cee'd Anleitung und Service-Heft nicht in Deutsch ... mögliche Garantieprobleme

Kia Cee'd 1 (ED)

Hallo,

habe mir letzte Woche einen KIA cee'd 1.4 , 5-türige Limousine, als EU-Neufahrzeug gekauft.
Leider besitzt das Fahrzeug weder ein deutsches Serviceheft, noch eine deutsche Bed.- Anleitung, ist anscheinend beides aus Rumänien.
Dass mit der nichtdeutschen Anleitung ist erstmal nicht so wichtig, mich interessiert viel mehr, ob mir durch das nichtdeutsche Serviceheft (von Kia abgestempelt) bei möglichen Garantieansprüchen innerhalb Deutschlands eventuelle Nachteile entstehen könnten.

Vielen Dank für eure Antworten ..... ;-)

Beste Antwort im Thema

Ich wundere mich immer wieder, dass man sich über solche Dinge nicht vorher informiert.

Die Betriebsanleitung in Deutsch ist über jeden Kia-Vertragshändler zu beziehen, allerdings  gegen happige Bezahlung. Bei dieser Gelegenheit kann  man schon mal die in Frage kommende Werkstatt testen. Wer hier unfreundlich reagiert, den  sollte man unbedingt in Zukunft meiden.

Für die Garantie ist das originale Service- und Garantieheft allein maßgeblich. Dieses muss von dem ausländischen Händler oder der dortigen KIA-Organisation ordnungsgemäß abgestempelt sein. Ab dem dortigen Datum läuft die Garantie und im Zweifel auch der nächste Inspektionstermin, wenn die zeitliche Komponente maßgeblich ist.

Für EU-Fahrzeuge gewährt KIA-Deutschland Garantie mit Ausnahme der Mobilitätsgarantie. ADAC-Mitgliedern kann das weitgehend  egal sein, denn KIA lässt diese Dienstleistung ohnehin  vom ADAC erledigen.
Nach Ablauf der Garantie kann man nach bisherigen Erfahrungen mit Kulanz von KIA-Deutschland nicht rechnen.

Nun viel Spass mit dem Wagen !

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Zitat:

Original geschrieben von CB5GTI


Siehe hier :

http://www.motor-talk.de/.../...nnt-werkstattkuerzel-t2033639.html?...

http://www.motor-talk.de/.../...ngegeben-wer-hat-rat-t1895215.html?...

http://www.motor-talk.de/.../...modell-extrem-billig-t1087079.html?...

mfg CB5GTI

Das sind doch keine offiziellen Nachweise. 

In den unter www.kia.de nachzulesenden Garantiebedingungn heißt es wörtlich:

" Die Garantiefristen beginnen mit dem in der Auslieferungsbestätigung auf Seite 4 genannten Auslieferungsdatum des KIA-Fahrzeugs".

Auf Seite 4 des Servicehefte steht die Auslieferungsbestätigung. Sie ist in Deutschland von dem deutschen Händler und bei EU-Fahrzeugen von  dem ausländischen Importeur bzw Händler  auszufüllen.

Nirgendwo steht, dass es auf das Datum der Anmeldung der Garantie bei KIA ankommt.

Auch im KIA-Forum www.kiaboard.de hat es über diese Frage schon Diskussionen gegeben. Die hier von mir vertretene Auffassung entspricht der dort vertretenen Meinung des Administrators, ganz abgesehen davon, dass die oben wiedergegebenen Bestimmung in den Garantiebedingungen eine andere Auslegung auch gar nicht zulässt.

Der ausländische Händler meldes das Fzg. als verkaufte Einheit, d.h. er muss das Fzg. beim Importeur melden, dann läuft die Garantie. Kommt nun das EU Fzg. nach Deutschland und steht hier ggf. noch einige Zeit rum bis es verkauft wird, so tickt die Garantie Tag für Tag. Wird das Auto nun in Dt. erstmalig angemeldet, hat das mit dem Beginn der Garantie nichts zu tun. So kann es vorkommen, dass zwischen ausländischer Auslieferung und dt. Erstzulassung beispielsweise 3 Monate dazwischen liegen, diese Zeit hat man weniger an Garantie.

Mein Fzg. kommt aus Dänemark. Dort wurde das Fzg. im Feb. 2008 zur Garantie angemeldet und nach Deutschland exportiert. In Deutschland habe ich den Wagen im April 2008 zugelassen, die zwei Monate fehlen mir nun.......habe beim dt. Vertragshändler prüfen lassen, wann genau die ausländische Meldung erfolgte und gut. Mit Garantie und Servicearbeiten habe ich bis jetzt nur positive Erfahrungen gesammelt.

@ olds02

Dann schau mal in Dein dänisches Service- und Garantieheft auf Seite 4.

Da wird die Auslieferung an den Erstabnehmer   bescheinigt durch den dänischen Vertragshändler oder KIA-Importeur. Das dortige Datum ist für den Beginn der Garantie maßgeblich. Ich gehe davon aus, dass dieses Datum nahezu identisch ist mit dem Datum, dass Dein deutscher Vertragshändler erfragt hat. Mit der Auslieferung geht auch die entsprechende Meldung an KIA. Maßgeblich ist aber auch dann immer das im Serviceheft bescheinigte Datum der Auslieferung, das der Kunde ja auch jederzeit nachweisen kann, falls der Händler oder Importeur bei der Meldung  ein falsches Datum angegeben haben sollte ( weshalb sollte er dies tun ?? ) Sollte es hier wirklich zu Problemen kommen, muss man dies unter Hinweis auf die völlig eindeutigen Garantiebestimmungen eben ausfechten.

In der Tat ist es so, dass es deshalb bei EU-Fahrzeugen zu einer Garantieverkürzung kommen kann, wenn zwichen der Auslieferung in einem EU-Land und dem Weiterverkauf in Deutschland ein längerer Zeitraum liegt. Beim Kauf vom deutschen Händler gelten die gleichen Grundsätze, nur dass eben hier die Erstzulassung mit der Auslieferung an den Kunden identisch ist.

Seröse EU-Vermittler oder Händler weisen darauf aber auch ausdrücklich hin mit Vermerken wie " Garantie hat bereits begonnen".
Solche Betriebe legen in der Regel neben der ausländischen Betriebsanleitung auch eine solche in deutscher Sprache bei.

Das war nun wirklich mein letzter Beitrag zu diesem Thema. Wer es jetzt immer noch nicht glaubt, wende sich an KIA direkt.

Bei Fahrzeugen des VW Konzerns, beginnt die Garantie, wenn der Wagen vom Hof ist. 
Die Zeiten, mit Beginn der Anmeldung, sind vorbei.
MfG aus Bremen

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Tja Pauli

Manchmal ist es wie bei einem alten Ehepaar ... man braucht nicht soviel Worte 😉

Gruß Moary

Zitat:

Original geschrieben von regrebelk


@ olds02

Dann schau mal in Dein dänisches Service- und Garantieheft auf Seite 4.

Da wird die Auslieferung an den Erstabnehmer   bescheinigt durch den dänischen Vertragshändler oder KIA-Importeur. Das dortige Datum ist für den Beginn der Garantie maßgeblich. Ich gehe davon aus, dass dieses Datum nahezu identisch ist mit dem Datum, dass Dein deutscher Vertragshändler erfragt hat. Mit der Auslieferung geht auch die entsprechende Meldung an KIA. Maßgeblich ist aber auch dann immer das im Serviceheft bescheinigte Datum der Auslieferung, das der Kunde ja auch jederzeit nachweisen kann, falls der Händler oder Importeur bei der Meldung  ein falsches Datum angegeben haben sollte ( weshalb sollte er dies tun ?? ) Sollte es hier wirklich zu Problemen kommen, muss man dies unter Hinweis auf die völlig eindeutigen Garantiebestimmungen eben ausfechten.

In der Tat ist es so, dass es deshalb bei EU-Fahrzeugen zu einer Garantieverkürzung kommen kann, wenn zwichen der Auslieferung in einem EU-Land und dem Weiterverkauf in Deutschland ein längerer Zeitraum liegt. Beim Kauf vom deutschen Händler gelten die gleichen Grundsätze, nur dass eben hier die Erstzulassung mit der Auslieferung an den Kunden identisch ist.

Seröse EU-Vermittler oder Händler weisen darauf aber auch ausdrücklich hin mit Vermerken wie " Garantie hat bereits begonnen".
Solche Betriebe legen in der Regel neben der ausländischen Betriebsanleitung auch eine solche in deutscher Sprache bei.

Das war nun wirklich mein letzter Beitrag zu diesem Thema. Wer es jetzt immer noch nicht glaubt, wende sich an KIA direkt.

Du hast schon gesehen das olds02 keinen KIA sondern einen Dodge fährt oder?

Zitat:

Original geschrieben von SP83


Du hast schon gesehen das olds02 keinen KIA sondern einen Dodge fährt oder?

Du bist vielleicht ein Scherzkeks ..... denkst du vielleicht, daß ich einen KIA fahre 😁 Da könnt ich mir gleich selber mit dem Hammer auf dem Kopf dreschen. Mir reicht der Ärger mit den Karren bzw. mit KIA-Deutschland .. das reicht 😠

Gute Besserung

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