 2021 um 20:41:40 Uhr:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 4. Juli 2021 um 12:27:04 Uhr:
Chaos leider auch bei uns.
Wartezeiten auch gerne 6 Monate.
Ausreden gibt es viele.Mein Tip, Zulassungsdienst nutzen. Die haben meist schneller ein Zugriff.
Den Tipp hatten wir schon auf Seite 1. 😉
Trotzdem danke.
Richtig, denn du zitierst mich auf der 1. Seite 😉
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 4. Juli 2021 um 12:27:04 Uhr:
Wartezeiten auch gerne 6 Monate.
Zur Richtigstellung, natürlich sind es nicht 6 Monate... 😮
Ich habe letzte Woche 2 Fahrzeuge ummelden lassen und eine abmelden lassen.
Immer über den Zulassungsdienst und immer war es am nächsten Werktag erledigt und abholbereit.
Würde ich gleich in 5 Stunden, also um 08:00 Uhr hinfahren, wäre Heute Nachmittag wieder mein Wunsch erfüllt (Abmeldung / Anmeldung)
Seit Corona arbeite ich nur noch mit der Zulassungsdienst zusammen und habe meine Ruhe.
Extrakosten: Ca 15€
Stadt: Herne
@TE: Falls es für dich die Möglichkeit gibt, dein Fahrzeug über Herne anzumelden (weiß ja nicht wo du wohnst), kann ich dir das organisieren.
Kannst Heute direkt schon fahren. Garantiert.
https://www.mobiliter.eu/kfz-zulassung/
Kfz-Zulassung – in Deutschland müssen zulassungspflichtige Fahrzeuge und deren Anhänger für den öffentlichen Straßenverkehr von einer Verwaltungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat, zugelassen werden. Es handelt sich hierbei um einen hoheitlichen Verwaltungsakt in Form einer Genehmigung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage
Verwaltungsgerichtliche Untätigkeitsklage
Im Verwaltungsrecht ist die Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO keine eigene Klageart. Sie bezeichnet vielmehr den Fall, dass die Behörde auf einen zulässigen Widerspruch oder Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist entscheidet. In der Regel ist dafür gemäß § 75 Satz 2 VwGO mindestens der Ablauf von drei Monaten ab Antragstellung bzw. Widerspruchserhebung notwendig. Es handelt sich bei der Untätigkeitsklage daher regelmäßig um eine Verpflichtungsklage, mit der eine Entscheidung über die Hauptsache bzw. bei bestehendem Ermessen der Behörde nur eine zu berücksichtigende gerichtliche Rechtsauffassung begehrt wird. Im letzteren Fall hat die Klage nur das Ziel, die Behörde zu veranlassen, überhaupt eine Entscheidung, die ermessensgerecht sein sollte, zu treffen. Die Verpflichtung zu einer bestimmten behördlichen Handlung ist in diesem Fall regelmäßig nicht möglich.
Gemäß § 75 Satz 1 VwGO ist die Klage bei Verstreichen dieser Frist auch ohne vorliegende Entscheidung im Antragsverfahren bzw. ohne vorliegende Widerspruchsentscheidung zulässig. In dringenden Fällen kann bereits vor Ablauf von drei Monaten und unabhängig von einer (Untätigkeits-)Klage, eine einstweilige Anordnung gemäß § 123 VwGO in Betracht kommen, mit der eine vorläufige Regelung bis zu einer abschließenden Entscheidung in der Hauptsache erreicht werden kann.
Soweit § 42a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eingreift, also die Genehmigung bei Untätigkeit der Behörde fingiert wird, hat § 75 VwGO keine Bedeutung.
Fazit:
Die Kfz-Zulassung ist ein Verwaltungsakt.
In der Regel ist für die Erhebung einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 Satz 2 VwGO mindestens der Ablauf von drei Monaten ab Antragstellung bzw. Widerspruchserhebung notwendig.
Wenn überhaupt würde ich mich vorher von meinem Anwalt aufklären lassen.
Zitat:
Fazit:
Die Kfz-Zulassung ist ein Verwaltungsakt.
In der Regel ist für die Erhebung einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 Satz 2 VwGO mindestens der Ablauf von drei Monaten ab Antragstellung bzw. Widerspruchserhebung notwendig.Wenn überhaupt würde ich mich vorher von meinem Anwalt aufklären lassen.
Das hat nie jemand bestritten. Aber es geht halt nicht um eine Untätigkeitsklage.
Zitat:
Kläre erstmal ab,ob Deine ZB 2 überhaupt schon in der Verwaltung ist. Manche bieten da schon eine online Funktion für an, da kannst gucken ob Deine ZB2 schon eingetroffen ist.
Auf die Aussage von Händler und Dienstleister würde ich mich da nicht verlassen.
Wieso sollten mich AH und Zulassungsdienst anlügen. Die bekommen ihr Geld erst, wenn das Auto zugelassen ist. Also liegt es in deren höchst eigenem Interesse. dass der Wagen schnellstmöglich auf die Strasse kommt.
Warum sollte Dich die Zulassungsstelle anlügen?
Welches Interesse hätten die, Deine Zulassung bewusst zu verzögern?
Für deine Schadensersatzforderung wäre genau das von Bedeutung.
Aber auf die Verwaltung lässt sich besser abkotzen.
Solange die ZB2 nicht auf dem Tisch liegt, kann die Zulassungsstelle nichts machen.
Selbst wenn sie es wollte.